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Seite: https://www.hochschule-ruhr-west.de//die-hrw/hrw-profil/hrwir-leben-vielfalt/zentrale-gleichstellung/
Datum: 19.03.2024, 06:29Uhr

Zentrale Gleichstellung

Willkommen auf den Seiten der Gleichstellung!

Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern an der Hochschule ist gesetzliche Aufgabe der  Gleichstellungsbeauftragten. In ihrer Funktion muss sie an allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen frühzeitig und umfassend beteiligt werden.

Dabei setzt sie sich für Frauen und ihre Interessen im Hinblick auf Chancengleichheit ein, damit bestehende strukturelle Benachteiligungen abgebaut werden.

Bei der Position "zentrale Gleichstellungsbeauftragte" handelt es sich um ein Wahlamt für vier Jahre. Wählbar sind laut Hochschulgesetz weibliche Hochschulbeschäftigte.

Die Gleichstellungsbeauftragte agiert weisungsfrei und hat eine wichtige Unterstützungs-, Mitwirkungs- und auch Kontrollfunktion. Unterstützt wird die Gleichstellungsbeauftragte durch die Gleichstellungskommission.

Aufgaben der zentralen Gleichstellungsbeauftragten

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte nimmt die Interessen der Frauen an der Hochschule wahr. Sie setzt sich für Frauen ein, die an der Hochschule Ruhr West studieren oder dort beschäftigt sind.

Sie berät die Hochschulleitung sowie die verschiedenen Gremien und Organisationseinheiten bezüglich aller gleichstellungsrelevanten Aspekte. Im Hinblick auf Chancengleichheit nimmt sie die Interessen der Frauen wahr und wirkt auf die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags der Hochschule hin.

Die Gleichstellung fördert die Gleichstellung der Geschlechter durch verschiedene Maßnahmen und Projekte. Geschlechtergerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind zentrale Handlungsfelder der Gleichstellung.

Beratungsangebot in sozialen und personellen Angelegenheiten
Die Gleichstellungsbeauftragte steht allen Studierenden und Beschäftigten der Hochschule Ruhr West als Beraterin zur Verfügung bei

  • Projekten zur Förderung der Chancengleichheit
  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie
  • Diskriminierung oder sexualisierter Belästigung und Gewalt in der Hochschule

Mitsprache bei Personalangelegenheiten
Die Gleichstellungsbeauftragte ist involviert in alle Personalmaßnahmen wie Auswahl, Eingruppierung und Entfristung von Beschäftigten.

Durch ihre Beteiligung an allen Stellenbesetzungsmaßnahmen der Hochschule trägt sie dazu bei, dass die Auswahl der zu besetzenden Stelle neutral nach Qualität der Ausbildung und den Fähigkeiten der Bewerber*innen erfolgt.

Kommissions- und Gremientätigkeit
Die Gleichstellungsbeauftragte hat in allen Gremien der Hochschule Anwesenheits-, Antrags- und Rederecht. Sie muss wie ein Mitglied geladen und informiert werden und ist weisungsfrei tätig. Sie berät die Hochschulleitung bei der Ausgestaltung von Hochschulentwicklungsplänen, den Ziel –und Leistungsvereinbarungen und dem Frauenförderplan.

Im Rahmen der Mitwirkung in regelmäßigen Senats-und Präsidiumssitzungen berät die Gleichstellungsbeauftragte zu gesetzlich vorgeschriebenen, gleichstellungs-und frauenrelevanten Aufgaben.

Die Gleichstellungsbeauftragte leitet zudem die Gleichstellungskommission, deren Mitglieder sie beraten.

Gleichstellung in den Fachbereichen

Die Fachbereichs-Gleichstellungsbeauftragten begleiten die Entwicklung ihrer Fachbereiche.

Die Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche

  • sind in alle Personalmaßnahmen ihres Fachbereichs involviert,

  • tragen dazu bei, dass die Personalauswahl einer zu besetzenden Stelle in ihrem Fachbereich neutral nach Qualität der Ausbildung und den Fähigkeiten der Bewerber*innen erfolgt,

  • haben Anwesenheits-, Antrags- und Rederecht im Fachbereichsrat sowie in der QVK. Sie müssen wie ein Mitglied geladen und informiert werden,

  • beraten die Hochschulleitung bei der Ausgestaltung von Fachbereichsentwicklungsplänen und dem Frauenförderplan sowie zu gleichstellungs-und frauenrelevanten Aufgaben im Fachbereich,

  • arbeiten eng mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten zusammen.

An der HRW sind die folgenden Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche und ihre Stellvertreterinnen im Amt:

  1. Fachbereich 1
    FB-Gleichstellungsbeauftragte: N.N.
    Stellvertreterin: N.N.
  2. Fachbereich 2
    FB-Gleichstellungsbeauftragte: Liane Trzebiatowski
    Stellvertreterin: Prof.' in Dr. rer. oec. Sonja Schade 
  3. Fachbereich 3
    FB-Gleichstellungsbeauftragte: Prof.' in Dr.-Ing. Maja Karutz
    Stellvertreterin: Dr. rer. medic. Judith Gebhardt
  4. Fachbereich 4
    FB-Gleichstellungsbeauftragte: Prof.' in Dr. rer. nat. Andrea Ostendorf
    Stellvertreterin: Nadine Zupanc

Die Kontaktdaten finden Sie im Auswahlmenü rechts oben.

Simone Krost
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Wirtschaftsinstitut
Duisburger Str. 100, 45479 Mülheim an der Ruhr
Gebäude 03

Telefon: +49 208 88254 740

simone.krost hs-ruhrwest "«@&.de