Kontaktperson
Dezernat IV, Zentrum für Kompetenzentwicklung
Duisburger Str. 100 45479 Mülheim an der Ruhr
Studieneinstiegsstipendium SIP
Stipendien für Geflüchtete
Förderung zum Studienbeginn
Es handelt sich um ein Vollstipendium von 934 € monatlich für Studienanfänger:innen, die nicht BAföG-berechtigt sind. Empfänger:innen von BAföG können unabhängig von der Höhe der Förderung ein Teilstipendium von 300 Euro erhalten.
Bewerben können sich leistungsstarke Erstsemesterstudierende mit Fluchthintergrund aus dem Studienintegrationsporgramm, die mit dieser Förderung beim Einstieg in das Studium unterstützt werden.
Neben der finanziellen Förderung profitieren die Stipendiat:innen auch von der damit verbundenen Betreuung. Sie lernen außerdem sich um ein Stipendium zu bewerben und sich einer Auswahlkommission persönlich zu präsentieren. Diese entscheidet schließlich über die Bewerbungen.
Förderbeginn, Bewerbungsfristen und Förderdauer
- Die Bewerbungsfrist beginnt am 15.12.2024 und endet am 15.02.2025.
- Die Förderung beginnt ab dem 01.03.2025 mit Semesteranfang.
- Die Auszahlung findet nach Abschluss des Bewerbungsprozesses statt. Das Stipendium kann nach dem Beginn der Förderung nachträglich und rückwirkend zum Förderbeginn ausgezahlt werden.
- Die Förderdauer des Studieneinstiegsstipendiums beträgt maximal 12 Monate.
Informationen zur Bewerbung
- Ehemalige Teilnehmende des Studienintegrationsprogramms (SIP) mit Fluchthintergrund
- Erfolgreicher Abschluss des SIP
- Studienplatz und Immatrikulation an der HRW im Wintersemester 2023/24
- bisheriger Lernerfolg und zu erwartender Studienerfolg (Gutachten SIP-Koordination)
- Erfolgreicher Spracherwerb und Sprachkenntnisse im C1-Bereich (Zertifikat)
- Motivation für das Studium (anhand eines selbst verfassten Motivationsschreibens)
- Studienrelevante Kompetenzen (Gutachten SIP-Koordination) Gesellschaftliches, ehrenamtliches Engagement (auch im SIP) und sichtbare Bereitschaft zur Integration
Die finanzielle und soziale Situation der Bewerber:innen findet Berücksichtigung. Der Bezug von Bafög und/oder anderen Zuwendungen muss offengelegt werden.
Die Checkliste soll Ihnen helfen, dem Überblick zu behalten.
- Kopie des Aufenthaltstitels
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben (1 Seite)
- Abschlussbescheinigung SIP
- Gutachten der SIP-Koordination
- Zeugnis Placement-Test
falls vorhanden
- Nachweise über Ehrenamtliches Engagement, Praktika, relevante zusätzliche Kurse
- Unterlagen über Bezug von Bafög oder anderen Zuwendungen