Allgemeine Informationen
Bewerbung und Einschreibung
Als Voraussetzung für die Immatrikulation ist die Zahlung des vollständigen Semesterbeitrages nachzuweisen.
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus den Beiträgen für das Deutschlandsemesterticket, für das Studierendenwerk und für den allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Er wird im Rahmen der Immatrikulation bzw. Rückmeldung von der Hochschule Ruhr West für das Studierendenwerk Essen-Duisburg und die Verkehrsbetriebe Rhein Ruhr erhoben und anschließend direkt an diese Stellen weitergeleitet. Somit ist die Hochschule Ruhr West an die Rückerstattungsregelungen des Studierendenwerks gebunden.
Weitere Informationen findest du auf der Seite Studienfinanzierung.
Bist du immatrikuliert, möchtest aber den Studienplatz zurückgeben, so ist eine Rückerstattung des bereits gezahlten Semesterbeitrages möglich. Die Tabelle gibt einen Überblick:
Du hast gezahlt, wurdest jedoch noch nicht immatrikuliert. | Du wurdest bereits immatrikuliert. | |
vor Vorlesungsbeginn | Bitte sende eine E-Mail an bewerbung@hs-ruhrwest.de mit der Absage des Studienplatzes.
| Bitte sende eine E-Mail an bewerbung@hs-ruhrwest.de mit der Absage des Studienplatzes.
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nach Vorlesungsbeginn | Bitte sende eine E-Mail an bewerbung@hs-ruhrwest.de mit der Absage des Studienplatzes.
| Bitte stell einen Antrag auf Exmatrikulation in eCampus (Bereich "Unterlagen" > "Anträge").
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* Die Immatrikulation wird storniert; dies entspricht dem Status einer nicht erfolgten Einschreibung. Die Ausstellung einer Exmatrikulationsbescheinigung ist somit nicht erforderlich, da keine Hochschulsemester gezählt wurden
Wurde in dem gewählten Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden, so ist die Einschreibung an der Hochschule Ruhr West für diesen Studiengang nicht möglich. Gleiches gilt entsprechend für verwandte oder vergleichbare Studiengänge, soweit dies in der Prüfungsordnung so bestimmt ist.
Die Zulassungsprüfung erfolgt nach Eingang der Bewerbung im eCampus. Bitte lade in deiner Bewerbung sämtliche erforderlichen Nachweise (z.B. den Studienverlaufsplan des endgültig nicht bestandenen Studiengangs sowie deine aktuelle Leistungsübersicht) hoch. Sollten wir dich wegen der endgültig nicht bestandenen Leistung nicht für den gewünschten Studiengang zulassen können, wird dir ein entsprechender Ablehnungsbescheid zum Abruf im eCampus bereitgestellt.
Informationen zu Zweit- und Gasthörerschaft findest du auf der Seite Zweithörer.
Zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge sind primär Studieninteressierten vorbehalten, die über noch keinen deutschen Studienabschluss verfügen. Somit ergibt sich eine nur sehr geringe Anzahl an Zweitstudienplätzen. Als Bewerber:in für ein Zweitstudium giltst du, wenn du bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen hast und dich an der Hochschule Ruhr West für ein weiteres Studium des gleichen Abschlussniveaus bewirbst.
Aufgrund der geringen Kapazitäten werden die Studienplätze für ein Zweitstudium nach Punktwerten vergeben. Maßgeblich für die Berechnung sind Abschlussnote des Erststudiums und angeführte, individuelle Gründe. Gegebenenfalls wird nach einer Familienphase ein Bonus wegen eines beruflichen Neu- oder Wiedereinstiegs gewährt. Weiterführende Informationen zum Vergabeverfahren findest du hier.
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