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Seite: https://www.hochschule-ruhr-west.de//studium/bewerbung-und-einschreibung/bewerbungs-faq/
Datum: 19.03.2024, 09:04Uhr

Bewerbungs-FAQ

Vor der Bewerbung

Ablauf des Bewerbungsverfahrens

Die Bewerbung (für max. zwei Studiengänge) erfolgt online über unseren eCampus: https://campusnet.hs-ruhrwest.de/

Der Bewerbungsbereich wird für das Wintersemester am 01.05. und für das Sommersemester am 01.12. freigeschaltet. Für die zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge ist neben der Erstellung eines Accounts im eCampus der Hochschule Ruhr West eine zusätzliche Registrierung bei der Zentralen Vergabestelle Hochschulstart –  https://dosv.hochschulstart.de – erforderlich. Bitte lesen Sie hierzu auch die Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV).

Der Eingang der Bewerbung wird per E-Mail bestätigt. 

Nach Ablauf der Bewerbungsfristen wird für zulassungsbeschränkte Studiengänge das jeweilige Auswahlverfahren (Ranking) durchgeführt.

Erfolgreiche Bewerber:innen für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang werden auf Hochschulstart über das Zulassungsangebot informiert. Dieses Angebot ist aktiv anzunehmen, um anschließend einen Zulassungsbescheid zu erhalten. Danach bleiben 14 Tage Zeit (=Einschreibefrist), den Studienplatz anzunehmen und die erforderlichen Unterlangen über den Online-Immatrikulations-Assistenten (OIA) einzureichen.

Erfolgreiche Bewerber:innen für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang werden per E-Mail von uns über die Zulassung informiert.

Für zulassungsfreie Studiengänge werden innerhalb der jeweiligen Fristen fortlaufend Zulassungen ausgesprochen. Die Information über die Zulassung erfolgt per E-Mail. Sollte eine Zulassung nicht möglich sein, wird im eCampu der entsprechende Ablehnungsbescheid zur Kenntnisnahme bereitgestellt.

Der aktuelle Bearbeitungsstatus der Unterlagen ist stets im Bewerbungsportal einsehbar. Sollte etwas fehlen, wird dies per E-Mail mitgeteilt. Sobald die Einschreibung erfolgt ist, wird darüber mit zusätzlichen Hinweisen zum Versand der Unterlagen für das Studium an der Hochschule Ruhr West informiert. Bitte kontrollieren Sie deshalb unbedingt regelmäßig Ihr E-Mailpostfach. Die Hochschule Ruhr West kommuniziert mit Ihnen ausschließlich über E-Mail.

Können wir Bewerber:innen in zulassungsbeschränkten Studiengängen keine Zulassung erteilen, bekommen sie davon Kenntnis. Nicht angenommene Studienplätze werden im Nachrückverfahren vergeben. Daraus Begünstigte erhalten nachträglich eine Zusage. Bewerber:innen, die wir auch so nicht berücksichtigen können, erhalten eine Absage.  

Ausländische Studieninteressierte / ausländische Hochschulzugangsberechtigung

Sollten Sie über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfügen und eine Staatsangehörigkeit aus dem Nicht-EU-Ausland haben, bewerben Sie sich nicht den eCampus der HRW, sondern über die zentrale Servicestelle uni-assist. Uni-assist unterstützt viele deutsche Hochschulen im Bewerbungsverfahren der internationalen Studierenden. Die Aufgabe von uni-assist besteht darin, die Bewerbungsunterlagen vorab zu prüfen, ausländische Noten in das deutsche Notensystem umzurechnen und zulassungsfähige Bewerbungen an die Hochschulen weiterzuleiten. Für die weitere Auswahl und Beratung der Bewerber:innen ist dann die jeweilige Hochschule zuständig.

Wichtige Informationen finden Sie hier.

Nachfolgende Tabelle soll Ihnen für die Platzierung Ihrer Bewerbung eine Orientierung sein:

 
  Staatsangehörigkeit
EU
Staatsangehörigkeit
Nicht-EU
HZB
EU
campusnet.hs-ruhrwest.de campusnet-hs.ruhrwest.de
HZB
Nicht-EU
campusnet.hs-ruhrwest.de my.uni-assist.de

Berufliche Qualifikation

Für beruflich qualifizierte Bewerber/innen steht für jeden Studiengang in jedem aufnehmenden Semester eine Quote von 4% der Studienplätze zur Verfügung.

  • Wurde die Hochschulzugangsberechtigung durch eine Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister, Techniker, evtl. Fachwirt) erlangt, kann die Zulassung zu allen zulassungsfreien Studiengängen direkt erfolgen. Zudem berechtigen diese Abschlüsse zur Teilnahme an den Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge.

  • Wurde die Hochschulzugangsberechtigung durch eine landesrechtlich anerkannte Ausbildung (von mindestens zwei Jahren) und eine anschließende dreijährige Tätigkeit im erlernten Beruf erlangt, müssen Ausbildung und Berufserfahrung dem gewünschten Studiengang fachlich entsprechen, damit eine Zulassung möglich ist. Die fachliche Eignung wird erst geprüft, sobald die Bewerbung über das Portal erfolgt ist und alle relevanten Unterlagen hochgeladen wurden. 

  • Die Hochschulzugangsberechtigung wurde durch eine landesrechtlich anerkannte Ausbildung (von mindestens zwei Jahren) und eine anschließende dreijährige Tätigkeit im erlernten Beruf erlangt. Sollte die Ausbildung bzw. die anschließende berufliche Tätigkeit dem gewünschten Studiengang fachlich nicht entsprechen, bestehen zwei Möglichkeiten der Zulassung:

     

    • In zulassungsfreien Studiengängen kann ein Probestudium absolviert werden. Hierbei besteht die Bedingung, innerhalb der ersten vier Semester durchschnittlich 18 European Credit Transfer System (ECTS) Leistungspunkte pro Semester zu erbringen. Wenn nach den ersten vier Semestern mindestens 72 ECTS vorliegen, kann das Studium ohne Auflagen fortgeführt und beendet werden, anderenfalls nicht.
    • Für zulassungsbeschränkte Studiengänge muss eine Zugangsprüfung absolviert werden. Diese stellt fest, ob Bewerber:innen die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das angestrebte Studium erfüllen. Die Zugangsprüfung besteht in der Regel aus drei Teilen der Bereiche Deutsch, Englisch, Mathematik, ergänzt um einen studiengangspezifischen mündlichen Prüfungsteil. Die in der Zugangsprüfung erbrachten Prüfungsleistungen werden mit Noten bewertet. Über die bestandene Zugangsprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das den Studiengang und die Durchschnittsnote ausweist. Mit dieser Durchschnittsnote nehmen die Bewerber:innen am Zulassungsverfahren teil. Nach erfolgreicher Absolvierung der Zugangsprüfung ist eine separate Bewerbung um einen Studienplatz erforderlich. Ein Anspruch auf einen Studienplatz wird also mit der bestandenen Zugangsprüfung nicht erworben.

