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Prüfungsamt FAQ

HRWiki

Achtung: Noch sind nicht alle Links zu Themen und Inhalten im Zuge der Migration angepasst worden. Die Aktualisierung erfolgt schrittweise.

Themenbereiche

Orientierung vor dem Studienstart

Wie kann ich mein Studium finanzieren?

BAföG, Nebenjob, Stipendium - ein Studium wird meist aus verschiedenen Quellen finanziert.

BAföG ist die zumeist beste Form der Studienfinanzierung. Das zuständige BAföG-Amt und das Studierendenwerk Essen-Duisburg beraten dazu ausführlich.

Unter bestimmten Voraussetzungen bist du berechtigt, die Ausbildungsförderung des Bundes zu beantragen. Seit Beginn des Wintersemesters 2022/2023 beträgt der monatliche Höchstsatz 812 Euro für Studierende bis 24 Jahre, 934 Euro für Studierende bis 29 Jahre und 1.018 Euro für Studierende ab 30 Jahre. Diese Beträge beziehen sich nur auf Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen.

Weitere wichtige Finanzierungsquellen für ein Studium sind:

Eltern:
Eltern sind ihren Kindern gegenüber verpflichtet, bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss die Ausbildung zu finanzieren. Es besteht somit i.d.R. eine Unterhaltsverpflichtung der Eltern bis zum Ende des Studiums.

Nebenjobs:
Als Student:in darfst du (in der Vorlesungszeit) maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten, um dein Studium und deinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Dies ist auch eine Möglichkeit, im Rahmen eines Minijobs oder einer Werkstudentenstelle beispielsweise erste Berufserfahrung zu sammeln. Gleichzeitig bleibt durch einen Job weniger Zeit für dein eigenes Studium. Die Aufnahme eines Nebenjobs solltest du daher gut überlegen.
Wenn du Fragen rund um das Thema Bewerbungen hast, kannst du dich von unserem Career Service beraten lassen.

Stipendien:
Es gibt über 3.200 Stipendienprogramme, bei denen für das Studium sowohl ideelle als auch finanzielle Förderungen vergeben werden. Stipendien sind nicht nur etwas für Hochbegabte, auch wenn viele Stipendien von den Begabtenförderungswerken vergeben werden. Neben der Begabung ist häufig auch gesellschaftliches Engagement (in einem Ehrenamt) Vergabekriterium. Weitere Informationen findest du hier.

Studienkredite:
Sollten alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein, kann ein Studienkredit Finanzierungslücken schließen. Für die gesamte Studiendauer kann ein Kredit nicht empfohlen werden. Bei Fragen zu Studienkrediten wende dich bitte an die Soziale Beratung des Studierendenwerk Essen-Duisburg .
Bei allen Fragen zum Thema Studienfinanzierung steht dir auch die Zentrale Studienberatung zur Verfügung.

Sonderanträge im Rahmen der Bewerbung

Bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang hast du unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Sonderanträge zu stellen.

Folgende Arten von Anträgen werden akzeptiert:

Härtefallantrag

(§10 Vergabeverordnung NRW)

Wenn für dich die Nichtzulassung in dem im Zulassungsantrag genannten Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, hast du die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen.

Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn besondere soziale, gesundheitliche oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums oder die Durchführung einer Prüfung zwingend erfordern. Den Antrag auf Zulassung nach den Härtefallrichtlinien musst du mit dem Zulassungsantrag stellen. Im Härtefallantrag musst du eine ausführliche, schlüssige Begründung für deine besondere Ausnahmesituation darlegen und entsprechende Nachweise beifügen. Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.

Antrag auf Nachteilsausgleich

(Verbesserung der Durchschnittsnote oder der Wartezeit)

Sofern in der Zeit vor Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung eine von dir nicht zu vertretende Leistungsbeeinträchtigung vorlag, kannst du einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Diese Gründe musst du zwingend durch ein Schulgutachten und ggf. weitere Nachweise belegen.

Bevorzugte Berücksichtigung nach Dienst

(bei Zulassung in vorherigem Semester) (§19 Vergabeverordnung NRW)

Einen Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung nach Dienst kannst du stellen, wenn für den Studiengang bereits eine Zulassung im vorherigen Semester vorlag, du diese jedoch aufgrund der Ableistung eines Dienstes (Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr o. ä.) nicht wahrnehmen konntest.

Bevorzugte Berücksichtigung von Leistungssportler*innen

Bei nachgewiesener aktueller Mitgliedschaft in einem A-, B-, C- oder C/D-Kader eines Bundesfachverbandes des DOSB kann ggf. eine direkte Zulassung erfolgen.

Antrag
Alle Anträge kannst du gleich bei Abgabe der Bewerbung über den eCampus stellen.

Welche Fachbereiche gibt es an der HRW?

Fachbereich 1 – Campus Bottrop
Dem Fachbereich 1 sind die Institute Informatik und Energiesysteme und Energiewirtschaft zugeordnet.

Fachbereich 2 – Campus Bottrop
Dem Fachbereich 2 ist das Wirtschaftsinstitut zugeordnet.

Fachbereich 3 – Campus Bottrop
Dem Fachbereich 3 sind die Institute Maschinenbau und Bauingenieurwesen zugeordnet.

Fachbereich 4 – Campus Bottrop
Dem Fachbereich 4 sind die Institute Mess- und Sensortechnik, sowie Naturwissenschaften zugeordnet.

Fachbereiche im Detail

Studienstart (Onboarding) & erste Schritte

Digitaler Studierendenausweis / HRW Campus App

Die HRW CampusApp versorgt dich mit deinem Deutschlandsemesterticket, deinem Studierendenausweis und deinem Bibliotheksausweis.

Bitte installiere die HRW CampusApp auf deinem Smartphone und melde dich mit deinem Studierendenaccount an. Du kannst die App ganz einfach herunterladen, indem du in deinem Appstore nach „HRW CampusApp“ suchst. Das Deutschlandsemesterticket und die Ausweise sind immer ab dem 01.09. oder 01.03. eines jeden Jahres gültig.

SelfCare HRW (Account/Passwort)

Über das HRW Selfcare eingeführt, über das du bequem folgende Dienste nutzen kannst:

  • Konto aktivieren
  • Passwort zurücksetzen
  • Benutzername zuschicken
  • Passwort ändern
  • Kommunikationsdaten ändern

Eine Anleitung zur Verwendung von SelfCare HRW findest du hier .

Pflicht-Sicherheitseinweisung

Sicherheitseinweisungen sind ein fester Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und des Sicherheitswesens an der Hochschule Ruhr West.

Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, ist es notwendig, dass wir dich als Studierende:r einer Sicherheitseinweisung unterziehen. Die Anmeldung erfolgt zu Beginn deines Studiums über den eCampus und ist zwingend im ersten Semester zu absolvieren.

Die Sicherheitseinweisung erfolgt in Form einer Präsentation, die du dir online in unserem eLearning-System Moodle anschauen kannst. Anschließend absolvierst du ein Online-Quiz, damit du dein Verständnis nachweisen kannst. Mit erfolgreichem Abschluss des Quiz giltst du als sicherheitsunterwiesen. Bei Nichtbestehen kannst du das Quiz beliebig oft wiederholen.

Alle relevanten Informationen findest du in dem Moodle Kurs, den du unter folgendem Pfad findest: Moodle > Kursübersicht > Tutorien/Sicherheitseinweisung > ZENTRAL-SoSe/WiSe | Pflicht Sicherheitseinweisung der HRW

Der erfolgreiche Abschluss der Sicherheitseinweisung ist für die Fortführung deines Studiums zwingend notwendig!

Bitte beachte, dass die Anmeldung zu den Modulen ab dem 2. Semester nur dann erfolgen kann, wenn du die Sicherheitseinweisung erfolgreich absolviert hast. Bitte stelle sicher, dass du diese Sicherheitseinweisung persönlich durchführst. Nur so bist du optimal auf dein Studium vorbereitet.

Portal-Sprechstunde (Hilfe bei Anmeldung/Stundenplan)

Die Sprechstunden zur Veranstaltungsanmeldung und Stundenplanerstellung werden immer vor Vorlesungsbeginn im März und September des jeweiligen Semesters angeboten. Mentor:innen erklären Studienanfänger:innen in der Sprechstunde die Kommunikationsplattform der HRW, die Anmeldung zu Veranstaltungen und helfen unter anderem bei der Erstellung des Stundenplans.

Bitte informiere dich rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn über die nächsten Termine beim Studierendenservice, auf der HRW Webseite unter Studieneinstieg oder im Portal unter Erstsemesterangebote.

Semesterorganisation

Was ist der Semesterplan?

Um den optimalen Studienverlauf zu gewährleisten, wird jedes Semester ein Semesterplan mit verschiedenen Varianten erstellt, welcher die Überschneidungsfreiheit der Lehrveranstaltungen gewährleistet.

Die Semesterpläne werden spätestens ab dem 01.09./01.03. im eCampus zur Verfügung gestellt.

Die verschiedenen Varianten sind darauf zurückzuführen, dass mehrere Übungs- und Praktikumsgruppen zu unterschiedlichen Zeiten angeboten werden, welche eine flexible und individuelle Gestaltung des Semesterplans ermöglichen. Einfach für eine Variante entscheiden und danach die Anmeldungen zu Modulen und Veranstaltungen wählen, wie sie im Vorlesungsverzeichnis angegeben sind.

Was ist ein Curriculum?

Unter einem Curriculum oder Studienverlaufsplan versteht man eine Übersicht aller Module und Veranstaltungen, die für deinen Studiengang vorgesehen sind. Aus diesem müssen die genauen Studieninhalte und die jeweilige Creditbewertung hervorgehen. Die Studienverlaufspläne sowie die Prüfungsordnungen findest du im HRW Portal unter „Modulhandbücher“.

Wo finde ich meine Prüfungsordnung und mein Modulhandbuch?

Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für das Studium an der HRW fest.

  • Prüfungsanforderungen
  • Prüfungsverfahren, sowie die Art der Prüfungsleistungen
  • Regelstudienzeit
  • Fristen
  • Zulassungsvoraussetzungen
  • und vieles mehr

Prüfungsordnungen Übersicht

Modulhandbücher
Im Modulhandbuch findest du alle wichtigen Informationen zu den Kursen in deinem Studiengang, sowie die Inhalte und Lernziele einzelner Kurse.

Prüfungsordnungen Übersicht

Alles rund um Module

Anhand des Modulhandbuchs kann auf einen Blick erkannt werden, welche Veranstaltungen ein Modul umfasst, welcher Arbeitsaufwand für das Modul veranschlagt wird, ob es Teilnahmevoraussetzungen gibt, von welchem:r Dozent:in die Veranstaltungen gehalten werden, welche Lehrinhalte das Modul bietet, inklusive der durch das Absolvieren der Veranstaltungen erworbenen Kompetenzen, die Prüfungsform, und viele weitere nützliche Informationen zu den Veranstaltungen.

Die Veranstaltungszeiten sind nach Ihrer erfolgreichen Anmeldung im eCampus ersichtlich.

Wichtig ist die Anmeldung zum Modul und (die separate Anmeldung) zu den dazugehörigen Lehrveranstaltungen über den eCampus unter Studium>Neuanmeldung>Module und Veranstaltungen.

Anmeldefristen

  • Wintersemester: 01.09. bis Ende der Vorlesungszeit
  • Sommersemester: 01.03. bis Ende der Vorlesungszeit

Probleme bei erneuter Belegung/ Fehlende Veranstaltungen

Du möchtest eine Lehrveranstaltung erneut belegen und hast nicht die Möglichkeit, dich selbstständig anzumelden, dann stelle den „Antrag auf Anmeldung zu Modulen und Veranstaltungen". Füge dem Antragsgrund "Sonstiges" einen entsprechenden Nachweis hinzu. Eine Anmeldung per E-Mail ist nicht zulässig.

Bei der Antragsstellung muss einer der folgenden Gründe gewählt werden:

  • Der Grund "Moodlezugang" ist nur zu wählen, wenn Übung/Praktikum/Testat bereits bestanden wurde.
  • Der Grund "Kapazitäten erreicht" ist nur zu wählen, wenn du die Bestätigung (per Mail) der Prüfer:innen für die Teilnahme an der Veranstaltung vorliegen hast.
  • Der Grund "Sonstiges" ist nur zu wählen, wenn z. B. technische Probleme vorliegen.

Bitte beachte, dass die Bearbeitung bis zu 10 Werktage (WT) in Anspruch nimmt.

Den Antrag findest du im eCampus unter Studium > Unterlagen > Anträge > Antrag auf Anmeldung zu Modulen und Veranstaltungen

Modulanmeldung für Hochschulwechselnde

Insbesondere wenn du als Wechsler:in von einer anderen Hochschule an die HRW kommst, möchtest du möglicherweise an Prüfungen teilnehmen, bei denen die Lehrveranstaltung im laufenden Semester nicht angeboten wird, sondern lediglich eine Wiederholungsprüfung (im Regelfall eine Klausur) stattfindet.

Eine Anmeldung zu diesen Modulen/Prüfungen wird nur vorgenommen, wenn die Studiengangsleitung gegenüber dem Studien- und Prüfungsamt per E-Mail das Einverständnis zur Nachmeldung gegeben hat. Zuvor sollte ein Gespräch (Studienfachberatung) mit der Studiengangsleitung stattgefunden haben, in dem eine Studienverlaufsplanung erstellt wurde.

Verbesserung von Modulnoten

Im Rahmen deines Bachelorstudiums ist eine einmalige Wiederholung bestandener Prüfungen zwecks Notenverbesserung lediglich für zwei verschiedene Modulprüfungen zulässig.

Im Rahmen deines Masterstudiums ist eine einmalige Wiederholung bestandener Prüfungen zwecks Notenverbesserung im Laufe deines Studiums lediglich für eine Modulprüfung zulässig.

Hierbei kann die Note ausschließlich verbessert werden. Sollte bei der Verbesserungsprüfung eine schlechtere als die ursprüngliche Bewertung vergeben werden, bleibt die bessere Note bestehen. Solltest du im eCampus dennoch die schlechtere Note sehen, wende dich an das Prüfungsamt. deine ursprüngliche Note wird dann wieder eingesetzt.

Verfahren

Nur Module, die bereits bestanden wurden, können verbessert werden. du musst alle Teilleistungen, die mit einer Note bewertet wurden, wiederholen. Werden neue Prüfungsformen angeboten, musst du diese erbringen. Im Rahmen der Modulnotenverbesserung besteht kein Anrecht auf die frühere Gewichtung oder Prüfungsform. Prüfungsleistungen, die mit „be“ bewertet werden, musst du nicht wiederholen. Bei extern anerkannten Modulen ist keine Modulnotenverbesserung möglich.

Die Verbesserung von Modulnoten ist ein Antragsverfahren.

Den entsprechenden Antrag musst du online über den eCampus stellen.

Bitte beachte, dass die Antragsbearbeitung erst nach Bekanntgabe der Prüfungstermine erfolgt.

Fristen

  • Im Wintersemester: bis jeweils zum 10.01.
  • Im Sommersemester: bis jeweils zum 10.07.

Achtung:
Es kann im seltenen Fall vorkommen, dass du dein Prüfungsergebnis erst nach Ablauf der oben genannten Fristen erhältst. Dies führt nicht zu einer Fristverlängerung!

In diesem Fall kannst du die Modulnotenverbesserung im darauffolgenden Semester beantragen und durchführen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Modulnotenverbesserung unter Vorbehalt zu stellen. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn du bereits kurz vor Beendigung deines Studiums stehst und eine bestimmte Note in einem Modul erhalten möchtest, um einen bestimmten Durchschnitt der Gesamtnote zu erreichen.

TIPP:
Wenn das Modul, das du verbessern möchtest, aus mehreren Teilleistungen besteht, musst du alle Teilleistungen wiederholen (s. hierzu unten.). Achte daher darauf, deinen Antrag rechtzeitig zu stellen. Die oben genannten Fristen sind Ausschlussfristen. Du kannst den Antrag auch früher stellen, was du im Falle von Teilleistungen häufig tun musst, da diese nicht selten bereits recht früh im Semester geprüft werden.

Solltest du eine Teilleistung im Zuge einer Modulnotenverbesserung wiederholen wollen und bis kurz vor der Wiederholungsprüfung noch keine Rückmeldung vom Studien- und Prüfungsamt erhalten haben, setze dich bitte mit deiner/m zuständigen Ansprechpartner:in in der Sachbearbeitung in Verbindung.

Studiengangwechsel

Solltest du den Studiengang an der HRW wechseln, kannst du erneut Modulnoten verbessern (Bachelorstudium 2x, Masterstudium 1x). Solltest du allerdings ein Modul bereits verbessert haben und dieses für den neuen Studiengang anerkennen lassen, ist eine erneute Notenverbesserung dieses Moduls nicht möglich.

Weitere Infos:

  • § 14 der jeweiligen Bachelor-Prüfungsordnung der HRW
  • § 13 der jeweiligen Master-Prüfungsordnung der HRW

Außercurriculare Leistungen belegen

Die Belegung von Modulen, Veranstaltungen & Prüfungen, die nicht Ihrem Studiengang zugehörig sind, bezeichnet man als „außercurriculare Leistungen". Die Belegung dieser „Fremdmodule" ist lediglich dann möglich, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Freie Plätze in den beantragten Veranstaltungen,
  • Du hast bereits mind. 30 Credits in deinem Studiengang erworben,
  • Module, die vom fünften Semester (in der dualen Studienform vom siebten Semester) an stattfinden, können nur beantragt werden, wenn alle Modulprüfungen des ersten und zweiten (in der dualen Studienform des ersten bis vierten) Fachsemesters bestanden sind

Zudem gibt es weitere formale Beschränkungen, die je nach Antragsziel unterschiedlich sind:

Antragsgrund „Anderes Studienziel"
Die beantragten Veranstaltungen sind keine Module des 1. und 2. Fachsemesters.

Antragsgrund „Belegung außerhalb des Curriculums"
Die beantragten Veranstaltungen sind keine Module des 1. und 2. Fachsemesters.

Durch das Studien- und Prüfungsamt werden maximal zwei Module je Semester außerhalb der eigenen Prüfungsordnung (kurz: PO) zugelassen. Sofern Studierende mehr als drei Module je Semester außerhalb der eigenen PO belegen möchten, geht der Antrag an die Studiengangsleitung zur Entscheidung und Beratung.

Antragsgrund „Anerkennung für den eigenen Studiengang"
Die beantragten Veranstaltungen sind keine Module des 1. und 2. Fachsemesters.

Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze, werden zunächst Anträge der Kategorie "Belegung außerhalb des Curriculums" zugelassen. Danach entscheidet das frühere Antragsdatum.

Antragsgrund „Studienvorleistung Master"
Es müssen mindestens 120 Credits im eigenen Studiengang erworben sein.

Wann sind Semesterferien?

Offiziell werden die Semesterferien an Hochschulen als vorlesungsfreie Zeit bezeichnet, da sie auch für Prüfungen und ihre Vorbereitung, für Kurse und zur Erstellung von Hausarbeiten dienen.

Die Semesterferien beginnen immer am Ende eines Semesters und dauern bis zum Beginn des neuen Semesters. In dieser Zeit finden keine regulären Veranstaltungen statt.

Der HRW Jahresplan wird schnellstmöglich nach Beschluss über die Homepage zur Verfügung gestellt und weist die vorlesungsfreie Zeit, die Prüfungszeit und die Vorlesungszeit aus. Den HRW Jahresplan findest du hier .

