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Ihr Weg an die HRW

Zulassungsbedingungen

Bewerbung und Einschreibung

Die nachfolgenden Hinweise helfen Ihnen, sich für einen Studienplatz an der Hochschule Ruhr West zu bewerben.

Eine der folgenden Arten der Hochschulzugangsberechtigung ist nachzuweisen:

  • Allgemeine Hochschulreife
  • Fachgebundene Hochschulreife
  • Fachhochschulreife
  • Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung durch berufliche Qualifizierung
  • Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung aufgrund eines beruflichen Fortbildungsabschlusses (Meister:in, Techniker:in, Fachwirt:in)

Grundsätzlich muss als allgemeine Zulassungsvoraussetzung eine der vorgenannten Arten der Hochschulzugangsberechtigung vorliegen. Des Weiteren erfolgt die Vergabe der Studienplätze in den zulassungsbeschränkten Studienfächern der Hochschule Ruhr West (Studiengänge mit örtlichem NC) nach konkreten Regeln:

Spitzensport (Mitgliedschaft in einem A-,B-,C- oder C/D-Kader eines Bundesfachverbandes des DOSB) und Rückstellung wegen Ausübung eines Dienstes sind Gründe für eine Vorwegzulassung. Nach Abzug der Vorabquoten für Härtefälle, Minderjährige, ausländische Abschlüsse und Zweitstudium werden die Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung wie folgt verteilt:

  • 20 % der Studienplätze nach Bestenquote HZB
  • 80 % der Studienplätze nach Auswahl der Hochschule (AdH)

Bestenquote (20 % der Studienplätze)
Hier erfolgt die Vergabe nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB), also üblicherweise des Abiturs, der Fachhochschulreife (des schulischen Teils der Fachhochschulreife). Bei Vorliegen derselben Note entscheidet das durch das System verteilte Los.

Quote hochschuleigene Auswahl (80 % der Studienplätze)
Hier werden die Plätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben.

Ein Kriterium ist die Wartezeit. Die Vergabe erfolgt schulnotenunabhängig nach der längsten Wartezeit (maximal sieben Wartesemester). Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.

Als ein weiteres Kriterium werden eine abgeschlossene Berufsausbildung und berufliche Tätigkeiten mit Studienbezug in einem anerkannten Ausbildungsberuf berücksichtigt, die sich dann folgendermaßen in Notenverbesserungen widerspiegeln:

  • Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung: Verbesserung der Note um 0,4
  • Aufstiegsweiterbildung (z.B. Meister:in, Techniker:in): Verbesserung der Note um 0,3
  • Einschlägige berufliche Tätigkeit (je volles Berufsjahr): Verbesserung der Note um 0,1

Innerhalb der AdH-Quote werden 5 % der Studienplätze außerdem an beruflich qualifizierte Studienbewerberinnen und -bewerber vergeben.

Um in die Studiengänge Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen-Bau und Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau eingeschrieben werden zu können, ist ein fachlich spezifisches Vorpraktikum grundsätzlich erforderlich. Hierbei sind folgende Hinweise je nach Studiengang zu beachten:

Vorpraktikum Bauingenieurwesen

Nachweis einer berufspraktischen Tätigkeit von mindestens zehn Wochen Dauer in einem Planungsbüro/ Bauunternehmen; davon mindestens fünf Wochen als Baustellenpraktikum vor Studienbeginn. Das Praktikum sollte einen fachlichen Bezug zum Studium haben (Übersicht zum Vorpraktikum Bauingenieurwesen).

Es ist möglich, Berufsausbildungen ganz oder teilweise auf das geforderte Vorpraktikum anrechnen zu lassen. 


Vorpraktikum für Wirtschaftsingenieurwesen-Bau

Nachweis einer berufspraktischen Tätigkeit von insgesamt vier Wochen Dauer in einem Bauunternehmen, die zwingend als Baustellenpraktikum zu absolvieren und zum Zeitpunkt der Einschreibung als vollständig abgeleistet zu bescheinigen ist. Ausführliche Informationen zum Vorpraktikum erhalten Sie hier.