Bitte beachten Sie: Gemäß Berufsbildungshochschulzugangsverordnung §1 Abs.1 sollen in diesem Verfahren nur Bewerber:innen berücksichtigt werden, die im Sinne des §49 Abs. 1-3 HG keine oder keine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung haben. Falls also bereits eine schulische Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, ist ausschließlich der schulische Werdegang in der Bewerbung anzugeben.

Bewerbungsfristen

Bewerbungsfristen Master

Bewerbungsstart WiSe: 01.05./ Bewerbungsstart SoSe: 01.12.

  Verfahren Frist Wintersemester Frist Sommersemester
Erstsemester zulassungsbeschränkt 01.08. 01.02.
Erstsemester zulassungsfrei 15.09. 15.03.
Gast- bzw. Kleine Zweithörerschaft   15.09. 15.03.

 

Bewerbungsfristen Bachelor

Bewerbungsstart WiSe: 01.05./ Bewerbungsstart SoSe: 01.12.

  Verfahren Frist Wintersemester Frist Sommersemester

Nicht-EU Bewerber/innen
(über uni-assist.de)

zulassungsbeschränkt 15.07. 15.01.
Erstsemester und Große Zweithörerschaft zulassungsbeschränkt 15.07. 15.01.
Beruflich Qualifizierte zulassungsbeschränkt 15.07. 15.01.
Nicht-EU Bewerber/innen
(über uni-assist.de)
zulassungsfrei und höheres Fachsemester 15.09. 15.03.
Erstsemester und Große Zweithörerschaft zulassungsfrei

15.09. 

15.03.
Probestudium Beruflich Qualifizierte   15.09. 15.03.
Duale Studiengänge   15.09. -
Beruflich Qualifizierte zulassungsfrei 15.09. 15.03.
Höheres Fachsemester zulassungsbeschränkt und -frei 15.09. 15.03.
Gast- bzw. Kleine Zweithörerschaft   15.09. 15.03.

Bewerbungsportal

Das Bewerbungsportal der Hochschule Ruhr West finden Sie unter: https://campusnet.hs-ruhrwest.de/ in unserem eCampus. Hinweis: Bitte verwenden Sie einen anderen Browser als den Internet Explorer, um die Funktionalität zu gewährleisten.

Um sich für einen Studiengang bewerben zu können, müssen Sie dort einen Account anlegen. Unter der Schaltfläche "Bewerbung" im Menüband des Portals öffnet sich linksseitig das Menüfeld "Neuer Account".

Nachdem Ihr Account freigeschaltet wurde, können Sie sich rechtsseitig über "Anmelden" einloggen.

In dem Bereich "Vorlesungsvereichnis" wird Ihnen das Vorlesungsverzeichnis der Hochschule Ruhr West angezeigt. Sollte sich Ihre Immatrikulation bis nach Beginn der Vorlesungszeit hinauszögern, können Sie hier Ihre Veranstaltungen bereits finden, nachdem der Vorlesungsplan veröffentlicht wurde.

In dem Bereich "Bewerbung" können Sie maximal 2 Bewerbungen anlegen. Bitte ergänzen Sie dazu zunächst die erforderlichen Angaben zu Ihrer Staatsangehörigkeit und dem angestrebten Studienabschluss. Danach können Sie aus dem entsprechenden Studienangebot wählen.

Bitte beantworten Sie alle Fragen zu Ihrer Bewerbung wahrheitsgemäß. Falsche wissentliche und unwissentliche Angaben bzgl. der Schulabschlussnote bzw. der Wartezeit können zu einer Aberkennung der ausgesprochenen Zulassung führen und lassen den Anspruch auf den Studienplatz erlöschen.

In diesem Zusammenhang ist unbedingt folgendes zu beachten:

Im Falle eines einjährig gelenkten Praktikums gilt als Zeitpunkt für den Erwerb der Fachhochschulreife der Tag, an dem die Voraussetzungen für Zuerkennung des praktischen Teils der Fachhochschulreife vorgelegen haben.

Wichtig zu wissen ist, dass das Praktikum oder das Freiwillige Soziale Jahr spätestens am 30.09. bzw. am 31.03. beendet worden sein muss, um für das jeweilige Semester noch eingeschrieben werden zu können.

Im Falle eines halbjährig gelenkten Praktikums erfolgt die Prüfung und Anerkennung desselbigen durch die Schule. Diese stellt auch das entsprechende Zertifikat aus. Maßgeblich ist hier das Datum der Zuerkennung der Fachhochschulreife durch die Schule. 


Vergessen Sie nicht, Ihre Bewerbung abzuschicken. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Kommunikation seitens der Hochschule Ruhr West mit Ihnen ausschließlich über E-Mail stattfindet. Behalten Sie also Ihr Postfach im Auge und kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Spamordner.

Bewerbungsverfahren über hochschulstart.de - Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV)

Studienplätze für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge werden über eine zentrale Vergabestelle (Stiftung für Hochschulzulassung) im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) vergeben.

Die Hochschule legt bestimmte Auswahlkriterien für den jeweiligen Studiengang fest. Im Verlauf des Verfahrens wird geprüft, ob Bewerber/innen ein Angebot für einen Studienplatz erhalten können. Hierbei wird nach Abschluss der Bewerbungsphase für die zulassungsbeschränkten Studiengänge ein hochschulinternes Ranking durchgeführt und an Hochschulstart übermittelt. Liegt dann entsprechend ein Zulassungsangebot der Hochschule Ruhr West vor, muss dieses aktiv angenommen werden, um sich an der Hochschule Ruhr West einschreiben lassen zu können.

Gemäß ihrer Wunschliste können Bewerber/innen dieses Angebot annehmen oder aber mögliche höher priorisierte Angebote abwarten. Wichtig, sobald ein Angebot angenommen wurde, erhalten Bewerber/innen einen Zulassungsbescheid für den gewünschten Studiengang und scheiden mit allen anderen Bewerbungen im DoSV unwiderruflich aus dem laufenden Verfahren aus. Weiterführende Informationen zum DoSV finden Sie auf den Seiten von hochschulstart.de

Checkliste zur Bewerbung an der Hochschule Ruhr West als Hilfestellung für ein recht kompliziertes Verfahren.

Duales Studium

Das duale Studium kombiniert den theoretischen Wissenserwerb an der Hochschule mit einer praktischen Ausbildung oder Tätigkeit in einem Unternehmen. Kennzeichnend hierfür ist die Verknüpfung der Lerninhalte der beiden Lernorte: Der Transfer des im Studium erlangten Wissens in den Betrieb und die Rückübertragung des praktischen Anwendungswissens auf theoretische und wissenschaftliche Fragestellungen. Somit kann ein permanenter Abgleich zwischen theoretischen Wissensständen und praktischen Erfahrungswerten erfolgen.

  • Ausbildungsintegriert

Parallel zum Studium an unserer Hochschule findet eine betriebliche Ausbildung statt. Neben dem Bachelorabschluss im gewählten Studienfach wird zugleich auch ein Ausbildungsabschluss vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer Handwerkskammer (HWK) erworben.

