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Mitwirken

Die breite Beteiligung aller Interessengruppen der Hochschule ist eines unserer zentralen Prinzipien. 

Neben der gemeinsamen Arbeit in und mit den verschiedenen Gremien, entwickeln und etablieren wir stetig neue Formaten zur Beteiligung aller Hochschulgruppen, wie zum Beispiel die Anwendung von Losverfahren, um die Perspektiven von in Gremien unterrepräsentierte Gruppen berücksichtigen zu können. 

So wird eine gerechte Teilhabe unterstützt. Offene Kommunikation und eine ausgeprägte Fehlerkultur fördern Demokratiebildung und tragen zur Aufklärung und Information der Hochschulgemeinschaft bei. 

Bei Rückfragen erreichen sie uns unter der folgenden Mail.
mitwirken@hs-ruhrwest.de 

Die Gremien

AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss)

Der Allgemeiner Studierendenausschuss ist die oberste Interessenvertretung der Studierenden. Er setzt sich aus Studierenden zusammen und besteht aus mehreren Referaten. Der AStA ist ein wichtiger Bestandteil des studentischen Lebens an der Hochschule und bietet den Studierenden die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung ihres Studiums und ihres Lebens auf dem Campus teilzunehmen.

  •  Interessenvertretung der Studierenden
  • Organisation von Veranstaltungen
  • Beratung & Unterstützung von Studierenden
  • Verwaltung & Vertretung der Studierendenschaftsbeiträge
  • Ansprechpartner bei Wohnungs- und Arbeitssuche
  • Prüfung von Sozialen Härtefällen

Es gibt folgende Referate zu besetzen:

  • Sport, Kultur & Freizeit
  • Marketing, Sponsoring & Social Media
  • Hochschulpolitik & Bildung
  • Diversity & Internationales
  • Soziales &  Recht
  • Finanzen
  • IT & Technik
  • Mobilität & Umwelt
  • Campussprecher:in Mülheim / Kassenverwalter:in
  • Campussprecher:in Bottrop / Kassenverwalter:in

1. Möglichkeit zur Mitgestaltung: 
Als Mitglied des AStA hast du die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung des studentischen Lebens an der HRW mitzuwirken. Du kannst Ideen und Vorschläge einbringen und mit anderen zusammenarbeiten, um positive Veränderungen zu bewirken.

 

2. Vertretung der Studierendeninteressen: 
Der AStA vertritt die Interessen der Studierenden gegenüber der Hochschule und anderen Institutionen. Dadurch kann die Arbeit im AStA auch zur persönlichen Entwicklung beitragen. Als Mitglied hast du die Möglichkeit, dich aktiv für die Belange der Studierenden einzusetzen und deren Anliegen zu vertreten.

 

3.       Berufliche Kompetenzen und Erfahrungen
Die Arbeit im AStA kann dir wertvolle Fähigkeiten und Erfahrungen vermitteln, die in deinem späteren Berufsleben von Vorteil sein können. Dazu gehören beispielsweise Projektmanagement, Kommunikation und Teamarbeit.

 

4. Netzwerken: 
Als Mitglied des AStA hast du die Möglichkeit, Kontakte zu anderen Studierenden, aber auch zu Hochschulmitarbeitenden, Alumni und anderen Personen des Hochschullebens zu knüpfen. Dies kann dir nicht nur während deines Studiums von Vorteil sein, sondern auch später im Berufsleben.

 

5. BAföG-Vorteile, Aufwandsentschädigung und Krankenkassenermäßigungen: 
In einigen Fällen werden die Tätigkeiten auf die Regelstudienzeit und den Leistungsnachweis angerechnet, dies kann sich positiv auf die BAföG-Förderdauer auswirken. Zudem wird eine ehrenamtliche Aufwandsentschädigung gewährt. Manche Krankenkassen bieten ermäßigte Tarife für Studierende in Gremien, was finanzielle Vorteile mit sich bringt.

Mitglieder: 15 Studierende

Für den Vorsitz des AStA kann man sich beim Studierendenparlament (Stupa) bewerben. Das Stupa wählt dann mit einfacher Mehrheit unter den Kandidat:innen eine Person aus. Im Anschluss werden die Referent:innen von dem:der Vorsitzenden des AStA dem Stupa vorgeschlagen und dann mit Zustimmung des StuPa bestellt und entlassen.

Die Amtszeit im AStAs beträgt ein Jahr. In der Vorlesungszeit trifft sich der AStA mindestens einmal im Monat zur Sitzung. Darüber hinaus werden Sprechstunden angeboten und die Tätigkeiten je nach Referat werden in diesen Zeiten erledigt.

Berufungskommission

Eine Berufungskommission im Fachbereich ist ein Gremium, dass sich mit der Auswahl von Bewerber:innen für Professuren befasst. Ihre Arbeit wird nach einer verbindlichen Berufungsordnung geregelt.

  • Bewachung der Stellenbesetzung von Professor:innen
  • Überprüfung der Qualifikationen
  • Gestaltung eines fairen Auswahlverfahrens 

1. Einfluss auf die Auswahl der neuen Professur: 
Professor:innen wiederum prägen durch ihre Forschungsschwerpunkte und fachliche Expertise neue und bestehende Studiengänge und prägen das Bild der HRW nach außen.

 

2. Erweiterung des Netzwerks: 
Durch die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern der Berufungskommission, insbesondere den Professor:innen und wissenschaftlichem Personal, sowie  den Bewerbenden selbst hat man die Möglichkeit, sein Netzwerk zu erweitern und wertvolle Kontakte zu knüpfen.

 

3. Erwerb von Kompetenzen: 
Die Arbeit in der Berufungskommission ermöglicht es wichtige fachliche, organisatorische sowie soziale Kompetenzen zu entwickeln und zu verbessern.


 

4. Reputation: 
Die Beteiligung an der Berufungskommission kann auch dazu beitragen, das eigene Ansehen und die Reputation zu steigern, da die studentischen Mitglieder in der Probevorlesung die Meinung ihrer Mitstudierenden zu den Bewerbenden einholen und so sichtbar werden. 

