Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern an der Hochschule ist gesetzliche Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten. In ihrer Funktion muss sie an allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen frühzeitig und umfassend beteiligt werden.
Dabei setzt sie sich für Frauen und ihre Interessen im Hinblick auf Chancengleichheit ein, damit bestehende strukturelle Benachteiligungen abgebaut werden.
Bei der Position "zentrale Gleichstellungsbeauftragte" handelt es sich um ein Wahlamt für vier Jahre. Wählbar sind laut Hochschulgesetz weibliche Hochschulbeschäftigte.
Die Gleichstellungsbeauftragte agiert weisungsfrei und hat eine wichtige Unterstützungs-, Mitwirkungs- und auch Kontrollfunktion. Unterstützt wird die Gleichstellungsbeauftragte durch die Gleichstellungskommission.