Bewerbungs-FAQ
Bewerbung und Einschreibung
Themenbereiche der Bewerbung
- Bewerbungsfristen
- Bewerbungsportal
- Ablauf des Bewerbungsverfahrens
- Bewerbungsverfahren über hochschulstart.de
- Bewerbung aus EU- und Nicht-EU-Ländern
- Sprachkenntnisse
- Hochschulzugangsberechtigungen / Zeugnisse
- Fachhochschulreife
- Vorpraktikum
- Berufliche Qualifikation
- Duales Studium
- Teilzeitstudium
- Externer Hochschulwechsel
- Interner Studiengangwechsel
- Leistungssport
- Wartezeit
- Härtefälle
- Regelung für den Übergang vom Bachelor zum Master (Master unter Vorbehalt)
-
Masterzulassung mit 180-Credit-Bachelor:
So holst du die fehlenden 30 Credits nach -
Zulassungsbescheid erhalten – wie geht es weiter?
Einzureichende Unterlagen für die Online-Einschreibung- Annahme des Studienplatzes
- Krankenversicherung
- Personalausweis
- Zeugnis(se) der Hochschulzugangsberechtigung
- Semesterbeitrag/Semestergebühren
- Vorpraktikum
- Duales Studium
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Exmatrikulationsbescheinigung
- Zweithörerschaft – Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Heimathochschule
Bewerbungsfristen
Bewerbungsfristen Master
Bewerbungsstart Wintersemester: 01.05. / Bewerbungsstart Sommersemester: 01.12.
| Verfahren | Wintersemester | Sommersemester | |
|---|---|---|---|
| Erstsemester | zulassungsbeschränkt | 01.08. | 01.02. |
| Erstsemester | zulassungsfrei | 15.09. | 15.03. |
| Gast- bzw. Kleine Zweithörerschaft | 15.09. | 15.03. |
Bewerbungsfristen Bachelor
Bewerbungsstart Wintersemester: 01.05. / Bewerbungsstart Sommersemester: 01.12.
| Verfahren | Wintersemester | Sommersemester | |
|---|---|---|---|
| Erstsemester und große Zweithörerschaft | zulassungsbeschränkt | 15.07. | 15.01. |
| Nicht-EU Bewerber:innen (über uni-assist.de) | zulassungsbeschränkt | 15.07. | 15.01. |
| Beruflich Qualifizierte | zulassungsbeschränkt | 15.07. | 15.01. |
| Erstsemester und große Zweithörerschaft | zulassungsfrei | 15.09. | 15.03. |
| Nicht-EU Bewerber:innen (über uni-assist.de) | zulassungsfrei / höheres Fachsemester | 15.09. | 15.03. |
| Beruflich Qualifizierte | zulassungsfrei | 15.09. | 15.03. |
| Probestudium für beruflich Qualifizierte | 15.09. | 15.03. | |
| Duale Studiengänge | 15.09. | - | |
| Höheres Fachsemester | zulassungsbeschränkt / -frei | 15.09. | 15.03. |
| Gast- bzw. Kleine Zweithörerschaft | 15.09. | 15.03. |
Bewerbungsportal
Das Bewerbungsportal der Hochschule Ruhr West findest du in unserem
eCampus.
Um sich für einen Studiengang bewerben zu können, musst du dort einen Account anlegen. Unter der Schaltfläche
"Bewerbung" im Menüband des Portals öffnet sich links das Menüfeld "Neuer Account". Nachdem dein Account
freigeschaltet wurde, kannst du dich über "Anmelden" (oben rechts) einloggen.
Im Bereich "Vorlesungsverzeichnis" wird dir das Vorlesungsverzeichnis der Hochschule Ruhr West angezeigt. Sollte
sich deine Immatrikulation bis nach Beginn der Vorlesungszeit hinauszögern, kannst du hier deine Veranstaltungen
bereits finden, nachdem der Vorlesungsplan veröffentlicht wurde.
Im Bereich "Bewerbung" kannst du maximal 2 Bewerbungen anlegen. Bitte beantworte alle Fragen zu deiner
Bewerbung wahrheitsgemäß. Falsche Angaben – auch unwissentliche – zur Schulabschlussnote bzw. zur Wartezeit können
zur Aberkennung der ausgesprochenen Zulassung führen und lassen den Anspruch auf den Studienplatz erlöschen.
Wichtig:
Im Falle eines einjährig gelenkten Praktikums gilt als Zeitpunkt für den Erwerb der Fachhochschulreife der Tag,
an dem die Voraussetzungen für die Zuerkennung des praktischen Teils der Fachhochschulreife vorgelegen haben.
Das Praktikum oder das Freiwillige Soziale Jahr muss spätestens am 30.09. bzw. am 31.03. beendet worden sein,
um für das jeweilige Semester noch eingeschrieben werden zu können.
Im Falle eines halbjährig gelenkten Praktikums erfolgt die Prüfung und Anerkennung durch die Schule. Diese stellt
auch das entsprechende Zertifikat aus. Maßgeblich ist hier das Datum der Zuerkennung der Fachhochschulreife durch
die Schule.
Vergiss nicht, deine Bewerbung abzuschicken.
Bitte beachte außerdem, dass die Kommunikation seitens der Hochschule Ruhr West ausschließlich über E-Mail
stattfindet. Behalte also dein Postfach im Auge und kontrolliere regelmäßig den Spamordner.
Ablauf des Bewerbungsverfahrens
Die Bewerbung (für max. zwei Studiengänge) erfolgt online über unser
Online-Portal (eCampus).
Der Bewerbungsbereich wird für das Wintersemester am 01.05. und für das Sommersemester am 01.12. freigeschaltet.
Für die zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge ist neben der Erstellung eines Accounts im eCampus
der Hochschule Ruhr West eine zusätzliche Registrierung bei der Zentralen Vergabestelle Hochschulstart –
hochschulstart.de –
erforderlich.
