Hochschulrat
Aufgaben
Der Hochschulrat berät das Präsidium und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Er ist berechtigt, alle Unterlagen der Hochschule einzusehen und zu prüfen. Der Hochschulrat tritt mindestens viermal im Jahr zusammen.
Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und Wirtschaftsplan, die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums und die Entlastung des Präsidiums.
Die Mitglieder des Hochschulrates gehören der Hochschulwahlversammlung an, die gemäß § 22a des Hochschulgesetzes die Mitglieder des Präsidiums wählt.
Mitglieder
Dem achtköpfigen Gremium gehören an:
Laura Bornmann |
Arne Gillert |
Oliver Janoschka |
Adem Köstereli |
Hannelore Kraft |
Dr. Michael Stückradt |
Prof.in Dr. Zeynep Tuncer |
Dr.in Dorothea Voss |
Die Hochschulratsmitglieder müssen die in § 21 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG) niedergelegten Voraussetzungen erfüllen: „in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere in Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft tätig [gewesen] sein und aufgrund ihrer […] Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Hochschule leisten können.“
Die Amtszeit des jetzigen Hochschulrats begann am 11. Dezember 2023 und beträgt fünf Jahre.
Vorsitz und Stellvertretung
Vorsitz | Arne Gillert |
Stellvertretung | Prof.in Dr. Zeynep Tuncer |
Beratende Teilnahme
Prof. Dr.-Ing. Susanne Staude | Präsidentin |
Dr. Jörn Hohenhaus | Kanzler |
Prof. Dr. Susanne Winter | Vizepräsidentin für Studium und Lehre |
Prof. Dr. Arne Eimuth | Vizepräsident für Hochschulentwicklung und ‐steuerung |
Prof. Dr. rer. pol. Oliver Koch | Vizepräsident für Forschung und Transfer |
Simone Krost | Zentrale Gleichstellungsbeauftragte |
Dr. Sebastian Bramorski | Oberregierungsrat des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft |
Aufwandsentschädigung
§ 4 der Geschäftsordnung des Hochschulrats regelt Folgendes:
Die Mitglieder des Hochschulrats erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,00 Euro pro Sitzung zuzüglich Reisekosten in Anwendung des Landesreisekostenrechts. Der/ Die Vorsitzende erhält pro Sitzung 500,00 Euro.
Aufgrund des § 21 Abs. 6 Satz 7 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG) wird die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Hochschulrates bekannt gegeben.
Sie beträgt
2023 | 5.501 Euro |
2022 | 8.400 Euro |
2021 | 5.537 Euro |
Betreuung des Hochschulrats
Der Hochschulrat wird durch die Servicestelle für Hochschulgremien betreut.