Digitale Systeme & Self-Services

Moodle & eCampus

Moodle ist die zentrale Lernplattform der HRW. Moodle bietet neben der Funktion elektronische Materialien auszutauschen auch viele neue Möglichkeiten, wie z.B. das Einstellen von Onlinetests (für formatives Assessment), Kommunikation mit verbindlichem Charakter per E-Mail, Möglichkeiten für Selbstlernszenarien, Einbindung von Videos, Podcasts, elektronische Abgabe von Hausarbeiten, uvm.

Nutze das Angebot des Mentoringprogramms "HRW Navi" um Infos & Tipps für Moodle zu bekommen. Die Termine für die HRW Portal-Sprechstunden finden Sie auf der HRW Webseite unter Studieneinstieg und im Portal unter Erstsemesterangebote.

Der eCampus bietet dir den zentralen Zugang zu wichtigen Services rund um dein Studium an der Hochschule Ruhr West. Du kennst ihn bereits von deiner Bewerbung.

In deinem persönlichen eCampus kannst du eigenständig deinen Stundenplan erstellen, Unterlagen abrufen und z.B. Modul- und Veranstaltungsanmeldungen vornehmen. Zudem bietet der eCampus dir Einsicht in deine Studien- und Prüfungsleistungen. Über den SelfService kannst du Dokumente, wie zum Beispiel Ihre Studienbescheinigung, selbständig erstellen und bist somit nicht auf die Öffnungszeiten des Studierendenservices angewiesen.

Schaue gerne einmal unter dem Menüpunkt „Anleitungen“ unsere Videoanleitung für die Modul- und Veranstaltungsanmeldung an.

Was mache ich, wenn der eCampus nicht erreichbar ist?

Prüfungsanmeldung
Sollten aktuelle Prüfungsleistungen anstehen, die für dich schon relevant sind, wirst du von deinen Lehrenden über das Vorgehen per Moodle informiert.

Moodle
Moodle ist unabhängig von eCampus erreichbar. Die Bereitstellung von Informationen und Lehrmaterial ist daher weiterhin gegeben.

Anmeldung Abschlussarbeit
Die Antragstellung kann erst wieder erfolgen, wenn das System vollumfänglich verfügbar ist. Die notwendigen Voraussetzungen können von den Mitarbeiter:innen im Studien- und Prüfungsamt geprüft werden. Wenden dich dazu bitte via Mail mit allen Informationen an Ihr:e zuständige:r Mitarbeiter:in im Studien- und Prüfungsamt. Du erhältst die Rückmeldung, dass die Abschlussarbeit begonnen werden kann, auch ohne offizielle Anmeldung.

Anmeldung Praxissemester
Die Antragstellung kannst du erst wieder vornehmen, wenn das System vollumfänglich verfügbar ist. Die notwendigen Voraussetzungen können von den Mitarbeiter:innen im Studien- und Prüfungsamt geprüft werden. Wende dich dazu bitte per Mail mit allen Informationen an deine zuständige Mitarbeiter:in im Studien- und Prüfungsamt. Du erhältst die Rückmeldung, dass du das Praxissemester beginnen kannst, auch ohne offizielle Anmeldung.

Einreichung der Abschlussarbeit
Die Abschlussarbeit kannst du fristgerecht per Mail an die jeweilige Mitarbeiter:in im Studien- und Prüfungsamt schicken. Für zu große Dateien oder Anhänge nutze bitte andere Formate (ZIP-Datei) oder Sciebo mit dem entsprechenden Passwort. Zusatzinformationen bei externen Zweitgutachter:innen teilst du uns gerne direkt mit.

Bescheinigungen
Aktuell ist es leider nicht möglich, jegliche Arten von Bescheinigungen (Studienbescheinigung, Gebührenbescheid, Leistungsübersicht etc.) zu erstellen. Alle eingegangenen Anfragen werden bei Verfügbarkeit der Funktion für die Dokumentenerstellung bearbeitet.

Modul- und Veranstaltungsanmeldungen
Die Antragstellung kannst du erst wieder vornehmen, wenn das System vollumfänglich verfügbar ist. Fristen für Praktika/Übungen sind bereits ausgelaufen, sodass eine Nachmeldung nur mit schriftlicher Bestätigung der/des Lehrenden möglich ist. Diese Bestätigung kannst du per Mail an die jeweilige Mitarbeiter:in im Studien- und Prüfungsamt weiterleiten. Du kannst dir bei der:dem Prüfer:in einen Gastzugang in Moodle geben lassen, wenn du auf die Unterlagen zugreifen möchtest.

Zeugniserstellung
Aktuell ist es leider nicht möglich, Zeugnisdokumente zu erstellen. Alle eingegangenen Gutachten werden bei Verfügbarkeit der Funktion für die Dokumentenerstellung bearbeitet. Wir bitten die Verzögerung zu entschuldigen.

Selfservice: Dokumente selbst erstellen

In deinem eCampus-Account kannst du unter Unterlagen > Selfservice für Dokumentenerstellung auf deinen eigenen Selfservice-Bereich zugreifen. Dort kannst du studienrelevante Dokumente wie deine aktuelle Leistungsübersicht oder deine Studienbescheinigung selbst herunterladen. Somit musst du die Erstellung dieser Dokumente nicht mehr beim Studierendenservice anfragen.

Studienbescheinigung
Du kannst dir deine Studienbescheinigung ganz einfach selbst erstellen. Dazu gehst du in eCampus unter Studium > Unterlagen > Selfservice (Dokumentenerstellung) und lädst sie herunter.

Leistungsübersicht/Notenspiegel/Transcript of Records
Du kannst eine Bescheinigung erhalten, auf der alle erbrachten und im Studien- und Prüfungsamt registrierten Leistungen verzeichnet sind. In der Leistungsübersicht sind alle bestandenen Module mit den dazugehörigen Noten und Credits enthalten. Eine aktuelle Leistungsübersicht sowie eine erweiterte Leistungsübersicht (mit Fehlversuchen und genauen Daten der Prüfungen) oder eine Leistungsübersicht auf Englisch (= Transcript of Records) kannst du in eCampus unter Studium > Unterlagen > Selfservice (Dokumentenerstellung) selbst herunterladen (siehe ebenfalls: Selfservice).

Gebührenbescheid
Du wirst über den Start der jeweiligen Rückmeldephase von uns per E-Mail informiert. Im Anschluss kannst du dir deinen Gebührenbescheid über den eCampus unter Studium > Unterlagen > Selfservice (Dokumentenerstellung) selbst erstellen. Achte darauf, dass du das kommende Semester auswählst.

Lernen, Skills & Campus-Learning-Angebote

Bibliothek (Angebot, Kontakt, Öffnungszeiten)

Die Bibliothek der Hochschule Ruhr West ist die richtige Anlaufstelle in Deinem Studium, egal ob bei der Suche nach Informationen zu einem Referatsthema oder nach einem ruhigen Ort zum Verfassen einer Hausarbeit. Hier sind die notwendigen Medien für Dein Studium sowohl gedruckt als auch online jederzeit verfügbar. Bei Fragen rund um die Literaturrecherche und Informationsbeschaffung steht Dir das Team der Bibliothek gerne zur Verfügung. Das gesamte Angebot der Bibliothek ist selbstverständlich kostenfrei (mit Ausnahme der Fernleihe).

Weitere Informationen findest du auf unserer Serviceseite!

Öffnungszeiten

Campus Mülheim an der Ruhr
Montag bis Freitag 08:00 bis 20:00 Uhr
Samstag 10:00 bis 16:00 Uhr

Campus Bottrop
Montag bis Freitag 08:00 bis 18:00 Uhr

Abweichungen von diesen Öffnungszeiten, insbesondere während der vorlesungsfreien Zeiten, werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Kontakt:
Per Mail: bibliothek@hs-ruhrwest.de
Per Telefon: 0208 88254 -245

Persönlich am Campus Mülheim:
Duisburger Straße 100, Gebäude 5, 3. Etage, 45479 Mülheim an der Ruhr

Persönlich am Campus Bottrop:
Lützowstraße 5, EG, 46236 Bottrop

LernRaum

LernRaum kann an der HRW an beiden Standorten auf dem gesamten Campus gefunden werden. Eine gesamte Übersicht, sowie Informationen zu den Raumreservierungen findest du hier.

Die Räume sind unter https://booked.hs-ruhrwest.de/ buchbar. Bei Fragen wende dich bitte an das Team LernRaum über die Email-Adresse lernraum@hs-ruhrwest.de

Lernzentrum upgrade

Das Lernzentrum upgrade (Gebäude 01, 4. Etage) unterstützt die Studierenden insbesondere in der Studieneingangsphase durch verschiedene außercurriculare Angebote vor allem in den Bereichen Mathematik und Physik/Naturwissenschaften.

Zu den fachlichen Angeboten des Lernzentrums zählen

  • Tutorien zu Mathematik und Physik
  • Offener Lernraum mit HelpDesk (Raum 01.04.007) für Fragen zu Mathematik, Physik/Naturwissenschaften, Mechanik und E-Technik
  • Klausurvorbereitungskurse zu Mathematik und Physik
  • Intensivkurse zu spezifischen Themen (Themenspecials)

Weitere Informationen und Öffnungszeiten findest du hier .

Prüfungen (von Anmeldung bis Einsicht)

Voraussetzungen & Hürden

In den jeweiligen Bachelor-Prüfungsordnungen der HRW sind die Zulassung zu den Prüfungen sowie die Anmelde- und Abmeldeverfahren geregelt. Bitte beachte, dass zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn ein automatischer Abgleich der in der Prüfungsordnung verankerten Voraussetzungen läuft. Dies beinhaltet die formalen Teilnahmevoraussetzungen einzelner Module sowie die Regelung zum Zugang zu Modulen des fünften Fachsemesters (in der dualen Variante des 7. Fachsemesters). Außerdem musst du für die Teilnahme an Modulen des 2. Fachsemesters die Pflicht Sicherheitseinweisung bestanden haben. Alle relevanten Informationen findest du in dem Moodle Kurs, den du unter folgendem Pfad findest: Moodle > Kursübersicht > Tutorien/Sicherheitseinweisung > ZENTRAL-SoSe/WiSe | Pflicht Sicherheitseinweisung der HRW

Sofern du die Voraussetzung zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllst, werden alle Anmeldungen zu den entsprechenden Modulen rückgängig gemacht. Daher melde dich erst an, wenn du alle Voraussetzungen erfüllt hast. Bitte prüfe deine individuellen Regelungen anhand der Prüfungsordnung deines Studiengangs darauf, ob du betroffen bist, und kontaktiere deine Prüfer, wenn noch Bewertungen ausstehen. Die Prüfung der Voraussetzung wird fortlaufend über das Semester durchgeführt.

5. Fachsemesterhürde

Die Bachelor-Prüfungsordnung sieht vor, dass du erst dann an Prüfungen des fünften Semesters deines Studiengangs teilnehmen kannst, wenn du in der Regel alle Modulprüfungen des ersten und zweiten Fachsemesters bestanden hast oder eine entsprechende Anrechnung von Leistungen vorliegt.

Siehe hierzu Zulassung zu den Prüfungen; Anmelde- und Abmeldeverfahren der jeweiligen Bachelor-Prüfungsordnung der HRW.

Ausnahme: Wenn du von extern an die HRW in ein höheres Fachsemester wechselst, wird von der Zugangsbeschränkung des § 17 Absatz 4 BPO insoweit eine Ausnahme gemacht, dass du dein Studium im 5. Fachsemester fortführen kannst, auch wenn die Leistung eines Moduls des ersten oder zweiten Fachsemesters, das Zugangsvoraussetzung für das 5. Fachsemester ist, nicht erfüllt ist. Dies gilt nur dann, wenn lediglich ein einziges Modul noch nicht absolviert ist.

Wie melde ich mich zu Prüfungen an bzw. ab?

Vor Beginn der Prüfungsphase werden im eCampus die Prüfungspläne veröffentlicht, in denen die voraussichtlichen Prüfungstage genannt werden. Da es noch zu Änderungen kommen kann, ist es unerlässlich, die verbindlichen Termine im eCampus zu prüfen.

Die An- und Abmeldung erfolgt ausschließlich über den eCampus. Bitte beachte, dass eine An- und Abmeldung nicht nur zu Klausuren, sondern auch zu allen anderen sonstigen Prüfungsleistungen (z.B. Hausarbeiten, Testaten, mündliche Prüfungen, etc.) erforderlich ist.

Neuanmeldungen:
eCampus > Studium > Neuanmeldung > Prüfungen

erfolgreiche Anmeldung prüfen:
eCampus > Studium > Belegungen > Prüfungen

Fristen Anmeldung:

  • Anmeldung zu Klausuren im Wintersemester: 1. Dezember bis 1 Woche vor Prüfungstermin
  • Anmeldung zu Klausuren im Sommersemester: 1. Juni bis 1 Woche vor Prüfungstermin
  • Anmeldung zu sonstigen Prüfungsleistungen: Die Anmeldefristen werden von den verantwortlichen Lehrenden gesetzt.

Fristen Abmeldung:

  • Abmeldung von Klausuren: bis spätestens 1 Woche vor dem festgesetzten Prüfungstermin
  • Abmeldung zu sonstigen Prüfungsleistungen: Die Abmeldefristen werden von den verantwortlichen Lehrenden gesetzt.

Studierenden kann die Prüfungsteilnahme aus folgenden Gründen versagt werden:

  • Fehlende Anmeldung
  • Beurlaubung
  • Fehlende Rückmeldung: Wenn keine Rückmeldung vorliegt, ist keine Teilnahme an Prüfungen des zeitlich im Folgesemester liegenden Prüfungsblocks möglich (betrifft Fachbereiche 1, 3 und 4)

Implizite Prüfungsanmeldung

Bei einigen Lehrveranstaltungsanmeldungen wirst du automatisch zur entsprechenden Prüfungsleistung angemeldet.

Das betrifft ausschließlich Prüfungsleistungen, die mit bestanden/nicht bestanden bewertet werden, z. B. Praktikum, Übung, Testate und die Teilnahme an ZfK Sprachveranstaltungen.

Eine selbstständige Abmeldung von der Prüfungsleistung ist nicht möglich. Für eine Abmeldung wende dich bitte mit einer schriftlichen Bestätigung (per Mail) der/des betreuenden Dozenten:in an die:den zuständige:n Sachbearbeiter:in des Fachbereichs.

Blockprüfungen

Entsprechend der Curricula der grundständigen Bachelorstudiengänge finden im 6. Fachsemester Module sowie das Praxissemester statt.

Um regelstudienzeitkonform diese Unterteilung in Studium und Praxis in einem Semester gewährleisten zu können, werden Module, die laut Studienverlauf im 6. Fachsemester liegen, geblockt angeboten. D.h., dass die Lehrveranstaltungen zu den Modulen des 6. Fachsemesters (Pflicht- und/oder Wahlmodule – variiert nach Studiengang & Prüfungsordnung) bis eine Woche vor der in dem Jahresplan gekennzeichneten Block-Prüfungswoche stattfinden (i. d. R. Ende Mai/Anfang Juni für das Sommersemester und Ende November/Anfang Dezember für das Wintersemester).

Diese Lehrveranstaltungen laufen bis etwa Ende Mai bzw. Ende November und in der Folgewoche sind die Prüfungen.

Eine spezielle Kennzeichnung im Semesterplan gibt es nicht. Die Veranstaltungen sind in der doppelten Anzahl der SWS (Semesterwochenstunden) laut Modulhandbuch im Semesterplan, d.h., wenn es 3 Vorlesungen + 1 Übung + 1 Praktikum wären, dann sind für die Blockmodule 10 SWS geplant.

Bei der Anmeldung wiederum wird dir bei der Anmeldemaske angezeigt, von wann bis wann die Termine eingetaktet sind. Nach der erfolgten Anmeldung sind die Detailtermine wie üblich einsehbar.

Die Prüfungspläne für Blockprüfungen werden spätestens 4 Wochen vor den Block-Prüfungsphasen bekanntgegeben

Ich habe Probleme bei der Anmeldung

Sollte die Anmeldung nicht funktionieren, stelle bitte den entsprechenden Antrag über den eCampus (eCampus > Dokumente > Anträge > Antrag auf Anmeldung zu Prüfungen)

Bei der Antragsstellung muss einer der folgenden Gründe gewählt werden:

  • Grund "Frist verpasst": Bitte lade hier eine Bestätigung (E-Mail) der Prüfer:innen hoch.
    Achtung: Bei Klausuren ist eine Nachmeldung zur Prüfung auch mit Bestätigung der Prüfer:innen nicht möglich.
  • Grund "Nachmeldung": Bei dieser Antragstellung handelt es sich lediglich um eine bereits bestandene Prüfungsleistung, die eine Nachmeldung erfordert. Bitte lade hier eine Bestätigung inkl. Semesterangabe (E-Mail) der Prüfer:innen hoch.
  • Grund "Sonstiges": Bitte lade hier einen Nachweis über das vorliegende Problem hoch (z.B. Screenshot der Fehlermeldung).

Bitte beachte: Die erfolgreich angemeldeten Prüfungen findest du im Bereich "Studium" unter "Belegungen" "Prüfungen". Bitte kontrolliere die Anmeldung stets rechtzeitig vor Fristende.

Falls eine entsprechende Meldung erst nach Ablauf der Frist bei der Sachbearbeitung eingeht, kann leider keine An-/Abmeldung vorgenommen werden!

Ich möchte eine Prüfung wiederholen

Wenn du eine Prüfung nicht bestehst, kannst du sie maximal zweimal wiederholen. Die Prüfungen kannst du in der Prüfungsphase des jeweiligen Folgesemesters ablegen. Bachelor- und Masterarbeiten kannst du einmal wiederholen.

Zur Anmeldung einer Wiederholungsprüfung wähle bitte das Semester aus, indem du dich erstmals zum Modul angemeldet hast.

Bitte beachte, dass du bei der Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung bzw. der Prüfung zu einer Lehrveranstaltung, die du in einem vorherigen Semester belegt hast, auch das entsprechende Semester im Drop-Down Feld auswählen musst. Nur so ist eine Anmeldung möglich!

Hilfsmittel & Täuschung

Zulässige Hilfsmittel werden im Vorfeld der jeweiligen Prüfung von den Prüfer:innen kommuniziert. Weitere Hilfsmittel sind nicht gestattet, insbesondere Mobiltelefone und Smartwatches musst du unzugänglich verstauen.

Um zudem die missbräuchliche Nutzung von Smartwatches auszuschließen, kann die zuständige Prüfungsaufsicht anordnen, dass du alle Armbanduhren ablegst und ebenfalls verstaust. Die aktuelle Uhrzeit kannst du in diesem Fall über die in jedem Hörsaal angebrachten Wanduhren ablesen.

Unzulässige Hilfsmittel können sein:

  • Smartphone / Smartwatch o.ä.
  • Videostift
  • Spickzettel
  • falsche Formelsammlungen o. ä.

Täuschungen umfassen neben Verstößen gegen das Zitiergebot (z. B. bei Abschlussarbeiten) auch Plagiate oder das Bei-Sich-Führen nicht zugelassener Hilfsmittel in Prüfungen. Ein Täuschungsversuch liegt bereits vor, wenn du unzulässige Hilfsmittel bei dir führst. Auf eine tatsächliche Nutzung kommt es nicht an.

Sollte es zu einem Täuschungsversuch kommen, wird deine Prüfung abgebrochen und die Prüfung als „nicht bestanden" gewertet. Bei mehrmaligem Täuschen können weitere Konsequenzen erfolgen.

Weitere Informationen dazu findest du in der jeweiligen Prüfungsordnung des Studiengangs.

Ich bin am Tag der Prüfung krank, was muss ich tun?