Bitte lies hierzu auch die Informationen zum
Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV)
.
Der Eingang der Bewerbung wird per E-Mail bestätigt.
Nach Ablauf der Bewerbungsfristen wird für zulassungsbeschränkte Studiengänge das jeweilige Auswahlverfahren
(Ranking) durchgeführt.
Erfolgreiche Bewerber:innen für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang werden auf Hochschulstart über
das Zulassungsangebot informiert. Dieses Angebot ist aktiv anzunehmen, um anschließend einen
Zulassungsbescheid zu erhalten. Danach bleiben 14 Tage Zeit (= Einschreibefrist), den Studienplatz
anzunehmen und die erforderlichen Unterlagen über den Online-Immatrikulations-Assistenten (OIA) einzureichen.
Für zulassungsfreie Studiengänge werden innerhalb der jeweiligen Fristen fortlaufend Zulassungen
ausgesprochen. Die Information über die Zulassung erfolgt per E-Mail. Sollte eine Zulassung nicht möglich sein,
wird im eCampus der entsprechende Ablehnungsbescheid zur Kenntnisnahme bereitgestellt.
Der aktuelle Bearbeitungsstatus der Unterlagen ist im Bewerbungsportal einsehbar. Sollte etwas fehlen, wird dies
per E-Mail mitgeteilt. Sobald die Einschreibung erfolgt ist, wird darüber mit zusätzlichen Hinweisen zum Versand
der Unterlagen für das Studium an der Hochschule Ruhr West informiert.
Bitte kontrolliere deshalb unbedingt regelmäßig dein E-Mail-Postfach. Die Hochschule Ruhr West kommuniziert
mit dir ausschließlich per E-Mail.
Bewerbungsverfahren über hochschulstart.de
Studienplätze für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge werden über eine zentrale Vergabestelle
(Stiftung für Hochschulzulassung) im
Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV)
vergeben.
Die Hochschule legt bestimmte Auswahlkriterien für den jeweiligen Studiengang fest. Im Verlauf des Verfahrens wird
geprüft, ob Bewerber:innen ein Angebot für einen Studienplatz erhalten können. Nach Abschluss der
Bewerbungsphase wird ein hochschulinternes Ranking durchgeführt und an Hochschulstart übermittelt. Liegt dann ein
Zulassungsangebot der Hochschule Ruhr West vor, muss dieses aktiv angenommen werden, um sich einschreiben
zu können.
Gemäß der Wunschliste können Bewerber:innen dieses Angebot annehmen oder aber mögliche höher priorisierte
Angebote abwarten. Wichtig: Sobald ein Angebot angenommen wurde, erhalten Bewerber:innen einen
Zulassungsbescheid für den gewünschten Studiengang und scheiden mit allen anderen Bewerbungen im DoSV
unwiderruflich aus dem laufenden Verfahren aus.
Weiterführende Informationen zum DoSV findest du auf den Seiten von
hochschulstart.de.
Bewerbung aus EU- und Nicht-EU-Ländern
Solltest du über ein Schulzeugnis sowie eine Staatsangehörigkeit aus einem Nicht-EU-Ausland verfügen, bewirbst du
dich nicht über den eCampus der HRW, sondern über die zentrale Servicestelle
uni-assist.
Uni-assist unterstützt viele deutsche Hochschulen im Bewerbungsverfahren der internationalen Studierenden.
Die Aufgabe von uni-assist besteht darin, die Bewerbungsunterlagen vorab zu prüfen, ausländische Noten in das
deutsche Notensystem umzurechnen und zulassungsfähige Bewerbungen an die Hochschulen weiterzuleiten.
Für die weitere Auswahl und Beratung der Bewerber:innen ist dann die jeweilige Hochschule zuständig.
Die Bewerbungsfristen für internationale Studierende entsprechen gem. § 5 der Einschreibungsordnung der Hochschule
Ruhr West denen der deutschen Bewerber:innen. Bitte informiere dich daher über die genauen Bewerbungsfristen für
den von dir gewünschten Studiengang. Die hier genannten Fristen gelten sowohl für Bewerbungen über das
Bewerbungsportal als auch über uni-assist.
Nachfolgende Tabelle soll dir für die Platzierung deiner Bewerbung eine Orientierung sein:
| Staatsangehörigkeit EU | Staatsangehörigkeit Nicht-EU | |
|---|---|---|
| HZB EU | eCampus HRW | eCampus HRW |
| HZB Nicht-EU | eCampus HRW | uni-assist |
Sprachkenntnisse
Bitte beachte, dass alle Studiengänge auf Deutsch unterrichtet werden, nur einzelne Veranstaltungen finden auf
Englisch statt. Für ein vollständiges Studium an der HRW sind gute Deutschkenntnisse daher unbedingte
Voraussetzung.
Folgende Sprachzertifikate werden akzeptiert:
- DSH-Prüfung mit Bewertung 2 oder 3
- TestDaF mit Bewertung 4 oder 5 in allen vier Teilprüfungen
- Goethe-Zertifikat C1 oder C2
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II)
Bitte beachten: Seit dem Sommersemester 2022 werden TELC-Zertifikate nicht mehr akzeptiert, da in der Vergangenheit kein ausreichendes Sprachniveau festgestellt werden konnte.
Sprachkenntnisse
Internationale Bewerber:innen
➔ Deutsche Sprache:
Die an der Hochschule Ruhr West angebotenen Studiengänge sind deutschsprachig. Nur einzelne Veranstaltungen
finden in englischer Sprache statt. Aus diesem Grund sind gute Deutschkenntnisse eine wichtige Voraussetzung für
ein erfolgreiches Studium. Zum Nachweis dieser Sprachkompetenz werden folgende Zertifikate akzeptiert:
- DSH-Prüfung mit Bewertung 2 oder 3
- TestDaF mit Bewertung 4 oder 5 in allen vier Teilprüfungen
- Goethe-Zertifikat C1
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II)
- Wichtig: Ab Sommersemester 2022 werden TELC-Zertifikate nicht mehr akzeptiert.