  • Praxisintegriert

Das Studium wird mit einer praktischen Tätigkeit in einem Unternehmen, bspw. einer Werkstudenten- bzw. Teilzeittätigkeit oder einem Praktikum, kombiniert. Neben dem Bachelorabschluss können zusätzlich umfangreiche Praxiserfahrungen nachgewiesen werden.

Ein duales Studium kann nur in Kombination mit einer Ausbildung / einer Tätigkeit in einem Unternehmen, welches einen Kooperationsvertrag mit der Hochschule Ruhr West abgeschlossen hat, aufgenommen werden. Bitte wenden Sie sich für Fragen rund um das duale Studium an:

Frau Beatrix Holzer

beatrix.holzer hs-ruhrwest "«@&.de

Tel.: 0208 88254-126

Fachhochschulreife

Zuerkennung der Fachhochschulreife (FHR)

Praktischer Teil der FHR

Zum Erwerb der vollen FHR ist neben dem schulischen Teil auch ein fachpraktischer Teil nachzuweisen. Um den fachpraktischen Teil zu erwerben, bieten sich verschiedene Möglichkeiten; wie beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Landes- oder Bundesrecht, eine langjährige Berufstätigkeit, ein gelenktes Praktikum oder Tätigkeiten, die dem Praktikum gleichgestellt sind. Bitte beachten Sie: Auf dem Schulabschlusszeugnis ist i.d.R. vermerkt, welche Anforderungen der praktische Teil konkret erfüllen muss.

Wichtig: Die Art der praktischen Tätigkeiten führt nicht zu einer Fachbindung für ein künftiges Studium.

Ausführliche Informationen, Anträge und Bescheinigungen finden Sie auf den Seiten der Bezirksregierung Arnsberg

 

Kategorien der Fachhochschulreife

  • Die vollständige Fachhochschulreife wurde an der Schule erlangt. Einzureichen ist das Abschlusszeugnis mit dem Vermerk über die vollständige Fachhochschulreife.

  • Der schulische Teil wurde an der Schule erbracht. Ein Praktikum im Umfang von einem Jahr wurde absolviert. Die Anerkennung erfolgt ausschließlich durch den Praktikumsbetrieb (Spezialbescheinigung). Den Vordruck hierzu finden Sie zum Beispiel hier. Einzureichen sind das Zeugnis über den schulischen Teil der Fachhochschulreife und die, durch den Praktikumsbetrieb ausgefüllte, Spezialbescheinigung.

  • Der schulische Teil wurde an der Schule erbracht. Ein Praktikum im Umfang von sechs Monaten wurde absolviert. Die Anerkennung erfolgt ausschließlich durch die Schule. Einzureichen ist das durch die Schule ausgestellte Zeugnis nach Anerkennung des Praktikums.

  • Der schulische Teil wurde an der Schule erbracht. Der praktische Teil wird durch eine landesrechtlich anerkannte Berufsausbildung (z.B. IHK oder HWK-Zeugnis) nachgewiesen. Einzureichen sind das Zeugnis des schulischen Teils der FHR und das Abschlusszeugnis der Ausbildung (IHK-, oder HWK-Urkunde).

    Sollten Sie unsicher sein, welche Kategorie der Fachhochschulreife auf Sie zutrifft, erkundigen Sie sich bitte an Ihrer Schule.

Härtefälle

Ein Härtefallantrag im Zulassungsverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge kann gem. §15 Vergabeverordnung NRW gestellt werden.

Die über die Härtefallquote zu vergebenen Studienplätze sind Bewerber/innen vorbehalten, für die eine Ablehnung des Zulassungsantrags eine „außergewöhnliche Härte“ darstellen würde. Es müssen besondere soziale oder familiäre Gründe vorliegen, die eine sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erforderlich machen. In einem Antrag auf Zulassung nach den Härtefallrichtlinien, der zusammen mit der Bewerbung im Bewerbungsportal zu stellen ist, muss die besondere Ausnahmesituation ausführlich und schlüssig begründet und mit den entsprechenden Nachweisen belegt werden. Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber wird nach dem Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.

Hochschulzugangsberechtigung / Zeugnisse

Arten der Hochschulzugangsberechtigung

Allgemeine Hochschulreife (Abitur)


Fachhochschulreife (FHR)

Zum Erwerb der vollen FHR ist neben dem schulischen Teil auch ein fachpraktischer Teil nachzuweisen. Um den fachpraktischen Teil zu erwerben, bieten sich verschiedene Möglichkeiten, wie beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Landes- oder Bundesrecht, eine langjährige Berufstätigkeit, ein gelenktes Praktikum oder Tätigkeiten, die dem Praktikum gleichgestellt sind. Bitte beachten Sie: Auf dem Schulabschlusszeugnis ist gewöhnlich vermerkt, welche Anforderungen der praktische Teil konkret erfüllen muss.

Wichtig: Die Art der praktischen Tätigkeiten führt nicht zu einer Fachbindung für ein künftiges Studium.

Ausführliche Informationen, Anträge und Bescheinigungen finden Sie auf den Seiten der Bezirksregierung Arnsberg.

 Kategorien der Fachhochschulreife

  • Die vollständige Fachhochschulreife wurde an der Schule erlangt. Einzureichen ist das Abschlusszeugnis mit dem Vermerk über die vollständige Fachhochschulreife.

  • Der schulische Teil wurde an der Schule erbracht. Ein Praktikum im Umfang von einem Jahr wurde absolviert. Die Anerkennung erfolgt ausschließlich durch den Praktikumsbetrieb (Spezialbescheinigung). Den Vordruck dafür finden Sie zum Beispiel hier. Einzureichen sind das Zeugnis über den schulischen Teil der Fachhochschulreife und die durch den Praktikumsbetrieb ausgefüllte Spezialbescheinigung.

    -> Bitte beachten Sie, dass das Praktikum, das Freiwillige Soziale Jahr, das Freiwillige Ökologische Jahr ... spätestens am 30.09. bzw. am 31.03. beendet worden sein muss, um noch für das jeweilige Semester eingeschrieben werden zu können.

  • Der schulische Teil wurde an der Schule erbracht. Ein Praktikum im Umfang von sechs Monaten wurde absolviert. Die Anerkennung erfolgt ausschließlich durch die Schule. Einzureichen ist das, durch die Schule ausgestellte, Zeugnis nach Anerkennung des Praktikums.

  • Der schulische Teil wurde an der Schule erbracht. Der praktische Teil wird durch eine landesrechtlich anerkannte Berufsausbildung (z.B. IHK oder HWK-Zeugnis) nachgewiesen. Einzureichen sind das Zeugnis des schulischen Teils der FHR und das Abschlusszeugnis der Ausbildung (IHK-, oder HWK-Urkunde).

  • Für alle genannten Fälle müssen jeweils bis spätestens 31.09. bzw. 31.03. die Voraussetzungen vorliegen, um noch für das jeweilige Semester eingeschrieben werden zu können.

  • Sollten Sie unsicher sein, welche Kategorie der Fachhochschulreife auf Sie zutrifft, erkundigen Sie sich bitte an Ihrer Schule.