 

5. BAföG-Vorteile und Krankenkassenermäßigungen: 
In einigen Fällen werden die Tätigkeiten auf die Regelstudienzeit und den Leistungsnachweis angerechnet. Dies kann sich positiv auf die BAföG-Förderdauer auswirken. Zudem bieten bestimmte Krankenkassen ermäßigte Tarife für Studierende in Gremien, was finanzielle Vorteile mit sich bringt.

Zusammensetzung der Berufungskommission:  

  • 2 Studierende
  • 4 Profesor:innen
  • Ein:e wissenschaftliche Mitarbeitende

Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat ist ein beratendes und überwachendes Gremium für die Fachbereichsleitung und kann Empfehlungen an die Fachbereichsleitung geben. Darüber hinaus muss der Fachbereichsrat über verschiedenste Maßnahmen des Fachbereichs Beschlüsse fassen. Diese Beschlüsse sind für die Fachbereichsleitung bindend.

 

  • Studiengänge kontinuierlich verbessern
  • Entwicklung & Überwachung von Lehrplänen
  • Haushalts- und Personalplanung
  • Gestaltung der Anforderungen und Kriterien neuer Professuren
  • Unterstützung der Fachschaften
  • Qualitätssicherung in der Lehre und Forschung fördern

 

1. Mitgestaltungsmöglichkeiten:

Du hast die Chance, aktiv an der Entwicklung des Fachbereichs mitzuwirken, indem du Vorschläge einbringst, Diskussionen initiierst und konstruktives Feedback gibst. Wenn du dich im Fachbereichsrat engagierst, kannst du dazu beitragen, positive Veränderungen in deinem Fachbereich und der Hochschule insgesamt zu bewirken

 

2. Networking:

Durch die Arbeit im Fachbereichsrat hast du die Möglichkeit, mit anderen Fachleuten deines Fachbereichs in Kontakt zu kommen, die in deinem Berufsfeld tätig sind, und dein professionelles Netzwerk zu erweitern. Diese Kontakte können später im Studium oder im Beruf von Vorteil sein

 

3. Berufliche und Persönliche Entwicklung: 
Als Mitglied des Fachbereichsrats kannst du dein Wissen und deine Fähigkeiten im Bereich der Hochschulpolitik und anderen Bereichen (z.B. Kommunikation, Konfliktlösung und Organisation) verbessern, was dir bei der weiteren beruflichen Entwicklung hilfreich sein kann. 

 

4. Anerkennung und Prestige: 
Die Arbeit im Fachbereichsrat wird als ehrenvolles Engagement angesehen und wird von der Hochschule als solches anerkannt und gewürdigt werden. Zudem kann dies auch die Karrierechancen verbessern und die berufliche Reputation der Studierenden positiv beeinflussen.

 

5. BAföG-Vorteile und Krankenkassenermäßigungen: 
In einigen Fällen werden die Tätigkeiten auf die Regelstudienzeit und den Leistungsnachweis angerechnet. Zudem bieten bestimmte Krankenkassen ermäßigte Tarife für Studierende in Gremien, was finanzielle Vorteile mit sich bringt.

Dem Fachbereichsrat gehören als stimmberechtigt an: 

  • 2 Studierende
  • 6 Professor:innen
  • 3 wissenschaftliche Mitarbeitende
  • ein:e Mitarbeitende:r aus Technik und Verwaltung
     

Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr und beginnt zum 01. Oktober des jeweiligen Wahljahres. Der FBR wird vom Vorsitz (Dekan:in) bei Bedarf, mindestens jedoch dreimal im Semester einberufen. 
Per Wahlvorschlag kann man sich für das Gremium aufstellen lassen. Die Wahlvorschläge sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung des Wahlausschreibens bei der Wahlleitung einzureichen. Die Wahl wird Ende des Sommersemesters durchgeführt.

Fachschaftsvertretung

Die Fachschaftsvertretung ist eine Gruppe von Studierenden, die sich aufgrund ihrer Studienfächer oder Fachbereichszugehörigkeit zusammenschließen, um ihre Interessen zu vertreten und sich gegenseitig zu unterstützen, somit gibt es an der HRW 4 Fachschaftsvertretungen.

 

  • Interessenvertretung der Studierenden des jeweiligen Fachbereichs
  • Organisation von Veranstaltungen
  • Beteiligung an der Gestaltung der Lehrpläne
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Studierenden und Dozierenden

1. Gestaltungsmöglichkeiten:

Als Mitglied der Fachschaft hast du die Möglichkeit, die Entwicklung deines Fachbereichs an der Hochschule aktiv mitzugestalten. Du kannst Veranstaltungen organisieren, Arbeitsgruppen gründen und Ideen für Verbesserungen einbringen.

 

2. Praktische Erfahrungen: 
Die Arbeit in der Fachschaftsvertretung bietet dir die Möglichkeit, praktische Erfahrungen in den Bereichen Organisationsmanagement, Teamarbeit und Kommunikation zu sammeln. Diese Erfahrungen sind für deinen zukünftigen Beruf von unschätzbarem Wert.

 

3. Persönliche Entwicklung:

Die Arbeit in der Fachschaftsvertretung bietet dir die Möglichkeit, deine Fähigkeiten und Talente weiterzuentwickeln, dein Selbstbewusstsein zu stärken und deine persönliche Entwicklung voranzutreiben. Zudem kannst du Freundschaften schließen, von anderen lernen und gemeinsam Erfolge feiern.

 

4. Netzwerkaufbau: 
Als Teil der Fachschaftsvertretung hast du die Möglichkeit, Kontakte zu anderen Studierenden in deinem Fachbereich, aber auch zu Professor:innen, Mitarbeitenden der Hochschule und Vertreter:innen der Industrie aufzubauen.

 

5. BAföG-Vorteile und Krankenkassenermäßigungen: 
In einigen Fällen werden die Tätigkeiten auf die Regelstudienzeit und den Leistungsnachweis angerechnet. Dies kann sich positiv auf die BAföG-Förderdauer auswirken. Zudem bieten bestimmte Krankenkassen ermäßigte Tarife für Studierende in Gremien, was finanzielle Vorteile mit sich bringt.