➔ Englische Sprache:
Für die Masterstudiengänge BWL-Internationales Marketing-Management und BWL-Asienmanagement werden gute
Englischkenntnisse vorausgesetzt, da einzelne Veranstaltungen in englischer Sprache stattfinden. Diese müssen
nachgewiesen werden. Ein gültiger Nachweis entspricht dem Niveau B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen (GER). In der Regel wird das Niveau B2 mit der Belegung des Schulfachs Englisch bis
zur Klasse 12 (G9) oder Klasse 11 (G8) erreicht. Weitere Nachweise können individuell geprüft werden. Bitte lade
ein PDF-Dokument des entsprechenden Nachweises in deiner Bewerbung über den eCampus hoch. Du erhältst eine
Rückmeldung, sollten deine Englischkenntnisse nicht ausreichen.
Hochschulzugangsberechtigungen / Zeugnisse
Arten der Hochschulzugangsberechtigung
➔ Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) ist der höchste deutsche Schulabschluss und berechtigt zum Studium an allen
Hochschulen und Universitäten in Deutschland.
➔ Fachhochschulreife (FHR)
Zum Erwerb der vollen FHR ist neben dem schulischen Teil auch ein fachpraktischer Teil nachzuweisen.
Details hierzu findest du im Abschnitt „Fachhochschulreife“.
➔ Berufliche Qualifikation
Für beruflich qualifizierte Bewerber:innen steht für jeden zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang in
jedem Semester eine Quote von 4% der Studienplätze zur Verfügung.
➔ Probestudium
In zulassungsfreien Studiengängen kann ein Probestudium absolviert werden. Hierbei besteht die Bedingung,
innerhalb der ersten vier Semester durchschnittlich 18 Leistungspunkte (ECTS) pro Semester zu erbringen
(insgesamt 72 ECTS nach vier Semestern).
➔ Zugangsprüfung
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge muss ggf. eine Zugangsprüfung absolviert werden, die Deutsch,
Englisch, Mathematik und einen studiengangsspezifischen mündlichen Teil umfasst. Die bestandene Zugangsprüfung
berechtigt zur Teilnahme am Zulassungsverfahren, ersetzt aber nicht die Bewerbung.
➔ Studienkolleg
Bewerber:innen mit ausländischem Abschluss können ggf. eine Feststellungsprüfung für einen bestimmten
Schwerpunktkurs (T- oder W-Kurs) ablegen. Nur wer den passenden Schwerpunkt besteht, kann sich einschreiben.
Informationen findest du z. B. bei
uni-assist (Thema Studienkolleg) und auf unsere Website für Internationale Bewerber:innen.
Fachhochschulreife
Zuerkennung der Fachhochschulreife (FHR)
Praktischer Teil der FHR:
Zum Erwerb der vollen FHR ist neben dem schulischen Teil auch ein fachpraktischer Teil nachzuweisen. Um den
fachpraktischen Teil zu erwerben, bieten sich verschiedene Möglichkeiten, z. B. abgeschlossene
Berufsausbildung nach Landes- oder Bundesrecht, langjährige Berufstätigkeit, gelenktes Praktikum oder
vergleichbare Tätigkeiten. Auf dem Schulabschlusszeugnis ist i. d. R. vermerkt, welche Anforderungen der
praktische Teil konkret erfüllen muss.
Wichtig: Die Art der praktischen Tätigkeiten führt nicht zu einer Fachbindung für ein künftiges Studium.
Ausführliche Informationen, Anträge und Bescheinigungen findest du z. B. bei der
Bezirksregierung Arnsberg
.
Kategorien der Fachhochschulreife:
- Die vollständige Fachhochschulreife wurde an der Schule erlangt. Einzureichen ist das Abschlusszeugnis mit dem Vermerk über die vollständige FHR sowie der erhaltenen Gesamtnote.
- Der schulische Teil wurde an der Schule erbracht. Ein Praktikum im Umfang von einem Jahr wurde absolviert. Die Anerkennung erfolgt ausschließlich durch den Praktikumsbetrieb („Bescheinigung über das einjährige gelenkte Praktikum zum Erwerb der FHR“). Den Vordruck findest du z. B. hier .
- Der schulische Teil wurde an der Schule erbracht. Ein Praktikum im Umfang von sechs Monaten wurde absolviert. Die Anerkennung erfolgt ausschließlich durch die Schule. Einzureichen ist das durch die Schule ausgestellte Zeugnis nach Anerkennung des Praktikums sowie das Zeugnis über den schulischen Teil der FHR inkl. Gesamtnote.
- Der schulische Teil wurde an der Schule erbracht. Der praktische Teil wird durch eine landesrechtlich anerkannte Berufsausbildung (z.B. IHK- oder HWK-Abschluss) nachgewiesen.
Bitte beachten: Das Praktikum / FSJ / FÖJ etc. muss
spätestens am 30.09. bzw. am 31.03. beendet sein, um noch für das jeweilige Semester eingeschrieben werden
zu können.
Solltest du unsicher sein, welche Kategorie der Fachhochschulreife auf dich zutrifft,
erkundige dich bitte an deiner Schule.
Vorpraktikum
Als Voraussetzung für die Einschreibung in die Vollzeit-Studiengänge Bauingenieurwesen und
Wirtschaftsingenieurwesen-Bau ist nachzuweisen, dass ein den Anforderungen entsprechendes Vorpraktikum absolviert
wurde.
