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Fotowettbewerb zum Tag des Grundgesetzes – Frame Your Rights

Teilnahmebedingungen

Images via Canva

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Teilnahme am Fotowettbewerb

Die Teilnahme am “Fotowettbewerb zum Tag des Grundgesetzes – Frame Your Rights“ der Hochschule Ruhr West (HRW) und dessen Durchführung unterliegt folgenden Teilnahmebedingungen:

1.1         Wer veranstaltet den Wettbewerb?

Der Fotowettbewerb wird vom Team Gender Equality & Diversity Management der Hochschule Ruhr West (HRW) durchgeführt.

1.2         In welchem Zeitraum findet der Wettbewerb statt?

Die Teilnahme am Wettbewerb ist vom 07.04.2026 bis einschließlich 01.05.2026 möglich. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Einreichung eines Beitrags ist der E-Mail-Eingang unter der maßgeblichen E-Mail-Adresse (siehe Ziffer 1.4). Beiträge, die außerhalb des vorgenannten Zeitraums eingereicht werden, finden keine Berücksichtigung.

1.3         Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können ausschließlich Studierende und Beschäftigte der HRW, die zum Zeitpunkt der Einreichung ihres jeweiligen Wettbewerbsbeitrags an der HRW ordentlich eingeschrieben oder beschäftigt sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter:innen des Teams Gender Equality & Diversity Management der HRW sowie die Mitglieder der Jury des „Fotowettbewerbs zum Tag des Grundgesetztes – Frame Your Rights“.

1.4         Wie nehme ich teil?

Die Teilnahmeberechtigten nehmen teil, indem sie als Beitrag eine digitale Foto-Datei, einen Bildtitel und eine Kurzbeschreibung der Bildidee in bzw. mit einer einzigen E-Mail an die Wettbewerbs-E-Mail-Adresse GenderDiversity@hs-ruhwest.de schicken. Für die Einreichung der Bilddatei muss der eigene HRW-Studierenden- bzw. Beschäftigten-E-Mail-Account der teilnehmenden Person verwendet werden. Einreichungen von anderen E-Mail-Accounts finden im Wettbewerb keine Berücksichtigung. Mit dem Versand des Beitrags an die Wettbewerbs-E-Mail-Adresse erklärt sich die teilnehmende Person mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen und den Datenschutzbedingungen (siehe Ziffer 3. der Teilnahmebedingungen) einverstanden.

1.5         Wann werden Fotos vom Wettbewerb ausgeschlossen?

Die eingereichten Fotos dürfen keine Inhalte haben, deren Veröffentlichung oder Verbreitung den Tatbestand einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verwirklicht, oder die sonst gegen ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift verstoßen. 

Die im Rahmen des Fotowettbewerbs eingereichten Fotos und der von den Teilnehmenden eingereichte Bildtitel sowie die Beschreibung der Bildidee dürfen nicht als obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig, gewalt-verherrlichend, pornografisch, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volks-verhetzend, fremdenfeindlich, rechtsradikal und/oder als sonst verwerflich anzusehen sein.

Das Einreichen entsprechender Fotos oder Titel bzw. Texte zieht den Ausschluss vom Fotowettbewerb nach sich und kann eine ordnungs- und strafrechtliche Ahndung zur Folge haben.

1.6         Wie viele Fotos darf jede:r Teilnehmer:in einreichen?

Je Teilnehmer:in darf nur ein Foto (d.h. eine Fotodatei) eingereicht werden. Teilnehmer:innen, die mehr als ein Foto einreichen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.

1.7         Welches Foto-Dateiformat muss ich einreichen, was muss ich sonst beachten?

Eine eingereichte Fotodatei muss mindestens 2000 × 1500 Pixel groß sein. Das Foto kann entweder im JPG- oder PNG-Format im Quer- oder Hochformat eingereicht werden. Die Dateigröße darf 10 Megabyte nicht überschreiten.

Die eingereichten Fotos dürfen mit Hilfe von Filtern (Ausnahme: Gesichtsfilter) grundlegend bearbeitet werden. Konkret darf die Helligkeit, der Farbmodus und der Kontrast angepasst werden. Darüber hinaus dürfen die Fotos beschnitten werden. Weitere künstlerische Verfremdung, KI-Generierung und/oder der Einsatz von Gesichtsfiltern ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss vom Wettbewerb.