Studienkolleg

Bewerber/innen mit ausländischem Abschluss können sich einer Feststellungsprüfung für einen bestimmten Schwerpunktkurs (z.B. W- Wirtschaft, T – Technik) unterziehen. Der Schwerpunktkurs muss dem gewählten Studiengang entsprechen und bestanden worden sein. Weiterführende Informationen sind zu finden unter: http://www.studienkollegs.de/index.html


Berufliche Qualifikation

Für beruflich qualifizierte Bewerber/innen steht für jeden Studiengang in jedem Semester eine Quote von 4% der Studienplätze zur Verfügung.

  • Wurde die Hochschulzugangsberechtigung durch eine Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister, Techniker, evtl. Fachwirt) erlangt, kann die Zulassung zu allen zulassungsfreien Studiengängen direkt erfolgen. Zudem berechtigen diese Abschlüsse zur Teilnahme an den Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge.
  • Wurde die Hochschulzugangsberechtigung durch eine landesrechtlich anerkannte Ausbildung (von mindestens zwei Jahren) und eine anschließende dreijährige Tätigkeit im erlernten Beruf erlangt, müssen Ausbildung und Berufserfahrung dem gewünschten Studiengang fachlich entsprechen, damit eine Zulassung möglich ist. Die fachliche Eignung wird erst geprüft, sobald die Bewerbung über das Portal erfolgt ist und alle relevanten Unterlagen hochgeladen wurden. 

  • Die Hochschulzugangsberechtigung wurde durch eine landesrechtlich anerkannte Ausbildung (von mindestens zwei Jahren) und eine anschließende dreijährige Tätigkeit im erlernten Beruf oder anderweitiger Berufserfahrung erlangt. Sollte die Ausbildung bzw. die anschließende Berufserfahrung dem gewünschten Studiengang fachlich nicht entsprechen, bestehen zwei Möglichkeiten der Zulassung:

    • In zulassungsfreien Studiengängen kann ein Probestudium absolviert werden. Hierbei besteht die Bedingung, innerhalb der ersten vier Semester durchschnittlich 18 European Credit Transfer System (ECTS) Leistungspunkte pro Semester zu erbringen. Wenn nach den ersten vier Semestern mindestens 72 ECTS vorliegen, kann das Studium ohne Auflagen fortgeführt und beendet werden, anderenfalls nicht.
    • Für zulassungsbeschränkte Studiengänge muss eine Zugangsprüfung absolviert werden. Diese stellt fest, ob Bewerber/innen die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das angestrebte Studium erfüllen. Die Zugangsprüfung besteht in der Regel aus drei Prüfungsteilen mit den Themen Deutsch, Englisch, Mathematik, sowie einem studiengangspezifischen mündlichen Prüfungsteil. Die in der Zugangsprüfung erbrachten Prüfungsleistungen werden mit Noten bewertet. Über die bestandene Zugangsprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das den Studiengang und die Durchschnittsnote ausweist. Mit dieser Durchschnittsnote nehmen die Bewerber/innen am Zulassungsverfahren teil. Nach erfolgreicher Absolvierung der Zugangsprüfung ist eine separate Bewerbung um einen Studienplatz erforderlich. Ein Anspruch auf einen Studienplatz wird also mit der bestandenen Zugangsprüfung nicht erworben. Weitere Informationen zur Zugangsprüfung finden Sie hier.

 

 

 

Learning Agreement – Vereinbarung zur Erbringung zusätzlich erforderlicher Credits

 

Für die Aufnahme eines Masterstudiengangs an der Hochschule Ruhr West sollte generell ein Abschluss eines mindestens siebensemestrigen berufsqualifizierenden Studiums im Umfang von 210 Credits vorliegen. Bewerber und Bewerberinnen, die über einen Erstabschluss im Umfang von 180 Credits verfügen, haben jedoch die Möglichkeit, fehlende Credits nachzuholen.  

In diesem Fall sind bis zur Anmeldung zur Masterarbeit zusätzliche bacheloradäquate Leistungen im Umfang von 30 Credits nachzuweisen, so dass mit Abschluss des Masterstudiengangs insgesamt 300 Credits erreicht werden. Möglich ist die Anrechnung von Praxiszeiten; es können aber auch Learning Agreements über das Anfertigen einer Studienarbeit oder das Nachholen bestimmter Module aus den Bachelorstudiengängen abgeschlossen werden.

Der Online-Antrag für das Learning Agreement ist zu finden über den eCampus unter Unterlagen>Anträge > Bereich Unterlagen > Antrag auf Learning Agreement Master.

Dort ist die Vereinbarung für den entsprechenden Studiengang als PDF herunterzuladen und gemeinsam mit der Studiengangleitung auszufüllen. Das vollständige und unterzeichnete Learning Agreement ist anschließend in dem Online-Antrag hochzuladen und entsprechend abzuschicken.

Informationen zu den erforderlichen Credits lassen sich in der jeweiligen Prüfungsordnung finden.

Leistungssport

Die Hochschule Ruhr West bietet Leistungssportler/innen optimale Bedingungen für eine duale Karriere - im Leistungssport und im Studium. Leistungssportler/innen können bei nachgewiesener aktueller Mitgliedschaft in einem A-,B-,C- oder C/D-Kader eines Bundesfachverbandes des DOSB ggf. direkt für einen zulassungsbeschränkten Studiengang zugelassen werden. Zuständig hierfür ist der Bereich Bewerbung und Zulassung 

Die jeweiligen Bewerbungsfristen sind unbedingt einzuhalten, weil diese Plätze vorab vergeben werden.

Regelung für den Übergang vom Bachelor zum Master

Bewerber/innen, die nahtlos ein Masterstudium aufnehmen möchten, ihren Bachelorabschluss jedoch noch nicht vorliegen haben, kann eine verlängerte Frist für die Beendigung des Erststudiums gewährt werden (bis zu sechs Monate ab Semesterbeginn). Die Anmeldung zur Abschlussarbeit muss zum Zeitpunkt der Einschreibung nachgewiesen werden. Zudem ist das (anvisierte) Datum des Kolloquiums bei der Bewerbung anzugeben.

Sollte nach Ablauf dieser Frist der Nachweis über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nicht erbracht worden sein, erlischt die Einschreibung.

Sprachkenntnisse

Internationale Bewerber/innen: Deutsche Sprache

Die an der Hochschule Ruhr West angebotenen Studiengänge sind deutschsprachig. Nur einzelne Veranstaltungen finden in englischer Sprache statt. Aus diesem Grund sind gute Deutschkenntnisse unabdingbare Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Zum Nachweis dieser Sprachkompetenz werden folgende Zertifikate akzeptiert:

  • DSH-Prüfung mit Bewertung 2 oder 3
  • TestDaF mit Bewertung 4 oder 5 in allen vier Teilprüfungen
  • Goethe-Zertifikat C1
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (DSD II)
  • Wichtig: Ab Sommersemester 2022 werden TELC-Zertifikate nicht mehr akzeptiert.