Achtung, grundsätzlich gilt:
Ist die Einstufung und Einschreibung in ein höheres Fachsemester (ab dem 2. Fachsemester) aufgrund bereits
erbrachter, anrechenbarer Studienleistungen möglich, so kann dies nur erfolgen, wenn das erforderliche
Vorpraktikum bereits vollständig absolviert und bei Einschreibung nachgewiesen wurde.
Duale Studienbewerber:innen müssen kein Vorpraktikum nachweisen, da dieses über die Praxisphasen im Studium
abgegolten wird.
Bauingenieurwesen: 10-wöchiges Praktikum
Der Nachweis eines mindestens 5-wöchigen Baustellenpraktikums ist bereits vor Studienbeginn zu erbringen.
Weitere 5 Wochen sind bis zu Beginn des 3. Fachsemesters zu absolvieren. Im Vorpraktikum müssen erste Erfahrungen
mit mindestens zwei der folgenden Tätigkeiten gesammelt worden sein:
- Mauern, Schalen, Bewehren, Betonieren, Stahlbau, Holzbau
Bitte beachten:
Ein Schülerpraktikum, das im Rahmen der schulischen Ausbildung verpflichtend (anstelle des Unterrichts)
stattgefunden hat, kann als Vorpraktikum nicht anerkannt werden. Praktika in den Schulferien können ggf.
anerkannt werden.
Auch Berufsausbildungen können ganz oder teilweise als Vorpraktikum angerechnet werden.
Weitere Informationen zum Vorpraktikum Bauingenieurwesen findest du
hier
.
Wirtschaftsingenieurwesen-Bau: 4-wöchiges Praktikum
Der Nachweis eines mindestens 4-wöchigen Praktikums, zwingend auf der Baustelle zu absolvieren, soll bis zur
Einschreibung vorliegen. Wer eine Fachoberschule Technik (Fachrichtung Bautechnik) abgeschlossen hat
oder eine technische Assistent:innen-Ausbildung, bringt diesen Nachweis i. d. R. schon mit.
Ausführliche Infos findest du
hier
.
Berufliche Qualifikation
Für beruflich qualifizierte Bewerber:innen steht für jeden zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang in jedem
aufnehmenden Semester eine Quote von 4% der Studienplätze zur Verfügung.
Wurde die Hochschulzugangsberechtigung durch eine Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister, Techniker,
ggf. Fachwirt) erlangt, kann die Zulassung zu allen zulassungsfreien Studiengängen direkt erfolgen. Zudem
berechtigen diese Abschlüsse zur Teilnahme an den Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge.
Wurde die Hochschulzugangsberechtigung durch eine landesrechtlich anerkannte Ausbildung
(mindestens zwei Jahre) und eine anschließende dreijährige Tätigkeit im erlernten Beruf erlangt,
müssen Ausbildung und Berufserfahrung dem gewünschten Studiengang fachlich entsprechen, damit eine Zulassung
möglich ist. Die fachliche Eignung wird erst geprüft, sobald die Bewerbung über den eCampus erfolgt ist und alle
relevanten Unterlagen hochgeladen wurden.
Sollte die Ausbildung bzw. die anschließende berufliche Tätigkeit dem gewünschten Studiengang fachlich
nicht entsprechen, bestehen zwei Möglichkeiten der Zulassung:
- In zulassungsfreien Studiengängen kann ein Probestudium absolviert werden. Hierbei besteht die Bedingung, innerhalb der ersten vier Semester durchschnittlich 18 Leistungspunkte (ECTS) pro Semester zu erbringen. Wenn nach den ersten vier Semestern mindestens 72 ECTS vorliegen, kann das Studium ohne weitere Auflagen fortgeführt werden.
- Für zulassungsbeschränkte Studiengänge muss eine Zugangsprüfung absolviert werden. Diese stellt fest, ob Bewerber:innen die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das angestrebte Studium erfüllen. Die Zugangsprüfung besteht in der Regel aus den drei Teilen Deutsch, Englisch, Mathematik, ergänzt um einen studiengangsspezifischen mündlichen Prüfungsteil. Die Prüfungsleistungen werden benotet. Über die bestandene Zugangsprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das den Studiengang und die Durchschnittsnote ausweist. Mit dieser Durchschnittsnote nehmen die Bewerber:innen am Zulassungsverfahren teil. Nach erfolgreicher Absolvierung der Zugangsprüfung ist eine separate Bewerbung um einen Studienplatz erforderlich. Ein Anspruch auf einen Studienplatz wird also mit der bestandenen Zugangsprüfung nicht erworben.
Bitte beachten:
Gemäß Berufsbildungshochschulzugangsverordnung §1 Abs.1 sollen in diesem Verfahren nur Bewerber:innen
berücksichtigt werden, die im Sinne des §49 Abs.1–3 HG keine oder keine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung
haben. Falls also bereits eine schulische Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, ist ausschließlich der schulische
Werdegang in der Bewerbung anzugeben.
Duales Studium
Das duale Studium kombiniert den theoretischen Wissenserwerb an der Hochschule mit einer praktischen Ausbildung
oder Tätigkeit in einem Unternehmen. Kennzeichnend hierfür ist die Verknüpfung der Lerninhalte der beiden Lernorte:
Der Transfer des im Studium erlangten Wissens in den Betrieb und die Rückübertragung praktischer
Erfahrungswerte in die Theorie.
-
Ausbildungsintegriert:
Parallel zum Studium an unserer Hochschule findet eine betriebliche Ausbildung statt. Neben dem Bachelorabschluss wird zugleich ein Ausbildungsabschluss vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) erworben. -
Praxisintegriert:
Das Studium wird mit einer praktischen Tätigkeit in einem Unternehmen kombiniert (z. B. Werkstudententätigkeit). Neben dem Bachelorabschluss können zusätzlich umfangreiche Praxiserfahrungen nachgewiesen werden.