1.8         Welche zusätzlichen Angaben muss ich bei Einreichung meines Fotos machen?

Die E-Mail mit dem Wettbewerbsbeitrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Bei Studierenden: Angabe des Studiengangs
  • Bei Beschäftigten: Angabe der Organisationseinheit
  • (Optional) Telefonnummer, unter der man tagsüber erreichbar ist
  • Bildtitel
  • Kurze Beschreibung der Bildidee mit maximal 50 Wörtern zu folgenden Leitfragen: Welcher Artikel des Grundgesetzes ist auf dem Bild dargestellt? Warum wurde dieser Artikel des Grundgesetzes ausgewählt? Was bedeutet dieser Artikel oder das Grundgesetz für die teilnehmende Person? Welchen Bezug zum Grundgesetz stellt das Fotomotiv dar?

1.9         Bekomme ich eine Eingangsbestätigung?

Nach Einreichung des Wettbewerbsbeitrags bekommt jede:r Teilnehmer:in per E-Mail eine Eingangsbestätigung.

1.10.      Kann ich mein Foto aus dem Wettbewerb zurückziehen?

Die Teilnahme am Wettbewerb kann widerrufen werden. Der Widerruf kann ausschließlich per E-Mail an GenderDiversity@hs-ruhwest.de bis Ablauf des  03.05.2026 erfolgen.

1.11      Was kann ich gewinnen?

1. Preis: Gutschein für den Eintritt von zwei erwachsenen Personen in den Movie Park Germany in Bottrop im Wert von insgesamt 80 Euro

2. Preis: einen Verzehrgutschein für die Yellow Bar, Ulmenallee 13, 45478 Mülheim an der Ruhr im Wert von 40 Euro

3. Preis: einen Verzehrgutschein für die Mensa, wahlweise auf dem HRW-Campus in Mülheim oder Bottrop, im Wert von 20 Euro

Eine Auszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.

1.12      Wer wählt die Gewinner aus?

Alle eingereichten und den Vorgaben entsprechenden Wettbewerbsbeiträge werden von einer vom Team Gender Equality & Diversity Management der HRW benannten Jury (5 Personen) gesichtet und anhand eines Bewertungsbogens nach Punkten bewertet. Bewertet wird sowohl die inhaltliche als auch die fotografische Umsetzung des Wettbewerbsthemas in den eingereichten Fotos. Die drei Fotos mit den höchsten Punktwerten durch die Jury werden entsprechend der Reihenfolge ihrer Punktwerte mit dem ersten, zweiten und dritten Preis prämiert.   

Die Juryentscheidung ist verbindlich und nicht anfechtbar.

1.13      Wie werde ich benachrichtigt, wenn ich gewonnen habe?

Die Gewinner:innen werden vom Team Gender Equality & Diversity Management der HRW per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt.

1.14      Wird mein Name veröffentlicht, wenn ich gewonnen habe?

Mit der Teilnahme wird ausdrücklich das Einverständnis erklärt, dass im Falle des Gewinns einer der drei ersten Plätze, die HRW den vollen Namen (Vorname Nachname) ab dem 19.05.2026 auf den digitalen Kanälen der HRW (Webseite, Webportal, Social Media) veröffentlichen darf.

1.15      Wie bekomme ich meinen Gewinn?

Die Gutscheine werden bei der offiziellen Preisverleihung am 19.05.2026 an die Gewinner:innen übergeben. Den Gewinner:innen wird Ort und Uhrzeit der Preisverleihung frühzeitig per HRW-Beschäftigten-/Studierenden-E-Mail-Adresse oder telefonisch bekanntgegeben. Kann ein:e Gewinner:in bei der Preisverleihung nicht anwesend sein, kann der Gewinn/Gutschein nach vorheriger Terminabsprache durch den:die Gewinner:in persönlich abgeholt werden.

2.1         Urheberschaft am eingereichten Wettbewerbsbeitrag

Jede:r  Teilnehmende garantiert mit Einreichung des Wettbewerbsbeitrags dafür, dass das eingereichte Foto von dem/der jeweiligen Teilnehmenden selbst aufgenommen wurde, der/die Teilnehmende selber also Urheber:in des eingereichten Fotos ist und dieses frei von Rechten Dritter ist. Gleiches gilt für die eingereichten Bildtitel und Bildtexte.

Sofern Dritte Ansprüche wegen Verletzung von Urheber- oder Nutzungsrechten der HRW gegenüber in Zusammenhang mit der beabsichtigten Nutzung bzw. Veröffentlichung der Fotos und Texte der Teilnehmenden geltend machen sollten, stellt der:die das betreffende Foto bzw. den betreffenden Text einreichende Teilnehmer:in die HRW von allen ihr gegenüber erhobenen Forderungen und den der HRW hierdurch entstehenden Rechtsverfolgungskosten frei.

