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Von BAföG bis Stipendium

Studienfinanzierung

Sorgenfrei studieren

Während eines Studiums fallen neben den normalen Lebenshaltungskosten einige Investitionen an, beispielsweise Materialien, Bücher oder der Semesterbeitrag. Damit die Finanzierung während des Studiums nicht zu einer Belastung wird, ist es hilfreich, sich vorweg mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

An der Hochschule Ruhr West werden, wie an allen anderen staatlichen Hochschulen, keine Studiengebühren erhoben. Es fällt ein Semesterbeitrag an. Dieser setzt sich aus dem Sozialbeitrag zum Studierendenwerk Duisburg-Essen, dem Beitrag zur Studierendenschaft (AStA) und den Kosten für die Semestertickets (VRR- und NRW-Ticket) zusammen.

Bevor eine Finanzierungsart für ein Studium festgelegt wird, ist es empfehlenswert zu überprüfen, wie hoch die monatlichen Ausgaben sind und welche finanziellen Mittel zusätzlich benötigt werden.

Studienkosten

Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2024 beträgt insgesamt 306,40 Euro und setzt sich wie folgt zusammen:

Beitrag zur Studierendenschaft (AStA):20,00 €
Sozialbeitrag zum Studentenwerk Essen-Duisburg:110,00 €
Semesterticket: 176,40 €
Gesamt306,40 €

 

Wenn Sie Ihr Studium im kommenden Semester fortsetzten möchten, erklären Sie dies durch die Rückmeldung. Diese erfolgt durch Zahlung des vollständigen Semesterbeitrags innerhalb der angegebenen Rückmeldefrist.

Der Semesterbeitrag variiert von Semester zu Semester und bleibt in der Regel nicht gleich. Wird er nicht gezahlt, erfolgt die Zwangsexmatrikulation, da in diesem Falle eine Rückmeldung nicht vorgenommen wurde.

Die Kontodaten für die Entrichtung des Semesterbeitrags lauten:

Kreditinstitut: Deutsche Bank
IBAN: DE70360700240614772200
BIC: DEUTDEDBESS
Verwendungszweck: Vollständige Matrikelnummer

Der komplette Studiengang in Regelstudienzeit zum Master of Business Administration kostet 6.960 Euro. Davon sind 1.740 Euro jeweils vor Beginn eines jeden Semesters zu zahlen. Hinzu kommen Materialbezugsgebühren und der Semesterbeitrag (Beitrag für Studierendenschaft, Sozialbeitrag, Semesterticket). Alle Informationen finden Sie in unserer Beitrags- und Gebührenordnung sowie in den Einschreibungsunterlagen.

Wichtiger Hinweis: Sie können die Studienentgelte in Ihrer persönlichen Steuererklärung absetzen. Darüber hinaus gibt es je nach Bundesland lohnende Fördermöglichkeiten.

BWL-Finanzwirtschaft und Managementstudierende beachten bitte, dass vom Institut für Verbundstudien zusätzlich zum Semesterbeitrag eine Materialbezugsgebühr in Höhe von 104,87 € erhoben wird (Gesamtbetrag Sommersemester 2024: 411,27 €).

Unter bestimmten Umständen können Studierende von der Pflicht zur Entrichtung des Semesterbeitrags befreit werden (Härtefall). Geregelt ist dies in der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Hochschule Ruhr West (25/2013).

Auszug §11 – Ausnahmen in sozialen Härtefällen

(1) Der Studierendenschaftsbeitrag kann bei Vorliegen eines sozialen Härtefalles rückerstattet werden. Dasselbe gilt für den Mobilitätsbeitrag, wobei die Regelung des § 6 Absatz 2 hiervon unberührt bleibt. Die Rückerstattung kann bis zum Ablauf des jeweiligen Semesters (Sommersemester: 31.08., Wintersemester: 28.02., ggf. 29.02.) beantragt werden.

(2) Ein Härtefall liegt in der Regel vor:

1. bei Eintreten von Privatinsolvenz,

2. bei erheblicher Unterschreitung des Existenzminimums zur Lebensunterhaltung; die insoweit maßgeblichen Vorschriften des Sozialrechts sind zu berücksichtigen.

(3) Absatz 2 findet keine Anwendung bei Studierenden mit Wohnsitz im elterlichen Haushalt.

Wer dazu Fragen hat oder beraten werden möchte, wendet sich bitte an den Allgemeinen Studierendenausschuss, kurz AStA, der HRW. 

Finanzierungsmöglichkeiten

Eine der meist genutzten Studienfinanzierungsarten ist BAföG. Das ist die staatliche Unterstützung für Studierende, wenn die eigenen oder die finanziellen Verhältnisse der Eltern zur Studienfinanzierung nicht ausreichen. Der Höchstbetrag liegt ab dem Wintersemester 22/23 bei 934,00 € monatlich.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von den eigenen finanziellen Mitteln bzw. denen der Eltern. Ein Teil des Förderungsbetrags ist staatlich bezuschusst. Daher muss nach Abschluss des Studiums nur die Hälfte des Betrags als zinsloses Darlehen zurückgezahlt werden muss. Die Förderung ist für die gesamte Studienlaufzeit gewährleistet, solange die Regelstudienzeit eingehalten wird bzw. die vom BAföG-Amt geforderten Studiennachweise vorliegen.

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Leistungen besteht, kann vom Studentenwerk Essen-Duisburg beurteilt werden. Dort werden Sie ausführlich dazu beraten.

Als Studierende dürfen Sie (in der Vorlesungszeit) maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten, um das Studium und Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Dies ist auch eine Möglichkeit, im Rahmen eines Minijobs oder einer Werkstudentenstelle beispielsweise erste Berufserfahrung zu sammeln. 

Eine weitere Möglichkeit ist die Beschäftigung als Studentische Aushilfskraft (SAK) in verschiedenen Bereichen der Hochschule. Sie unterstützen Professor:innen und Beschäftigte aus den Fachbereichen und Dezernaten bei ihren Aufgaben und bekommen tiefere Einblicke in wissenschaftliches bzw. forschendes Arbeiten.

Es gibt über 3.200 Stipendienprogramme bei denen für das Studium sowohl ideelle, als auch finanzielle Förderungen vergeben werden. Für ein Stipendium ist nicht immer nur ein 1er Schnitt notwendig. Neben der Begabung ist häufig auch gesellschaftliches Engagement (in einem Ehrenamt) Vergabekriterium. An der HRW werden zu jedem Wintersemester HRW Stipendien (Deutschland- und Firmenstipendien) vergeben. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Sollten alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein, kann ein Studienkredit Finanzierungslücken schließen. Es handelt sich um eine Finanzierungsmöglichkeit, die einem herkömmlichen Kredit ähnelt, jedoch monatlich ausgezahlt wird, um den Lebensunterhalt sichern zu können. Nach Beendigung des Studiums ist der geliehene Betrag in vollem Umfang plus Zinsen abzubezahlen, weshalb bei dieser Art der Förderung vorab alle Aspekte sorgfälltig abgewogen werden sollten.

Bei Fragen zu Studienkrediten wenden Sie sich bitte an die Soziale Beratung des Studierendenwerks Essen-Duisburg.