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Gute wissenschaftliche Praxis

Gute wissenschaftliche Praxis an der HRW

Die Hochschule Ruhr West verpflichtet sich, in der wissenschaftlichen Arbeit, in der Forschung und in der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, einen hohen Qualitätsstandard einzuhalten. Sie hat daher im Jahr 2012 folgende Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beschlossen. Die Regelungen basieren auf den Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz „Zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten in den Hochschulen“, Empfehlung des 185. Plenums vom 6. Juli 1998 sowie der Denkschrift der Deutschen Forschungsgemeinschaft „Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ aus dem Jahr 1998.

 

Aufgaben der Ombudspersonen

Gemäß § 8 Abs. 1 der Richtlinien ist eine Ombudsperson als Ansprechperson zur Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu wählen. „Jedes Mitglied der Hochschule kann sich an die Ombudsperson wenden und sie über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informieren. Die Ombudsperson greift darüber hinaus auch von sich aus einschlägige Hinweise auf, von denen sie (ggf. auch über Dritte) Kenntnis erhält. Sie prüft die Vorwürfe unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf Bestimmtheit und Bedeutung und berät diejenigen, die sich an sie gewandt haben.“ (§ 8 Abs. 3) Der Senat der Hochschule Ruhr West hat in seiner Sitzung am 29. September 2021 Herrn Prof. Dr. rer. nat Andreas Sauer als Ombudsperson gewählt. Seine Stellvertreterin ist Frau Prof. Dr.-Ing. Sylvia Schädlich.