Mitglieder: 15 Studierende

Die Amtszeit der beträgt ein Jahr und beginnt zum 01. September des jeweiligen Wahljahres. Die Fachschaft wird vom Vorsitz bei Bedarf, mindestens jedoch während der Vorlesungszeit einmal pro Monat im Semester einberufen.

Jedes Jahr am Ende des Sommersemesters kann man sich per Wahlvorschlag für die Fachschaftsvertretung aufstellen lassen. Jeder Wahlvorschlag kann beliebig viele Namen von Wahlberechtigten enthalten, die zur Kandidatur bereit sind.

Kommission Forschung und Transfer

Die Kommission Forschung und Transfer (FuT) beschäftigt sich mit der Förderung der Forschung und des Wissens- und Technologietransfers der Hochschule. Sie berät den Senat und den:die Vizepräsident:in für Forschung und Transfer bei der Entwicklung von Forschungsstrategien, der Förderung von Forschungsaktivitäten und der Steigerung der Sichtbarkeit der Hochschule durch den Wissenstransfer in die Wirtschaft und Gesellschaft.

  • Planung von Forschungs- und Innovationsaktivitäten
  • Erarbeitung von Finanzrichtlinien für Forschungsprojekte
  • Unterstützung bei der Auswahl von Folgeanträge und -projekten
  • Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis

1. Möglichkeit zur Mitgestaltung auf die Forschungs- und Transferaktivitäten: 
Als Mitglied der Kommission haben Sie die Möglichkeit, Einfluss auf die Forschungs- und Transferaktivitäten der Hochschule zu nehmen. Sie können Vorschläge und Empfehlungen einbringen, die zur Verbesserung der Forschungs- und Transferstrategie beitragen oder Ihre eigenen Ideen und Vorschläge einbringen und somit zur Weiterentwicklung der Hochschule beitragen.

 

2. Netzwerkaufbau: 
Die Arbeit in der Kommission bietet die Möglichkeit, wertvolle Kontakte und Beziehungen aufzubauen, die später im Berufsleben von Nutzen sein können. Insbesondere der Kontakt zu Unternehmen und Organisationen, mit denen die Hochschule kooperiert, kann sich als sehr wertvoll erweisen.

 

3. Einblick in aktuelle Forschungs- und Transferthemen: 
Die Arbeit in der Kommission ermöglicht es Ihnen, einen Einblick in aktuelle Forschungs- und Transferthemen zu erhalten und sich auf dem neuesten Stand zu halten. Dies kann auch dazu beitragen, dass Sie bei der Entwicklung Ihrer eigenen Forschungsinteressen und -projekte besser informiert sind.

 

4. Karrieremöglichkeiten: 
Eine Beteiligung an der Kommission Forschung und Transfer kann sich auch positiv auf Ihre Karriere auswirken. Durch Ihre Arbeit in der Kommission können Sie Ihre Fachkenntnisse vertiefen und Ihre Kompetenzen erweitern, was sich bei einer späteren Bewerbung positiv auswirken kann.

 

5. BAföG-Vorteile und Krankenkassenermäßigungen: 
In einigen Fällen werden die Tätigkeiten auf die Regelstudienzeit und den Leistungsnachweis angerechnet. Dies kann sich positiv auf die BAföG-Förderdauer auswirken. Zudem bieten bestimmte Krankenkassen ermäßigte Tarife für Studierende in Gremien, was finanzielle Vorteile mit sich bringt.

Der Kommission gehören an: 

 

  • 2 Studierende,
  • Vizepräsident:in für Forschung und Transfer (Vorsitz), 
  • Referent:in Forschung und Transfer,
  • 4 Professor:innen (aus jedem Institut ein:e),
  • zwei wissenschaftliche Mitarbeitende

 

Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr und beginnt zum 01. Oktobers des jeweiligen Wahljahres. Die FuT wird vom Vorsitz bei Bedarf, mindestens jedoch dreimal im Semester einberufen.

Per Wahlvorschlag kann man sich für das Gremium aufstellen lassen. Alle Wahlvorschläge können beim Senat eingereicht werden. Der Wahlvorschlag muss jeweils Namen und Vornamen der Wahlberechtigten sowie die Einrichtungsangehörigkeit enthalten. 

Kommission zur pädagogischen Eignung

Die Kommission zur pädagogischen Eignung spielt eine zentrale Rolle bei der Bewertung der Lehrkompetenz neuberufener Professorinnen und Professoren. Die Mitglieder der Kommission, begleiten und beraten die Neuberufenen, um deren erfolgreiche Integration in die fachdidaktische Lehrpraxis sicherzustellen.

  • Neuberufene evaluieren
  • Beobachtung von Lehrveranstaltungen
  • Durchführung von Feedbackgesprächen
  • Prozessdokumentation

1. Einfluss auf Qualitätssicherung der Lehre: 
Die Kommission gewährleistet die Qualität der Lehre durch systematische Beobachtung und Bewertung. Dies kommt nicht nur den Neuberufenen, sondern auch den Studierenden zugute, die von einer hochwertigen Lehre profitieren.

 

2. Einbindung der Studierenden und Ehrenamtliches Engagement: 
Die Beteiligung von Studierenden in der Kommission sichert eine breite Perspektive auf die Lehrkompetenzen. Ihre Einschätzungen und Evaluationen tragen zur Verbesserung der Lehrqualität bei. Zudem tragen sie durch ihre ehrenamtliche Beteiligung dazu bei, dass die Hochschule zu einem besseren Ort wird und das Studium für zukünftige Generationen von Studierenden verbessert wird.