Wichtig: Ein duales Studium kann nur in Kombination mit einer Ausbildung / einer Tätigkeit in einem Unternehmen stattfinden,
das einen Kooperationsvertrag mit der Hochschule Ruhr West abgeschlossen hat.
Bitte wende dich für Fragen rund um das duale Studium an:
Frau Beatrix Holzer
Telefon: 0208 88254-126
E-Mail:
beatrix.holzer@hs-ruhrwest.de
Teilzeitstudium
Bachelorstudium in Teilzeit – flexibel studieren mit einem Teilzeitstudium an der HRW
Ein Studium in Teilzeit ermöglicht es, das Studium über einen längeren Zeitraum zu strecken und dabei flexibel zu
bleiben. Diese Studienvariante richtet sich an alle, die neben dem Studium arbeiten, familiäre Verantwortung
übernehmen oder intensive zeitliche Verpflichtungen (z. B. Leistungssport) haben.
Für wen ist ein Teilzeitstudium geeignet?
- Studierende, die neben dem Studium arbeiten (müssen)
- Personen mit familiären Verpflichtungen, z. B. Kinderbetreuung / Pflege
- Leistungssportler:innen oder Musiker:innen mit hohem Trainings-/Übungsaufwand
- Menschen, die bewusst mehr Zeit für ihr Studium einplanen möchten
Für wen ist ein Teilzeitstudium weniger geeignet?
- Studierende, die auf BAföG-Förderung angewiesen sind
- Personen, die die Studiendauer möglichst kurz halten wollen
- Interessierte an einem strikt durchgetakteten berufsbegleitenden Programm mit Abend-/Wochenendleisten
BAföG und Teilzeitstudium – keine Förderung nach dem BAföG
Ein offizielles Teilzeitstudium ist nicht BAföG-förderfähig (unabhängig von deiner tatsächlichen Arbeitslast).
Bildungskredit (BAföG-Bankdarlehen)
Der Bildungskredit ist ein zinsgünstiger Kredit für Studierende in fortgeschrittenen Phasen. Im Gegensatz zum KfW-Studienkredit ist die Inanspruchnahme des Bildungskredits im Teilzeitstudium ausgeschlossen.
KfW-Studienkredit
Der Studienkredit der KfW-Bankengruppe kann auch für ein Teilzeitstudium in Anspruch genommen werden (Ausnahme: Bildungsausländer:innen). Bitte informiere dich direkt zu den Konditionen der KfW.
Kindergeld
Der Teilzeitstatus beeinflusst den Kindergeldanspruch grundsätzlich nicht. Es gelten dieselben Regeln wie bei Vollzeitstudierenden.
Regelstudienzeit
Im Teilzeitstudium ist die Regelstudienzeit verlängert.
Versicherungsstatus
Wenn du neben dem Studium arbeitest, kann sich dein Krankenversicherungsstatus ändern. Ob du familienversichert bist, den Studententarif bekommst oder als normale:r Arbeitnehmer:in geführt wirst, hängt u. a. von deinem Alter und dem tatsächlichen zeitlichen Arbeitsumfang ab.
Grundsätzlich gilt (Stichwort Werkstudentenprivileg): Vollzeitstudierende dürfen bis zu 20 Stunden wöchentlich arbeiten und gelten trotzdem weiter als Studierende. Bei höherem Umfang entfällt dieses Privileg und du wirst voll als Arbeitnehmer:in versichert.
Masterstudium in Teilzeit
In den betriebswirtschaftlich ausgerichteten Masterstudiengängen finden Präsenzveranstaltungen typischerweise am Freitagnachmittag bzw. Samstag statt. Umfangreiche Lernmaterialien und das E-Learning-Portal unterstützen das selbständige Lernen.
Externer Hochschulwechsel
➔ Allgemeines:
Bei einem Wechsel von einer deutschen oder ausländischen Hochschule sowie bei einem Studiengangwechsel innerhalb
der HRW ist es möglich, erbrachte Studienleistungen anerkennen zu lassen, sofern deren Inhalte wesentlich mit den
entsprechenden HRW-Modulen übereinstimmen.
Damit die Anerkennung geprüft werden kann, musst du sie beantragen. Bei der Bewerbung für das höhere Fachsemester
erfolgt dies im Zuge der Bewerbung. Dort gibst du an, welches Modul des vorherigen Studiengangs auf welches HRW
Modul anerkannt werden soll. Um die Vergleichbarkeit der entsprechenden Module vorab zu prüfen, empfiehlt sich
ein Blick in das aktuelle Modulhandbuch des HRW-Studiengangs. Eine Recherche durch die HRW erfolgt nicht.
Wenn du unsicher bist, empfehlen wir dir Rücksprache mit der Studiengangsleitung.
Sobald eine Einschreibung erfolgt ist, kann ein weiterer Antrag auf Anerkennung von Leistungen im eCampus
gestellt werden.
➔ Weiteres Verfahren:
Nachdem du die Anerkennung beantragt hast, wird geprüft, ob es bereits einen vergleichbaren Präzedenzfall gab.
Liegt ein Präzedenzfall vor, wird diese Entscheidung übernommen. Bei bislang nie geprüften Fällen entscheiden die
Fachprüfer:innen anhand der Modulbeschreibungen. Ggf. werden weitere Unterlagen angefordert.
Nach Abschluss des Verfahrens erhältst du einen Bescheid über die Anerkennung. Hierin steht, welche Leistungen
anerkannt werden und welche nicht. Anerkannte Leistungen werden verbucht.
➔ Höchstgrenze für anerkannte Credits:
Innerhalb eines Bachelorstudiengangs können max. 150 Credits anerkannt werden. Bei Masterstudiengängen liegt die
Obergrenze bei 60 Credits.
