Studienfinanzierung

Sorgenfrei studieren
Im Studium kommen neben Miete und Alltag auch zusätzliche Kosten auf dich zu – zum Beispiel für Bücher, Materialien oder den Semesterbeitrag. Damit das finanziell nicht zu stressig wird, ist es gut, sich frühzeitig damit zu beschäftigen.
Die gute Nachricht: An der Hochschule Ruhr West werden, wie an allen anderen staatlichen Hochschulen, keine Studiengebühren erhoben. Mit einem Semesterbeitrag sicherst du dir das Deutschlandticket für den öffentlichen Nahverkehr, förderst die Leistungen des Studierendenwerks Essen-Duisburg – etwa in den Mensen oder bei der Wohnungsvermittlung – und unterstützt die Arbeit deiner Studierendenvertretung (AStA).
Bevor du dich für eine Finanzierungsmöglichkeit entscheidest, lohnt es sich, einen Überblick über deine monatlichen Ausgaben zu bekommen und zu schauen, wie viel Geld dir zusätzlich fehlt.
Studienkosten
Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2025/26 beträgt insgesamt 353,80 Euro und setzt sich wie folgt zusammen:
Beitrag zur Studierendenschaft (AStA): | 20,00 € |
Sozialbeitrag zum Studierendenwerk Essen-Duisburg: | 125,00 € |
Semesterticket: | 208,80 € |
Gesamt | 353,80 € |
Wenn du dein Studium im kommenden Semester fortsetzten möchten, erklärst du dies durch die Rückmeldung. Diese erfolgt durch Zahlung des vollständigen Semesterbeitrags innerhalb der angegebenen Rückmeldefrist.
Der Semesterbeitrag variiert von Semester zu Semester und bleibt in der Regel nicht gleich. Wird er nicht gezahlt, erfolgt die Zwangsexmatrikulation, da in diesem Falle eine Rückmeldung nicht vorgenommen wurde.
Die Kontodaten für die Entrichtung des Semesterbeitrags lauten:
Kreditinstitut: Sparkasse Mülheim
IBAN: DE11 3625 0000 0175 0661 79
BIC: SPMHDE3EXXX
Verwendungszweck: Vollständige Matrikelnummer
Der komplette Studiengang in Regelstudienzeit zum Master of Business Administration kostet 6.960 Euro. Davon sind 1.740 Euro jeweils vor Beginn eines jeden Semesters zu zahlen. Hinzu kommen Materialbezugsgebühren und der Semesterbeitrag (Beitrag für Studierendenschaft, Sozialbeitrag, Semesterticket). Alle Informationen findest du in unserer Beitrags- und Gebührenordnung sowie in den Einschreibungsunterlagen.
Wichtiger Hinweis: Du kannst die Studienentgelte in deiner persönlichen Steuererklärung absetzen. Darüber hinaus gibt es je nach Bundesland lohnende Fördermöglichkeiten.
BWL-Masterstudierende beachten bitte, dass vom Institut für Verbundstudien zusätzlich zum Semesterbeitrag eine Materialbezugsgebühr in Höhe von 110,00 € erhoben wird.
BWL-Finanzwirtschaft und Managementstudierende beachten bitte, dass vom Institut für Verbundstudien zusätzlich zum Semesterbeitrag eine Materialbezugsgebühr in Höhe von 104,87 € erhoben wird.
Unter bestimmten Umständen können Studierende von der Pflicht zur Entrichtung des Semesterbeitrags befreit werden (Härtefall). Geregelt ist dies in der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Hochschule Ruhr West (25/2013).
Auszug §11 – Ausnahmen in sozialen Härtefällen
(1) Der Studierendenschaftsbeitrag kann bei Vorliegen eines sozialen Härtefalles rückerstattet werden. Dasselbe gilt für den Mobilitätsbeitrag, wobei die Regelung des § 6 Absatz 2 hiervon unberührt bleibt. Die Rückerstattung kann bis zum Ablauf des jeweiligen Semesters (Sommersemester: 31.08., Wintersemester: 28.02., ggf. 29.02.) beantragt werden.