Englische Sprache

Für die Masterstudiengänge BWL- Internationales Marketing-Management und BWL-Asienmanagement werden gute Englischkenntnisse vorausgesetzt, da einzelne Veranstaltungen in englischer Sprache stattfinden. Diese müssen nachgewiesen werden. Ein gültiger Nachweis entspricht dem Niveau B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). In der Regel wird das Niveau B2 mit der Belegung des Schulfachs Englisch bis zur Klasse 12 (G9) oder Klasse 11 (G8) erlangt. Weitere Nachweise können individuell geprüft werden. Bitte laden Sie ein PDF-Dokument des entsprechenden Nachweises in Ihrer Bewerbung über das Bewerbungsportal hoch. Sie erhalten eine Rückmeldung, sollten Ihre Englischkenntnisse nicht ausreichen.

Studiengangwechsel - intern

Ein Studiengangwechsel für Studierende der HRW ist recht unkompliziert möglich.

Sie können sich innerhalb des Bewerbungszeitraums über das Online Portal mit ihren Studierenden Zugangsdaten für das kommende Semester bewerben und durchlaufen dann ganz regulär den Bewerbungsprozess.

Die Teilnahme an Klausuren und Prüfungen in dem aktuellen Semester bleibt selbstverständlich möglich. Die Ergebnisse werden entsprechend auch noch berücksichtigt.

Falls bereits eine erhebliche Anzahl an Studienleistungen erbracht wurde, die möglicherweise für den gewünschten Studiengang anrechnungsfähig sind, so kommt eine Bewerbung für das höhere Fachsemester infrage. Wir empfehlen hier jedoch zur Sicherheit, sich ebenfalls gleichzeitig auch für das 1.Fachsemester zu bewerben, sofern dies für das jeweilige Semester möglich ist. Falls die Bewerbung in eine Zulassung und Einschreibung in das 1. Fachsemester mündet, muss eine Anerkennung von Leistungen zwingend beantragt werden.

Die inhaltliche Prüfung und Anerkennung von Leistungen obliegt dem jeweiligen Fachbereich: Ab 45 Credits erfolgt die Einstufung ist das 2. Fachsemester, ab 75 Credits in das 3.Fachsemester, ab 105 Credits in das 4. Fachsemester und ab 135 in das 5. Fachsemester – dies zur Orientierung.

Weitere Informationen hierzu hält das HRWiki bereit. 

Studiengangwechsel (allgemein) - Hochschulwechsel

Allgemeines

Bei einem Wechsel von einer deutschen oder ausländischen Hochschule sowie bei einem Studiengangwechsel innerhalb der HRW ist es möglich, erbrachte Studienleistungen anerkennen zu lassen, sofern deren Inhalte wesentlich mit den entsprechenden HRW Modulen übereinstimmen. 
Damit die Anerkennung von Leistungen geprüft werden kann, müssen Sie dies beantragen. Bei der Bewerbung für das höhere Fachsemester erfolgt dies im Zuge der Bewerbung. Dort geben Sie an, welches Modul des vorherigen Studienganges auf welches HRW Modul anerkannt werden soll. Um die Vergleichbarkeit der entsprechenden Module vorab zu prüfen, empfiehlt sich ein Blick in das aktuelle Modulhandbuch des HRW Studienganges. Eine Recherche durch die HRW erfolgt nicht. Wenn Sie unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, Rücksprache mit Ihrer/m Studiengangsleiter/in zu halten.

Sobald eine Einschreibung erfolgt ist, kann ein weiterer Antrag auf Anerkennung von Leistungen im HRW Portal gestellt werden.

Weiteres Verfahren

Nachdem Sie die Anerkennung beantragt haben, wird auf Basis Ihrer Zuordnungen geprüft, ob es bereits in der Vergangenheit einen vergleichbaren Anerkennungsfall (Präzedenzfall) gab. Liegt ein Präzedenzfall vor, wird die positive oder negative Entscheidung übernommen.

Bei noch nie geprüften Leistungen werden die Fachprüfer*innen um Entscheidung gebeten. Für die Beurteilung wird die Modulbeschreibung der beantragten Leistung mit der Modulbeschreibung der HRW verglichen. Ggf. fordern die Fachprüfer*innen weitere Unterlagen an.

Sie erhalten nach Abschluss des Verfahrens einen Bescheid über die Anerkennung von Leistungen. Hierin wird Ihnen mitgeteilt, welche Leistungen anerkannt werden und welche nicht. Im Falle der Positiventscheidung wird die Leistung eingetragen und verbucht.

Höchstgrenze für anerkannte Credits

Innerhalb eines Bachelorstudiengangs können maximal 150 Credits anerkannt werden. Bei Masterstudiengängen liegt die Obergrenze bei 60 Credits.

Teilzeit

Damit die Studierenden der betriebswirtschaftlich ausgerichteten Masterstudiengänge berufsbegleitend und flexibel studieren können, finden die Präsenzveranstaltungen am Freitagnachmittag bzw. am Samstag statt. Umfangreiche Lernmaterialien und das E-Learning-Portal runden das Lehrangebot ab.

Vorpraktikum

Als Voraussetzung für die Einschreibung in die Studiengänge Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen Bau sowie Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau ist nachzuweisen, dass ein den Anforderungen entsprechendes Vorpraktikum absolviert wurde.

 

  • Bauingenieurwesen: 10 Wochen

Der Nachweis eines mindestens 5-wöchigen Baustellenpraktikums ist bereits vor Studienbeginn zu erbringen. Weitere 5 Wochen sind bis zu Beginn des 3. Fachsemesters zu absolvieren. Im Vorpraktikum müssen erste Erfahrungen mit mindestens zwei der folgenden Tätigkeiten gesammelt worden sein:

Mauern, Schalen, Bewehren, Betonieren, Stahlbau, Holzbau

5 Wochen der insgesamt 10 Wochen Praktikum können alternativ auch in einem Planungsbüro stattfinden.

Bitte beachten:

Ein Schülerpraktikum, das im Rahmen der schulischen Ausbildung verpflichtend (anstelle des Unterrichts) stattgefunden hat, kann als Vorpraktikum nicht anerkannt werden. Hingegen können Praktika, die während der Schulferien absolviert wurden, eventuell als Vorpraktikum genehmigt werden.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, sich Berufsausbildungen ganz oder teilweise als Vorpraktikum anrechnen zu lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

 

  • Wirtschaftsingenieurwesen Bau: 4 Wochen

Der Nachweis eines mindestens 4-wöchigen Praktikums, das zwingend auf der Baustelle zu absolvieren ist, soll bis zum Zeitpunkt der Einschreibung vorliegen. Bewerber/innen, die einen Abschluss einer Fachoberschule Technik der Fachrichtung Bautechnik oder einer anderen Fachrichtung vorweisen können, für die gilt das Praktikum als abgeleistet. Das gleiche gilt für Bewerber/innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als technischer Assistent / technische Assistentin. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

 

  • Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau: 12 Wochen

Insgesamt ist eine mindestens 12-wöchige berufspraktische Tätigkeit in einem von der IHK als Ausbildungsbetrieb anerkannten Unternehmen nachzuweisen. Davon sollen 8 Wochen vor Studienbeginn absolviert worden sein und sind entsprechend zur Einschreibung nachzuweisen. Die restlichen 4 Wochen können bis zu Beginn des 3. Fachsemesters nachgeholt werden.

