Zum Seiteninhalt springen
Impulse aus der Praxis

Lehraufträge

Lehraufträge an der HRW

Entdecken Sie spannende Möglichkeiten, Ihre Fachexpertise zu teilen und gleichzeitig wertvolle Lehrerfahrung zu sammeln.

Rechtsgrundlage für die Vergabe von Lehraufträgen ist § 43 Hochschulgesetz (HG). Danach können Lehrbeauftragte für einen durch hauptberufliche Kräfte nicht gedeckten Lehrbedarf in den Fachbereichen eingesetzt werden. Sie nehmen ihre Lehraufgaben selbstständig wahr. Der Lehrauftrag ist ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art, er begründet kein Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis.

Lehrbeauftragte müssen die Eignung zur Wahrnehmung des Lehrauftrages, insbesondere die erforderliche fachliche und pädagogische Qualifikation besitzen. 

Details – unter anderem zu Beantragung und Vergütung – regelt die Richtlinie zur Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen der Hochschule Ruhr West.

Honorarbeauftragte für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (B1+ bis C1)

Das Zentrum für Kompetenzentwicklung (ZfK) ist die zentrale Einrichtung für die Organisation und Durchführung der Sprachausbildung an der Hochschule Ruhr West. Auch das Studienintegrationsprogramm (SIP) für internationale Studieninteressierte ist im ZfK angesiedelt. Für die studienvorbereitenden Sprachkurse des SIP wird ab April 2026 eine qualifizierte Lehrkraft auf Honorarbasis (m/d/w) gesucht.

Details & Kontaktdaten

Kontaktperson

Kontaktperson