Solltest du an einer Prüfung, zu der du dich angemeldet hast, nicht teilnehmen können, musst du einen Rücktritt von der Prüfung beantragen. Der Rücktritt von einer Prüfung ist nur in begründeten Fällen möglich, zum Beispiel im Krankheitsfall. In diesem Fall musst du ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen, aus dem die Prüfungsunfähigkeit hervorgeht. Bitte nutze hierfür das von der Hochschule Ruhr West bereitgestellte Formular (Download innerhalb des Online-Antrages), welches du von deiner:m Arzt: Ärztin ausfüllen lässt und im Antrag wieder hochlädst. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert!

Du findest den Antrag unter: eCampus > Studium > Unterlagen > Anträge > Antrag auf Prüfungsrücktritt aufgrund von Prüfungsunfähigkeit

Bitte beachte unbedingt, dass du für jede Prüfung, von der du zurücktreten möchtest, einen eigenen Antrag stellen musst! Dem Antrag musst du jeweils die „Ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit“ beifügen. Sobald du den Antrag startest, findest du dort den Download „Ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit“ für die Vorlage beim Arzt bzw. bei der Ärztin. Diese Bescheinigung muss von einem niedergelassenen Arzt bzw. einer niedergelassenen Ärztin ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt werden. Dual-Studierende müssen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber einreichen und zusätzlich die ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit im Online-Antrag bereitstellen.

Frist:
Der Antrag muss spätestens drei Werktage nach der Prüfung eingehen.

Definition drei Werktage:
Beispiel: Die „ärztliche Bescheinigung" für eine Prüfung am Donnerstag muss bis einschließlich Dienstag im Online-Antrag hochgeladen werden. Bei verspätetem oder unvollständigem Eingang der Bescheinigung oder des Online-Antrages muss die Prüfung als „nicht bestanden" gewertet werden.

Wird die Frist versäumt, wird die Prüfung als Fehlversuch gewertet.

Das Prüfungsamt behält sich vor, in Einzelfällen das Original nachzufordern – also bewahre dieses bitte auf, bis über deinen Antrag entschieden wurde.

Bearbeitungszeit

Genehmigung und Verbuchung: bis zu 6 Wochen

Sonderprüfungstermin

Die HRW sieht in zwei Fällen die Möglichkeit eines Sonderprüfungstermins vor:

  • Leistungssportler:innen (Nachweis aktueller Mitgliedschaft in einem A-, B-, C- oder C/D-Kader eines Bundesfachverbandes des DOSB)
  • Studierende, die sich im Prüfungszeitraum (studienbezogen) im Ausland befinden

Auch im Falle eines Nachteilsausgleichs kommt ein Sonderprüfungstermin im Einzelfall in Betracht, wenn dies zur Herbeiführung des erforderlichen Ausgleichs notwendig ist. Dabei ist der Nachteilsausgleich jedoch von den oben genannten Formen des Sonderprüfungstermins zu unterscheiden.

Voraussetzungen

Die beantragten Modulprüfungen können nur als Sonderprüfungstermin stattfinden, wenn diese sich in der Regelstudienzeit befinden. D.h., dass du lediglich Prüfungen im Rahmen eines Sonderprüfungstermins beantragen kannst, wenn du dich in dem Fachsemester befindest, in dem das Modul auch im Studienverlauf vorgesehen ist.

Modul aus dem 4. FS <-> Studierende/r befindet sich im 4. FS ► ja

Modul aus dem 2. FS <-> Studierende/r befindet sich im 4. FS ► nein

Modul aus dem 6. FS <-> Studierende/r befindet sich im 4. FS ► nein

Der Antrag ist über den eCampus zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Verhinderung zur regulären Prüfung beizufügen.

Fristen

Anträge zu Sonderprüfungsterminen müssen spätestens bis zum Beginn des regulären Prüfungsanmeldezeitraums eingereicht werden:

  • Im Wintersemester: bis jeweils zum 30.11.
  • Im Sommersemester: bis jeweils zum 31.05.
  • und bei Blockprüfungen: bis jeweils zum 15.10./15.04.

Kann ich Einsicht in meine Klausuren nehmen? - Klausureinsicht

In der Regel hast du bei der Klausureinsicht Anspruch auf die Einsicht folgender Dokumente:

  1. Prüfungsaufgabe und -lösung
  2. modulabschließende Prüfungsleistungen
  3. schriftliche oder mündliche Vor- oder Teilleistungen
  4. schriftlich bewertete Prüfungsaufgaben
  5. Prüfungsprotokolle.

Du darfst während der Einsichtnahme Notizen anfertigen. Auch das Fotografieren mit dem Handy kann zugelassen werden, insbesondere wenn keine Kopie ermöglicht werden kann. Du hast nur die Möglichkeit der Einsichtnahme sowie der Kopie deiner eigenen Prüfungsleistung!

Der Notenschlüssel als prüfungsrechtliche Rahmenbedingung sowie eine Statistik zur Notenverteilung und eine Notenskala können Bestandteil der Einsichtnahme sein.

Die Einsichtnahme beschränkt sich auf die Einsicht und ist nicht dafür da, dass Bewertungen nachverhandelt werden. Sie dient weder als Diskussionsplattform noch der Notenverhandlung. Einwände kannst du nach der Einsicht schriftlich gegenüber der:dem Prüfer*in geltend machen und sollten durch die:den Prüfer*in, sofern es sich um Kleinigkeiten (wie z.B. Rechenfehler bei der Bewertung) handelt, direkt gelöst werden.

Notizen/Kopien dienen nur dem Zweck des Rechtsbehelfs (für den persönlichen Gebrauch) und nicht für den Upload in Portalen o.ä. – dies kann ggf. eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Du hast jedoch keinen Anspruch auf Herausgabe und Kopie von:

  • handschriftlichen Notizen, die Prüfende im Rahmen von mündlichen Prüfungen angefertigt haben
  • Musterlösungen
  • Skizzen oder Aufzeichnungen von Vorüberlegungen zur Bewertung schriftlicher oder mündlicher Prüfungen
  • der Aufgabenstellung, wenn diese getrennt von deiner individuellen Lösung geführt wird. (Bsp. die Aufgabenstellung wurde während der Klausur per Beamer an die Wand projiziert und du hast lediglich Lösungen in deiner Prüfungsleistung abgeliefert.)

Butte beachte: Du hast kein Recht darauf, nach erfolgter Klausureinsicht, bei der Kopien oder Notizen angefertigt wurden, einen erneuten Termin bei der: dem Prüfer:in zur Erörterung der Bewertung zu erhalten.

Ich habe mein Studium endgültig nicht bestanden

Sollte eine Prüfung zum dritten Mal nicht bestanden werden, so ist sie endgültig nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Es besteht die Möglichkeit, unverzüglich eine mündliche Ergänzungsprüfung zu beantragen. Die Möglichkeit besteht jedoch nur einmal im gesamten Studium! Hierfür muss ein Antrag auf mündliche Ergänzungsprüfung über den eCampus gestellt werden.

Der Antrag muss unverzüglich! (= drei Werktage) nach Bekanntgabe der Note im eCampus eingehen.

Bitte beachte, dass eine mündliche Ergänzungsprüfung nur stattfinden kann, wenn du den Drittversuch angetreten hast!

Wird der Antrag auf mündliche Ergänzungsprüfung genehmigt, wird zunächst ein:e neutrale:r Zweitprüfer:in bestimmt. Dies geschieht auf Basis einer Zweitprüfer:innen-Matrix, die vom Prüfungsausschuss beschlossen wurde. Von dem:der Zweitprüfer:in wird eine Zweitkorrektur der endgültig nicht bestandenen Prüfungsleistung vorgenommen. Im Anschluss wirst du durch das Studien- und Prüfungsamt via E-Mail über den Termin der mündlichen Ergänzungsprüfung informiert. Bei Bestehen der Prüfung wird die Note von 5,0 auf 4,0 geändert.

Weitere Informationen zur mündlichen Ergänzungsprüfung kannst du deiner Prüfungsordnung entnehmen.

Zwangsexmatrikulation

Solltest du auch die mündliche Ergänzungsprüfung nicht bestehen, wird die Zwangsexmatrikulation eingeleitet. Hierbei wird dir zunächst die Möglichkeit einer Anhörung gegeben, bei der du dich zum Sachverhalt äußern kannst. Anschließend wird dir ein Exmatrikulationsbescheid postalisch zugestellt und dir werden die Zugangsrechte zum eCampus entzogen. Ein Studium in diesem bzw. vergleichbaren Studiengängen kannst du dann innerhalb Deutschlands leider nicht mehr fortführen.

Praxis, Projekte & Übergang in die Abschlussphase

Praxissemester (Anmeldung, Voraussetzungen)

An der Hochschule Ruhr West ist das Praxissemester Teil jedes Bachelorstudiengangs. Die Dauer des Praxissemesters kannst du der für dich geltenden Prüfungsordnung entnehmen. Im Rahmen des Praxissemesters sollst du an die beruflichen Tätigkeiten, die dem Studienziel entsprechen, herangeführt werden. Es soll dazu dienen, die in deinem bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten außerhalb der Hochschule anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gesammelten Erfahrungen zu reflektieren und auszuwerten.

Anmeldung und Zulassung
Das Praxissemester musst du vorab anmelden, da du für die Teilnahme am Praxissemester bestimmte formale Voraussetzungen gemäß deiner Prüfungsordnung erfüllen musst.

Die Anmeldung erfolgt über den Antrag auf Anmeldung zum Praxissemester über den eCampus. Das auszufüllende Dokument ist für dich im Antrag zum Download hinterlegt. Dieses musst du vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Punkt 1 und 2) hochladen. Das Prüfungsamt unterschreibt im Zuge der Zulassungsprüfung, wenn du den Antrag abgeschickt hast. Solltest du den Antrag nicht abschicken, kann dieser vom Studien- und Prüfungsamt nicht bearbeitet werden.

Details bezüglich der Durchführung des Praxissemesters entnimmst du deiner Prüfungsordnung und konkretisierst sie mit deiner:m Betreuer:in.

Den Antrag findest du hier: eCampus >Studium > Unterlagen > Anträge> Antrag auf Anmeldung zum Praxissemester

Bearbeitungszeit
Zulassung zum Praxissemester: bis zu 14 Tage nach Eingang der vollständigen Anmeldung im Prüfungsamt

Kann eine Werkstudententätigkeit auf das Praxissemester angerechnet werden?

Eine Werksstudententätigkeit kannst du unter folgenden Voraussetzungen anrechnen lassen:

  • Der betreuende Professor/die betreuende Professorin stimmt einer Anerkennung in Hinblick auf die fachliche Eignung zu. Die Zustimmung musst du bei ihm/ihr einholen.
  • du hast alle erforderlichen Voraussetzungen für die Anmeldung zum Praxissemester in deinem Studium erfüllt. Eine Anrechnung deiner Werkstudententätigkeit kann erst ab dem Zeitpunkt erfolgen, ab dem du die Zulassungsvoraussetzungen für das Praxissemester gemäß deiner Prüfungsordnung erfüllst.

Beispiel:

Von Januar bis September übst du eine Werksstudententätigkeit in einem Unternehmen aus.
Am 30.04. hast du alle Zulassungsvoraussetzungen für das Praxissemester erfüllt.
Dies bedeutet, dass die Werksstudententätigkeit für die Zeit ab dem 30.04. angerechnet werden kann.

Darüber hinaus kann es in den einzelnen Studiengängen/Fachbereichen zusätzliche Regelungen für die Anrechenbarkeit von Werkstudententätigkeiten geben. Studierende aus dem Institut Maschinenbau beachten bitte die Richtlinie zum Praxissemester.

Im Falle einer Anerkennung stelle bitte den Antrag auf Anmeldung zum Praxissemester zuzüglich der entsprechenden Nachweise

Projektarbeit/Forschungsprojekt/Interdisziplinäre Projektarbeit (Antrag)

Die Anmeldung zur Projektarbeit 3, zum Forschungsprojekt und zur Interdisziplinären Projektarbeit erfolgt über den Online-Antrag „Antrag auf Anmeldung Projektarbeit 3/Forschungsprojekt/Interdisziplinäre Projektarbeit" im eCampus.

Bitte lade dir dort dein gewünschtes Formular herunter und fülle dieses vollständig aus. Anschließend lädst du das unterschriebene Formular bitte wieder im Antrag hoch und schickst diesen online ab.

In folgenden Studiengängen sind entsprechende Leitsungen zu absolvieren:

  • Maschinenbau B.Sc.: Projektarbeit 3
  • Technisches Produktionsmanagement M.Sc.: Forschungsprojekt
  • Betriebswirtschaftslehre - Energie- und Wasserökonomik M.Sc.: Interdisziplinäre Projektarbeit
  • Betriebswirtschaftslehre - Industrieservice-Management M.Sc.: Interdisziplinäre Projektarbeit
  • Betriebswirtschaftslehre - Internationales Marketing-Management M.A.: Interdisziplinäre
  • Betriebswirtschaftslehre - Internationales Handelsmanagement und Logistik B.A.: Interdisziplinäre Projektarbeit
  • BWL - Energie- und Wassermanagement B.A.: Interdisziplinäre Projektarbeit

Abschlussphase (Abschlussarbeit, Kolloquium, Zeugnis)

Abschluss in Regelstudienzeit (Fristenlogik)

Um die Regelstudienzeit einzuhalten, musst Du das Kolloquium bis zum Ende des Semesters, in dem Deine Regelstudienzeit endet, absolviert haben. Das heißt: im Wintersemester bis Ende Februar und im Sommersemester bis Ende August. Das Exmatrikulationsdatum muss ebenfalls innerhalb des Semesters liegen. Du wirst automatisch zum Semesterende exmatrikuliert. Falls die Exmatrikulation zum Tag deines Kolloquiums erfolgen soll, musst du den Antrag auf Exmatrikulation im eCampus stellen. Findet dein Kolloquium nach Ende Februar/August statt, musst du vor der Anmeldung den Semesterbeitrag entrichten. Dieser kann bis zum Vorlesungsstart auf Antrag erstattet werden, sofern dein Kolloquium davor stattgefunden hat.

Alles rund um die Abschlussarbeit

Antrag
Die Anmeldung zur Abschlussarbeit erfolgt über den Online-Antrag „Antrag auf Anmeldung zur Abschlussarbeit" im eCampus. Das auszufüllende Formular kannst du herunterladen, sobald der Antrag gestartet wurde. Dieses muss vom Erst- und Zweitprüfer sowie ggf. vom Unternehmen unterschrieben und dann im Antrag hochgeladen werden. Die Unterschrift des Studien- und Prüfungsamtes musst du nicht vorab einholen. Anschließend kannst du den Antrag online abschicken. Sobald die Anmeldung bestätigt und im eCampus eingetragen wurde, erhältst du eine Bestätigungsmail.

Abgabe und Veröffentlichung
Innerhalb deiner Bearbeitungsfrist (die Bearbeitungsfrist findest du im eCampus unter Studium > Belegungen > die Anmeldung zur Abschlussarbeit) musst du die Abschlussarbeit mittels Antrags auf Einreichung der Abschlussarbeit über den eCampus einreichen. Spätestens an diesem Tag musst du die Abschlussarbeit bis 23:59 Uhr einreichen.

Im Antrag selbst gibt es zwei Upload Felder, die du nutzen kannst, um deine Abschlussarbeit und ergänzende Daten hochzuladen. Denk bitte daran den Antrag abzuschicken – dies ist zwingend erforderlich, um die Zeit der Abgabe erfassen zu können. Anträge, die nicht abgeschickt werden, führen zu einem Fehlversuch, da die Arbeit als nicht eingereicht bewertet wird.

Sollte das Datenvolumen einer der Dateien zu groß sein, um diese im Antrag hochladen zu können, kontaktiere bitte noch innerhalb der Bearbeitungsfrist die/den, deinem Fachbereich zugeteilte:n, Sachbearbeiter:in und kläre das weitere Vorgehen ab.

Bitte beachte ebenfalls, dass die eidesstattliche Erklärung der Abschlussarbeit auch dann beigefügt werden muss, wenn die Abgabe rein digital vorgenommen wird. Du kannst die eidesstattliche Erklärung gerne auch digital unterzeichnen. Wichtig ist hierbei nur, dass die Unterschrift als solche erkennbar ist. Du kannst gerne die gängigen Signaturtools entsprechender Softwareanbieter nutzen, oder deine Unterschrift scannen/fotografieren und dann einfügen.

Es kann vorkommen, dass dein:e Erstgutachter:in trotz Abgabe mittels Antragsverfahren ein Printexemplar von dir verlangt. Bitte beachte an dieser Stelle, dass ein vollständig und fristgerecht abgeschickter Antrag auf Einreichung der Abschlussarbeit für das Studien- und Prüfungsamt ausreichend ist und du damit deine Abschlussarbeit erfolgreich eingereicht hast. Eine entsprechende Benachrichtigung über die Bewilligung deines Antrages erhältst du per Mail. Bitte reiche die von Erstgutachter:innen geforderten Printexemplare daher nicht beim Studien- und Prüfungsamt ein, sondern direkt bei den entsprechenden Erstgutachter:innen.

Weitere Informationen dazu findest du in deiner Bachelor-Prüfungsordnung sowie in deiner Master-Prüfungsordnung.

Die Bibliothek bietet dir als Studierende:r der Hochschule die Möglichkeit, elektronisch erzeugte, qualifizierte Abschlussarbeiten, die den Regeln der Hochschule Ruhr West zur Veröffentlichung entsprechen, über den Hochschulschriftenserver kostenlos zu veröffentlichen. Die Texte stehen nach ihrer Veröffentlichung weltweit im Internet zur Verfügung. Diese werden von der Bibliothek dauerhaft archiviert und sind mit den üblichen Internetsuchmaschinen auffindbar.

Die Abschlussarbeiten werden so präsentiert, dass sie sowohl von einschlägigen wissenschaftlichen Suchdiensten als auch allgemeinen Internetsuchmaschinen zuverlässig und schnell gefunden werden. Die Abschlussarbeiten werden außerdem automatisch von der Deutschen Nationalbibliothek zum Zwecke der Langzeitarchivierung gesichert, sodass die langfristige Verfügbarkeit deiner Arbeiten für die wissenschaftliche Community gewährleistet ist.

Widerruf der Veröffentlichung der Abschlussarbeit
Falls du die Einwilligung der Veröffentlichung widerrufen möchtest, fülle innerhalb von 14 Tagen nach dem Kolloquium das Widerrufsformular aus. Dieses reichst du bitte beim Studien- und Prüfungsamt der Hochschule Ruhr West ein.

Ich brauche länger Zeit oder möchte die Abschlussarbeit doch nicht schreiben

Eine Schreibzeitverlängerung kann laut Prüfungsordnung nur in besonderen Ausnahmefällen, wie z.B. höhere Gewalt (z.B. Defekt von Versuchseinrichtungen, Unfall von dir oder von deinem:r Erstgutachter:in) gewährt werden, in diesen Fällen ist eine Verlängerung bis zu maximal 14 Tagen möglich (siehe Rahmenprüfungsordnung Bachelor bzw. Rahmenprüfungsordnung Master). Eine Verlängerung kann nur einmal gewährt werden.

Eine Verlängerung im Falle von schwerwiegender und langwieriger Krankheit (Prüfungsunfähigkeit) kann um höchstens die Hälfte der gesamten Bearbeitungszeit gewährt werden. Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung musst du innerhalb von drei Werktagen über den Antrag auf Schreibzeitverlängerung einreichen. Die Verlängerung entspricht der Krankheitszeit. Reichst du die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung nicht innerhalb von drei Werktagen ab Ausstellungsdatum ein und/oder reichst du eine rückwirkend ausgestellte Bescheinigung ein, wird der Antrag abgelehnt.