 Die Ausführung von kaufmännischen Aufgaben und Prozessen ist (zwingend) zu belegen. Informationen zu den notwendigen Tätigkeiten und Arbeitsbereichen dazu finden Sie hier.

 

Achtung, grundsätzlich gilt: Ist die Einstufung und Einschreibung in ein höheres Fachsemester (ab 3.FS) aufgrund bereits erbrachter, anrechenbarer Studienleistungen möglich, so kann dies nur unter der Voraussetzung geschehen, dass das erforderliche Vorpraktikum bereits vollständig absolviert wurde.

Wartezeit

Ein bestimmter prozentualer Anteil der zur Verfügung stehenden Studienplätze wird bei zulassungsbeschränkten Studiengängen nach dem Kriterium der Wartezeit vergeben. Hierbei gilt: Je höher die Anzahl an Wartesemestern (also an Halbjahren), umso größer die Chance auf den gewünschten Studienplatz. Mit Inkrafttreten der neuen Studienplatzvergabe-Verordnung können jedoch maximal sieben Wartesemester berücksichtigt werden.

Als Wartezeit wird die Zeit zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (bspw. Abitur) und dem Beginn des ersten Studiums bezeichnet. Achtung: Wartezeiten entstehen nur dann, wenn nicht(s) studiert wird. Desweiteren werden auch die Zeiten zwischen den angetretenen Studienplätzen gerechnet. Es zählen alle Zeiten, in denen keine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule bestanden hat.

Bitte achten Sie unbedingt bei Ihrer Bewerbung darauf, Ihre Studienzeiten korrekt anzugeben. Die Wartesemester werden systemseitig durch diese Eingabe berechnet. Sie werden automatisch mit den errechneten Wartesemestern am Vergabeverfahren beteiligt. Sind Ihre Studienzeiten nicht korrekt angegeben, und ist die Anzahl der Wartesemester somit falsch, muss eine ausgesprochene Zulassung im Nachhinein eventuell wieder zurückgenommen werden.

Nach der Bewerbung

Zulassungsbescheid erhalten? Einzureichende Unterlagen für die Online Einschreibung

Da das Immatrikulationsverfahren seit dem Wintersemester 2020/21 online durchgeführt wird, sind die Unterlagen nicht mehr postalisch einzureichen. Im Bewerbungsportal steht hierfür der Online-Immatrikulations-Assistent (OIA) zur Verfügung, der dazu anleitet, wie die Upload-Felder mit den notwendigen Eingaben und Dokumenten zu befüllen sind.

Können wir Ihnen für den gewünschten Studiengang eine Zulassung aussprechen, erhalten Sie per E-Mail davon Kenntnis. Loggen Sie sich dann mit den gleichen Zugangsdaten ein, welche Sie bereits für die Erstellung der Online-Bewerbung genutzt haben. Bitte beachten Sie die Informationen und nutzen Sie den Immatrikulationsbogen, der zur Bearbeitung bereitsteht!

Welche Unterlagen werden für die Einschreibung benötigt:

Krankenversicherung 

Zur Annahme des Studienplatzes ist ein Nachweis der Krankenversicherung zu erbringen.

Mit Einführung des neuen Studenten-Meldeverfahrens (SMV) findet die Übermittlung der relevanten Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen ausschließlich auf elektronischem Wege statt.

Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Krankenkasse dazu aufzufordern, der Hochschule Ruhr West den Versicherungsstatus zu melden. Ihr ist hierbei unsere Betriebsnummer 193 149 03 und unsere Hochschulnummer H0002648 anzugeben, um die korrekte Zuordnung zur Hochschule Ruhr West zu gewährleisten. Privatversicherte oder Personen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, wenden sich an eine beliebige Krankenkasse, damit diese uns die Befreiung von der Versicherungspflicht melden kann. 

 

Zeugnisse der Hochschulzugangsberechtigung

Für die Einschreibung benötigen wir das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung.

Dieses ist im Immatrikulationsbogen an der entsprechenden Stelle hochzuladen. Wir behalten uns hierbei vor, die Originalzeugnisse anzufordern.

 

Personalausweis

Mit einem amtlichen Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) ist uns die Identität nachzuweisen. Hierbei ist auf die Gültigkeit zu achten. Sollte der Ausweis bereits abgelaufen sein, ist der Nachweis trotzdem einzureichen und umgehend ein neues Identitätsdokument bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung zu beantragen.

 

Semesterbeitrag/ Semestergebühren

Die Überweisungsquittung dient als Beleg dafür, dass die Zahlung des Semesterbeitrags erfolgt ist. Die Bankverbindung der Hochschule Ruhr West lässt sich im Zulassungsbescheid finden. Bitte beachten Sie unbedingt den Verwendungszweck, um eine korrekte Zuordnung der Zahlung zu gewährleisten. Der Verwendungszweck ist die Bewerbernummer ohne ergänzende Zusätze. Sollten Sie bereits an der HRW studieren, dann ist der Verwendungszweck die Matrikelnummer. Achten Sie bitte darauf, dass Empfängerkonto und IBAN (der Hochschule Ruhr West) auf dem Überweisungsbeleg deutlich erkennbar sind.

 

Annahme des Studienplatzes (Annahmeerklärung, Datenschutzerklärung, Verpflichtungserklärung)

In diesem Bereich sind die entsprechenden Häkchen zu setzen.

Um Sie immatrikulieren zu können, benötigen wir zwingend Ihre Einwilligung zur Nutzung, Verarbeitung und Weiterleitung Ihrer personenbezogenen Daten (Einwilligung Datenschutzerklärung).

Die Hochschule Ruhr West ist eine weltoffene Hochschule, die sich gegen jegliche Art von Diskriminierung stellt. Dies erwarten wir auch von unseren Studierenden. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich zur Einhaltung der hier gelebten Werte (Verpflichtungserklärung). 

 

Vorpraktikum

Nachweis über ein Vorpraktikum in den Studiengängen Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen Bau und Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau

 

Bauingenieurwesen: 10 Wochen

Der Nachweis eines mindestens 5-wöchigen Baustellenpraktikums ist bereits vor Studienbeginn zu erbringen. Weitere 5 Wochen sind bis zu Beginn des 3. Fachsemesters zu absolvieren. Im Vorpraktikum müssen erste Erfahrungen mit mindestens zwei der folgenden Tätigkeiten gesammelt worden sein:

Mauern, Schalen, Bewehren, Betonieren, Stahlbau, Holzbau

5 Wochen der insgesamt 10 Wochen Praktikum können alternativ auch in einem Planungsbüro stattfinden.

Bitte beachten:

Ein Schülerpraktikum, das im Rahmen der schulischen Ausbildung verpflichtend (anstelle des Unterrichts) stattgefunden hat, kann als Vorpraktikum nicht anerkannt werden. Hingegen können Praktika, die während der Schulferien absolviert wurden, eventuell als Vorpraktikum genehmigt werden.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, sich Berufsausbildungen ganz oder teilweise als Vorpraktikum anrechnen zu lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

 

Wirtschaftsingenieurwesen Bau: 4 Wochen

Der Nachweis eines mindestens 4-wöchigen Praktikums, das zwingend auf der Baustelle zu absolvieren ist, soll bis zum Zeitpunkt der Einschreibung vorliegen. Bewerber/innen, die einen Abschluss einer Fachoberschule Technik der Fachrichtung Bautechnik oder einer anderen Fachrichtung vorweisen können, für die gilt das Praktikum als abgeleistet. Das gleiche gilt für Bewerber/innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als technischer Assistent / technische Assistentin. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

 

Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau: 12 Wochen

Insgesamt ist eine mindestens 12-wöchige berufspraktische Tätigkeit in einem von der IHK als Ausbildungsbetrieb anerkannten Unternehmen nachzuweisen. Davon sollen 8 Wochen vor Studienbeginn absolviert worden sein und sind entsprechend zur Einschreibung nachzuweisen. Die restlichen 4 Wochen können bis zu Beginn des 3. Fachsemesters nachgeholt werden.