 

3. Gezielte Weiterentwicklung und Transparenz: 
Neuberufene haben die Möglichkeit, ihre Lehrkompetenzen unter professioneller Beobachtung zu verbessern. Das konstruktive Feedback und die Zielvereinbarungen fördern eine gezielte Weiterentwicklung. Außerdem wird der Prozess zur pädagogischen Eignung transparent dokumentiert. Dies schafft klare Strukturen und ermöglicht eine nachvollziehbare Entwicklung der pädagogischen Eignung

 

Der Kommission zur pädagogischen Eignung gehören an:

  • eine/ein Studierende:r
  • ein professoral Neuberufenenbeauftragten
  • ein:r Professor:in des Fachbereiches

 

Das professorale Mitglied wird von der bzw. dem Neuberufenenbeauftragten vorgeschlagen und durch den Fachbereichsrat bestätigt. Die bzw. der Studierende wird von der Fachschafts-vertretung oder vom Studierendenparlament bestimmt. 
Die Kommission soll geschlechterparitätisch zusammengesetzt sein. Aus Gründen der Qualitätssicherung muss die Kommission mehrheitlich aus Mitgliedern bestehen, die nicht bereits in der entsprechenden Berufungs-kommission tätig waren.

 

Kommission Qualitätsverbesserung, Studium und Lehre

Die Kommission zur Qualitätsverbesserung, Studium und Lehre (QSL) ist ein Gremium, dass sich mit der Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium beschäftigt. Sie erarbeitet Maßnahmen, berät die Hochschulleitung und überwacht Beschlüsse. Die QSL setzt sich aus Lehrenden, Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeitenden zusammen.

  • Konzept Entwicklung zur Steigerung der Qualität
  • Beratung der Hochschulleitung
  • Verteilung der Qualitätsverbesserungsmittel
  • Überwachung von Beschlüssen
  • Erstellung von Vernetzungs- und Austauschmöglichkeiten

1. Möglichkeit, die eigene Stimme und Perspektive einzubringen:

Als Mitglied der QSL können Studierende ihre Anliegen, Meinungen und Vorschläge in Bezug auf die Qualität von Lehre und Studium direkt einbringen und somit aktiv an der Gestaltung der Hochschulpolitik mitwirken.

 

2. Praktische Erfahrungen sammeln:

Die Mitarbeit in der QSL bietet Studierenden die Möglichkeit, praktische Erfahrungen in der Gremienarbeit zu sammeln, was wertvolle Fähigkeiten für ihre berufliche Karriere und ihr späteres Engagement in der Hochschule sein können.

 

3. Vernetzung und Austausch:

Die QSL bringt Studierende und Lehrende aus verschiedenen Fachrichtungen und Fakultäten zusammen, was den Austausch von Ideen und Perspektiven fördert und die Vernetzung innerhalb der Hochschule stärkt.

 

4. Anerkennung und Wertschätzung:

Die Mitarbeit in der QSL wird als ehrenamtliches Engagement angesehen und kann von der Hochschule als solches anerkannt und gewürdigt werden, was den Lebenslauf und die berufliche Reputation der Studierenden positiv beeinflussen kann.

 

5. BAföG-Vorteile und Krankenkassenermäßigungen: 
In einigen Fällen werden die Tätigkeiten auf die Regelstudienzeit und den Leistungsnachweis angerechnet. Dies kann sich positiv auf die BAföG-Förderdauer auswirken. Zudem bieten bestimmte Krankenkassen ermäßigte Tarife für Studierende in Gremien, was finanzielle Vorteile mit sich bringt.

Der Kommission zur Qualitätsverbesserung, Studium und Lehre gehören an: 

 

  • 7 Studierende
  • 5 Professor:innen
  • ein wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in

 

Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr und beginnt zum 01. September des jeweiligen Wahljahres. Die QSL wird vom Vorsitz (Vizepräsident:in für Studium und Lehre) bei Bedarf, mindestens jedoch dreimal im Semester einberufen. Per Wahlvorschlag kann man sich für das Gremium aufstellen lassen.

Die Wahlvorschläge sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung des Wahlausschreibens bei der Wahlleitung einzureichen. Die Wahl wird Ende des Sommersemesters durchgeführt.

Prüfungsausschuss

Prüfungsausschuss (PA) ist ein wichtiges Gremium und hat die Aufgabe, die Einhaltung der Prüfungsordnungen zu überwachen. Der Prüfungsausschuss ist eine wichtige Einrichtung an der Hochschule, da er für eine faire und transparente Organisation von Prüfungen sorgt und Studierenden bei Fragen und Problemen zur Seite steht.

  • Überwachung der Einhaltung der Prüfungsordnung
  • Festlegung von Prüfungsmodalitäten und-terminen
  • Erstellung von Prüfungsplänen,-zeugnissen und -bescheinigungen

1. Erweiterung der Kompetenzen:

Die Arbeit im Prüfungsausschuss kann Ihnen dabei helfen, Ihr Verständnis für die Prüfungsordnungen, Studienordnungen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu vertiefen. Sie lernen, wie man komplexe Regelwerke interpretiert und anwendet, was ein wertvolles Wissen in vielen Berufsfeldern sein kann.

 

2. Netzwerkaufbau:

Als Mitglied des Prüfungsausschusses haben Sie die Möglichkeit, Kontakte zu anderen Mitgliedern des Ausschusses, zu Dozierenden und zu Mitarbeitenden zu knüpfen. Sie können von diesen Kontakten profitieren, um Ihre Karrierechancen zu verbessern oder um Zugang zu wertvollen Informationen und Ressourcen zu erhalten.

 

3. Persönliche Entwicklung:

Die Arbeit im Prüfungsausschuss kann Ihnen auch helfen, Ihre persönlichen Fähigkeiten und Soft Skills weiterzuentwickeln, wie zum Beispiel Ihre Kommunikationsfähigkeit, Ihr Konfliktlösungsvermögen, Ihre Organisationsfähigkeit und Ihre Fähigkeit zur Zusammenarbeit im Team.

 

4. Anerkennung:

Die Beteiligung an der Arbeit des Prüfungsausschusses wird als ehrenamtliches Engagement betrachtet und wird anerkannt werden. Es ist eine wertvolle Ergänzung für Ihren Lebenslauf und wird Ihnen helfen, sich von anderen Bewerbenden abzuheben.