Verantwortlich für den übermittelten Inhalt (Foto, Bildtitel, Bildtexte und Einholung der Einwilligung abgebildeter Personen, siehe Ziffer 2.4) ist ausschließlich die Person, von der der Inhalt als Wettbewerbsbeitrag eingereicht wurde.

2.2         Welche Nutzungsrechte räume ich der HRW am Wettbewerbsbeitrag ein?

Jede:r Teilnehmende räumt der HRW mit den anerkannten Teilnahmebedingungen unentgeltlich die räumlich und zeitlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an dem jeweiligen eingereichten Foto, dem Bildtitel und dem Bildtext  im Rahmen des Fotowettbewerbs  zu folgenden Zwecken ein:

Die Veröffentlichung von Fotos im Rahmen des Fotowettbewerbs mit oder ohne Bildttitel/-text auf den Social Media Kanälen der HRW, der Website und dem internen Portal der HRW sowie die Verwendung der Fotos mit oder ohne/Bildtitel/-text als Motiv auf gedruckten Postkarten (Stückzahl max. 5.000) und Plakaten (DIN A3, Stückzahl max. 500) als nicht kommerziell genutztes Ausstellungs- und Werbematerial der HRW.

Die der HRW eingeräumten Nutzungsrechte umfassen Fotos zu retuschieren, zu bearbeiten, zu beschneiden und in Layouts zu integrieren.

Ein Anspruch auf Veröffentlichung der als Wettbewerbsbeitrag eingereichten Foto- und Textmaterialien besteht nicht.

Die HRW behält sich vor, hochgeladene Bilder nach der Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen zu löschen.

2.3         Werde ich namentlich als Urheber:in genannt, wenn mein Foto veröffentlicht wird?

Die Fotos werden bei der Veröffentlichung auf Postkarten, Postern und/oder über digitale Kanäle der HRW mit folgendem Zusatz versehen: „© Vorname Nachname“. Mit Teilnahme am Wettbewerb stimmt jede:r Teilnehmende zu, dass sein/ihr voller Name veröffentlicht wird. Sollte dies nicht gewünscht sein, muss dies bei Einreichung des Wettbewerbsbeitrags mitgeteilt werden, spätestens jedoch bis zum Ablauf des 03.05.2026 per E-Mail an GenderDiversity@hs-ruhwest.de.

2.4         Welche Persönlichkeitsrechte von auf meinem Foto abgebildeten Personen muss ich wahren?

Die fotografierten Personen müssen ihre Einwilligung schriftlich erklären. Ein Vordruck der zu verwendenden Einwilligungserklärung steht zum Download bereit. Wenn abgebildete Personen Ansprüche wegen der Verletzung des Rechts am eigenen Bild geltend machen, stellt der/die Teilnehmer:in die HRW von allen erhobenen Forderungen und der HRW hierdurch entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung frei.

Auf Verlangen der HRW ist dieser die Einwilligungserklärung der auf Fotobeiträgen abgebildeten Person zur Verfügung zu stellen.

3.1         Was passiert mit meinen Daten?

Die Teilnehmenden erklären sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer Daten allein zu Zwecken dieses Fotowettbewerbs einverstanden. Die Datenverarbeitung erfolgt zur Teilnahme am "Fotowettbewerb zum Tag des Grundgesetzes Frame Your Rights“. Die Namen der Teilnehmenden und ihre eingereichten Fotos werden der Jury bereitgestellt. Im Rahmen einer weiteren Verwendung der Bilder durch die HRW werden der Teilnehmendenname (Vorname und Name) als Urheberrechts-/Quellenangabe zum Bild veröffentlicht. Eine darüberhinausgehende Weitergabe der Teilnehmendendaten an Dritte erfolgt nicht.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist ihre Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1a DSGVO.

Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbs genutzt. Die jeweiligen Kontaktdaten werden gespeichert, um die Teilnehmenden zukünftig kontaktieren zu können. Sie können die ihnen durch die DSGVO gewährten Rechte (Auskunft, Berichtigung oder Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Datenübertragbarkeit) gegenüber dem Verantwortlichen dieser Webseite geltend machen. Die ausführlichen Betroffenenrechte (so etwa auch das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde) und weitere Informationen finden Sie in der allgemeinen Datenschutzerklärung:

https://www.hochschule-ruhr-west.de/datenschutzerklaerung  

Nach Abschluss des Wettbewerbs werden alle personenbezogenen Daten vollständig gelöscht.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Teilnahmebedingungen im Ganzen.

Einwilligung zur Nutzung von Fotoaufnahmen