Zum Seiteninhalt springen
Interessenvertretungen mit Fokus auf Beschäftigte

Interessenvertretungen

Wahrnehmung der Rechte und Pflichten im Sinne der Beschäftigten durch das Landespersonalvertretungsgesetz und andere Gesetze

Fokus auf Beschäftigte

Mitwirkung und Mitbestimmung gibt es an der HRW nicht nur im Rahmen der akademischen und studentischen Selbstverwaltung.

Zusätzlich nehmen verschiedene Interessenvertretungen die Aufgaben wahr, die ihnen im Sinne der Beschäftigten durch das Landespersonalvertretungsgesetz, Landesgleichstellungsgesetz und andere Gesetze übertragen worden sind.

Übersicht der Interessenvertretungen

An der HRW gibt es Gleichstellungsbeauftragte  sowohl in den Fachbereichen als auch in zentraler Funktion. 

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte hat die Belange der Frauen an der Hochschule wahrzunehmen.

Ihre Mitwirkung bezieht sich unter anderem auf personelle Maßnahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche, auf die Aufstellung und Änderung des Gleichstellungsplans und weiterer gesetzlich vorgesehener Aufgaben.  Sie kann hierzu an den Sitzungen der Hochschulwahlversammlung, des Senats, des Hochschulrates, des Präsidiums, der Fachbereichsräte, der Berufungskommissionen und anderer Gremien mit Antrags- und Rederecht teilnehmen. Sie ist wie ein Mitglied zu laden und zu informieren.

Die Fachbereiche bestellen Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs und ihre Stellvertretungen. Die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs wirkt auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben des Fachbereichs hin. Sie kann in Stellvertretung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten an Sitzungen der Fachbereichsräte und der Berufungskommissionen und anderer Gremien der Fachbereiche teilnehmen.

Kontakt: 

Zentrale Gleichstellungsbeauftragtegleichstellung@hs-ruhrwest.de 

Der Personalrat ist im Bereich des öffentlichen Dienstes die dem Betriebsrat entsprechende Interessenvertretung der Beschäftigten gegenüber dem bzw. der Arbeitgebenden.

An der HRW vertreten zwei Personalräte die Interessen der Beschäftigten der Hochschule: der Personalrat der Beschäftigten aus Technik und Verwaltung und der Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten.

Beide Gremien arbeiten auf der Grundlage des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen mit den Entscheidungsträger:innen eng zusammen.

Kontakt:

Wissenschaftlicher Personalratprwiss@hs-ruhrwest.de
Personalrat Technik und Verwaltungpersonalrat@hs-ruhrwest.de

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ( JAV) - ist verantwortlich für die Belange, Interessen und Probleme der Jugendlichen und Auszubildenden in einem Betrieb.

Sie wird alle zwei Jahre von den Auszubildenden und den jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren neu gewählt.

 Die JAV unterliegt in jedem Fall der Verschwiegenheitspflicht.

Kontakt: 

Jugend- und Auszubildendenvertretungjav@hs-ruhrwest.de 

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten.

Die Vertrauensperson und die stellvertretende Personen vertreten die Interessen der bei der HRW Beschäftigten mit einer bestehenden Schwerbehinderung und stehen ihnen beratend und helfend zur Seite.

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem  Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX).

Die Schwerbehindertenvertretung unterliegt der Schweigepflicht.

Kontakt

Schwerbehindertenvertretungsbv@hs-ruhrwest.de

Die HRW hat aufgrund der Regelung in § 12 der Grundordnung der HRW  eine Stelle mit einem Mitglied als beauftragte Person für die Belange der studentischen Hilfskräfte eingerichtet.