 

5. BAföG-Vorteile und Krankenkassenermäßigungen: 
In einigen Fällen werden die Tätigkeiten auf die Regelstudienzeit und den Leistungsnachweis angerechnet. Dies kann sich positiv auf die BAföG-Förderdauer auswirken. Zudem bieten bestimmte Krankenkassen ermäßigte Tarife für Studierende in Gremien, was finanzielle Vorteile mit sich bringt.

Der gemeinsame Prüfungsausschuss der HRW tritt mindestens einmal im Semester und zusätzlich nach Bedarf auf Einladung des Vorsitzes zusammen.

 

Der Prüfungsausschuss besteht aus: 

 

  • 2 Studierenden (werden von den jeweiligen Studierenden aller vier Fachbereichsräte gewählt),
  • Vizepräsident:in für Studium und Lehre als Vorsitz (Vertretung des Präsidiums), von der Professorenschaft aus jedem Fachbereich jeweils eine entsandte Person,
  • einem akademischen Mitarbeitenden,
  • Leitung des Prüfungsamtes  
  • eine Vertretung aus dem Justitiariat der HRW

Qualitätsverbesserungskommission

Die Qualitätsverbesserungskommission (QVK) ist eine Kommission in allen vier Fachbereichen, die für die Verwendung von Fördermitteln zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre verantwortlich ist. Die Arbeit der QVK dient der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Sicherstellung einer hohen Qualität von Studium und Lehre. Sie besteht aus verschiedenen Mitgliedern des jeweiligen Fachbereichs.

  • Steigerung der Qualität von Studium und Lehre
  • Entwicklung von Projekten und Maßnahmen
  • Überwachung der Wirksamkeit
  • Erstellung von Qualitätsverbesserungsmittel
  • Verringerung der Abbrecherquote
  • Steigerung der Absolventenquote

1. Beitrag zur Verbesserung der Studienbedingungen: 
Als Mitglied der QVK können Sie aktiv dazu beitragen, die Qualität der Lehre und die Studienbedingungen im Fachbereich zu verbessern. Sie haben die Möglichkeit, mit anderen Mitgliedern zusammenzuarbeiten, um Veränderungen vorzuschlagen und Initiativen zu ergreifen, die das Lernumfeld für alle Studierenden verbessern.

 

2. Entwicklung von Kompetenzen: 
Als Mitglied der QVK können Sie wichtige Fähigkeiten wie Teamarbeit, Führung, Analyse und Problemlösung entwickeln. Sie haben auch die Möglichkeit, Erfahrungen in der Verwaltung von Projekten und im Umgang mit komplexen Entscheidungsprozessen zu sammeln.

 

3. Erhöhung des Netzwerks: 
Durch die Teilnahme an Sitzungen der QVK und die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern können Sie Kontakte knüpfen und Ihr Netzwerk erweitern. Dies kann Ihnen in der Zukunft helfen, wenn Sie nach Abschluss Ihres Studiums nach Arbeitsmöglichkeiten oder Referenzen suchen.

 

4. Anerkennung für Engagement: 
Die Mitarbeit in der QVK ist eine Möglichkeit, sich für die Belange der Studierenden einzusetzen. Diese Arbeit wird von anderen Mitgliedern des Fachbereichs anerkannt werden und wird eine positive Wirkung auf Ihre Reputation haben. Es ist eine wertvolle Ergänzung für Ihren Lebenslauf und wird Ihnen helfen, sich von anderen Bewerbenden abzuheben.

 

5. BAföG-Vorteile und Krankenkassenermäßigungen: 
In einigen Fällen werden die Tätigkeiten auf die Regelstudienzeit und den Leistungsnachweis angerechnet. Dies kann sich positiv auf die BAföG-Förderdauer auswirken. Zudem bieten bestimmte Krankenkassen ermäßigte Tarife für Studierende in Gremien, was finanzielle Vorteile mit sich bringt.

Die QVK tritt mindestens zwei Mal im Jahr und zusätzlich nach Bedarf auf Einladung des Vorsitz zusammen.

Die QVK besteht aus: 

 

  • 4  Studierenden
  • 2 Professor:innen (davon eine:r Vorsitz),
  • einem wissenschaftlichen Mitarbeitenden


Die vier Studierenden werden vom Fachbereichsrat gewählt jedoch durch die Fachschaft des Fachbereichs vorgeschlagen. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.

Senat

Der Senat ist das Höchste demokratisch gewählte Gremium der Hochschule. Der Senat ist die legislative Vertretung der Hochschule in etwa vergleichbar mit dem „Bundestag“. Die Aufgaben des Senats umfassen die Mitwirkung bei der Wahl und Abwahl des Präsidiums, die Erstellung von grundlegenden Ordnungen der Hochschule und die Erarbeitung von Stellungnahmen an das Präsidium. Durch die Teilnahme der Studierendenvertretung wird sichergestellt, dass die Interessen der Studierenden bei wichtigen Entscheidungen berücksichtigt werden.

  • Wahl und Abwahl der Mitglieder des Präsidiums
  • Gestaltung von Hochschulordnungen und -satzungen
  • Entwicklung von Hochschulverträgen, Evaluationsberichten, Wirtschaftsplänen und Hochschulentwicklungsplänen
  • Steuerung der Hochschule

1. Einfluss auf wichtige Entscheidungen: 
Als Mitglied des Senats können Studierende direkt an wichtigen Entscheidungen beteiligt sein, die ihre Bildung und ihr Studium betreffen, wie z.B. die Wahl des Präsidiums, Änderung von Prüfungsordnungen oder die Erhöhung von Studiengebühren. Durch die Teilnahme am Entscheidungsprozess können Studierende sicherstellen, dass ihre Stimme gehört wird und dass ihre Interessen vertreten sind.

 

2. Ehrenamtliches Engagement: 
Die Beteiligung im Senat ist ein erfüllendes Engagement, das den Studierenden das Gefühl gibt, einen positiven Beitrag zu leisten und etwas Sinnvolles zu tun. Durch ihre Beteiligung tragen Studierende dazu beitragen, dass ihre Hochschule zu einem besseren Ort wird und das Studium für zukünftige Generationen von Studierenden verbessert wird.