Alle wichtigen Details dazu haben wir für dich in unserem Flyer "Hochschulwechsel - Anerkennung von Leistungen und Einstieg in ein höheres Fachsemester" zusammengestellt.
Interner Studiengangwechsel
Ein Studiengangwechsel für Studierende der HRW ist in der Regel unkompliziert möglich.
Du kannst dich innerhalb des Bewerbungszeitraums über den
eCampus
mit deinen Studierenden-Zugangsdaten für das kommende Semester bewerben und durchläufst dann ganz regulär den
Bewerbungsprozess.
Falls bereits eine erhebliche Anzahl an Studienleistungen erbracht wurde, die möglicherweise für den gewünschten
Studiengang anrechnungsfähig sind, kommt eine Bewerbung für das höhere Fachsemester infrage. Wir empfehlen
vorsorglich, sich gleichzeitig auch für das 1. Fachsemester zu bewerben, sofern möglich.
Die inhaltliche Prüfung und Anerkennung von Leistungen obliegt dem jeweiligen Fachbereich. Zur groben Orientierung
gilt folgende Einordnung:
- ab 45 Credits → Einstufung ins 2. Fachsemester
- ab 75 Credits → 3. Fachsemester
- ab 105 Credits → 4. Fachsemester
- ab 135 Credits → 5. Fachsemester
Leistungssport
Die Hochschule Ruhr West bietet Leistungssportler:innen sehr gute Bedingungen für eine duale Karriere im
Leistungssport und im Studium. Leistungssportler:innen können bei nachgewiesener aktueller Mitgliedschaft in
einem A-, B-, C- oder C/D-Kader eines Bundesfachverbandes des DOSB ggf. direkt für einen zulassungsbeschränkten
Studiengang zugelassen werden. Zuständig hierfür ist der Bereich
Bewerbung und Einschreibung
.
Die jeweiligen Bewerbungsfristen sind unbedingt einzuhalten, da diese Plätze vorab vergeben werden.
Wartezeit
Ein bestimmter prozentualer Anteil der zur Verfügung stehenden Studienplätze wird bei zulassungsbeschränkten
Bachelorstudiengängen nach dem Kriterium der Wartezeit vergeben. Grundsätzlich gilt:
Je höher die Anzahl an Wartesemestern (Halbjahre), desto größer die Chance auf den gewünschten Studienplatz.
Mit Inkrafttreten der neuen Studienplatzvergabeverordnung können jedoch maximal sieben Wartesemester
berücksichtigt werden.
Als Wartezeit gilt die Zeit zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) und dem Beginn des
ersten Studiums. Achtung: Wartezeiten entstehen nur dann, wenn in dieser Zeit nicht studiert wird. Auch Zeiten
zwischen bereits aufgenommenen Studien zählen nur dann als Wartezeit, wenn keine Immatrikulation an einer
deutschen Hochschule bestand.
Bitte gib bei deiner Bewerbung deine Studienzeiten korrekt an. Die Wartesemester werden systemseitig berechnet
und du wirst mit dieser Zahl automatisch am Vergabeverfahren beteiligt. Bei falschen Angaben kann eine
ausgesprochene Zulassung nachträglich zurückgenommen werden.
Härtefälle
Ein Härtefallantrag im Zulassungsverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge kann gemäß §10
Vergabeverordnung NRW gestellt werden.
Die über die Härtefallquote zu vergebenden Studienplätze sind Bewerber:innen vorbehalten,
für die eine Ablehnung des Zulassungsantrags eine „außergewöhnliche Härte“ darstellen würde.
Es müssen besondere soziale oder familiäre Gründe vorliegen, die eine sofortige Aufnahme des Studiums zwingend
erforderlich machen.
Der Antrag muss zusammen mit der Bewerbung im Bewerbungsportal gestellt werden. Die besondere Ausnahmesituation ist
ausführlich und schlüssig zu begründen und mit Nachweisen zu belegen. Die Rangfolge der Bewerber:innen wird nach
dem Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.
Regelung für den Übergang vom Bachelor zum Master (Master unter Vorbehalt)
Bewerber:innen, die nahtlos ein Masterstudium aufnehmen möchten, ihren Bachelorabschluss jedoch noch nicht
vollständig abgeschlossen haben, kann eine verlängerte Frist für die Beendigung des Erststudiums gewährt werden
(bis zu sechs Monate ab Semesterbeginn). Die Anmeldung zur Abschlussarbeit muss zum Zeitpunkt der Einschreibung
nachgewiesen werden. Zudem ist das (anvisierte) Datum des Kolloquiums bei der Bewerbung anzugeben.
Sollte nach Ablauf dieser Frist der Nachweis über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nicht erbracht worden
sein, erlischt die Einschreibung.
Masterzulassung mit 180-ECTS-Bachelor: So holst du die fehlenden 30 Credits nach
Learning Agreement
Für die Aufnahme eines Masterstudiengangs an der Hochschule Ruhr West sollte grundsätzlich ein Abschluss eines
mindestens siebensemestrigen berufsqualifizierenden Studiums im Umfang von 210 Credits vorliegen. Bewerber:innen
mit einem Erstabschluss im Umfang von 180 Credits haben jedoch die Möglichkeit, fehlende Credits
nachzuholen.
In diesem Fall sind bis zur Anmeldung zur Masterarbeit zusätzliche bacheloradäquate Leistungen im Umfang von
30 Credits nachzuweisen, sodass mit Abschluss des Masterstudiengangs insgesamt 300 Credits erreicht werden.
Möglich ist die Anrechnung von Praxiszeiten; es können aber auch Learning Agreements über das Nachholen
bestimmter Module abgeschlossen werden.
Der Online-Antrag für das Learning Agreement ist über den
eCampus
zu finden: Unterlagen > Anträge > Antrag auf Learning Agreement Master.