Bist du länger als die Hälfte der gesamten Bearbeitungszeit krank, kannst du • entweder innerhalb der Frist die Arbeit abgeben
• oder unter Rückgabe des Themas zurücktreten

Die Rechtsfolge des Rücktritts ist, dass der Versuch als nicht unternommen gilt. Bei der nächsten Bearbeitungsgelegenheit musst du ein neues Thema finden. Die Prüfer:innen dürfen dieselben sein, müssen es aber nicht.

Stelle in beiden Fällen bitte den Online-Antrag auf Schreibzeitverlängerung bzw. Rücktritt der Abschlussarbeit über den eCampus.

Ich muss das Thema der Abschlussarbeit noch einmal ändern

Laut Prüfungsordnung kannst du das Thema der Abschlussarbeit nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit ohne Angabe von Gründen ändern.

Hierzu musst du vor Ablauf der Frist einen schriftlichen Antrag bei der:dem zuständigen Sachbearbeiter:in stellen. Dies reicht formlos per E-Mail aus.

Kolloquium

Das Kolloquium stellt die letzte Prüfungsleistung in deinem Studium dar.

Für die Zulassung zum Kolloquium müssen dementsprechend alle anderen Prüfungsleistungen im Studium bestanden sein. Die Anmeldung übernimmt deine Erstgutachterin oder dein Erstgutachter.

Wird das Kolloquium mit „nicht ausreichend" (5,0) bewertet, kannst du es einmal wiederholen. Die Wiederholung findet frühestens nach einem Monat, spätestens nach zwei Monaten statt. Wird auch bei der Wiederholung das Kolloquium mit „nicht ausreichend" (5,0) bewertet, ist dein Studiengang endgültig nicht bestanden.

Ich habe mein Studium bestanden, wie geht es weiter? – Zeugnisprozess

Sobald die beiden Gutachten zur Abschlussarbeit sowie das Protokoll zum Kolloquium beim Studien- und Prüfungsamt vorliegen, werden die Ergebnisse im System verbucht. Sobald dein Zeugnis fertiggestellt wurde, erhältst du dieses per Post. Bitte beachte daher, dass uns deine aktuelle Anschrift vorliegt.

Bearbeitungszeit
Vorbereitung des Zeugnisses inklusive Leistungsübersicht: 7 Werktage (WT)
Voraussetzung: vollständiger Eingang der zwei Gutachten zur Abschlussarbeit und dem Protokoll zum Kolloquium, inklusive Noten und Unterschriften beider Gutachter.

Zeugnisdruck, Unterschriftenumlauf und anschließender Versand: 12 - 14 Wochen

Hinweis: Bitte beachte, dass es in der vorlesungsfreien Zeit aufgrund der Abwesenheit der unterschriftsberechtigten Personen zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann!

Entwurf Zeugnis

Du erhältst einen Entwurf deines Zeugnisses jeweils in deutscher und englischer Sprache im eCampus. Bitte prüfe diese Entwürfe sorgfältig hinsichtlich deiner persönlichen Daten, des Titels der Arbeit und der einzelnen Module und Bewertungen. Sollte aus deiner Sicht ein Modul fehlen oder andere Informationen falsch sein, wende dich bitte an die/den zuständige:n Sachbearbeiter:in. Du hast dann 7 Tage ab Erstelldatum des Entwurfs Zeit, Änderungen an die/den zuständige:n Sachbearbeiter:in weiter zu geben. Sollten dir nach Erhalt des Zeugnisses Fehler auffallen, musst du ein neues Exemplar bezahlen. Dies kostet pro Dokument 10€.

Vorläufige Bescheinigung- Leistungsübersicht nach bestandenem Abschluss

Darüber hinaus findest du im eCampus eine vorläufige Bescheinigung in Form einer Leistungsübersicht nach bestandenem Abschluss. Aus dieser gehen, neben den bestandenen Prüfungsleistungen deines Studiums, auch das Ergebnis der Abschlussarbeit und des Kolloquiums sowie das Datum der letzten Prüfung hervor. Diese dient zur Vorlage bei Behörden, Arbeitgebern und anderen offiziellen Stellen, bis du dein endgültiges Zeugnis erhältst.

Diploma Supplement

Dem Bachelor- bzw. Masterzeugnis wird ein Diploma Supplement beigefügt. Dabei handelt es sich um ein fünfseitiges Dokument, das über das individuelle fachliche Profil des absolvierten Studiengangs informiert.

ZfK-Module auf dem Zeugnis

Du hast die Möglichkeit, zusätzlich absolvierte Wahlmodule des ZfK per Antrag auf dem Abschlusszeugnis auflisten zu lassen. Bitte wende dich diesbezüglich spätestens mit der Beantragung deiner Abschlussarbeit an das Studien- und Prüfungsamt.

Exmatrikulation

Nach erfolgreicher Beendigung deines Studiums erhältst du das Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung und wirst automatisch exmatrikuliert.

Folgendes gilt zu beachten: Das Studium gilt erst dann als beendet, wenn du deine letzte Prüfungsleistung, d.h. das Kolloquium, erfolgreich erbracht hast.

Sollte der Termin für das Kolloquium erst im nächsten Semester liegen, vergiss bitte nicht, dass du den Semesterbeitrag für das nächste Semester fristgerecht zahlen musst. Bezüglich des Zeitpunktes der Exmatrikulation berücksichtige bitte folgende Unterscheidung:

Exmatrikulation zum Tagesdatum vor Vorlesungsbeginn:

  • anteilige Erstattung des Semesterbeitrages
  • Die Exmatrikulation erfolgt zum Tagesdatum.

Bitte beachte: Wenn du das Kolloquium im neuen Semester noch vor Vorlesungsbeginn bestanden hast, kann dir der Semesterbeitrag anteilig erstattet werden. Hierfür stelle bitte vor Vorlesungsbeginn einen Antrag auf Exmatrikulation zum Tagesdatum über den eCampus, in welchem du unter anderem deine Kontoverbindung angibst.

Exmatrikulation zum Tagesdatum nach Vorlesungsbeginn:

  • Keine Rückerstattung - das Ticket erlischt mit erfolgter Exmatrikulation

Internationales im Studienverlauf

Ich möchte ein Auslandssemester machen

Alle Studierenden der HRW haben die Möglichkeit, während des Studiums ein Auslandssemester oder Auslandsjahr zu absolvieren.

Das International Office der HRW berät allgemein zu studienbezogenen Auslandsaufenthalten, vermittelt die Studienplätze an den Partnerhochschulen der HRW und kann in begrenztem Umfang Stipendien für Studien- oder Praxissemester im Ausland vergeben (Stipendienprogramme Erasmus+ / PROMOS)

Studierende, die ein Studiensemester an einer ausländischen Partnerhochschule der HRW absolvieren möchten, bewerben sich dafür in Mobility-Online. Die Links hierzu finden Sie in den Bewerbungszeiträumen auf der Webseite. Informationen zu den Partnerhochschulen, zum Bewerbungsverfahren, aber auch Erfahrungsberichte, aktuelle Ausschreibungen von Stipendienprogrammen oder Infos zum Buddy-Programm gibt dir das International Office.

Studierende, die an einer anderen ausländischen Hochschule studieren möchten, mit der keine Kooperation besteht, organisieren dies selbstständig. Es empfiehlt sich, vorab über das International Office klären zu lassen, ob eine Anrechnung von Studienleistungen der Gasthochschule auf das Studium an der HRW möglich ist. Nachträgliche Anerkennungen von Leistungen aus dem Auslandssemester müssen spätestens sechs Monate nach Abschluss des Auslandssemesters beantragt werden.

Studierende müssen während des Auslandssemesters an der HRW eingeschrieben bleiben, um nach der Rückkehr ihr Studium an der HRW fortsetzen zu können. Für Studiensemester im Ausland kann ein Urlaubssemester beantragt werden. Eine Anrechnung von Leistungen aus einem Studiensemester im Ausland ist auch dann möglich, wenn dafür ein Urlaubssemester beantragt wurde. Eine Beurlaubung für das Pflichtpraktikum ist nicht möglich, für freiwillige Praktika kann eine Beurlaubung beantragt werden.

Erasmus+

ERASMUS+ (kurz ERASMUS) ist ein Förderprogramm der Europäischen Union (EU). Es fördert in verschiedenen Programmlinien die Kooperation europäischer Hochschulen miteinander und mit Hochschulen bzw. Unternehmen in aller Welt.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung studentischer Auslandsmobilität („learning mobility“) in Europa. Dafür wurden von der EU bestimmte Qualitätsstandards für teilnehmende Hochschulen verbindlich vorgeschrieben. Nur Hochschulen, die sich bei der EU erfolgreich um eine ECHE (European Charter for Higher Education) beworben haben, werden von der EU in das ERASMUS-Programm aufgenommen. Die Hochschulen verpflichten sich damit u.a., bei ERASMUS-Austauschstudierenden auf Studiengebühren zu verzichten und sie mit allen Rechten und Pflichten den heimischen Studierenden gleich zu stellen. Darüber hinaus unterstützt die EU dich finanziell durch Mobilitätszuschüsse (ERASMUS-Stipendien) für Studien- oder Praktikumsaufenthalte im (europäischen) Ausland. Studienaufenthalte sind nur dann förderfähig, wenn sie an Partnerhochschulen auf Grundlage eines Kooperationsabkommens für die jeweilige Fachrichtung stattfinden.

Die HRW nimmt am ERASMUS-Programm der EU teil und kooperiert auf dieser Basis mit ihren europäischen Partnerhochschulen. Das International Office der HRW setzt das ERASMUS-Programm um. Es schließt im Auftrag der Fachbereiche Kooperationsverträge, berät dich, führt das Bewerbungsverfahren durch und vergibt die Stipendien. Wenn du dich erfolgreich um einen Platz an einer Partnerhochschule bewirbst, erhältst du an der HRW automatisch das ERASMUS-Stipendium.

Wenn du ein Praktikum bei einem Unternehmen in Europa (inkl. Türkei) absolvierst, kannst du ebenfalls durch ein ERASMUS-Stipendium gefördert werden. Dafür sind keine Kooperationsverträge zwischen der Hochschule und dem Unternehmen erforderlich.

Die EU hat sich mit dem ERASMUS+ Programm das Ziel gesetzt, möglichst vielen Studierenden die Chance auf einen Auslandsaufenthalt zu eröffnen. Daher setzt die Förderung keinen speziellen Notendurchschnitt voraus. Es gibt allerdings andere Voraussetzungen.

Fristen Auslandsstudium:

  • 15.03. für das folgende Wintersemester
  • 15.09. für das folgende Sommersemester (Achtung: Frühere Bewerbungsfrist für das Trinity College Dublin, Utrecht University (Niederlande) und die Wayne State University (USA) - 15. Juli!)

Fristen Auslandspraktikum: Mindestens 2 Monate vor Beginn des Praktikums

Versicherung
Alle Erasmus-Stipendiat:innen sind verpflichtet, selbständig für ausreichenden Versicherungsschutz während deines gesamten Auslandsaufenthalts zu sorgen. Ausreichender Krankenversicherungsschutz ist verpflichtend für alle Geförderten, wobei der minimale Versicherungsschutz für Studiensemester über die europäische Versicherungskarte nachzuweisen ist. Wenn du ein Praktikum machst, musst du zudem eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung nachweisen. Als Erasmus-Praktikant:in kannst du eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung über die Gruppenversicherung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes abschließen. Weitere Informationen dazu findest du hier: https://www.daad.de/versicherung/de/

Rücktritt
Einen Rücktritt vom Erasmus-Programm musst du dem International Office schriftlich (mit Original-Unterschrift von dir) mitteilen. Wenn du deinen Studien- oder Praktikumsaufenthalt abbrichst, ist vorab eine Rücksprache mit dem International Office der HRW erforderlich. Ein unbegründeter Abbruch entsprechend der Richtlinien der EU führt zur Rückforderung des Stipendiums durch die HRW.

Rückforderung des Stipendiums
Ist nach dem Ende des Auslandssemesters auf dem Leistungsnachweis der Gasthochschule keine adäquate Leistung ausgewiesen, kann die HRW das ERASMUS-Stipendium zurückfordern.

PROMOS

Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden (PROMOS)

Die HRW vergibt im Rahmen des PROMOS-Programms Stipendien für einen ein- bis sechsmonatigen Auslandsaufenthalt jeweils zum folgenden Winter- oder Sommersemester aus Mitteln des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) bzw. des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Das PROMOS-Stipendium ist ein Leistungsstipendium, d.h. es wird an Studierende mit besonders guten Studienleistungen nach einem internen Auswahlverfahren an der HRW vergeben. Ausschlaggebend ist deine Studienleistung sowie die Sinnhaftigkeit deines geplanten Auslandsaufenthalts für dein Studium. Ein weiteres, jedoch nachrangiges Kriterium sind nachgewiesene Fremdsprachenkenntnisse in der Landes- bzw. Arbeitssprache der Gastinstitution.

Studiensemester können weltweit, d.h. ggf. auch innerhalb Europas stattfinden. Bitte beachte jedoch, dass ein Aufenthalt an einer europäischen Partnerhochschule der HRW nicht über PROMOS gefördert werden kann. Der Aufenthalt muss mindestens einen Monat und kann maximal sechs Monate andauern und muss einen Bezug zu deinem Studium aufweisen. Praxissemester müssen außerhalb des ERASMUS-Raumes (Europa) stattfinden und ebenfalls einen Bezug zu deinem Studiengang aufweisen. Das Praktikum muss mindestens sechs Wochen und kann maximal sechs Monate andauern.

Mit dem Stipendium erhältst du eine monatliche Teilstipendienrate für vier Aufenthaltsmonate (bei kürzeren Auslandsaufenthalten entsprechend kürzer) sowie eine Reisekostenpauschale, deren Höhe abhängig vom Zielland ist. Eine Förderung weiterer Monate ist aufgrund begrenzter Fördermittel leider nicht möglich. Die Angaben zu den Fördersätzen findest du in der Download Box rechts.

Bitte beachte, dass eine Doppelförderung durch ERASMUS und PROMOS nicht möglich ist.

Frist
Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. September für das folgende Sommersemester und der 15. März für das folgende Wintersemester.

Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig und korrekt rechtzeitig vor der Bewerbungsfrist per E-Mail beim International Office eingereicht werden. Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sowie Personen, die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind.

Einzureichen sind:

  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • PROMOS-Bewerbungsformular (siehe Downloadbox)
  • Motivationsschreiben mit ausführlicher Begründung für die Wahl des Ziellandes und der Hochschule / des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Studium (siehe Downloadbox)
  • Leistungsübersicht auf Deutsch
  • Schriftliche Zusage der Hochschule/ des Unternehmens
  • (Die endgültige Zusage kann nachgereicht werden, jedoch muss mindestens ein Beleg über die bereits erfolgte Anmeldung an der Gasthochschule bzw. eine schriftliche Zusage eines Praktikums, z.B. in Form einer Emailkorrespondenz, eingereicht werden. Bewerber, deren Bewerbungs-/Anmeldeprozess für ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule der HRW bereits läuft, müssen diesen Beleg nicht einreichen.)
  • Nachweis über Kenntnisse der Unterrichtssprache bzw. Arbeitssprache im Gastland
  • Anerkennungsvereinbarung / Training Agreement (d.h. Dokumente zur Anerkennung von ausländischen Studienleistungen oder ein Praktikumsvertrag. Diese Unterlagen können später nachgereicht werden)

Auswahlkriterien

  • Akademische Leistungen
  • Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthalts im Zusammenhang mit dem Studienfach
  • Sprachkenntnisse des Gastlandes bzw. der Arbeits- oder Studiensprache der Gastinstitution

Alle Bewerber erhalten innerhalb von drei Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist einen Bescheid über das Ergebnis des Auswahlverfahrens für ihre Bewerbung.

Wenn du ausgewählt wirst, erhältst du mit dem Bescheid eine Stipendienvereinbarung, mit der du dich zu dem beantragten Zweck gemäßen Verwendung der Förderung verpflichtest. Du bist verpflichtet, die Annahme bis spätestens 4 Wochen nach Zusendung des Bescheides durch Rücksendung der unterzeichneten Stipendienvereinbarung zu bestätigen. Wird die Vereinbarung in dieser Frist nicht zurückgesandt, verfällt die Zusage und das Stipendium wird anderweitig vergeben. Das Stipendium wird in einer Gesamtsumme (Monatspauschalen plus Reisekostenpauschale) vor Beginn deines Auslandsaufenthalts ausgezahlt.

Als Stipendiat:in bist du verpflichtet, nach deiner Rückkehr einen schriftlichen Erfahrungsbericht sowie ein Zeugnis / eine Notenübersicht der Gastinstitution einzureichen. Im Anschluss erhältst du eine Stipendienurkunde des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.

Wichtige Hinweise

Zu PROMOS und BAföG
Bitte beachte, dass eine Förderung durch PROMOS bei einem Antrag auf Auslands-BAföG gegenüber dem BAföG-Amt angegeben werden muss.

zu PROMOS und andere Stipendien
Eine parallele Förderung durch Erasmus und PROMOS ist nicht möglich, ebenso wenig (i.d.R.) eine Förderung durch ein anderes DAAD-Stipendium und PROMOS. Eine parallele Förderung durch PROMOS und ein Deutschland-Stipendium ist möglich. Wenn du ein Stipendium eines anderen öffentlichen deutschen Stipendiengebers beziehst, musst du dort eine PROMOS-Förderung anzeigen. Stipendien aus privaten Mitteln können uneingeschränkt neben PROMOS-Stipendien bezogen werden.

zu Anmeldung zum Praxissemester/Beurlaubung/Sonderprüfungstermine
Bitte achte ggf. auch darauf, dich innerhalb der geltenden Fristen beim Studien- und Prüfungsamt für das Praxissemester anzumelden bzw. dort einen Antrag auf Beurlaubung oder einen Sonderprüfungstermin einzureichen.

Zusätzliche Fördermöglichkeiten für PROMOS-Geförderte mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Wenn du einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hast oder chronisch erkrankt bist und dir durch deine Behinderung oder Erkrankung Mehrausgaben entstehen, kannst du auf Antrag eine zusätzliche Förderung erhalten. Als Beihilfe können maximal 10.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zur Deckung der Mehrausgaben (inkl. Ausgaben für eine evtl. Begleitperson) gewährt werden. Zur Bemessung der Mehrausgaben (z.B. für die Reise ins Ausland, Fahrten vor Ort, Unterkunft im Ausland, medizinische Versorgung, spezielles didaktisches Material etc.) werden die Ausgaben für eine nicht behinderte oder nicht chronisch erkrankte Person den Ausgaben für eine behinderte oder chronisch erkrankte Person gegenübergestellt. Du kannst Mehrausgaben nur geltend machen, wenn sie von keiner anderen Stelle übernommen werden. Da der Antragsprozess mehrere Monate in Anspruch nimmt, wende dich bitte frühzeitig an das International Office, wenn du diese zusätzliche Förderung beantragen möchtest.

zum Versicherungsschutz
Während deines Auslandsaufenthalts musst du selbstständig für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Du hast dafür beispielsweise die Möglichkeit einer Auslandsversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung) über den Gruppentarif des DAAD. Weitere Informationen dazu findest du hier: https://www.daad.de/versicherung/de/

Freemover

Bezeichnung für Studierende, die ein Semester an einer ausländischen Hochschule verbringen, ohne dass ein Kooperationsvertrag zwischen der HRW und der Gasthochschule existiert. Du hast als Studierende:r der HRW generell die Möglichkeit, ein Auslandssemester an einer frei gewählten Hochschule zu absolvieren. Folgende Punkte musst du hierbei beachten:

  • Eigenständige, individuelle Bewerbung erforderlich
  • Vorlaufzeit je nach Land 1,5 Jahre bis 6 Monate
  • Studiengebühren der Gasthochschule (je nach Zielland und Hochschule)
  • Eigenständige Finanzierung bzw. Bewerbung um Stipendien
  • Anerkennung der Module kann vorab nicht immer garantiert werden

Für die Anerkennung von Studienleistungen muss zudem vom International Office geprüft werden, ob es sich um eine in Deutschland anerkannte Hochschule mit akkreditierten Studiengängen handelt. Bitte informiere die HRW über dein Auslandssemester oder -jahr als Freemover, indem du uns eine kurze E-Mail mit dem geplanten Land, der Gasthochschule und den ungefähren Aufenthaltsdaten zusendest.