 

3. Möglichkeit die Hochschule mitzugestalten: 
Studierende, die sich im Senat engagieren, können aktiv dazu beitragen, die Hochschule weiter zu entwickeln, indem sie z.B. an der Entwicklung neuer Politiken oder Programme mitarbeiten oder bei der Einrichtung neuer Einrichtungen mitwirken. Durch ihre Beteiligung können Studierende dazu beitragen, dass die Hochschule besser auf die Bedürfnisse und Interessen der Studierenden abgestimmt ist.

 

4. Berufliche Vorteile und Vernetzung: 
Das Engagement im Senat der Hochschule kann auch berufliche Vorteile bringen, in dem Studierende ihr berufliches Netzwerk erweitern und wichtige Fähigkeiten wie z.B. Teamarbeit, Führung, Problemlösung und Entscheidungsfindung erwerben. Diese Fähigkeiten sind nicht nur für den weiteren Werdegang als Studierenden von Vorteil, sondern auch für die berufliche Karriere nützlich.

 

5. BAföG-Vorteile und Krankenkassenermäßigungen: 
In einigen Fällen werden die Tätigkeiten auf die Regelstudienzeit und den Leistungsnachweis angerechnet. Dies kann sich positiv auf die BAföG-Förderdauer auswirken. Zudem bieten bestimmte Krankenkassen ermäßigte Tarife für Studierende in Gremien, was finanzielle Vorteile mit sich bringt.

Der Senat besteh aus:

  • 4 Studierenden
  • 8 Professor: innen (aus jedem Institut/FB zwei)
  • 2 Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung
  • 2 wissenschaftliche Mitarbeitende

 

Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr und beginnt zum 01. Oktober des jeweiligen Wahljahres. Der Senat wird vom Vorsitz bei Bedarf, mindestens jedoch dreimal im Semester einberufen. Per Wahlvorschlag kann man sich für das Gremium aufstellen lassen.

Die Wahlvorschläge sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung des Wahlausschreibens bei der Wahlleitung einzureichen. Die Wahl wird Ende des Sommersemesters durchgeführt.

Senatskommission für Finanzen (SKF)

Die Senatskommission für Finanzen (SKF)  ist ein Gremium an der Hochschule, welches vom Senat eingesetzt wird, um den Senat in Bezug auf die Verteilung und Verwaltung des Haushaltsbudgets der Hochschule zu beraten. Den Vorsitz hat der:die Kanzler:in der Hochschule. Die Senatskommission für Finanzen (SKF) berät und unterstützt den Senat bei der Verwendung der finanziellen Ressourcen der Hochschule und begleitet deren Umsetzung. Zudem gibt sie Verbesserungen zu dem jährlichen Haushaltsplan ab und entwickelt Modelle für die Mittelverteilung der einzelnen Fakultäten oder Fachbereiche.

  • Einhaltung des Haushaltsplans
  • Empfehlung für die Verwendung von Haushaltsmitteln
  • Überprüfung der Ausgabenpläne der verschiedenen Abteilungen
  • Sicherstellung der effektiven Nutzung der Ressourcen
  • Verbesserung der finanziellen Leistungsfähigkeit

1. Mitwirkung an Entscheidungen: 
Mitglieder der Haushaltskommission haben die Möglichkeit, an Entscheidungen zu den Finanzen der Hochschule mitzuwirken und so direkt die Auswirkungen auf die Verwendung der Mittel zu bekommen.

Mitglieder der Haushaltskommission können dort ihre Fähigkeiten im Bereich Finanzmanagement ausbauen und weiterentwickeln.

 

2. Einblick in finanzielle Abläufe: 
Durch die Arbeit in der Haushaltskommission können Mitglieder ein umfassenderes Verständnis für die finanziellen Abläufe und Strukturen der Hochschule erlangen.

 

3. Netzwerkmöglichkeiten: 
Die Arbeit in der Haushaltskommission bietet auch die Möglichkeit, Kontakte zu anderen Mitgliedern in der Kommission und Hochschule zu knüpfen.

 

4. Verbesserung der eigenen Karrierechancen: 
Die Beteiligung an einer wichtigen Kommission wie der Haushaltskommission kann auch die Karrierechancen verbessern und zu einer wertvollen Erfahrung persönlich und auf dem Lebenslauf werden.

 

5. BAföG-Vorteile und Krankenkassenermäßigungen: 
In einigen Fällen werden die Tätigkeiten auf die Regelstudienzeit und den Leistungsnachweis angerechnet. Dies kann sich positiv auf die BAföG-Förderdauer auswirken. Zudem bieten bestimmte Krankenkassen ermäßigte Tarife für Studierende in Gremien, was finanzielle Vorteile mit sich bringt.

  • 4 Studierende
  • 2 Professor:innen
  • 2 wissenschaftliche Mitarbeitende
  • 2 Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung 

     

Die Amtszeit der studentischen Personen beträgt ein Jahr und beginnt zum 01. Oktober des jeweiligen Wahljahres. Die Kommission wird von dem Vorsitz (Kanzler:in) bei Bedarf, mindestens jedoch vier Mal im Semester einberufen.

Per Wahlvorschlag kann man sich für das Gremium aufstellen lassen. Alle Wahlvorschläge können beim Senat eingereicht werden. Der Wahlvorschlag muss jeweils Namen und Vornamen der Wahlberechtigten sowie die Einrichtungsangehörigkeit enthalten. 

Studienbeirat

Der Studienbeirat ist ein beratendes Gremium für den jeweiligen Fachbereich und besteht aus verschiedenen gewählten Vertreter:innen des Fachbereichs. Die Aufgaben des Studienbeirats umfassen unter anderem die Beratung des Fachbereichsrat, über die Studien- und Prüfungsordnungen, sowie der Gestaltung von Studiengängen und Lehrveranstaltungen. Der Studienbeirat unterstützt bei der Erstellung von Lehrplänen und fördert die Entwicklung neuer Studienangebote und -formate.