Dort ist die Vereinbarung für den entsprechenden Studiengang als PDF herunterzuladen und gemeinsam mit der
Studiengangleitung auszufüllen. Das vollständige und unterzeichnete Learning Agreement ist anschließend im
Online-Antrag hochzuladen und abzuschicken.
Informationen zu den erforderlichen Credits findest du in der jeweiligen Prüfungsordnung.
Zulassungsbescheid erhalten - wie geht es weiter?
Einzureichende Unterlagen für die Online-Einschreibung
Das Immatrikulationsverfahren wird online durchgeführt, daher musst du keine Unterlagen postalisch einreichen. Im eCampus steht der Online-Immatrikulations-Assistent (OIA) zur Verfügung, der dich durch alle notwendigen Schritte leitet.
Können wir dir für den gewünschten Studiengang eine Zulassung aussprechen, erhältst du per E-Mail davon Kenntnis. Logge dich mit den gleichen Zugangsdaten ein, welche du bereits für die Erstellung der Online-Bewerbung genutzt hast und lade dir deinen Zulassungsbescheid herunter. Bitte beachte die Informationen und nutze den Immatrikulationsbogen, der zur Bearbeitung bereitsteht.
Annahme des Studienplatzes (Annahmeerklärung, Datenschutzerklärung, Verpflichtungserklärung)
In diesem Bereich sind die entsprechenden Häkchen zu setzen.
Um dich immatrikulieren zu können, benötigen wir zwingend deine Einwilligung zur Nutzung, Verarbeitung und Weiterleitung deiner personenbezogenen Daten (Einwilligung Datenschutzerklärung.
Die Hochschule Ruhr West ist eine weltoffene Hochschule, die sich gegen jegliche Art von Diskriminierung stellt. Dies erwarten wir auch von unseren Studierenden. Mit deiner Unterschrift verpflichtest du dich zur Einhaltung der hier gelebten Werte (Verpflichtungserklärung).
Krankenversicherung
Zur Annahme des Studienplatzes ist ein Nachweis der Krankenversicherung zu erbringen.
Mit Einführung des Elektronischen Studenten-Meldeverfahrens (ESMV) findet die Übermittlung der relevanten Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen ausschließlich auf elektronischem Wege statt.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Krankenkasse dazu aufzufordern, der Hochschule Ruhr West deinen Versicherungsstatus zu melden. Gib der Krankenkasse unsere Betriebsnummer 193 149 03 und unsere Hochschulnummer H0002648, um die korrekte Zuordnung zur Hochschule zu gewährleisten.
Privatversicherte oder Personen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, wenden sich an eine beliebige Krankenkasse, damit diese uns die Befreiung von der Versicherungspflicht melden kann.
Personalausweis
Mit einem amtlichen Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) ist uns die Identität nachzuweisen. Achte auf die Gültigkeit. Sollte der Ausweis bereits abgelaufen sein, ist der Nachweis trotzdem einzureichen und umgehend ein neues Identitätsdokument bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung zu beantragen.
Zeugniss(e) der Hochschulzugangsberechtigung
Für eine Einschreibung benötigen wir das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung.
Lade dieses im Immatrikulationsbogen an der entsprechenden Stelle hoch. Wir behalten uns hierbei vor, die Originalzeugnisse anzufordern.
Semesterbeitrag/Semestergebühren
Die Überweisungsquittung dient als Beleg dafür, dass die Zahlung des Semesterbeitrags erfolgt ist. Die Bankverbindung der Hochschule Ruhr West und die zu zahlende Summe findest du in deinem Zulassungsbescheid. Bitte beachte unbedingt den Verwendungszweck, um eine korrekte Zuordnung der Zahlung zu gewährleisten. Der Verwendungszweck ist die Bewerbernummer ohne ergänzende Zusätze. Solltest du bereits an der HRW studieren, dann ist der Verwendungszweck deine Matrikelnummer. Achte bitte darauf, dass Empfängerkonto und IBAN (der Hochschule Ruhr West) auf dem Überweisungsbeleg deutlich erkennbar sind.
Vorpraktikum
Für die Einschreibung in die Studiengänge Bauingenieurwesen sowie Wirtschaftsingenieurwesen - Bau ist der Nachweis eines Vorpraktikums erforderlich. Weitere Informationen dazu findest du hier in dem Bereich "Vorpraktikum".
Duales Studium
Möchtest du dich in ein duales Studium einschreiben, ist ein Ausbildungs-, bzw. Arbeitsvertrag einzureichen. Informationen zu unserem dualen Studienangebot findest du hier.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Sofern du bereits an einer anderen deutschen Hochschule studiert hast, benötigst du zur Einschreibung an der Hochschule Ruhr West eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Dokumentation deines Studienverlaufs, aus der hervorgeht, dass du deinen Prüfungsanspruch nicht verloren hast und den Studiengang fortführen kannst.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der jeweiligen Hochschule ausgestellt.
Hast du zuvor im Ausland studiert, ist diese Bescheinigung nicht erforderlich.
Exmatrikulationsbescheinigung
Solltest du bereits an einer anderen Hochschule in Deutschland studiert haben, so sind uns diese Vorstudienzeiten zwingend anzugeben. In diesem Fall benötigen wir unbedingt eine ordnungsgemäße Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule. Folgende Informationen sind relevant: Studiengang, Fachsemester, Hochschulsemester, Zeitraum der Immatrikulation, Datum der Exmatrikulation. Solltest du in der Vergangenheit an mehreren Hochschulen eingeschrieben gewesen sein, so benötigen wir von jeder dieser Hochschulen die Exmatrikulationsbescheinigung. Hast du zuvor im Ausland studiert, ist diese Bescheinigung nicht erforderlich.
Zweithörerschaft - Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Heimathochschule
Falls an der Hochschule Ruhr West ein Parallelstudium angestrebt wird, so ist die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule der Ersthörerschaft einzureichen.
