Zentrale Gleichstellung

Die Gleichstellung an der HRW setzt sich für die Chancengleichheit von Frauen ein, die an der HRW studieren oder dort beschäftigt sind. Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte unterstützt und berät die Hochschulleitung sowie die verschiedenen Gremien und Organisationseinheiten und wirkt so auf die Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Gleichstellungsauftrages hin.
Unsere Aufgaben
Begleitung von Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren
Beratung der Hochschulleitung bei strategischen Entscheidungen und der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags gemäß Landesgleichstellungsgesetz
Mitwirkung in allen zentralen Gremien der Hochschule sowie bei der Erstellung und Evaluation von Gleichstellungsplänen
Entwicklung und Umsetzung von gleichstellungsfördernden Programmen, Kampagnen und Konzepten
Beratung
Zu unseren Kernaufgaben gehört auch die Beratung von Studierenden und Mitarbeitenden in Fällen von sexualisierter Diskriminierung oder Gewalt in der Hochschule. Darüber hinaus stehen verschiedene Kolleg:innen beratend zur Verfügung, zum Beispiel zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder für individuelle psychologische Beratungen.

Foto: Daniela Patricia Fotografie
Darüber hinaus engagieren wir uns in vielen anderen Bereichen und bieten Ihnen ganz unterschiedliche Angebote und Unterstützungen an.
Zum Beispiel:
- Veranstaltungen wie die Eventreihe VIVA LA GENDER
- Workshops für Studierende, beispielsweise zur finanziellen Altersvorsorge für Frauen
- Austausch- und Netzwerkveranstaltungen wie unsere regelmäßigen Kinoabende
- Lesungen
- Schulungen und Weiterbildungen zu gleichstellungsrelevanten Themen
Innerhalb der Fachbereiche begleiten die Gleichstellungsbeauftragen die Entwicklung ihres Fachbereichs.
An der HRW sind die folgenden Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche und ihre Stellvertreterinnen im Amt:
Informationen und Ansprechpartner:innen
Die Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche...
...sind in alle Personalmaßnahmen ihres Fachbereichs involviert.
...tragen dazu bei, dass die Personalauswahl einer zu besetzenden Stelle in ihrem Fachbereich neutral nach Qualität der Ausbildung und den Fähigkeiten der Bewerber:innen erfolgt.
...haben Anwesenheits-, Antrags- und Rederecht im Fachbereichsrat sowie in der Kommission zur Qualitätsverbesserung (QVK). Sie müssen wie ein Mitglied geladen und informiert werden.
...beraten die Hochschulleitung bei der Ausgestaltung von Fachbereichentwicklungsplänen und den Gleichstellungsplänen sowie zu gleichstellungsrelevanten Aufgaben im Fachbereich.
...arbeiten eng mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten zusammen.