Kontakt
Marie Hollmann
Telefon: 0208 88254 -314
E-Mail: marie-christine.hollmann@hs-ruhrwest.de

Ich möchte mir Leistungen aus dem Ausland anerkennen lassen

Für Studienleistungen, die im Auslandssemester erbracht wurden, kannst du einen Antrag auf Anerkennung für dein Studium an der HRW stellen. Grundsätzliche Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass du die Studienleistung an einer in Deutschland anerkannten Hochschule bzw. in einem anerkannten Studiengang erbracht hast. Informationen dazu erhältst du auf der Webseite der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen der deutschen Kultusministerkonferenz („ANABIN") bzw. beim International Office der HRW.

Voraussetzungen
Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Transcript of Records (Leistungsübersicht der Gasthochschule) über das HRW Portal gestellt werden. Nach dieser Frist ist eine Anerkennung des Moduls an der HRW nicht mehr möglich.

Vorabprüfung / Anerkennungsvereinbarung
Studierende, die ein Studiensemester im Ausland planen, können bereits vor Beginn des Auslandssemesters prüfen lassen, ob die Module der Gasthochschule für ihr Studium an der HRW anerkannt werden können. Die Vorabprüfung ist freiwillig. Ein Anspruch auf bzw. eine Verpflichtung zur Vorabprüfung existiert nur bei Studienaufenthalten, die durch spezielle Stipendienprogramme (z.B. Erasmus+) finanziell gefördert werden.

Diese Vorabprüfung wird durch das International Office mit den Fachbereichen / Studiengangsleitungen koordiniert. In einer Anerkennungsvereinbarung wird das Ergebnis festgehalten. Detaillierte Informationen sind beim International Office erhältlich (international.office@hs-ruhrwest.de).

Nach der Rückkehr aus dem Ausland musst du die endgültige Anerkennung der einzelnen ausländischen Studienleistungen über das Antragsformular im HRW Portal beantragen (eCampus > Unterlagen > Anträge > Antrag Auslandssemester - Anerkennung von Leistungen). Als Anlagen musst du das Transcript of Records (Leistungsübersicht der Gasthochschule) sowie die Anerkennungsvereinbarung hochladen. Die bereits vorab anerkannten Module werden, sofern du sie an der Gasthochschule erfolgreich absolviert hast, dann ohne weitere fachliche Prüfung im Campus Management System der HRW verbucht.

Nachträgliche Prüfung der Anerkennungsfähigkeit
Studierende, die vorab keine Prüfung der ausländischen Module beantragen oder nicht alle im Ausland belegten Module vorab prüfen lassen, können die Anerkennung (auch einzelner Module) nachträglich über den „Antrag auf Anerkennung von Leistungen (externe an anderer Hochschule erbrachte Leistung") im eCampus beantragen. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung des Antrags liegt in diesem Fall beim Studien- und Prüfungsamt (nicht beim International Office). Die fachliche Prüfung erfolgt durch die Fachbereiche /Modulverantwortlichen. Eine Garantie für eine nachträgliche Anerkennung existiert nicht. Der Prozess kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Dem Antrag muss für jedes Modul eine Modulbeschreibung der Gasthochschule sowie ggf. weitere Informationen / Unterlagen zum ausländischen Noten- bzw. Creditsystem beigefügt werden.

Verwaltung, Status & Organisation

Semesterbeitrag / Erstattung / Befreiungen

Der Semesterbeitrag ist eine Abgabe, die von allen Studierenden, die an der HRW studieren, zu zahlen ist. Er setzt sich aus drei Einzelbeiträgen (Deutschlandsemesterticket, Beitrag für den AStA, Beitrag für das Studierendenwerk) zusammen.

Der Semesterbeitrag variiert von Semester zu Semester. Bitte nimm daher immer den aktuellsten Gebührenbescheid zur Kenntnis. Den Gebührenbescheid für das nächste Semester erstellst du zu Beginn der Rückmeldephase im eCampus selbst (Unterlagen >> Selfservice für Dokumente). Den Semesterbeitrag musst du für eine erfolgreiche Rückmeldung innerhalb der jeweiligen Fristen zahlen. Wenn du ihn nicht zahlst, erfolgt die Zwangsexmatrikulation, da in diesem Fall keine Rückmeldung vorgenommen wurde. Sollte dein Kolloquium bereits im neuen Semester stattfinden, musst du den Beitrag zwingend zahlen. Du wirst ansonsten nicht zugelassen. Bitte beachte, dass du den vollen Semesterbeitrag rechtzeitig zahlst!

Kontodaten
Kreditinstitut: Sparkasse Mülheim
IBAN: DE11362500000175066179
BIC: SPMHDE3EXXX
Verwendungszweck: Vollständige und korrekte Matrikelnummer ohne Ergänzungen

Wichtig für BWL-Masterstudierende:
BWL-Masterstudierende beachten bitte, dass vom Institut für Verbundstudien zusätzlich zum Semesterbeitrag eine Materialbezugsgebühr in Höhe von 110,00 € erhoben wird.

Wichtig für BWL-Finanzwirtschaft und Managementstudierende:
BWL-Finanzwirtschaft und Managementstudierende beachten bitte, dass vom Institut für Verbundstudien zusätzlich zum Semesterbeitrag eine Materialbezugsgebühr in Höhe von 104,87 € erhoben wird.

Wichtig für MBA-Studierende:
MBA-Studierende beachten bitte, dass vom Institut für Verbundstudien zusätzlich zum Semesterbeitrag eine Materialbezugsgebühr in Höhe von 110,00 € und der Weiterbildungsbeitrag von 1.740,00 € erhoben wird.

Erstattung des Semesterbeitrags

Eine Erstattung des Semesterbeitrages ist nur in folgenden Fällen möglich:

  • Erstsemester: Stornierst du die Einschreibung bis Vorlesungsbeginn, kannst du den bereits gezahlten Semesterbeitrag zurückfordern
  • Bestandsstudierende: Du erhältst den Semesterbeitrag zurück, sofern du den Antrag auf Exmatrikulation über den eCampus bis Vorlesungsbeginn gestellt hast. Bei Zwangsexmatrikulation wird im Einzelfall entschieden.
  • Absolvent:innen: Du kannst den Semesterbeitrag zurückfordern, wenn du die letzte Prüfungsleistung vor Vorlesungsbeginn absolviert hast. Stelle dazu bitte den Antrag auf Exmatrikulation zum Tagesdatum über den eCampus noch vor Vorlesungsbeginn und gib im Antrag deine Kontoverbindung an.

Befreiung vom Mobilitätsbeitrag

Bestimmte Gruppen können sich auf Antrag und mit den entsprechenden Nachweisen von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags (Beitrag für Semester-Ticket) befreien lassen:

  • Schwerbehinderte, die nachweislich über eine Fahrberechtigung verfügen oder den öffentlichen Nahverkehr nachweislich nicht nutzen können, können sich von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags befreien lassen
  • „Große Zweithörer:innen", welche seitens ihrer Ersthochschule bereits über ein Ticket verfügen
  • Studierende, die sich für ein Studium im Ausland aufhalten
  • beurlaubte Studierende

Für eine Befreiung/anteilige Erstattung musst du die entsprechenden Nachweise an die:den zuständige:n Sachbearbeiter:in des Studien- und Prüfungsamts senden.

Hinweis: Im Falle von Abwesenheiten aufgrund eines Auslandsaufenthalts oder einer studienbezogenen, berufspraktischen Tätigkeit außerhalb Deutschland kann der Mobilitätsbeitrag nur erstattet werden, wenn du mindestens zwei Drittel des gesamten Semesters abwesend bist.

Bearbeitungszeit für Erstattungen
Genehmigung und interne Verbuchung der Rückerstattung von Beiträgen: 5 Werktage (WT) nach Eingang des formlosen Antrages im Studien- und Prüfungsamt inklusive der Angaben Kontoinhaber:in, IBAN, BIC und Name des Kreditinstitutes
Freigabe Finanzabteilung: bis zu 2 Wochen
Eingang bei Empfänger:in: spätestens nach 4 Wochen

Ich möchte mein Studium fortführen, was muss ich tun? - Rückmeldung

Wenn du dein Studium im kommenden Semester fortsetzen möchtest, erklärst du dies durch die Rückmeldung. Diese erfolgt durch Zahlung des vollständigen Semesterbeitrags unter Wahrung der angegebenen Rückmeldefrist.

Eine nicht fristgerecht und vollständig vorgenommene Rückmeldung führt zu entsprechenden Einschränkungen bei den Services der HRW (z.B. Zugriff auf den eCampus). Außerdem kann es zur Exmatrikulation kommen, da du durch eine fehlende Rückmeldung bekanntgibst, dass du das Studium nicht fortführen möchtest.

Fristen
Um die Rückmeldung ordnungsgemäß vorzunehmen, muss der entsprechende Semesterbeitrag innerhalb der Rückmeldefristen überwiesen werden. Die Rückmeldezeiträume lauten:

  • für das Wintersemester: 15.06. – 10.08. (fällt das Enddatum auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt als Datum der nächste Werktag)
  • für das Sommersemester: 15.12. – 05.02. (fällt das Enddatum auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt als Datum der nächste Werktag)

Hinweis: Einige Banken tätigen die letzten Überweisungen an einem Freitagvormittag. Erkundige dich bitte rechtzeitig vorab, wie deine Hausbank dies handhabt, damit der Zahlungseingang an der Hochschule Ruhr West rechtzeitig verbucht werden kann. Eine Rückmeldung ist erst bei fristgerechter Wertstellung des vollständigen Semesterbeitrags auf dem Konto der Hochschule und nicht zum Zeitpunkt der Überweisung an sich abgeschlossen.

Beachte dabei bitte Folgendes: Gemäß § 13 Abs. 1 der Einschreibeordnung liegt eine fristgerechte Rückmeldung dann vor, wenn der Semesterbeitrag innerhalb der Rückmeldefrist bei der Hochschule (Wertstellungsdatum) eingegangen ist.

Wenn der Semesterbeitrag bis einschließlich zum o. g. Enddatum an der HRW eingeht, wird das Ticket mit Beginn des entsprechenden Semesters zur Verfügung gestellt.

Bestätigung der Rückmeldung
Nach Eingang Ihrer Zahlung kannst du die aktuelle Studienbescheinigung im Bereich Unterlagen - Selfservice für Dokumentenerstellung erstellen und herunterladen.

Der Semesterbeitrag variiert von Semester zu Semester. Bitte nehmen Sie daher immer den aktuellsten Gebührenbescheid immer zur Kenntnis. Den Gebührenbescheid für das nächste Semester kannst du dir zu Beginn der Rückmeldephase im eCampus >> Unterlagen >> Selfservice für Dokumente selbst erstellen. Achte darauf, dass du dabei das korrekte Semester einstellst. Nutze für die Überweisung auch gerne den QR Code, den du auf dem Gebührenbescheid findest.

Bankverbindung
Kontoinhaber: Hochschule Ruhr West University of Applied Science
Kreditinstitut: Sparkasse Mülheim
IBAN: DE11362500000175066179
BIC: SPMHDE3EXXX
Verwendungszweck: Vollständige und korrekte Matrikelnummer ohne Ergänzungen

Folgen fehlender Rückmeldung
Achtung: Liegt keine Rückmeldung vor, wirst du exmatrikuliert.
Stelle daher unbedingt sicher, dass deine vollständige Zahlung fristgerecht auf dem Konto der HRW eingeht!

Die erfolgte Zwangsexmatrikulation ist nicht umkehrbar. Weitere Informationen findest du in § 13 der Einschreibungsordnung

Ich möchte ein Urlaubssemester einlegen – Beurlaubung

Die Beurlaubung erfolgt für die Dauer eines Semesters. Eine Beurlaubung für das erste Fachsemester ist nicht zulässig. Außerdem ist eine Beurlaubung nur möglich, wenn du mindestens für die Hälfte des Semesters an der Fortführung des Studiums gehindert bist.

Bearbeitungszeit
Entscheidung über den Antrag und Zustellung des Bescheides:
5 Werktage (WT) plus Postweg wenn der Antrag inklusive erforderlicher Nachweise abgeschickt wurde

Gründe
Insbesondere folgende Gründe können eine Rolle spielen:

  • Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres oder des Wehrdienstes;
  • Krankheit (bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, aus der sich ergibt, dass ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist)
  • Abwesenheit vom Hochschulort im Interesse der Hochschule oder wegen Mitarbeit an einem Forschungsvorhaben; Auslandsstudium; Schwangerschaft
  • Pflege und Erziehung von Kindern im Sinne des § 25 Abs. 5 des BAFöG;
  • Pflege deines:einer Ehepartner:in, deines:einer eingetragenen Lebenspartner:in oder eines in gerader Linie Verwandten oder im ersten Grad Verschwägerten
  • zum Zwecke der Gründung eines Unternehmens

Bitte beachte: Finanzierungsprobleme, eine Vollzeitbeschäftigung sowie Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung stellen keinen sonstigen Beurlaubungsgrund dar.

Antrag
Der Antrag auf Beurlaubung muss innerhalb der Rückmeldefrist über das entsprechende Online-Formular im eCampus gestellt werden. Hier gibt es auch die Möglichkeit, entsprechende Belege für den jeweiligen Beurlaubungsgrund hochzuladen.

Den Antrag findest du hier: eCampus > Studium > Unterlagen > Anträge > Antrag auf Beurlaubung

Für jedes Semester musst du einen neuen Antrag stellen!

Eine Beurlaubung für mehr als ein Semester ist nur zulässig, wenn du einen Beurlaubungsgrund für jedes weitere Semester während der Rückmeldefrist unter Beifügung der erforderlichen Nachweise erneut geltend machst. Achte dementsprechend darauf, innerhalb der Rückmeldefrist einen neuen Antrag über den eCampus zu stellen.

Frist
Der Antrag auf Beurlaubung ist innerhalb der festgesetzten Rückmeldefrist für das jeweilige Semester zu stellen. Die Änderung einer Rückmeldung in eine Beurlaubung ist ausschließlich nur bis zum Vorlesungsbeginn des betreffenden Semesters möglich.

Auch den reduzierten Semesterbeitrag (siehe unten im Abschnitt „Auswirkungen“) musst du innerhalb der Rückmeldefrist entrichten.

Weiteres Verfahren
Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Antrag geprüft. Anschließend wird darüber entschieden, ob er bewilligt oder abgelehnt wird. Hierüber erhältst du einen offiziellen Bescheid per Post.

Auswirkungen
Wird der Antrag bewilligt, hat dies folgende Auswirkungen:

  • Die Beurlaubung wird auf der Studienbescheinigung aufgeführt.
  • Der Semesterbeitrag reduziert sich um den Mobilitätsbeitrag (Deutschlandticket) und ggf. die Materialbezugsgebühr, sodass nur noch die Beiträge für AStA und Studierendenwerk gezahlt werden müssen.

Der reduzierte Semesterbeitrag ist innerhalb der Rückmeldefrist zu entrichten.

Deine Rechte als Studierende:r ruhen während des Urlaubssemesters. Dies bedeutet u. a., dass du grundsätzlich keine Prüfungen ablegen kannst (außer bei Beurlaubungsgrund Pflege und Erziehung von Kindern i.S.d. § 25 Abs. 4 BAföG). Wiederholungsprüfungen (d.h. Prüfungen mit vorhandenem Fehlversuch) sowie Prüfungen des zweiten Prüfungsblocks können jedoch regulär abgelegt werden.

Grundsätzlich keine Prüfungsberechtigung
Grundsätzlich besteht während der Beurlaubung keine Prüfungsberechtigung. Du darfst:

  • keine Teilnahmevoraussetzungen oder Leistungspunkte erwerben
  • keine Prüfungen ablegen

Ausnahme: Beurlaubungsspezifische Prüfungsberechtigung

  • Wiederholungsprüfungen darfst du ablegen.
  • Prüfungsleistungen im Rahmen des Learning Agreements mit dem International Office, die Folge eines Auslands- oder Praxissemesters selbst sind, darfst du erwerben
  • Wenn du aufgrund der „Erziehung und Betreuung eigener Kinder“ oder der „Pflege und Versorgung von Angehörigen“ beurlaubt bist, bist du prüfungsberechtigt

Zum Ende des Urlaubssemesters kannst du dann entweder einen neuen Antrag auf Beurlaubung stellen oder die reguläre Rückmeldung vornehmen.

Weitere Informationen findest du in § 12 der Einschreibungsordnung

Ich interessiere mich für ein Teilzeitstudium

Ein Studium in Teilzeit ermöglicht es, das Studium über einen längeren Zeitraum zu strecken und dabei flexibel zu bleiben. Diese Studienvariante richtet sich an alle, die neben dem Studium arbeiten, familiäre Verantwortung übernehmen oder intensive Freizeitaktivitäten wie zum Beispiel Leistungssport ausüben möchten.

Für wen ist ein Teilzeitstudium eher weniger geeignet?

  • Studierende, die auf finanzielle Unterstützung durch BAföG angewiesen sind.
  • Personen, die eine möglichst kurze Studiendauer anstreben.
  • Interessierte an einem klar strukturierten berufsbegleitenden Studium mit Abend- oder Wochenendveranstaltungen.

BAföG und Teilzeitstudium?
Keine Förderung nach BAföG.
Ein offizielles Teilzeitstudium ist unabhängig von der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung nicht förderungsfähig.

Bildungskredit (BAföG Bankdarlehen)
Der Bildungskredit ist ein zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von Studierenden in fortgeschrittenen Studienphasen, der neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Anspruch genommen werden kann.

KfW-Studienkredit und Teilzeitstudium
Der Studienkredit der KfW-Bankengruppe kann auch für ein Teilzeitstudium in Anspruch genommen werden. Ausgenommen von diesem Angebot sind Bildungsausländer, also Studierende, die EU-Ausländer sind und ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule erworben haben.

Zu den detaillierten Konditionen informiere dich bitte auf der Webseite der KfW.

Kindergeldanspruch und Teilzeitstudium
Der Teilzeitstatus wirkt sich nicht auf den Kindergeldanspruch aus. Es gelten dieselben Bestimmungen wie für Vollzeitstudierende. Allgemeine Auskunft zu den Regeln des Anspruchs auf Kindergeld im Studium erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit oder bei der Sozialberatung des Studierendenwerk Duisburg-Essen.

Regelstudienzeit
Im Teilzeitstudium ist die Regelstudienzeit der Studiengänge verlängert.