Bitte beachte die Informationen bezüglich der großen Zweithörerschaft.
Semesterbeitrag: Erlass, Erstattung und Bezahlung
Als Voraussetzung für die Immatrikulation ist die Zahlung des vollständigen Semesterbeitrages nachzuweisen.
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus den Beiträgen für das Deutschlandsemesterticket, für das Studierendenwerk und für den allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Er wird im Rahmen der Immatrikulation bzw. Rückmeldung von der Hochschule Ruhr West für das Studierendenwerk Essen-Duisburg und die Verkehrsbetriebe Rhein Ruhr erhoben und anschließend direkt an diese Stellen weitergeleitet. Somit ist die Hochschule Ruhr West an die Rückerstattungsregelungen des Studierendenwerks gebunden.
Weitere Informationen findest du auf der Seite Studienfinanzierung.
Bist du immatrikuliert, möchtest aber den Studienplatz zurückgeben, so ist eine Rückerstattung des bereits gezahlten Semesterbeitrages möglich. Die Tabelle gibt einen Überblick:
| Du hast gezahlt, wurdest jedoch noch nicht immatrikuliert. | Du wurdest bereits immatrikuliert. | |
|---|---|---|
| vor Vorlesungsbeginn | Bitte sende eine E-Mail an bewerbung@hs-ruhrwest.de mit der Absage des Studienplatzes. ➔ Der Semesterbeitrag wird erstattet; gebe hierfür deine Kontodaten (Kontoinhaber, IBAN, BIC, Bank) an. ➔ Du erhältst keine Exmatrikulationsbescheinigung* |
➔ Die Immatrikulation wird storniert. ➔ Der Semesterbeitrag wird erstattet; gebe hierfür deine Kontodaten (Kontoinhaber, IBAN, BIC, Bank) an ➔ Du erhältst keine Exmatrikulationsbescheinigung* ➔ Nach Stornierung der Immatrikulation erlischt das Deutschlandsemesterticket. Den erhaltenen Studierendenausweis vernichte bitte selbständig |
| nach Vorlesungsbeginn | Bitte sende eine E-Mail an bewerbung@hs-ruhrwest.de mit der Absage des Studienplatzes. ➔ Der Semesterbeitrag wird erstattet; gebe hierfür deine Kontodaten (Kontoinhaber, IBAN, BIC, Bank) an. ➔ Du erhältst keine Exmatrikulationsbescheinigung* |
Bitte stell einen Antrag auf Exmatrikulation in eCampus (Bereich "Unterlagen" > "Anträge"). ➔Der Semesterbeitrag kann nicht erstattet werden; der Beitrag wurde bereits an das Studierendenwerk und die Verkehrsbetriebe abgeführt. Du behältst deinen Studierendenausweis und das Deutschlandsemesterticket bis zum Zeitpunkt der Exmatrikulation ➔ Du erhältst eine Exmatrikulationsbescheinigung. |
Die Ausstellung einer Exmatrikulationsbescheinigung ist somit nicht erforderlich, da keine Hochschulsemester gezählt wurden.
Endgültig nicht bestandenes Vorstudium
Wurde in dem gewählten Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden, so ist die Einschreibung an der Hochschule Ruhr West für diesen Studiengang nicht möglich. Gleiches gilt entsprechend für verwandte oder vergleichbare Studiengänge, soweit dies in der Prüfungsordnung so bestimmt ist.
Die Zulassungsprüfung erfolgt nach Eingang der Bewerbung im eCampus. Bitte lade in deiner Bewerbung sämtliche erforderlichen Nachweise (z.B. den Studienverlaufsplan des endgültig nicht bestandenen Studiengangs sowie deine aktuelle Leistungsübersicht) hoch. Sollten wir dich wegen der endgültig nicht bestandenen Leistung nicht für den gewünschten Studiengang zulassen können, wird dir ein entsprechender Ablehnungsbescheid zum Abruf im eCampus bereitgestellt.
Zweit- und Gasthörerschaft
Informationen zu Zweit- und Gasthörerschaft findest du auf der Seite Zweithörer.
Zweitstudium
Zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge sind primär Studieninteressierten vorbehalten, die über noch keinen deutschen Studienabschluss verfügen. Somit ergibt sich eine nur sehr geringe Anzahl an Zweitstudienplätzen. Als Bewerber:in für ein Zweitstudium giltst du, wenn du bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen hast und dich an der Hochschule Ruhr West für ein weiteres Studium des gleichen Abschlussniveaus bewirbst.
Aufgrund der geringen Kapazitäten werden die Studienplätze für ein Zweitstudium nach Punktwerten vergeben. Maßgeblich für die Berechnung sind Abschlussnote des Erststudiums und angeführte, individuelle Gründe. Gegebenenfalls wird nach einer Familienphase ein Bonus wegen eines beruflichen Neu- oder Wiedereinstiegs gewährt. Weiterführende Informationen zum Vergabeverfahren findest du hier.
Wie kann ich meine Daten (Hochschul-Account) aktualisieren?
Über das Portal SelfCare HRW können folgende Dienste genutzt werden:
- Konto aktivieren
- Passwort zurücksetzen
- Benutzername zuschicken
- Passwort ändern
- Kommunikationsdaten ändern
Diese Anleitung hilft dir bei der Nutzung von Selfcare HRW.
Ankommen und Durchstarten: Die wichtigsten Informationen zum Start
Die ersten Tage an der Hochschule sind spannend, aufregend und vielleicht auch chaotisch – ein neuer Lebensabschnitt geht los!
Damit du dir einen ersten Überblick verschaffen kannst, stellen wir dir gerne die wichtigsten Anwendungen, Anlaufstellen und Services in einer kurzen Zusammenfassung zur Verfügung: Fibel