Gute wissenschaftliche Praxis
Gute wissenschaftliche Praxis an der HRW
Die Hochschule Ruhr West verpflichtet sich, in der wissenschaftlichen Arbeit, in der Forschung und in der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, einen hohen Qualitätsstandard einzuhalten. Seit 2012 regelt daher eine Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten. In der grundlegenden Überarbeitung, die 2025 beschlossen wurde, liegt der Fokus ergänzend auf der Definition und Herstellung von Rahmenbedingungen, um gute wissenschaftliche Praxis an der HRW für alle Interessensgruppen zu ermöglichen.
Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Hochschule Ruhr West
Ombudspersonen
Prof. David Schepers und Prof:in Jutta Lommatzsch (Stellv.) sind aktuell die gewählten Ombudspersonen.
Gemäß §14 Abs. 1 der Richtlinien ist eine Ombudsperson als Ansprechperson zur Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu wählen. „Jedes Mitglied der Hochschule kann sich an die Ombudsperson in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen eines vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden. Diese berät als neutrale und qualifizierte Ansprechperson und trägt - soweit möglich - dazu bei, lösungsorientiert Konflikte zu vermeiden. Sie unterstützt Hinweisgebende, wenn die:der Hinweisgebende Fakten nicht überprüfen sowie nicht hinreichend würdigen kann oder wenn Unsicherheiten bei der Interpretation der Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis bestehen. Die Ombudsperson greift darüber hinaus auch von sich aus einschlägige Hinweise auf, von denen sie (ggf. auch über Dritte) Kenntnis erhält. Sie berät außerdem Nachwuchswissenschaftler:innen sowie Studierende, die unverschuldet in einen Fall wissenschaftlichen Fehlverhaltens verwickelt wurden auch dabei, wie diese ihr wissenschaftliches und persönliches Ansehen wiederherstellen oder wahren können.“
(§ 14 Abs. 4).