Versicherungsstatus bei Beschäftigungsverhältnis
Wenn du neben deinem Studium jobbst, könnte sich dein Krankenversicherungsstatus durch ein Teilzeitstudium ändern. Ob du über deine Eltern familienversichert bist, den sogenannten Studententarif bekommst oder als normale:r Arbeitnehmer:in eingestuft wirst, hängt auch von deinem Alter und deinem zeitlichen Arbeitsaufwand ab. Weitere Bedingungen sind im fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) festgelegt.

Grundsätzlich giltst du für deine Krankenkasse nur als „ordentlich“ studierend, wenn du deine überwiegende Arbeitskraft dem Studium widmest. Vollzeitstudierende dürfen bis zu 20 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein und werden trotzdem weiterhin als Studierende angesehen (Werkstudentenprivileg). Bei einem höheren Arbeitsumfang entfällt dieses Privileg und du giltst als „normale:r“ Arbeitnehmer:in und wirst auch als solche:r versichert.

Wozu benötigt die HRW Informationen zu meiner Krankenversicherung?

Studierende an einer deutschen Hochschule müssen gemäß § 5 Abs. 1 SGB V einen bestehenden Versicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenversicherung nachweisen, es sei denn, das 30. Lebensjahr wurde bereits vollendet.

Privat Versicherte können sich gegen Vorlage des Versicherungsvertrages bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen. Gleiches gilt für EU-Bürger:innen mit Europäischer Krankenversicherungskarte (EHIC).

Wichtig: Änderungen des Versicherungsschutzes (z.B. Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse bzw. zu einer privaten Krankenversicherung) müssen unverzüglich der Hochschule mitgeteilt werden. Sofern der Versicherungsschutz wegfällt oder Studierende die Beiträge zu Ihrer Krankenversicherung nicht zahlen, wird die HRW hierüber von der Krankenversicherung informiert. Bitte beachten Sie, dass dies die Exmatrikulation zur Folge haben kann. Weitere Informationen:

  • § 5 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
  • § 3 Einschreibungsordnung HRW

Ich bin umgezogen und/oder habe meinen Namen geändert, was jetzt?

Bei Adressänderung und/oder Namens- und Personenstandsänderungen stellst du bitte den Antrag auf Änderung personenbezogener Daten.

Bitte lade einen Nachweis über die Namensänderung (amtliche Urkunde, gültiges Ausweisdokument) hoch. In der HRW Campus App wird die Änderung auf dem digitalen Studierendenausweis automatisch übernommen.

Seit dem 1.1.2019 hast du die Möglichkeit, die Änderung des Geschlechts und ggf. deines Vornamens vorzunehmen. Lade hierfür im o.g. Antrag die entsprechenden Nachweise (amtliche Dokumente, dgti-Ausweis) hoch. Erst nach Vorlage der endgültigen Änderung des Geschlechts bzw. Vornamens können Abschlussdokumente, wie Zeugnisse/Urkunde etc. angepasst werden. In unserem Campusmanagement-System wird das dritte Geschlecht mit Divers als Anrede geführt.

Den Antrag findest du hier: eCampus > Unterlagen > Anträge > Antrag auf Änderung der personenbezogenen Daten

Wo kann ich Dokumente an der HRW abgeben?

Möchtest du Dokumente bei der Hochschule Ruhr West einreichen, so kannst du diese beim Studierendenservice im Studierenden Service Center (SSC) persönlich abgeben oder in die dafür bereitgestellten Briefkästen im Foyer des SSC einwerfen. Natürlich kannst du deine Dokumente auch per Post an uns senden. Achte hier auf die korrekte bzw. vollständige Angabe des Empfängers (z.B. z.H. Studierenden Service Center) neben der Hochschulanschrift. Als Abgabedatum zählt bei Postsendungen der Poststempel.

Persönliche Abgabe im SSC
Persönlich abgegebene Unterlagen werden am darauffolgenden Werktag an die zuständige Stelle weitergeleitet. Tipp: Achte bitte auf die Öffnungszeiten des Studierenden Service Centers sowie kurzfristige Sonderöffnungszeiten.

Abgabe über den Einwurf in die Briefkästen
Die Briefkästen befinden sich an beiden Standorten (Mülheim und Bottrop) im Foyer des Studierenden Service Centers, neben der Eingangstür. Am Standort Mülheim kannst du deine Dokumente außerdem in den Nachtbriefkasten vor Gebäude 5 einwerfen.

Zugang zu den Briefkästen im Foyer:
Mülheim: Montag bis Freitag, 7:00 – 20:00 Uhr Samstag, 08:30 – 18:00 Uhr
Bottrop: Montag bis Freitag, 7:00 – 20:00 Uhr

Der Zugang zu den Briefkästen ist von den Gebäudeöffnungszeiten abhängig. Bitte beachte deshalb, dass die Zugangszeiten zu den Briefkästen an Feier- und Sonderöffnungstagen abweichen können.

Leerung der Briefkästen
Die Mitarbeiter:innen des Studierendenservice entleeren die Briefkästen in der Woche von montags bis freitags bis 8 Uhr. Die eingeworfenen Dokumente werden durch einen Eingangsstempel auf den vorherigen Werktag rückdatiert. Auch im Falle von Feier- oder Schließungstagen findet eine Rückdatierung auf den vorherigen Werktag statt.

Beispiele:
Einwurf am Freitag: Deine Dokumente werden bei der Entleerung am Montag entnommen und auf den vorherigen Freitag rückdatiert.
Einwurf am Donnerstag und Freitag Feiertag: Deine Dokumente werden bei der Entleerung am Montag entnommen und auf den vorherigen Donnerstag rückdatiert.

Bitte beachte, dass eine Bestätigung deiner Abgabe beim Einwurf in den Briefkasten nicht erfolgt.

Ich möchte mir Leistungen anerkennen lassen

Bei einem Wechsel von einer deutschen oder ausländischen Hochschule sowie bei einem Studiengangwechsel innerhalb der HRW ist es möglich, erbrachte Studienleistungen anerkennen zu lassen, sofern deren Inhalte wesentlich mit den entsprechenden HRW Modulen übereinstimmen.

Damit die Anerkennung von Leistungen geprüft werden kann, musst du einen Antrag stellen. Dabei bist du verpflichtet, der HRW alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, woraus sich ergibt, dass zwischen den einzelnen Studienleistungen kein wesentlicher Unterschied besteht. Eine Recherche durch die HRW erfolgt nicht.

Weitere Informationen:

  • § 8 der jeweiligen Bachelor-Prüfungsordnung der HRW
  • § 8 der jeweiligen Master-Prüfungsordnung der HRW

Antrag
Der Antrag wird über den eCampus gestellt (eCampus > Unterlagen > Anträge > Antrag auf Anerkennung von Leistungen). Es kann nur ein Antrag pro Semester gestellt werden! Dieser sollte daher ordentlich vorbereitet und mit Bedacht gestellt werden.

Gib an, welches Modul des vorherigen Studienganges auf welches HRW Modul anerkannt werden soll. Um die Vergleichbarkeit der entsprechenden Module vorab zu prüfen, empfiehlt sich ein Blick in das aktuelle Modulhandbuch des HRW-Studiengangs. Hier findest du alle Modulhandbücher.

Da du verpflichtet bist, alle Unterlagen vorzulegen, die eine Prüfung deines Antrages möglich machen, hast du die Möglichkeit, deinen Notenspiegel und die jeweiligen Auszüge des Modulhandbuchs des vorherigen Studienganges hochzuladen sowie Angaben hinsichtlich der anzuerkennenden Module zu machen. Je genauer deine Angaben sind, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Modul anerkannt werden kann. Vergleiche daher vorab das Modulhandbuch des anzuerkennenden Moduls mit dem des HRW Moduls. Wenn du unsicher bist, empfehlen wir dir, Rücksprache mit deiner/m Studiengangsleiter:in zu halten.

Zudem musst du auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung deiner vorherigen Hochschule im Portal hochladen.

Tipps zum Antrag:

  • Es ist möglich, ein bestandenes Modul für mehrere HRW Module anerkennen zu lassen.
  • Auch kann es sein, dass mehrere alte Module gemeinsam auf ein HRW Modul passen. Gib dies in deinem Antrag an, indem du alle alten Module als ein anzuerkennendes Modul zusammenfasst.

Beispiel: Du hast in deinem vorherigen Studiengang die Module „Einführung in die Betriebswirtschaftslehre“ und „Betriebswirtschaftslehre und Recht“ absolviert. Nachdem du das alte Modulhandbuch mit dem des neuen Studiengangs an der HRW verglichen hast, bist du der Ansicht, dass diese beiden Module gemeinsam dem Modul „Betriebswirtschaftslehre und Recht – Vertiefung“ an der HRW entsprechen. Jedes alte Modul für sich genommen würde jedoch nicht genügen. In diesem Fall beantragst du, dass dir für das HRW Modul „Betriebswirtschaftslehre und Recht – Vertiefung“ die Module „Einführung in die Betriebswirtschaftslehre“ und „Betriebswirtschaftslehre und Recht“ anerkannt werden.

Beachte, dass nur nach deinem Antrag entschieden wird! Es wird geprüft, was du beantragst. Eine weitergehende Prüfung findet nicht statt!

Es wird empfohlen, sich vorab von den jeweiligen Studiengangsleitungen beraten zu lassen.

Benötigte Dokumente:

  • Antrag auf Anerkennung von Leistungen
  • Notenspiegel
  • die entsprechenden Auszüge aus dem Modulhandbuch des vorherigen Studienganges in der Version der für Sie geltenden Prüfungsordnung
  • ggf. Unbedenklichkeitserklärung

Auch, wenn du mehrere Module anerkennen lassen möchtest, stelle bitte nur einen einzigen Antrag. Mit Hilfe des Buttons „Eintrag hinzufügen" im Antragsformular hast du die Möglichkeit, weitere Module hinzuzufügen.

Frist
Der Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen ist nicht an Fristen gebunden, kann aber nur einmal pro Semester gestellt werden.

Ablauf nach Antragsstellung
Nachdem du deinen Antrag gestellt und abgeschickt hast, wird auf Basis deiner Zuordnungen geprüft, ob es bereits in der Vergangenheit einen vergleichbaren Anerkennungsfall (Präzedenzfall) gab. Liegt ein Präzedenzfall vor, wird die positive oder negative Entscheidung übernommen.

Bei noch nie geprüften Leistungen werden die Fachprüferinnen um Entscheidung gebeten. Für die Beurteilung wird die Modulbeschreibung der beantragten Leistung mit der Modulbeschreibung der HRW verglichen. Ggf. fordern die Fachprüferinnen weitere Unterlagen an.

Du erhältst nach Abschluss des Verfahrens einen Bescheid über die Anerkennung von Leistungen. Hierin wird dir mitgeteilt, welche Leistungen anerkannt werden und welche nicht. Im Falle der Positiventscheidung wird die Leistung eingetragen und verbucht.

Auf der Leistungsübersicht und dem Zeugnis werden anerkannte Leistungen gekennzeichnet.

Bearbeitungszeit
Weiterleitung Fachprüfer:innen und vollständige Prüfung: mindestens 8 Wochen
Eintragung anerkannte Leistung/-en: 7 Werktage nach vollständiger Prüfung
Bescheid über die Entscheidung: 5 Werktage plus Postweg

Anerkennung von außercurricularen Leistungen an der HRW

Außercurriculare Leistungen sind solche Leistungen, die du außerhalb deines eigenen Studienganges belegst.

Wenn du freiwillige Zusatzleistungen (z.B. im Zentrum für Kompetenzentwicklung) erbracht hast, werden diese später auf dem Zeugnis ausgewiesen. Wenn du Leistungen außerhalb deines Studienganges (z.B. Module aus einem anderen Studiengang) über eine außercurriculare Belegung absolviert hast und eine Anerkennung dieser Leistungen in deinem eigenen Studiengang beantragen möchtest, geht dies ebenfalls online über das HRW Portal.

Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland

Für Studienleistungen, die im Auslandssemester erbracht wurden, kannst du einen Antrag auf Anerkennung für dein Studium an der HRW stellen. Grundsätzliche Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass du die Studienleistung an einer in Deutschland anerkannten Hochschule bzw. in einem anerkannten Studiengang erbracht hast. Informationen dazu erhältst du auf der Webseite der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen der deutschen Kultusministerkonferenz („ANABIN") bzw. beim International Office der HRW.

Voraussetzungen
Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Transcript of Records (Leistungsübersicht der Gasthochschule) über das HRW Portal gestellt werden. Nach dieser Frist ist eine Anerkennung des Moduls an der HRW nicht mehr möglich.

Vorabprüfung / Anerkennungsvereinbarung
Studierende, die ein Studiensemester im Ausland planen, können bereits vor Beginn des Auslandssemesters prüfen lassen, ob die Module der Gasthochschule für ihr Studium an der HRW anerkannt werden können. Die Vorabprüfung ist freiwillig. Ein Anspruch auf bzw. eine Verpflichtung zur Vorabprüfung existiert nur bei Studienaufenthalten, die durch spezielle Stipendienprogramme (z.B. Erasmus+) finanziell gefördert werden.

Diese Vorabprüfung wird durch das International Office mit den Fachbereichen / Studiengangsleitungen koordiniert. In einer Anerkennungsvereinbarung wird das Ergebnis festgehalten. Detaillierte Informationen sind beim International Office erhältlich (international.office@hs-ruhrwest.de).

Nach der Rückkehr aus dem Ausland musst du die endgültige Anerkennung der einzelnen ausländischen Studienleistungen über das Antragsformular im HRW Portal beantragen (eCampus > Unterlagen > Anträge > Antrag Auslandssemester - Anerkennung von Leistungen). Als Anlagen musst du das Transcript of Records (Leistungsübersicht der Gasthochschule) sowie die Anerkennungsvereinbarung hochladen. Die bereits vorab anerkannten Module werden, sofern du sie an der Gasthochschule erfolgreich absolviert hast, dann ohne weitere fachliche Prüfung im Campus Management System der HRW verbucht.

Nachträgliche Prüfung der Anerkennungsfähigkeit
Studierende, die vorab keine Prüfung der ausländischen Module beantragen oder nicht alle im Ausland belegten Module vorab prüfen lassen, können die Anerkennung (auch einzelner Module) nachträglich über den „Antrag auf Anerkennung von Leistungen (externe an anderer Hochschule erbrachte Leistung") im eCampus beantragen. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung des Antrags liegt in diesem Fall beim Studien- und Prüfungsamt (nicht beim International Office). Die fachliche Prüfung erfolgt durch die Fachbereiche /Modulverantwortlichen. Eine Garantie für eine nachträgliche Anerkennung existiert nicht. Der Prozess kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Dem Antrag muss für jedes Modul eine Modulbeschreibung der Gasthochschule sowie ggf. weitere Informationen / Unterlagen zum ausländischen Noten- bzw. Creditsystem beigefügt werden.

Anerkennung von Leistungen im Masterstudium

Learning Agreement
Generell sollte für die Aufnahme eines Masterstudienganges an der Hochschule Ruhr West ein Abschluss eines mindestens siebensemestrigen berufsqualifizierenden Studiums im Umfang von 210 Credits vorliegen. Wenn du ein sechssemestriges berufsqualifizierendes Studium mit einem Umfang von 180 Credits abgeschlossen hast, hast du die Möglichkeit, fehlende Credits nachzuholen.

In diesem Fall musst du bis zur Anmeldung zur Masterarbeit zusätzliche bacheloradäquate Leistungen im Umfang von 30 Credits nachweisen, so dass mit Abschluss des Masterstudiengangs 300 Credits erreicht werden. Möglich ist die Anrechnung von Praxiszeiten, es können aber auch Learning Agreements über das Anfertigen einer Studienarbeit oder das Nachholen bestimmter Module aus den Bachelorstudiengängen abgeschlossen werden.

Neben den allgemeinen Regelungen hat jeder Masterstudiengang außerdem spezifische inhaltliche Zugangsvoraussetzungen. Sind diese nicht erfüllt, können sie nicht nachgeholt werden. Die Bewerbung kann im Zulassungsverfahren nicht weiter berücksichtigt werden.

Antrag
Im Online-Antrag kannst du das Learning Agreement für deinen Studiengang als PDF herunterladen und gemeinsam mit der Studiengangsleitung ausfüllen. Das vollständige und unterzeichnete Learning Agreement lädst du anschließend im Online-Antrag hoch und sendest diesen ab. Den Antrag findest du unter: eCampus>Studium>Unterlagen>Anträge>Antrag auf Learning Agreement Master

Bearbeitungszeit
Entscheidung über den Antrag: 5 Werktage

Ich möchte mein Studium beenden – Exmatrikulation

Es kann verschiedene Gründe geben, warum eine Exmatrikulation erfolgen kann. Eine Exmatrikulation zieht nach sich, dass du deinen Studierendenstatus verlierst. Dies kann Konsequenzen für deine Krankenversicherung oder auch den Status als Werksstudierende:r bei einem Nebenjob haben.

Nach der Exmatrikulation erhältst du:

  • Exmatrikulationsbescheinigung
  • Bescheinigung für die Rentenversicherung
  • Bescheinigung nach § 9 BAföG
  • Bescheinigung für die Krankenkasse

Bitte informiere nach der Exmatrikulation deine Krankenkasse darüber, dass du nicht mehr Studierende:r der Hochschule Ruhr West bist.

Aus der Exmatrikulationsbescheinigung geht dein Einschreibezeitraum sowie dein zuletzt belegter Studiengang hervor. Diese Bescheinigung kann zur Vorlage bei der Rentenversicherung, Krankenkasse oder auch zur Einschreibung an anderen Hochschulen verwendet werden. du solltest die Bescheinigung daher gut aufbewahren.

Wir möchten dir kurz erläutern, welche Konsequenzen die Exmatrikulation für den Zugriff zum HRW Portal und deine Unimail Adresse hat: Du hast anschließend noch 6 Wochen eingeschränkten Zugriff auf den Bereich „Mein Studium". du kannst dich zwar nicht mehr zu Lehrveranstaltungen oder Prüfungen anmelden, hast aber weiterhin Zugriff auf deine Dokumente. du findest hier auch deine Exmatrikulationsbescheinigung. deiner Bescheinigung kannst du auch den Exmatrikulationsgrund entnehmen. Bitte lade dir alle Dokumente herunter und bewahre diese für die Zukunft (z.B. für die Steuererklärung, die Krankenkasse, ein weiteres Studium) auf. Ebenso kannst du deine E-Mails in deinem studentischen Postfach weiter abrufen. Nach Ablauf der 6 Wochen wird der Zugriff dann endgültig gesperrt.

Exmatrikulation vor Vorlesungsbeginn

  • anteilige Erstattung des Semesterbeitrags
  • Die Exmatrikulation erfolgt zum Tagesdatum.

Bitte beachte: Wenn du den Antrag im neuen Semester noch vor Vorlesungsbeginn stellst, hast du die Möglichkeit, den Semesterbeitrag zurückerstattet zu bekommen. Hierfür stelle bitte vor Vorlesungsbeginn einen Antrag auf Exmatrikulation zum Tagesdatum über den eCampus, in welchem du unter anderem deine Kontoverbindung angeben musst.

Exmatrikulation nach Vorlesungsbeginn

  • Keine Rückerstattung - das Ticket erlischt mit der Exmatrikulation
  • du kannst zwischen der Exmatrikulation zum Tagesdatum oder zum Semesterende wählen.

Exmatrikulation auf eigenen Wunsch
Die Exmatrikulation kann zu jeder Zeit auf eigenen Wunsch erfolgen. Nutze hierzu bitte den Onlineantrag im eCampus.

Durch die Exmatrikulation enden für dich die Rechte und Pflichten als Studierende:r.