(2) Ein Härtefall liegt in der Regel vor:
1. bei Eintreten von Privatinsolvenz,
2. bei erheblicher Unterschreitung des Existenzminimums zur Lebensunterhaltung; die insoweit maßgeblichen Vorschriften des Sozialrechts sind zu berücksichtigen.
(3) Absatz 2 findet keine Anwendung bei Studierenden mit Wohnsitz im elterlichen Haushalt.
Wer dazu Fragen hat oder beraten werden möchte, wendet sich bitte an den Allgemeinen Studierendenausschuss, kurz AStA, der HRW: asta@hs-ruhrwest.de.
Finanzierungsmöglichkeiten
Eine der meist genutzten Studienfinanzierungsarten ist BAföG. Das ist die staatliche Unterstützung für Studierende, wenn die eigenen oder die finanziellen Verhältnisse der Eltern zur Studienfinanzierung nicht ausreichen. Der Höchstbetrag liegt ab dem Wintersemester 22/23 bei 934,00 € monatlich.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von den eigenen finanziellen Mitteln bzw. denen der Eltern. Ein Teil des Förderungsbetrags ist staatlich bezuschusst. Daher muss nach Abschluss des Studiums nur die Hälfte des Betrags als zinsloses Darlehen zurückgezahlt werden muss. Die Förderung ist für die gesamte Studienlaufzeit gewährleistet, solange die Regelstudienzeit eingehalten wird bzw. die vom BAföG-Amt geforderten Studiennachweise vorliegen.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Leistungen besteht, kann vom Studentenwerk Essen-Duisburg beurteilt werden. Dort wirst du ausführlich dazu beraten.
Studierende dürfen (in der Vorlesungszeit) maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten, um das Studium und den Lebensunterhalt zu finanzieren. Dies ist auch eine Möglichkeit, im Rahmen eines Minijobs oder einer Werkstudentenstelle beispielsweise erste Berufserfahrung zu sammeln.
Eine weitere Möglichkeit ist die Beschäftigung als Studentische Aushilfskraft (SAK) in verschiedenen Bereichen der Hochschule. Du unterstützt Professor:innen und Beschäftigte aus den Fachbereichen und Dezernaten bei ihren Aufgaben und bekommst tiefere Einblicke in wissenschaftliches bzw. forschendes Arbeiten.
Schau gerne in das Jobportal der HRW: Hier findest du nicht nur Nebenjobs, sondern auch Praktikumsstellen und weiteres.
Es gibt über 3.200 Stipendienprogramme bei denen für das Studium sowohl ideelle, als auch finanzielle Förderungen vergeben werden. Für ein Stipendium ist nicht immer nur ein 1er Schnitt notwendig. Neben der Begabung ist häufig auch gesellschaftliches Engagement (in einem Ehrenamt) Vergabekriterium. An der HRW werden zu jedem Wintersemester HRW Stipendien (Deutschland- und Firmenstipendien) vergeben. Weitere Informationen erhältst du auf der Seite Stipendien.
Sollten alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein, kann ein Studienkredit Finanzierungslücken schließen. Es handelt sich um eine Finanzierungsmöglichkeit, die einem herkömmlichen Kredit ähnelt, jedoch monatlich ausgezahlt wird, um den Lebensunterhalt sichern zu können. Nach Beendigung des Studiums ist der geliehene Betrag in vollem Umfang plus Zinsen abzubezahlen, weshalb bei dieser Art der Förderung vorab alle Aspekte sorgfälltig abgewogen werden sollten.
Bei Fragen zu Studienkrediten wende dich bitte an die Soziale Beratung des Studierendenwerks Essen-Duisburg.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt zu finanzieren. Sowohl für HRW-Studierende, die ein Auslandssemester oder einen internationalen Austausch planen, als auch für internationale Studierende stehen diverse Förder- und Finanzierungsprogramme zur Verfügung.