  • Beratung des Fachbereichsrat
  • Gestaltung von Prüfungsordnungen, Studiengängen, Lehrveranstaltungen und Prüfungsverfahren
  • Unterstützung der/des Dekan:in bei der Vorbereitung des Lehrberichts
  • Erstellung der Lehrpläne

1. Einfluss auf Entscheidungsfindung und Studienbedingungen: 
Als Mitglied des Studienbeirats können Sie aktiv an der Diskussion und Entscheidungsfindung bezüglich wichtiger Fragen und Maßnahmen rund um das Studium teilnehmen und damit Einfluss auf die Entwicklung der Hochschule nehmen. Zudem haben Sie die Möglichkeit sich für die Verbesserung der Studienbedingungen einzusetzen.

 

2. Netzwerkmöglichkeiten: 
Im Studienbeirat arbeiten Sie eng mit anderen Studierenden, aber auch mit Vertretung der Lehrenden zusammen, was Ihnen die Möglichkeit gibt, wertvolle Kontakte zu knüpfen und sich über verschiedene Themen auszutauschen.

 

3. Entwicklung von Fähigkeiten: 
Die Arbeit im Studienbeirat erfordert oft die Fähigkeit, zielorientiert zu arbeiten, Argumente zu formulieren und zu vertreten sowie Kompromisse zu finden. Diese Fähigkeiten können Ihnen auch in anderen Bereichen des Lebens von Vorteil sein.

 

4. Ehrenamtliche Wertschätzung: 
Die Mitarbeit im Studienbeirat wird als ehrenamtliches Engagement angesehen und wird im Fachbereich als solches anerkannt und gewürdigt werden. Dies kann später auch in Bewerbungssituationen von Vorteil sein und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

 

5. BAföG-Vorteile und Krankenkassenermäßigungen: 
In einigen Fällen werden die Tätigkeiten auf die Regelstudienzeit und den Leistungsnachweis angerechnet. Zudem bieten bestimmte Krankenkassen ermäßigte Tarife für Studierende in Gremien, was finanzielle Vorteile mit sich bringt.

Der Studienbeirat tritt mindestens einmal im Semester und zusätzlich nach Bedarf auf Einladung des Vorsitzes zusammen.

Der Studienbeirat besteht aus:

 

  • 2 Studierenden
  • Dekan:in (als Vorsitz, Prodekan:in als Vertretung)
  • 2 Professor:innen (oder LfbA)


Die zwei Studierenden werden vom Fachbereichsrat gewählt jedoch durch die Fachschaft des Fachbereichs oder von den Studierenden des Fachbereichsrats vorgeschlagen. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr.

Stupa (Studierendenparlament)

Das Studierendenparlament ist das oberste demokratisch gewählte Gremium der Studierenden. Es vertritt die Interessen der Studierendenschaft an der Hochschule und entscheidet, welche Projekte und Initiativen finanziert werden sollen. Das Studierendenparlament ist die legislative Vertretung der Studierendenschaft, in etwa vergleichbar mit dem „Bundestag“. Es setzt sich aus gewählten Vertretungen der Studierendenschaft zusammen und trifft sich regelmäßig, um über wichtige Themen und Anliegen der Studierenden zu diskutieren und abzustimmen.

  • Vertretung der Studierendenschaft (gegenüber der Hochschulleitung & anderen Gremien)
  • Erlass von Satzungen und Ordnungen, die für Studierende relevant sind
  • den Haushaltsplan feststellen und dessen Ausführung kontrollieren
  • Verbesserung der sozialen Infrastruktur der Hochschule
  • Wahl & Abwahl der Mitglieder des AStA´s

1. Möglichkeit zur Mitgestaltung der die Hochschulpolitik: 
Als Mitglied des Studierendenparlaments hast du die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung der Hochschulpolitik teilzunehmen und Entscheidungen mitzubestimmen.

 

2. Sammeln von Erfahrungen: 
Die Arbeit im Studierendenparlament bietet die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen in der Gremienarbeit und politischen Prozessen zu sammeln, die auch im späteren Berufsleben von Nutzen sein können.

 

3. Verbesserung der Studienbedingungen: 
Durch die Teilnahme an Gremiensitzungen und die Einbringung von Anträgen kannst du dich für die Verbesserung der Studienbedingungen einsetzen und konkrete Maßnahmen anstoßen. Mit der Einbringung von Anträgen kannst du eigene Ideen und Projekte umsetzen und so aktiv zur Gestaltung der Hochschullandschaft beitragen.

 

4. Erweiterung des Netzwerks: 
Durch die Vertretung der Interessen der Studierenden und Zusammenarbeit mit anderen Studierenden im Studierendenparlament kannst du dein Netzwerk erweitern und wertvolle Kontakte knüpfen.

 

5. BAföG-Vorteile, Aufwandsentschädigung und Krankenkassenermäßigungen: 
In einigen Fällen werden die Tätigkeiten auf die Regelstudienzeit und den Leistungsnachweis angerechnet, dies kann sich positiv auf die BAföG-Förderdauer auswirken. Zudem wird eine ehrenamtliche Aufwandsentschädigung gewährt. Manche Krankenkassen bieten ermäßigte Tarife für Studierende in Gremien, was finanzielle Vorteile mit sich bringt

Mitglieder: 13 Studierende

Die Amtszeit beträgt ein Jahr und beginnt zum 01. September des jeweiligen Wahljahres. Das Stupa wird vom Vorsitz bei Bedarf, mindestens jedoch einmal pro Monat im Semester in der Vorlesungszeit einberufen. Jedes Jahr am Ende des Sommersemesters kann man sich per Wahlvorschlag für das Stupa aufstellen lassen. Jeder Wahlvorschlag kann beliebig viele Namen von Wahlberechtigten enthalten, die zur Kandidatur bereit sind. 

Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte

Die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte (SHK) hat die Aufgabe, die Interessen der studentischen Hilfskräfte gegenüber der Hochschule zu vertreten und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Sie arbeitet eng mit anderen Vertretungen wie den Personalräten zusammen und setzt sich unter anderem für faire Bezahlung, angemessene Arbeitszeiten, Weiterbildungsmöglichkeiten und den Schutz der Arbeitsrechte ein.

  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Rechte
  • Interessenvertretung der Hochschulleitung
  • Organisation von Austauschveranstaltungen
  • Beratung zu arbeitsrechtlichen und studienbezogenen Fragen
  • Förderung angemessener Löhne
  • Unterstützung der Balance zwischen Studium und Arbeit

1. Mitgestaltung der Hochschule: 
Als Vertretung kann man aktiv an der Mitgestaltung der Hochschule teilhaben und sich für eine Verbesserung der Situation der studentischen Hilfskräfte einsetzen. Die Beteiligung in dieser Rolle bietet somit nicht nur die Chance, die eigenen Fähigkeiten zu entwickeln und wertvolle Kontakte zu knüpfen, sondern auch die Möglichkeit, positive Veränderungen für eine bestimmte Gruppe von Studierenden herbeizuführen.

 

2. Netzwerkerweiterung: 
Die aktive Beteiligung ermöglicht es, das eigene Netzwerk zu erweitern und wichtige Kontakte zu anderen Studierenden und Hochschulmitarbeitern zu knüpfen. Diese Kontakte können später im Studium oder im Beruf von Vorteil sein.

 

3. Sammeln von wertvollen Erfahrungen: 
Die Arbeit als Vertreter bietet die Gelegenheit, wertvolle Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit anderen Studierenden sowie der Hochschulverwaltung zu sammeln und Führungs- und Organisationsfähigkeiten zu entwickeln.

 

4. Erhöhung des Bewusstseins: 
Die Beteiligung ermöglicht es, das Bewusstsein der Hochschulverwaltung und Professorenschaft für die Bedürfnisse und Herausforderungen der studentischen Hilfskräfte zu schärfen und Veränderungen anzustoßen. Zudem wird der Einsatz als ehrenamtliches Engagement angesehen und kann in Bewerbungssituationen von Vorteil sein und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

 

5. BAföG-Vorteile und Krankenkassenermäßigungen: 
In einigen Fällen werden die Tätigkeiten auf die Regelstudienzeit und den Leistungsnachweis angerechnet. Zudem bieten bestimmte Krankenkassen ermäßigte Tarife für Studierende in Gremien, was finanzielle Vorteile mit sich bringt.

Das Studierendenparlament schlägt dem Senat eine Person vor, die oder der für die Wahrnehmung der Aufgaben der Stelle geeignet scheint. 
Innerhalb von sechs Wochen findet eine Wahl durch den Senat statt; dabei muss innerhalb der Studierendenschaft drei Vierteln der anwesenden Mitglieder dem Vorschlag zustimmen. Die Stelle wird für ein Jahr vom Präsidium bestellt.  

Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Die Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung unterstützt Studierende bei der Überwindung von Barrieren, um ein erfolgreiches Studium zu ermöglichen. Sie arbeitet eng mit vielen Bereichen in der Hochschule zusammen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen und Bedürfnisse dieser Studierenden berücksichtigt werden und fördert das Bewusstsein und die Akzeptanz von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung innerhalb der Hochschulgemeinschaft.

  • Umsetzung einer barrierefreien Studienumgebung
  • Ansprechpartner der Studierenden mit jeglicher Behinderung oder Erkrankung
  • Sämtliche Unterstützung anbieten

Unterstützung in folgenden Themen:

  •  Vermittlung zwischen Studierenden und Dozenten
  •  Barrierefreies Wohnen
  •  Befreiung Mobilitätsbeitrag
  •  Beantragung von Parkausweisen
  •  Suche nach Selbsthilfegruppen
  •  Bauliche Barrierefreiheit
  •  Beantragung von Hilfsmitteln
  •  Suche nach Assistenzen
  •  Behindertensport
  •  Finanzierung behinderungsbedingter Mehrkosten
  •  Tiefgreifende Entwicklungsstörung oder/und Autismus

1. Verbesserung der Studienbedingungen:
Durch die Arbeit in Gremien und Ausschüssen kann man aktiv an der Gestaltung von Maßnahmen und Programmen zur Förderung der Chancengleichheit mitwirken und somit einen positiven Einfluss auf das Studium und das Leben anderer Studierender mit Behinderung oder chronischer Erkrankung haben. Dies trägt zu einer inklusiveren Hochschulkultur bei.

 

2. Teilhabe an der Hochschulpolitik:
Als Vertretung hat man die Möglichkeit, eigene Erfahrungen und Perspektiven einzubringen und somit aktiv an der Gestaltung der Hochschulpolitik teilzunehmen. Man kann Einfluss auf Maßnahmen und Programme zur Förderung der Chancengleichheit nehmen.

 

3. Kompetenzerweiterung:
Die Tätigkeit als Vertretung fördert die Entwicklung von wichtigen Kompetenzen wie Organisationsfähigkeit, Projektmanagement und interkulturelle Kommunikation. Diese Fähigkeiten sind nicht nur im Hochschulkontext, sondern auch in anderen Bereichen von großem Nutzen. 

 

4. Netzwerkbildung: 
Die Arbeit als Vertretung ermöglicht die Bildung von Netzwerken und den Austausch mit anderen engagierten Studierenden, die ähnliche Interessen und Anliegen teilen. Dies kann zu wertvollen Kontakten und Unterstützung führen. 

 

5. BAföG-Vorteile und Krankenkassenermäßigungen: 
In einigen Fällen werden die Tätigkeiten auf die Regelstudienzeit und den Leistungsnachweis angerechnet. Dies kann sich positiv auf die BAföG-Förderdauer auswirken. Zudem bieten bestimmte Krankenkassen ermäßigte Tarife für Studierende in Gremien, was finanzielle Vorteile mit sich bringt.

Jedes Mitglied der Hochschule kann zur Beauftragten Person für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gewählt werden. Die Wahl erfolgt durch das Studierendenparlament (Stupa) mindestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit der Beauftragten Person und bei Vakanz der Stelle. Die Beauftragte Person wird für eine Amtszeit von einem Jahr vom Präsidium bestellt.