Eine Exmatrikulation kannst du zum Tagesdatum oder zum Ende des laufenden Semesters beantragen, nicht aber rückwirkend. eCampus > Studium > Unterlagen > Anträge > Antrag auf Exmatrikulation

Exmatrikulation von Amts wegen (Zwangsexmatrikulation)
Studierende können aus verschiedenen Gründen zwangsexmatrikuliert werden. Mögliche Gründe sind:

  • die Einschreibung wurde durch Zwang, arglistige Täuschung oder eine Straftat herbeigeführt;
  • in dem Studiengang wurde eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden;
  • fehlende Rückmeldung; die Entrichtung der zu zahlenden Gebühren und Beiträge ist trotz Mahnung und Fristsetzung mit Androhung der Exmatrikulation nicht erfolgt;
  • fehlender Krankenversicherungsnachweis

Exmatrikulation nach bestandenem Abschluss
Nach erfolgreicher Beendigung deines Studiums erhältst du das Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung und wirst automatisch exmatrikuliert.

Folgendes gilt zu beachten: Das Studium gilt erst dann als beendet, wenn du deine letzte Prüfungsleistung, d.h. das Kolloquium, erfolgreich erbracht hast.

Sollte der Termin für das Kolloquium erst im nächsten Semester liegen, vergiss bitte nicht, dass du den Semesterbeitrag für das nächste Semester fristgerecht zahlen musst. Bezüglich des Zeitpunktes der Exmatrikulation berücksichtige bitte folgende Unterscheidung:

Exmatrikulation zum Tagesdatum vor Vorlesungsbeginn:

  • anteilige Erstattung des Semesterbeitrages
  • Die Exmatrikulation erfolgt zum Tagesdatum

Bitte beachte: Wenn du das Kolloquium im neuen Semester noch vor Vorlesungsbeginn bestanden hast, kann dir der Semesterbeitrag anteilig erstattet werden. Hierfür stelle bitte vor Vorlesungsbeginn einen Antrag auf Exmatrikulation zum Tagesdatum über den eCampus, in welchem du unter anderem deine Kontoverbindung angibst.

Exmatrikulation zum Tagesdatum nach Vorlesungsbeginn:

  • Keine Rückerstattung - das Ticket erlischt mit erfolgter Exmatrikulation

Beratung, Unterstützung & besondere Situationen

Studierendenservice – die erste Anlaufstelle

Wir helfen dir, dich im vielfältigen Serviceangebot der HRW zurecht zu finden und eine geeignete Ansprechperson für dein Anliegen zu finden. Bei uns erhältst du Auskünfte und Lösungswege, die zu deinem Bedarf passen und das Studieren an der HRW – von Beginn an bis zum Studienabschluss – erleichtern sollen.

Der Studierendenservice bietet Betreuung zu folgenden Themen

  • Betreuung von Studierenden im Student-Life-Cycle als erste Anlaufstelle am Campus Mülheim und Campus Bottrop
  • First-Level-Support zu allen Fragen rund um das Studium und die HRW
  • Vermittlung an die richtigen Ansprechpersonen
  • Bewerbungssupport per Telefon und E-Mail sowie Vorprüfung der eingereichten Unterlagen
  • Auskünfte über Antragsverfahren und deren Bearbeitungsstatus
  • Hilfe bei Login-Problemen
  • Annahme und Bearbeitung von Bescheinigungen
  • Unterstützung bei Problemen mit den Self Services
  • Unterstützung und Durchführung von Veranstaltungen
  • Kurzfristige Aufnahmestelle von Fundgegenständen
  • Meldung von Schwangerschaften und Aufnahme von Unfallanzeige bei Wegeunfällen von Studierenden
  • Entgegennahme von Veränderungsmitteilungen

Öffnungszeiten

Campus Mülheim (Duisburger Straße 100, Gebäude 5, EG)
Montag: 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 10:00 – 13:00 Uhr

Campus Bottrop (Lützowstraße 5, Studierenden Service Center)
Montag: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Ich zweifle daran, dass mein Studium die richtige Entscheidung war

Du zweifelst an deiner Studienwahl oder überlegst, ob ein Hochschul- oder Studiengangwechsel, ein Studienausstieg oder eine alternative Richtung besser zu dir passt? Nicht immer liegt die Lösung klar auf der Hand, und nicht immer ist auf den ersten Blick erkennbar, welcher Weg der richtige für dich ist. An der HRW findest du Ansprechpartner:innen, die dich unterstützen.

Ein Gespräch mit der Allgemeinen Studienberatung – ein „Blick von außen“ – kann dir helfen, deine Situation besser einzuordnen und neue Perspektiven zu entwickeln:

Wo stehe ich?
Was brauche ich, um eine gute Entscheidung treffen zu können?

In der persönlichen Beratung geht es um deine individuelle Entscheidungsfindung sowie um Unterstützung bei Neu- und Umorientierung. Auch Fragen zur Studienorganisation, zum Fach- und Hochschulwechsel kannst du in der Allgemeinen Studienberatung besprechen. Falls nötig, verweisen wir dich an weitere passende Beratungsstellen in unserem Netzwerk.

Unsere Beratung ist vertraulich, ergebnisoffen und auf dein persönliches Anliegen zugeschnitten.

Kontakt:
Allgemeine Studienberatung
Esther Egener
Telefon: 0208 88254 -217
E-Mail: esther.egener@hs-ruhrwest.de

Kilian Pulla
Telefon: 0208 88254 -315
E-Mail: kilian.pulla@hs-ruhrwest.de

Career Service
Özcan Tek
Telefon: 0208 88254 -228
E-Mail: oezcan.tek@hs-ruhrwest.de

Next Career
Ann-Kathrin Fuest
Telefon: 0208 88254 -208
E-Mail: ann-kathrin.fuest@hs-ruhrwest.de

Eva Wehmeyer
Telefon: 0208 88254 -230
E-Mail: eva.wehmeyer@hs-ruhrwest.de

Next Career

Next Career ist ein Beratungsangebot für Studierende, die unsicher sind, ob der gewählte Studiengang oder ein Studium generell die passende Entscheidung war. Auch bei Überlegungen zu einem Studienwechsel oder -ausstieg bietet das Angebot Orientierung und Hilfe bei der Entwicklung neuer Perspektiven.

Die Beratung ist individuell, vertraulich und offen für alle Fragen rund um den Studienverlauf – ohne vorgegebene Lösungen, dafür mit Blick auf persönliche Ziele und Möglichkeiten.

Mögliche Beratungsthemen können unter anderem sein:

  • Studienzweifel
  • Studienausstieg
  • Reflexion der aktuellen Situation
  • Unterstützung und Orientierung im Entscheidungsprozess
  • Entwicklung von Studien- und Berufsperspektiven
  • Persönliche Herausforderungen und Schwierigkeiten im Studium

Beratungsgespräche können vor Ort am Campus Mülheim oder Bottrop, via Webex oder auch telefonisch stattfinden.

Persönliche Beratungsgespräche können über das Terminbuchungssystem Terminland vereinbart werden.

Kurze Fragen können ohne Terminvereinbarung in der Telefonsprechzeit besprochen werden.

Die telefonischen Sprechzeiten sind wie folgt:
montags bis donnerstags: 09:00 - 10:00 Uhr und
dienstags bis donnerstags 13:00 - 14:00 Uhr

Kontakt:
Ann-Kathrin Fuest
Telefon: 0208 88254 -208
E-Mail: ann-kathrin.fuest@hs-ruhrwest.de

Eva Wehmeyer
Telefon: 0208 88254 -230
E-Mail: eva.wehmeyer@hs-ruhrwest.de

Studienausstieg

Du hast festgestellt, dass das Studium nicht deinen Erwartungen entspricht? Dass das Studieren dir nicht liegt oder äußere Umstände deinen Studienverlauf erschweren, vielleicht sogar unmöglich machen? Vielleicht haben sich auch deine Ziele verändert, oder du merkst, dass eine Berufsausbildung dich deinem Traumberuf näherbringt als ein Studium?

Der Ausstieg aus dem Hochschulalltag kann verunsichern – aber keine Sorge: Wir unterstützen dich dabei, eine neue Perspektive zu entwickeln und deinen individuellen Weg zu finden.

Die Zentrale Studienberatung der HRW begleitet dich bei der beruflichen (Neu-)Orientierung, unterstützt dich bei der Entwicklung einer Bewerbungsstrategie, der Erstellung deines Lebenslaufs oder eines überzeugenden Motivationsschreibens.

Übrigens: Viele Studienabbrecher:innen finden schnell neue Perspektiven. Rund 43 Prozent beginnen binnen sechs Monaten nach dem Studienausstieg eine Berufsausbildung – andere starten direkt ins Berufsleben oder orientieren sich anderweitig neu. Viele Unternehmen schätzen die Kompetenzen ehemaliger Studierender als wertvoll am Arbeitsmarkt.

Hilfe & Kontakt:
Allgemeine Studienberatung
Esther Egener
Telefon: 0208 88254 -217
E-Mail: esther.egener@hs-ruhrwest.de

Kilian Pulla
Telefon: 0208 88254 -315
E-Mail: kilian.pulla@hs-ruhrwest.de

Career Service
Özcan Tek
Telefon: 0208 88254 -228
E-Mail: oezcan.tek@hs-ruhrwest.de

Next Career
Ann-Kathrin Fuest
Telefon: 0208 88254 -208
E-Mail: ann-kathrin.fuest@hs-ruhrwest.de

Eva Wehmeyer
Telefon: 0208 88254 -230
E-Mail: eva.wehmeyer@hs-ruhrwest.de

Ich fühle mich überfordert, Wo finde ich Hilfe? – psychologische Beratung

Die Psychologische Beratung ist ein Angebot für alle Studierenden der HRW, die sich Unterstützung bei der Bewältigung studienbezogener Probleme und persönlicher Belastungen wünschen. Die Beratung ist freiwillig, vertraulich und lösungsorientiert. Alle Informationen findest du hier.

Sonderanträge im Rahmen des Studiums: Nachteilsausgleich

Prüfungsordnungen müssen die besonderen Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zur Wahrung der Chancengleichheit berücksichtigen (§ 16 S. 4 HRG, § 1 Abs. 1 BGG) und entsprechend nachteilsausgleichende Regelungen treffen (§ 64 Abs. 2 Nr. 2 HG). Dementsprechend wurden konkretisierende Regelungen zu den Belangen von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in den jeweiligen Prüfungsordnungen aufgenommen.

Ein Nachteilsausgleich mittels Änderung der Form oder des Umfangs der Prüfung kann dir bei aktuellen, länger andauernden oder dauerhaften Beeinträchtigungen gewährt werden, die nicht deine geistige Leistungsfähigkeit betreffen oder vermindern. Der Grundsatz der Chancengleichheit wird nur dann gewahrt, wenn Nachteile ausgeglichen werden, die allein die Technik der Leistungserbringung und die Umsetzung der kognitiven und geistigen Fähigkeiten betreffen.

Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Studierende, die Prüfungsleistungen beeinträchtigungsbedingt nicht innerhalb der regulären Bearbeitungszeit oder nicht in der vorgesehenen Form erbringen können, benötigen zeitlich oder formal angepasste Rahmenbedingungen. Dies kann über einen Nachteilsausgleich geschehen. Diesen musst du individuell beantragen; er dient dem Ausgleich der durch eine chronische Erkrankung oder Behinderung entstehenden Nachteile. Um einen Anspruch auf Nachteilsausgleich geltend machen zu können, musst du eine länger andauernde Beeinträchtigung nachweisen (mindestens bzw. voraussichtlich mindestens sechs Monate), die die Kriterien einer Behinderung erfüllt. Maßgeblich ist §2 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Anspruchsberechtigt kannst du zudem sein, wenn du eine chronische Erkrankung hast (z.B. Epilepsie, Rheuma, Multiple Sklerose, Depressionen oder andere psychische Erkrankungen u.a.).

Eine glaubhaft gemachte gesundheitliche Beeinträchtigung oder eine amtlich festgestellte Behinderung genügt für sich genommen nicht zur Begründung eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich. Entscheidend ist vielmehr, ob und in welcher Weise sich die Beeinträchtigung oder die Behinderung konkret im Studium auswirkt.

Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich setzt somit voraus:
•das Vorliegen einer glaubhaft gemachten gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer amtlich festgestellten Behinderung sowie
• den Nachweis einer daraus resultierenden konkreten Studienerschwernis.

Von einer Behinderung wird gesprochen, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. du bist von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. (siehe hierzu auch § 2 Abs. 1 S. 1, 2 SGB IX, § 3 Abs. 1 BGG).

Nachteilsausgleich für Studierende in besonderen Situationen
Für Studierende in besonderen Situationen kann kein Nachteilsausgleich gestellt werden.

Dazu zählen:
Nachteilsausgleich für Schwangere und junge Eltern
Nachteilsausgleich aufgrund von Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen

Bitte beachte:
Die Maßnahmen des Nachteilsausgleichs sind im Einzelfall zu betrachten und in Art und Bemessung bedarfsgerecht danach auszurichten, wie die Beeinträchtigung möglichst voll ausgeglichen werden kann.

Antrag/Verfahren
Den Antrag musst du über den eCampus stellen.
Du findest ihn unter:
eCampus > Studium > Unterlagen > Anträge > Antrag auf Nachteilsausgleich
Sobald du den Antrag abgeschickt hast, wird dieser geprüft.

Frist
Den Antrag auf Nachteilsausgleich musst du so früh wie möglich, spätestens bis Beginn der Prüfungsanmeldephase (01.06. / 01.12.) einreichen.
Für semesterbegleitende Prüfungen gilt, dass du den Antrag so früh wie möglich stellen musst, idealerweise innerhalb der ersten Vorlesungswoche, wenn dir die Prüfungsform mitgeteilt wurde.

Beratung und Hilfestellung
Beratung und Hilfestellungen beim Antrag werden durch die Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigung bei chronischer Krankheit und Behinderung angeboten. Die Beratung ist streng vertraulich. Termine kannst du über unser Terminbuchungstool Terminland vereinbaren.

Kontaktdaten:
Ulrike Richter
Telefon: 0208 88254 -258
E-Mail: ulrike.richter@hs-ruhrwest.de
Webseite: Studieren mit Beeinträchtigung

Familie: Familienbüro / Nachteilsausgleich bei Familienaufgaben

Ein Studium mit Familienaufgaben ist eine Herausforderung, tatsächlich können dir Nachteile im Studium entstehen, wenn in diesem Zusammenhang unvorhersehbare Situationen mit besonderer Belastung eintreten.

Die HRW hat den Anspruch Studierende auf dem Weg zum Studienerfolg bestmöglich zu unterstützen. Dazu gehört es auch, besonders Situationen in den Blick zu nehmen, die eine besondere Belastung darstellen, die nicht durch den: die Studierende:n selbst verschuldet ist. Ein Nachteilsausgleich trägt in diesem Sinne dazu bei, einer Benachteiligung entgegen zu wirken, indem die Bedingungen von Studien- und Prüfungsleistungen an die individuelle Situation der:des betroffenen Studierenden angepasst werden können und somit zur Chancengleichheit beiträgt.

Da sich jede Familienaufgabe unterschiedlich auswirken kann, muss jeder Nachteilsausgleich auf die Bedarfe der: des Studierenden abgestimmt sein. Auf dieser Grundlage berücksichtigt ein Nachteilsausgleich für Studierende mit Familienaufgaben immer die individuelle Situation der:des Studierenden und kann nicht mit allgemein verbindlichen Angaben bezüglich der Modifikation zur Leistungserbringung dargestellt werden. Dein Antrag wird durch den Prüfungsausschuss individuell entschieden.

Um einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich geltend machen zu können, musst du entsprechende Nachweise über die Betreuung/Pflege eines nahen Angehörigen, die Erkrankung eines Kindes/ nahen Angehörigen, über die reguläre Betreuung eines Kindes, Geburtsurkunde des Kindes, den errechneten Entbindungstermins und/oder die Meldebescheinigung, dass das Kind im eigenen Haushalt lebt vorlegen. Des Weiteren musst du eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Beispielsweise könnten diese durch eine plötzliche Pflegesituation, eine Frühgeburt, den Wegfall der Betreuungsform, eine Erkrankung eines nahen Angehörigen, etc. gegeben sein.

Die Anträge für einen Nachteilsausgleich sind so früh wie möglich, spätestens bis Beginn der Prüfungsanmeldephase (01.06. / 01.12.) eingereicht werden. Für semesterbegleitende Prüfungen gilt, dass die Antragstellung so früh wie möglich erfolgen muss, idealerweise innerhalb der ersten Vorlesungswoche, wenn dir die Prüfungsform mitgeteilt wurde.

Wenn du diese Frist nicht einhalten konntest und in eine unverschuldete Situation gerätst, die einen Nachteilsausgleich rechtfertigen könnte, wende dich schnellstmöglich an das Familienbüro oder die Studienberatung.

Ein nachträglicher Antrag kann nach Antritt der Prüfung nicht gestellt werden.

Für Hilfestellungen wenden Sie sich an:
Jaqueline Treuenberg
Familienbüro
Telefon: 0208 88254 -128
E-Mail: jaqueline.treuenberg@hs-ruhrwest.de
Webseite

Wie unterstützt mich die HRW, wenn ich schwanger bin? - Meldung einer Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft während deines Studiums stellt eine Herausforderung dar; wir als Hochschule werden versuchen, dich dabei zu unterstützen, diese besondere Phase zu meistern. Das Familienbüro unterstützt dich bei den unterschiedlichsten Fragestellungen zur Vereinbarkeit von Familie und Studium. Als Familie verstehen wir alle Lebensgemeinschaften, in denen soziale Verantwortung übernommen wird. In vertraulichen Gesprächen versuchen wir gemeinsam mit dir, individuelle Lösungswege zu finden, suchen mit dir gemeinsam nach passenden Unterstützungssystemen, erläutern die gesetzlichen Möglichkeiten und vermitteln bei Bedarf zu regionalen Beratungsstellen. Von der Kinderbetreuung bis zur Pflege von Angehörigen sind wir für dich da, damit du Familie und Studium möglichst optimal miteinander kombinieren kannst.

Du erreichst uns von Montag bis Freitag zu den üblichen Dienstzeiten unter der Mail-Adresse familienbuero@hs-ruhrwest.de oder telefonisch unter der Durchwahl -128 zur Beratung und/oder Vereinbarung eines individuellen Termins.

Mutterschutzgesetz
Dieses Gesetz schützt dich als Mutter und das ungeborene Leben vor möglichen störenden Umwelteinflüssen, die durch den Besuch der Hochschule entstehen können. Insbesondere ist hier natürlich der Umgang mit Gefahrstoffen z.B. in Laboren während deines Studiums/in der Schwangerschaft/in der Stillzeit geregelt.
Seit dem 01.01.2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen. Hiernach hast du Anspruch auf eine sechswöchige Schutzfrist vor und mindestens acht Wochen nach der Geburt. Außerdem hast du Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Rahmen der Schwangerschaft.
Um dich auf den gesetzlichen Mutterschutz zu berufen, musst du deine Schwangerschaft bzw. Stillzeit der Hochschule gegenüber angezeigt haben.

Der vollständige Gesetzestext wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Zusätzlich stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Leitfaden zur Verfügung.

Beurlaubung
In der Praxis richtet sich das Bekanntwerden einer Schwangerschaft nicht nach den Semesterzeiten, leider lässt das Hochschulgesetz eine Beurlaubung trotzdem erst zu dem dann folgenden Semester zu. Es ist sehr hilfreich, vor einer Antragsstellung auf Beurlaubung einen konkreten Studien- bzw. Prüfungsplan zu erstellen, der sich an dem vorgesehenen Entbindungstermin und den damit verbundenen Mutterschutzfristen orientiert. Die Mitarbeiter:innen der Studienberatung sind hier gerne behilflich.
Alles Weitere zur Beurlaubung findest du unter: Wann kann ich mich beurlauben lassen? – Beurlaubung.