 Die Ausführung von kaufmännischen Aufgaben und Prozessen ist (zwingend) zu belegen. Informationen zu den notwendigen Tätigkeiten und Arbeitsbereichen dazu finden Sie hier.

 

Duales Studium

Ausbildungsvertrag / Arbeitsvertrag ist einzureichen.

 

Exmatrikulationsbescheinigung

Sollten Sie bereits an einer anderen Hochschule in Deutschland studiert haben, so sind uns diese Vorstudienzeiten zwingend anzugeben. In diesem Fall benötigen wir unbedingt eine ordnungsgemäße Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule bzw. eine Studienzeitbescheinigung bei. Folgende Informationen sind relevant: Studiengang, Fachsemester, Hochschulsemester, Zeitraum der Immatrikulation, Datum der Exmatrikulation. Sollten Sie in der Vergangenheit an mehreren Hochschulen eingeschrieben gewesen sein, so benötigen wir von jeder dieser Hochschulen die Exmatrikulationsbestätigung. Haben Sie zuvor im Ausland studiert, ist diese Bescheinigung jedoch nicht erforderlich.

 

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Sofern Sie bereits an einer anderen deutschen Hochschule studiert haben, benötigen Sie zur Einschreibung an der Hochschule Ruhr West eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Dokumentation Ihres Studienverlaufs, aus der hervorgeht, dass Sie Ihren Prüfungsanspruch nicht verloren haben und den Studiengang fortführen könnten.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der jeweiligen Hochschule ausgestellt.

 

Zweithörerschaft - Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule

Falls an der Hochschule Ruhr West ein Parallelstudium angestrebt wird, so ist die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule der Ersthörerschaft einzureichen. Bitte beachten Sie die Informationen bezüglich der großen Zweithörerschaft.

Zeugnisse, Dokumente für die elektronische Akte

Das Bewerbungs- und Einschreibeverfahren der Hochschule Ruhr West wurde vollständig digitalisiert. Die Dokumente sind uns somit digital zur Verfügung zu stellen. Wir behalten uns jedoch vor, die Originale anzufordern.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Sofern Sie bereits an einer anderen deutschen Hochschule studiert haben, benötigen Sie zur Einschreibung an der Hochschule Ruhr West eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Dokumentation Ihres Studienverlaufs, aus der hervorgeht, dass Sie Ihren Prüfungsanspruch nicht verloren haben und den Studiengang fortführen könnten.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der jeweiligen Hochschule ausgestellt.

Unterlagenversand

Sobald wir Sie einschreiben, erhalten Sie per E-Mail davon Kenntnis. Die Unterlagen (Studienausweis, VRR-Ticket) werden Ihnen von unserem Service Management per Post zugeschickt.

Nachrückverfahren

In einigen Studiengängen können wir nur ein begrenztes Kontingent an Studienplätzen anbieten. Mithilfe von Zulassungsverfahren erfolgt die Auswahl der Bewerber/innen regelmäßig nach Durchschnittsnote und Wartezeit. Sollten zugelassene Bewerber/innen ihren Studienplatz nicht annehmen, rücken folgende Bewerber/innen nach. Dieser Vorgang wird solange durchgeführt, bis sämtliche verfügbaren Studienplätze vergeben sind. Es besteht somit also die Möglichkeit, ein Zulassungsangebot zu erhalten, nachdem das Vergabeverfahren bereits abgeschlossen wurde. Sollte auch das Nachrückverfahren keine vollständige Belegung der Studienplätze ergeben, kommt das Losverfahren in Betracht. Die Durchführung von Losverfahren wird auf der Homepage angekündigt. Es lohnt sich für Interessierte daher immer, die Seite im Blick zu behalten.

Rückstellung

Bewerber/innen, die aufgrund eines zu leistenden Dienstes ihre Zulassung erst zu einem späteren Zeitpunkt wahrnehmen wollen, können eine Rückstellung im Sinne des Serviceverfahrens beantragen. Hierbei muss es sich um Dienste gem. Artikel 12 a GG, um Entwicklungsdienste nach dem Entwicklungshelfergesetz, um Jugendfreiwilligendienste im Sinne des Gesetzes zur Förderung von Freiwilligendiensten handeln. Weitere Gründe für die Rückstellung können die Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren bzw. einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen sein. Mit dem von der Hochschule verschickten Rückstellungsbescheid können sich Bewerber/innen innerhalb der nächsten zwei Vergabeverfahren, die nach dem Dienstende stattfinden, direkt an die Hochschule wenden und im Rahmen eines Verfahrens die zurückgestellte Zulassung bzw. die zurückgestellten Zulassungsangebote geltend machen.

Weiterführende Informationen hierzu lassen sich auf den Seiten von Hochschulstart finden.

Krankenversicherung

Zur Annahme des Studienplatzes ist ein Nachweis der Krankenversicherung zu erbringen.

Mit Einführung des neuen Studenten-Meldeverfahrens (SMV) findet die Übermittlung der relevanten Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen ausschließlich auf elektronischem Wege statt.

Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Krankenkasse dazu aufzufordern, der Hochschule Ruhr West den Versicherungsstatus zu melden. Der Versicherung ist hierbei unsere Betriebsnummer 193 149 03 und unsere Hochschulnummer H0002648 anzugeben, um die korrekte Zuordnung zur Hochschule Ruhr West zu gewährleisten. Privatversicherte oder Personen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, wenden sich an eine beliebige Krankenkasse, damit diese uns die Befreiung von der Versicherungspflicht melden kann.  

Allgemeine Informationen

Semesterbeitrag: Erlass, Erstattung und Bezahlung

Als Voraussetzung für die Immatrikulation ist die Zahlung des vollständigen Semesterbeitrags nachzuweisen.

Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus den Beiträgen für das VRR-Ticket, das NRW-Ticket, für das Studierendenwerk und für den allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Er wird im Rahmen der Immatrikulation bzw. Rückmeldung von der Hochschule Ruhr West für das Studierendenwerk Essen-Duisburg und die Verkehrsbetriebe Rhein Ruhr erhoben und anschließend direkt an diese Stellen weitergeleitet. Somit ist die Hochschule Ruhr West an die Rückerstattungsregelungen des Studierendenwerks gebunden.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium/studienfinanzierung/ 

Sind Sie immatrikuliert, möchten aber den Studienplatz zurückgeben, so ist eine Rückerstattung des bereits gezahlten Semesterbeitrages möglich. Die Tabelle gibt einen Überblick:

 

  Sie haben gezahlt, wurden jedoch noch nicht immatrikuliert.
 
Sie wurden bereits immatrikuliert.
vor Vorlesungsbeginn

Bitte senden Sie eine E-Mail an bewerbung hs-ruhrwest "«@&.de mit der Absage des Studienplatzes.

  • Der Semesterbeitrag wird erstattet; geben Sie hierfür Ihre Kontodaten (Kontoinhaber, IBAN, BIC, Bank) an.
  • Sie erhalten keine Exmatrikulationsbescheinigung.
 

Bitte senden Sie eine E-Mail anbewerbung hs-ruhrwest "«@&.de mit der Absage des Studienplatzes.

  • Die Immatrikulation wird storniert.
  • Der Semesterbeitrag wird erstattet; geben Sie hierfür Ihre Kontodaten (Kontoinhaber, IBAN, BIC, Bank) an.
  • Sie erhalten keine Exmatrikulationsbescheinigung.*
  • Sollten Sie den Studierendenausweis und das NRW-Ticket bereits erhalten haben, so sind uns diese Unterlagen zurückzuschicken. Erst dann kann die Stornierung der Immatrikulation sowie die Erstattung des Betrages erfolgen.

 

nach Vorlesungsbeginn

Bitte senden Sie eine E-Mail an bewerbung hs-ruhrwest "«@&.de mit der Absage des Studienplatzes.

  • Der Semesterbeitrag wird erstattet; geben Sie hierfür Ihre Kontodaten (Kontoinhaber, IBAN, Bank, BIC) an.
  • Sie erhalten keine Exmatrikulationsbescheinigung.
 

Bitte stellen Sie einen Antrag auf Exmatrikulation im Portal (Bereich "Mein Studium" > "Anträge und Formulare").

  • Der Semesterbeitrag kann nicht erstattet werden; der Beitrag wurde bereits an das Studierendenwerk und die Verkehrsbetriebe abgeführt. Sie behalten Studierendenausweis (inkl. VRR-Ticket) und NRW-Ticket und können beides weiterhin nutzen.
  • Sie erhalten eine Exmatrikulationsbescheinigung.
 

* Ihre Immatrikulation wird storniert; dies entspricht dem Status einer nicht erfolgten Einschreibung. Die Ausstellung einer Exmatrikulationsbescheinigung ist somit nicht erforderlich.

 

Endgültig nicht bestandenes Vorstudium

Wurde in dem gewählten Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden, so ist die Einschreibung an der Hochschule Ruhr West für diesen Studiengang nicht möglich. Gleiches gilt entsprechend für verwandte oder vergleichbare Studiengänge, soweit dies in der Prüfungsordnung so bestimmt ist. Die Zulassungsprüfung obliegt dem Studien- und Prüfungsamt und erfolgt nach Eingang der Bewerbung im Bewerbungsportal. Bitte laden Sie in Ihrer Bewerbung sämtliche erforderlichen Nachweise (wie den Studienverlaufsplan des endgültig nicht bestandenen Studiengangs sowie Ihre aktuelle Leistungsübersicht) hoch. Sollten wir Sie wegen der endgültig nicht bestandenen Leistung nicht für den gewünschten Studiengang zulassen können, wird Ihnen ein entsprechender Ablehnungsbescheid zum Abruf im Bewerbungsportal bereitgestellt.

Zweithörerschaft

Zweithörerschaft

Sie studieren bereits als Ersthörer an einer deutschen Hochschule, sind dort nicht beurlaubt und möchten nun parallel dazu ein weiteres Studium an der Hochschule Ruhr West aufnehmen oder einzelne Module belegen.

 

Kleine Zweithörerschaft

Eine sogenannte „Kleine“ Zweithörerschaft zielt darauf ab, lediglich einzelne Lehrveranstaltungen eines Studiengangs zu absolvieren und ist prinzipiell in allen Studiengängen möglich. Der Antrag ist innerhalb der hierfür festgelegten Bewerbungsfristen über das Online Portal zu stellen. Die Entscheidung, ob eine Zulassung möglich ist, wird etwa zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn getroffen und richtet sich nach den vorhandenen Kapazitäten. Für die Einschreibung erforderlich sind dann die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule, ein gültiges Ausweisdokument und der Zahlungsnachweis. Nach erfolgreicher Einschreibung besteht die Möglichkeit, studienbegleitende Prüfungen abzulegen. Ob diese Leistungen an der Ersthochschule anerkannt werden, sollte sinnvollerweise vorab beim dortigen Prüfungsamt geklärt werden.

Der Antrag auf Kleine Zweithörerschaft ist für jedes Semester erneut zu stellen.

Der Beitrag (Verwaltungsgebühr) für die Kleine Zweithörerschaft beträgt 300,00 €.

 

Große Zweithörerschaft

Sofern Sie parallel einen zweiten Studienabschluss anstreben, bewerben Sie sich auf demselben Wege wie Bewerber auf einen Platz als Ersthörer über das Online Portal. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie nur an einer Hochschule für einen zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben sein dürfen. Eine Einschreibung für zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge ist entsprechend §48 HG NRW nicht möglich.

Für die Einschreibung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
  • Identifikationsnachweis (Personalausweis / Reisepass - bitte achten Sie auf die Gültigkeit des Dokuments)
  • Überweisungsbeleg Semesterbeitrag (siehe Hinweise unter Punkt Krankenversicherung)
  • Meldung an die Krankenkasse (inkl. Versicherten-, und Betriebsnummer)
  • die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule der Ersthörerschaft. Die Bescheinigung muss dabei das aktuelle Semester (für welches Sie sich auch an der HRW bewerben) ausweisen
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer derzeitigen Hochschule

Zweitstudium

Zulassungsbeschränkte Studiengänge sind primär Studieninteressierten vorbehalten, die über noch keinen deutschen Studienabschluss verfügen. Somit ergibt sich eine nur sehr geringe Anzahl an Zweitstudienplätzen. Als Bewerber/in für ein Zweitstudium gelten Sie, wenn Sie bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben und sich an der Hochschule Ruhr West für ein weiteres Studium des gleichen Abschlussniveaus bewerben. Die Bewerbung für ein konsekutives Masterstudium fällt hingegen nicht hierunter.

Aufgrund der geringen Kapazitäten werden die Studienplätze für ein Zweitstudium nach Punktwerten vergeben. Maßgeblich für die Berechnung sind Abschlussnote des Erststudiums und angeführte, individuelle Gründe. Gegebenenfalls wird nach einer Familienphase ein Bonus wegen eines beruflichen Neu- oder Wiedereinstiegs gewährt. Weiterführende Informationen zum Vergabeverfahren finden Sie hier.