 

Zulassungsvoraussetzungen für duale Studienformate (ausbildungsintegriert)

Neben der Erfüllung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für Bachelor-Studiengänge haben die Bewerber/innen für ausbildungsintegrierende duale Studienformate einen Ausbildungsvertrag eines kooperierenden Unternehmens vorzuweisen.


Zulassungsvoraussetzungen für duale Studienformate (praxisintegriert)

Neben der Erfüllung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für Bachelor-Studiengänge haben die Bewerber/innen für praxisintegrierende duale Studienformate einen Arbeits-, Bildungs-, Studien- oder Werkstudentenvertrag dual eines kooperierenden Unternehmens vorzuweisen.

Hinsichtlich der Zulassung für ein höheres Fachsemester gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für die Zulassung für das 1. Fachsemester. 

Um in ein höheres Fachsemester eingestuft werden zu können, ist der Nachweis entsprechender Prüfungsleistungen erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Hochschulwechsler:innen zur Einschreibung in das 3. oder höhere Fachsemester der Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen-Bau, Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau das jeweilige obligatorische Vorpraktikum vollständig nachzuweisen haben.

Um an der Hochschule Ruhr West einen konsekutiven Masterstudiengang absolvieren zu können, ist der Abschluss eines Bachelor- oder Diplomstudiums mit entsprechender fachlicher Ausprägung erforderlich. Die Unterlagen hierfür werden erst mit der Bewerbung geprüft. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Masterprüfungsordnung.

Informationen zur Masterzulassung

Die Bewerbungsfristen für die zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge an der HRW enden

  • zum Sommersemester am 01.02. und
  • zum Wintersemester am 01.08. des jeweiligen Jahres

Die Bewerbungsfristen für die zulassungsfreien Masterstudiengänge an der HRW enden

  • zum Sommersemester am 15.03. und
  • zum Wintersemester am 15.09. des jeweiligen Jahres

Für die zulassungsbeschränkten Studiengänge wird nach Bewerbungsfristende das jeweilige Auswahlverfahren (Rankingverfahren) durchgeführt. Die in der Bewerbung angegebene Bachelorabschlussnote bzw. die aus dem Durchschnitt kalkulierte Schätznote (kurz vor Ende des Studiums) ist maßgeblich für die Verteilung der vorhandenen Studienplätze. Mit dem Zulassungsbescheid wird eine 14-tägige Frist (=Einschreibefrist) zur Annahme des Studienplatzes gewährt. Verstreicht diese Frist reaktionslos, erlischt der Anspruch auf den Studienplatz. 

Für zulassungsfreie Studiengänge bestehen keine Kapazitätsbeschränkungen. Hierfür können bis zum Bewerbungsfristende fortlaufend Zulassungen ausgesprochen werden. Auch hier ist darauf zu achten, die 14-tägige Einschreibefrist nach Erhalt des Zulassungsbescheids einzuhalten bzw. sich frühzeitig mit dem Bewerbungssupport in Verbindung zu setzen.


Regelung für den Übergang vom Bachelor zum Master

Bewerber:innen, die kurz vor Abschluss ihres Bachelorabschlusses stehen und nahtlos in ein Masterstudium wechseln möchten, kann eine verlängerte Frist gewährt werden, ihren Erstabschluss nachzuweisen. Zur Einschreibung in den Masterstudiengang ist neben der aus dem Durschnitt der bisherigen Prüfungsleistungen ermittelten Schätznote die Anmeldung zur Bachelor Abschlussarbeit vorzulegen und das (anvisierte) Datum des Kolloquiums anzugeben. Danach ist der Nachweis über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen innerhalb von sechs Monaten, spätestens jedoch bis zum Ende des Semesters der Ersteinschreibung zu erbringen, anderenfalls erlischt die Einschreibung mit Wirkung für die Zukunft.  

Die NC-Werte werden nicht vorab von der jeweiligen Hochschule festgelegt, sondern bilden sich anhand der Zulassungskriterien (Abiturnote, Dienst, Los) des letzten zugelassenen Bewerbers im Laufe des Verfahrens. Daher sind die Ergebnisse der letzten Verfahren nicht als Voraussetzungen für eine mögliche Zulassung im jeweiligen Studienfach anzusehen – sondern vielmehr als Richtwert.