Abwesenheit bei Prüfungen
Solltest du dich während der Schwangerschaft zu einer Prüfung angemeldet haben und diese nicht wahrnehmen können, musst du eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Eine Ausnahmeregelung, die sich nur durch die Schwangerschaft begründet, kann prüfungsrechtlich nicht gewährt werden, da es den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen würde.
Alles Weitere zur Prüfungsunfähigkeit findest du hier.

Prüfungen während der Mutterschutzfristen
Für den Fall, dass eine Prüfung oder eine Prüfungsphase innerhalb der Mutterschutzfristen (6 Wochen vor Geburt und 8 Wochen nach der Geburt) liegt, hast du die Möglichkeit, für diese Prüfungen einen Sonderprüfungstermin zu beantragen. Ausschlaggebend ist bei der Antragsstellung der errechnete Entbindungstermin im Mutterpass. Bitte beachte, dass du Sonderprüfungstermine mit einer gesonderten Frist beantragen musst (zum 01.06. bzw. 01.12.). Sofern diese Fristen verstrichen sind, stelle trotzdem den Antrag, ggf. kann hier eine andere Lösung gefunden werden.
Eine konkrete Prüfungs- und Studienplanung für die Zeit vor und nach der Geburt vorzunehmen, möchten wir dir ans Herz legen.
Alles Weitere zu Sonderprüfungsterminen findest du unter Sonderprüfungstermin.

Meldung einer Schwangerschaft
Nach §15 MuSchG sollst du deine Schwangerschaft und den errechneten Tag der Entbindung melden, sobald du Kenntnis davon hast. Ebenfalls sollst du der Hochschule anzeigen, dass du stillst.
Bitte nutze den Antrag auf Meldung einer Schwangerschaft im eCampus, um die Hochschule zu informieren. Dort findest du auch das Formular zur Gefährdungsbeurteilung, das du mit der Studiengangsleitung ausfüllen musst.
Die Hochschule ist nach §27 MuSchG verpflichtet, die Mitteilungen von Studentinnen über Schwangerschaft und Stillzeit an die Bezirksregierung Düsseldorf zu melden.

Kinderbetreuung
Die Hochschule Ruhr West und das Studierendenwerk Essen-Duisburg sind gemeinsam daran interessiert, dir ein gutes Betreuungsangebot für deine Kinder vorzusehen, damit du dein Studium fortsetzen kannst.
Alle Fragen hierzu beantwortet dir das Familienbüro der Hochschule.

Eltern-Kind-Raum
Die Hochschule stellt Ihnen an beiden Standorten Eltern-Kind-Räume für die Zeit nach der Geburt zur Verfügung.

Finanzierung
Auch du kannst als Studierende:r Elterngeld erhalten. Elterngeld wird für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes gezahlt. Der Betrag orientiert sich am durchschnittlichen Arbeitslohn der letzten 12 Monate (i.d.R. zu 65% des letzten Gehalts). Sollte dein Verdienst unter 1.000 Euro gelegen haben, beträgt die Ersatzrate 100%. Solltest du kein Gehalt bezogen haben, erhältst du 300 Euro. Das Elterngeld
•wird nicht auf die BAföG Zahlungen angerechnet
•wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet
•gibt es zusätzlich zum Kindergeld.

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Mehr als jede zweite Studentin in Deutschland wird an ihrer Hochschule sexuell belästigt, so das Ergebnis der von der Europäischen Kommission geförderten Studie Gender-Based Violence, Stalking and Fear of Crime. Laut dieser Untersuchung sprichst du oder sprechen die meisten Studentinnen im sozialen Umfeld zwar über das Erlebte, ein ebenfalls hoher Anteil schweigt jedoch darüber, und die meisten Betroffenen nehmen keine professionelle Beratung wahr.

Wenn du betroffen bist, kannst du dich an das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ wenden. Als erstes bundesweites Beratungsangebot unterstützt es dich rund um die Uhr, kostenlos und vertraulich, wenn du von psychischer und/oder physischer Gewalt betroffen bist – barrierefrei und in 15 Sprachen. Mehr als 60 qualifizierte Beraterinnen sind unter der Rufnummer 08000 116 016 sowie per E-Mail und im Chat auf www.hilfetelefon.de erreichbar und stehen auch Angehörigen, Freundinnen und Freunden sowie Fachkräften zur Verfügung.

Weiterführende Informationen findest du hier: Der Flyer zum Hilfetelefon in verschiedenen Sprachen.

Übergang in ein Masterstudium

Ich möchte einen Master an der HRW machen, was muss ich wissen?

Die Bewerbungsfristen für die zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge an der HRW enden zum Sommersemester am 01.02. und zum Wintersemester am 01.08. des jeweiligen Jahres.

Die Bewerbungsfristen für die zulassungsfreien Masterstudiengänge an der HRW enden zum Sommersemester am 15.03. und zum Wintersemester am 15.09. des jeweiligen Jahres.

Brauche ich zur Teilnahme am Zulassungsverfahren schon ein Bachelorzeugnis?

Sofern dein Bachelorabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung zum Masterstudiengang noch nicht vorliegt, hast du dennoch die Möglichkeit, am Bewerbungsverfahren teilzunehmen.

Hierzu genügt es, dass du im Feld „Durchschnittsnote" im Bewerbungsportal eine von dir selbst vorgenommene Hochrechnung deiner Abschlussnote (Schätznote) einträgst. Im Bewerbungsportal lädst du in diesem Falle eine aktuelle Leistungsübersicht anstelle des Bachelorzeugnisses hoch. Je nach Studienfortschritt in deinem Bachelorstudium solltest du schauen, wann der optimale Zeitpunkt für diese Berechnung ist. Das Eintragen der Note ist – wie das Absenden der Bewerbung – jeweils bis zum letzten Tag der o. g. Bewerbungsfristen möglich.

Achtung: Weicht die Schätznote von der „echten" Durchschnittsnote ab, d.h. ist die tatsächliche Note deines Bachelorstudiums schlechter als der von dir vorab errechnete Wert, kann es passieren, dass die ausgesprochene Zulassung zurückgenommen werden muss.

Wann muss ich spätestens einen Bachelorabschluss haben?

Spätestens zum Ablauf der Einschreibefrist musst du dein Bachelorstudium abgeschlossen haben und den Abschluss nachweisen.

Nach Bewerbungsschluss wird das Zulassungsverfahren durchgeführt. Die zulassungsbeschränkten Studienplätze werden nach dem Wert der im Bewerbungsportal eingetragenen Durchschnittsnoten verteilt.

Erfolgreiche Bewerber/-innen erhalten anschließend einen Zulassungsbescheid, den sie im Portal herunterladen können.

Ab Bekanntgabe des Zulassungsbescheids (Veröffentlichung im Portal) hast du 14 Tage Zeit (= Einschreibefrist), den Studienplatz anzunehmen und den Bachelorabschluss mit der endgültigen Note nachzuweisen. Hierzu musst du das Bachelorzeugnis oder eine vorläufige Bescheinigung deiner Hochschule vorlegen.

Learning Agreement Master

Generell solltest du für die Aufnahme eines Masterstudienganges an der Hochschule Ruhr West einen Abschluss eines mindestens siebensemestrigen berufsqualifizierenden Studiums im Umfang von 210 Credits vorliegen. Wenn du ein sechssemestriges berufsqualifizierendes Studium mit einem Umfang von 180 Credits abgeschlossen hast, hast du die Möglichkeit, fehlende Credits nachzuholen.

In diesem Fall musst du bis zur Anmeldung zur Masterarbeit zusätzliche bacheloradäquate Leistungen im Umfang von 30 Credits nachweisen, so dass mit Abschluss des Masterstudiengangs 300 Credits erreicht werden. Möglich ist die Anrechnung von Praxiszeiten, es können aber auch Learning Agreements über das Anfertigen einer Studienarbeit oder das Nachholen bestimmter Module aus den Bachelorstudiengängen abgeschlossen werden.

Neben den allgemeinen Regelungen hat jeder Masterstudiengang außerdem spezifische inhaltliche Zugangsvoraussetzungen. Sind diese nicht erfüllt, können sie nicht nachgeholt werden. Die Bewerbung kann im Zulassungsverfahren nicht weiter berücksichtigt werden.

Antrag
Im Online-Antrag kannst du das Learning Agreement für deinen Studiengang als PDF herunterladen und gemeinsam mit der Studiengangsleitung ausfüllen. Das vollständige und unterzeichnete Learning Agreement lädst du anschließend im Online-Antrag hoch und sendest diesen ab.

Du findest den Antrag unter:
eCampus> Studium > Unterlagen > Anträge > Antrag auf Learning Agreement Master

Bearbeitungszeit
Die Entscheidung über den Antrag beträgt: 5 Werktage (WT) wenn der Antrag inklusive erforderlicher Nachweise abgeschickt wurde

Campusleben, Infrastruktur & praktische Infos

Standorte, Adressen und Gebäudeöffnungszeiten

Adressen der HRW

Campus Mülheim
Duisburger Straße 100
45479 Mülheim an der Ruhr
Montag bis Freitag: Alle Gebäude 7:00 – 20:00 Uhr
Samstag: Gebäude 5: 08:30 – 18:30 Uhr Gebäude 6: 07:00 – 18:00 Uhr
Sonntag: Geschlossen

Campus Mülheim Parkstadt
Wissollstr. 19
45478 Mülheim an der Ruhr

Campus Bottrop
Lützowstraße 5
46236 Bottrop
Montag bis Freitag: 7:00 – 20:00 Uhr
Samstag und Sonntag: Geschlossen

Campus Bottrop Prosper III
Am Vietshof 2-4 (ehem. Kardinal-Hengsbach-Straße)
46236 Bottrop

Achtung: An Feier- und Sonderöffnungstagen können die Öffnungszeiten der Hochschulgebäude abweichen.

Bibliothek

Die Bibliothek der Hochschule Ruhr West ist die richtige Anlaufstelle in Deinem Studium, egal ob bei der Suche nach Informationen zu einem Referatsthema oder nach einem ruhigen Ort zum Verfassen einer Hausarbeit. Hier sind die notwendigen Medien für Dein Studium sowohl gedruckt als auch online jederzeit verfügbar. Bei Fragen rund um die Literaturrecherche und Informationsbeschaffung steht Dir das Team der Bibliothek gerne zur Verfügung. Das gesamte Angebot der Bibliothek ist selbstverständlich kostenfrei (mit Ausnahme der Fernleihe).

Weitere Informationen findest Du auf unserer Serviceseite!

Öffnungszeiten
Campus Mülheim an der Ruhr
Montag bis Freitag 08:00 bis 20:00 Uhr
Samstag 10:00 bis 16:00 Uhr

Campus Bottrop
Montag bis Freitag 08:00 bis 18:00 Uhr

Abweichungen von diesen Öffnungszeiten, insbesondere während der vorlesungsfreien Zeiten, werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Kontakt:
Per Mail: bibliothek@hs-ruhrwest.de
Per Telefon: 0208 88254 -245

Persönlich am Campus Mülheim:
Duisburger Straße 100, Gebäude 5, 3. Etage, 45479 Mülheim an der Ruhr

Persönlich am Campus Bottrop:
Lützowstraße 5, EG, 46236 Bottrop

Studierendenservice

Öffnungszeiten:

Campus Mülheim (Duisburger Straße 100, Gebäude 5, EG)
Montag: 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 10:00 – 13:00 Uhr

Campus Bottrop (Lützowstraße 5, Studierenden Service Center)
Montag: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Bitte beachte: Die Öffnungszeiten gelten während der Vorlesungszeit.

E-Mail: studierendenservice@hs-ruhrwest.de

Telefonische Erreichbarkeit:

+49 [0] 208 88254 – 0
Montags - Donnerstags: 9:00 – 16:00 Uhr
Freitags: 09:00 – 12:00 Uhr

IT-Service (WLAN, E-Mail, PC-Pools)

Die IT-Service-Seite ist ein Angebot des IT-Service für Studierende und bietet Hilfestellungen zur Benutzung diverser Dienste. Dort findest du Anleitungen und Informationen zur Einrichtung von WLAN und E-Mail sowie über die zur Verfügung stehende Software. Darüber hinaus findest du auf der IT-Service-Seite Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Wie komme ich ins W-LAN (eduroam)?
Die HRW nimmt am sogenannten eduroam (Education Roaming) teil. Dies ermöglicht dir, dich mit Hilfe deiner Nutzerkennung und deinem Passwort an allen teilnehmenden Hochschulen in das W-LAN einzuloggen. Eine detaillierte Anleitung zur Einrichtung von eduroam findest du im HRW Portal unter Service in unserer IT-Service Sektion.

Erhalte ich eine Hochschul-E-Mail-Adresse?
Du erhältst zu Beginn deines Studiums eine Hochschul-E-Mail-Adresse, die für die Kommunikation hochschulinterner Informationen genutzt wird. Hier kannst du auf diese E-Mail-Adresse zugreifen.

PC Pools
An allen Standorten der Hochschule Ruhr West gibt es PC-Pools mit moderner PC-Einrichtung und schnellem Informationszugriff, die du im Rahmen der Einzel- und Gruppenarbeit nutzen kannst.

Die PC-Pools, sowohl am Campus Mülheim in Gebäude 03 und 04 als auch am Campus Bottrop (Raum 02.210), bieten neben einer Kopier-, Scan- und Druckmöglichkeit auch persönlichen IT-Support vor Ort an, der dir bei Fragen oder Problemen zur Verfügung steht.

Alle Pool-Räume in Mülheim sind montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr geöffnet und für alle Studierende der Hochschule nutzbar.

Am Campus Bottrop ist der PC-Pool montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr geöffnet und für alle Studierende der Hochschule nutzbar.

Gibt es ein Sportprogramm an der HRW? – Hochschulsport

Der Hochschulsport bietet Studierenden die Möglichkeit, neben dem Studium an Sportangeboten teilzunehmen.

Die HRW verfügt dabei über eine Kooperationsvereinbarung mit der UDE, wodurch alle Studierenden die Sportangebote und Fitnessstudios des USCs zum vergünstigten Preis nutzen können.

Weitere Informationen zu den Angeboten findest du auf der Seite des Hochschulsports.

Ich habe etwas verloren oder gefunden – Fundsachen

Du hast an der HRW einen Wertgegenstand einer anderen Person gefunden?
Dann kannst du diesen entweder in der Mensa, in der Bibliothek oder im Studierenden Service Center abgeben. Bist du Studierende:r oder Mitarbeiter:in der HRW, kannst du den Fund auch direkt über das „Schwarze Brett" im HRW Portal kommunizieren. Ebenfalls kannst du Fundsachen in Bottrop und Mülheim in die Briefkästen vor dem Studierenden Service Center einwerfen.

Du hast einen persönlichen Gegenstand verloren?
Dann kannst du in der Mensa, in der Bibliothek oder im Studierenden Service Center fragen, ob dieser dort abgegeben wurde. Außerdem kannst du im HRW Portal am „Schwarzen Brett" schauen, ob jemand einen Hinweis zu dem Fund hinterlassen hat.

Sollte dein Gegenstand im Studierenden Service Center abgegeben worden sein, wirst du gebeten, einen Lichtbildausweis vorzuzeigen oder aber (im Fall von Gebrauchsgegenständen) den Gegenstand detailliert zu beschreiben, damit wir dir diesen zuordnen und wieder aushändigen können.

Grundsätzlich kontaktiert der Studierendenservice automatisch die:den Besitzer:in einer Fundsache, wenn diese:r identifizierbar ist. Ist keine Identifizierung möglich und handelt es sich um einen Wertgegenstand, wird der Fund über das „Schwarze Brett" im HRW Portal kommuniziert.

Beachte bitte, dass Fundsachen im Studierenden Service Center nur während der standortabhängigen Servicezeiten des Studierendenservice abzugeben bzw. abzuholen sind.

Ich möchte andere bei ihrer Ankunft an der HRW unterstützen - Buddy-Programm

Alltägliche Dinge, die für HRW Studierende völlig normal sind, können für internationale Neuankömmlinge schnell eine große Herausforderung werden. du musst dich in einer neuen Umgebung und in einer fremden Kultur zurechtfinden. Besonders für Austauschstudierende von Partnerhochschulen, die nur ein Semester an der HRW verbringen, gilt es, sich schnell einzugewöhnen. Hier benötigen wir deine Unterstützung!

Ein Buddy unterstützt ehrenamtlich und nimmt schon vor der Ankunft Kontakt per E-Mail oder sozialen Netzwerken auf. Ein Buddy begleitet eine oder einen Austauschstudierenden in den ersten Wochen in Deutschland und steht mit Rat und Tat zur Seite. Neben der Unterstützung im Alltag werden in der Welcome Week und während des Semesters auch gemeinsame Aktivitäten wie z.B. Museumsbesuch, Bowling-Abend oder Exkursionen organisiert.

Buddy zu sein ist ein großes Plus. du kannst:

  • deine interkulturellen Kompetenzen erweitern
  • deine Sprachkenntnisse vertiefen
  • Kontakte zu Menschen aus der ganzen Welt knüpfen
  • an Exkursionen und Aktivitäten mit den Incomings (kostenlos oder ermäßigt) teilnehmen
  • dich gut auf ein Auslandssemester vorbereiten
  • eine Bescheinigung über soziales und interkulturelles Engagement erhalten

Buddy werden können alle Studierenden der HRW, die

  • sich ehrenamtlich engagieren möchten
  • Englischkenntnisse haben, d.h. auf Englisch kommunizieren können und wollen
  • den eigenen Horizont und die interkulturelle Kompetenz erweitern möchten

Bitte beachte, dass die Austauschstudierenden vor dem eigentlichen Vorlesungsbeginn ankommen (ca. zwei Wochen), also in deinen Semesterferien oder auch ggf. im letzten Prüfungsblock (relevant für Studierende aus den Fachbereichen 1, 3 und 4). Solltest du also in dieser Zeit in diesem Semester komplett verhindert sein, bitten wir dich, dich erst im nächsten Semester anzumelden, wenn du ggf. mehr Zeit hast.

Das Anmeldeformular für die Buddy Tätigkeit und weitere Informationen erhältst du bei Aurelia Glubrecht unter der E-mail-Adresse international.office@hs-ruhrwest.de.

Was is der AStA?

Der AStA handelt im Wesentlichen als das ausführende Organ in der studentischen Selbstverwaltung und wird durch das StuPa kontrolliert.

Der Tätigkeitsbereich des AStAs ist vielfältig und betrifft unter anderem folgende Aufgabenfelder:

  • Härtefallanträge
  • BaföG-Angelegenheiten
  • Umsetzung des Haushaltes der Studierendenschaft
  • Kontaktglied zwischen Studierenden und der Hochschulverwaltung
  • Unterstützung der Studierenden bei etwaigen Angelegenheiten
  • Organisation von Veranstaltungen für die Studierende
  • Stetige Zusammenarbeit mit den Fachschaften und anderen Gremien der HRW
  • Information und Hilfestellung bei rechtlichen Fragen rund ums Studium
  • Pflege von Kooperationen wie zum Beispiel die mit dem Ruhrverband und Nextbike
  • Interkulturelles Engagement

Achtung: Noch sind nicht alle Links zu Themen und Inhalten im Zuge der Migration angepasst worden. Die Aktualisierung erfolgt schrittweise.