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Kontaktperson

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Simone Krost
Campus Mülheim

Duisburger Str. 100 45479 Mülheim an der Ruhr

Zentrale Gleichstellung

Unsere Aufgaben

Die Begleitung von Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren

Die Beratung der Hochschulleitung bei strategischen Entscheidungen und der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags gemäß Landesgleichstellungsgesetz

Die Mitwirkung in allen zentralen Gremien der Hochschule sowie bei der Erstellung und Evaluation von Gleichstellungsplänen

Die Entwicklung und Umsetzung von gleichstellungsfördernden Programmen, Kampagnen und Konzepten

Beratung

Zu unseren Kernaufgaben gehört auch die Beratung von Studierenden und Mitarbeitenden in Fällen von sexualisierter Diskriminierung oder Gewalt in der Hochschule. Darüber hinaus stehen noch verschiedene Kolleg:innen beratend zur Verfügung, zum Beispiel zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder für individuelle psychologische Beratungen. 

Darüber hinaus engagieren wir uns noch in vielen anderen Bereichen und bieten Euch ganz unterschiedliche Angebote und Unterstützungen an. 

Zum Beispiel:

  • Veranstaltungen wie die Eventreihe VIVA LA GENDER
  • Workshops für Studierende, beispielsweise zur finanziellen Altersvorsorge für Frauen
  • Austausch- und Netzwerkveranstaltungen wie unsere regelmäßigen Kinoabende
  • Lesungen
  • Schulungen und Weiterbildungen zu gleichstellungsrelevanten Themen

Innerhalb der Fachbereiche begleiten die Gleichstellungsbeauftragen die Entwicklung ihres Fachbereichs.

 

An der HRW sind die folgenden Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche und ihre Stellvertreterinnen im Amt:

Gleichstellung in den Fachbereichen

Informationen und Ansprechpartner:innen

Fachbereich 1
Simone Krost, Stefanie Sell
Fachbereich 2
Prof.in Sonja Schade
Fachbereich 3
Prof.in Maja Karutz, Tori Dinkelbach, Angelika Boldys
Fachbereich 4
Prof.in Andrea Ostendorf, Nadine Zupanc

Die Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche:

Sind in alle Personalmaßnahmen ihres Fachbereichs involviert

Tragen dazu bei, dass die Personalauswahl einer zu besetzenden Stelle in ihrem Fachbereich neutral nach Qualität der Ausbildung und den Fähigkeiten der Bewerber*innen erfolgt

Haben Anwesenheits-, Antrags- und Rederecht im Fachbereichsrat sowie in der QVK. Sie müssen wie ein Mitglied geladen und informiert werden

Beraten die Hochschulleitung bei der Ausgestaltung von Fachbereichsentwicklungsplänen und dem Frauenförderplan sowie zu gleichstellungs-und frauenrelevanten Aufgaben im Fachbereich

Arbeiten eng mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten zusammen