Neuer Senat hat Amtszeit aufgenommen
Montag 12. Oktober 2026
Vor einigen Wochen wurde bei den Gremienwahlen an der HRW auch die neue Zusammensetzung des Senats gewählt. Der Senat ist ein wichtiges Gremium in der Selbstverwaltung der Hochschule dessen Aufgaben im Hochschulstärkungsgesetz des Landes NRW festgeschrieben sind.
In seiner ersten konstituierenden Sitzung hat der neu gewählte Senat einen neuen Vorsitz für die kommende Amtszeit von zwei Jahren gewählt.
Zum Senatsvorsitzenden wurde Prof. Dr. Christian Weiß (FB 04) gewählt. Aus Sicht von Christian Weiß ist besonders wichtig: „… das der Senat a) seine Rolle als proaktiv einnimmt und dadurch b) einen konstruktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der Hochschule leistet. Auch wichtig ist es, dass der Senat selbstbewusst Positionen vertritt, aber dennoch immer nach fairen und tragfähigen Kompromissen sucht, sofern die Interessen an der Hochschule einmal auseinanderlaufen sollten.“
Den stellvertretenden Senatsvorsitz übernimmt Prof.in Dr. Jutta Lommatzsch (FB 02). Jutta Lommatzsch wünscht sich für ihre Amtszeit: „… dass der Senat aufgrund der ihm zustehenden zahlreichen Befugnisse verantwortungsvoll und intensiv daran mitwirkt, unsere Hochschule auch in der Zeit knapperer Mittel, sinkender Studierendenzahlen und politischer Veränderungen zukunftssicher aufzustellen. Die Inhalte und Werte einer demokratischen Ordnung sollen vorbildhaft gelebt werden. Die Kultur innerhalb des Senats sollte von Vertrauen, Offenheit, gegenseitigem Respekt und konstruktiver Streitfähigkeit geprägt sein, die zu umsetzbaren Lösungen führt.“
Die Mitglieder des Senats sind für folgende Angelegenheiten zuständig:
- die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Präsidiums;
- Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Präsidiums;
- Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen, auch Rahmenprüfungsordnungen, und Ordnungen der Hochschule, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt;
- Billigung von Planungsgrundsätzen in Bezug auf den Hochschulentwicklungsplan;
- Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen Betriebseinheiten;
- Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Der Senat setzt sich aus gewählten Vertreter:innen der Gruppen der Hochschullehrer:innen, der wissenschaftlichen und nicht wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und der Studierenden zusammen. Diese sind stimmberechtigt. Zudem gehören dem Senat die Mitglieder des Präsidiums, die zentrale Gleichstellungsbeauftragte, die Dekan:innen der Fachbereiche, die Dezernent:innen, die Vorsitzenden der Personalräte für wissenschaftliche Beschäftigte und für Beschäftigte in der Technik und Verwaltung und die vorsitzende Person des Allgemeinen Studierendenausschusses kraft ihres Amtes als nicht stimmberechtigte Mitglieder an.
Die Amtszeit der gewählten Vertreter:innen der verschiedenen Beschäftigtenstatusgruppen beträgt zwei Jahre. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr.