IV. Zukunftsmodelle Professur

Entwicklung von Zukunftsmodellen für Professuren
Im Rahmen des Teilprojektes „Zukunftsmodelle Professur“ werden innovative Angebote für kooperative Beschäftigungsmodelle (befristet) auf professoraler Ebene entwickelt, die gemeinsam mit Unternehmen des Fördervereins der HRW gestaltet werden. Hierzu werden Bedarfe und Möglichkeiten der Fachbereiche der HRW und der beteiligten Unternehmen identifiziert und Pilotmodelle konzipiert.
Die innovativen Beschäftigungsmodelle richten sich vor an promovierte Personen in Unternehmen, die sich persönlich und fachlich weiterentwickeln möchten. Ebenfalls wird qualifiziertes Personal aus Start-ups angesprochen oder auch Personen, die sich während der Elternzeit neu orientieren möchten.
Die Teilnehmenden erhalten die Möglichkeit, für einen befristeten Zeitraum Aufgaben einer Professorin bzw. eines Professors zu übernehmen und an der HRW zu lehren und zu forschen. Der Umfang der Tätigkeit wird individuell festgelegt und kann bis zu 50 % einer Vollzeitstelle betragen. Parallel dazu ergänzen die Teilnehmenden ihr persönliches Portfolio im Bereich Wissenstransfer und Reflektion. Die Tätigkeit im Unternehmen wird währenddessen reduziert fortgeführt. Vertragliche Vereinbarungen zwischen den teilnehmenden Unternehmen und der Hochschule bilden einen verlässlichen Rahmen.
Mit neuen kooperativen Tätigkeitsmodellen in Teilzeitform wird die Verbindung regionaler Unternehmen mit der HRW intensiviert, um vom gegenseitigen Transfer von Praxiserfahrungen und aktuellen Erkenntnissen der Wissenschaft zu profitieren und langfristig gemeinsame (Forschung-) Projekte zu entwickeln und umzusetzen. Darüber hinaus sind sie ein Weg für Unternehmen, dem eigenen qualifizierten Personal einem individuelles und attraktive
Qualifizierungsprogramm zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung zu machen. Gleichzeitig ergibt sich für die HRW die Chance, variabel und temporär Vakanzen in der Lehre mit qualifizierten Personen zu besetzen.
Die Umsetzung der neu entwickelten Modelle erfolgt in Abstimmung mit den Fachbereichen der HRW und in Kooperation mit dem Förderverein. Vertragliche, rechtliche, organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen werden mit den beteiligten Unternehmen und der Hochschule individuell abgestimmt.