Sprungnavigation

  1. Zur Volltextsuche springen
  2. Zum Inhalt springen
  3. Zur Hauptnavigation springen
  4. Zur Servicenavigation springen
Never Stop Growing Slogan
Seite: https://www.hochschule-ruhr-west.de//studium/studienfinanzierung/
Datum: 01.06.2023, 00:15Uhr

Studienfinanzierung

Die Hochschule Ruhr West erhebt keine Studiengebühren. Die Studierenden an der HRW müssen jedoch einen Semesterbeitrag zahlen. Um diesen Beitrag, Lebensunterhalt, Bücher etc. zu finanzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Semesterbeitrag, BAföG und Stipendien

Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2023/24 beträgt insgesamt 350,02 Euro und setzt sich wie folgt zusammen:

Beitrag zur Studierendenschaft (AStA): 20,00
Sozialbeitrag zum Studentenwerk Essen-Duisburg: 110,00
Kosten für das Semesterticket (VRR):  160,62
Kosten für das NRW-Ticket:  59,40
Gesamt: 350,02

Wichtig für BWL-Masterstudierende:
BWL-Masterstudierende beachten bitte, dass vom Institut für Verbundstudien zusätzlich zum Semesterbeitrag eine Materialbezugsgebühr in Höhe von 110,00 € erhoben wird (Gesamtbetrag Wintersemester 2023/24: 460,02 €). 


Wichtig für MBA-Studierende:

Der komplette Studiengang in Regelstudienzeit zum Master of Business Administration kostet 6.960 Euro. 1.740 Euro sind jeweils vor Beginn eines jeden Semesters zu zahlen. Hinzu kommen Materialbezugsgebühren und der Semesterbeitrag (Beitrag für Studierendenschaft, Sozialbeitrag, Semester- (VRR) und NRW-Ticket.). Alle Informationen finden Sie in unserer Beitrags- und Gebührenordnung sowie in den Einschreibungsunterlagen.

Wichtiger Hinweis: Sie können die Studienentgelte in Ihrer persönlichen Steuererklärung absetzen. Darüber hinaus gibt es je nach Bundesland lohnende Fördermöglichkeiten.


Wichtig für BWL-Finanzwirtschaft und Managementstudierende:

BWL-Finanzwirtschaft und Managementstudierende beachten bitte, dass vom Institut für Verbundstudien zusätzlich zum Semesterbeitrag eine Materialbezugsgebühr in Höhe von 104,87 € erhoben wird (Gesamtbetrag Wintersemester 2023/24: 454,89 €).


Bitte beachten Sie Folgendes:

Der Semesterbeitrag variiert von Semester zu Semester und bleibt in der Regel nicht gleich.

Der Semesterbeitrag ist zu einer erfolgreichen Rückmeldung innerhalb der jeweiligen Fristen zu zahlen. Wird er nicht gezahlt, erfolgt die Zwangsexmatrikulation, da in diesem Falle eine Rückmeldung nicht vorgenommen wurde.

Bitte beachten Sie, dass Sie den vollen Semesterbeitrag rechtzeitig zahlen! Den für Sie maßgeblichen Betrag entnehmen Sie bitte Ihrem Gebührenbescheid, den Sie vor Beginn der Rückmeldefrist über das HRW Portal erhalten.

Die Kontodaten für die Entrichtung des Semesterbeitrags lauten:

Kreditinstitut: Deutsche Bank
IBAN: DE70360700240614772200
BIC: DEUTDEDBESS
Verwendungszweck: Vollständige Matrikelnummer


Zahlungsbefreiung

Unter bestimmten Umständen können Studierende von der Pflicht zur Entrichtung des Semesterbeitrags befreit werden (Härtefall). Geregelt ist dies in der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Hochschule Ruhr West (25/2013).

Auszug §11 - Ausnahmen in sozialen Härtefällen

(1) Der Studierendenschaftsbeitrag kann bei Vorliegen eines sozialen Härtefalles rückerstattet werden. Dasselbe gilt für den Mobilitätsbeitrag, wobei die Regelung des § 6 Absatz 2 hiervon unberührt bleibt. Die Rückerstattung kann bis zum Ablauf des jeweiligen Semesters (Sommersemester: 31.08., Wintersemester: 28.02., ggf. 29.02.) beantragt werden.

(2) Ein Härtefall liegt in der Regel vor:

1. bei Eintreten von Privatinsolvenz,

2. bei erheblicher Unterschreitung des Existenzminimums zur Lebensunterhaltung; die insoweit maßgeblichen Vorschriften des Sozialrechts sind zu berücksichtigen.

(3) Absatz 2 findet keine Anwendung bei Studierenden mit Wohnsitz im elterlichen Haushalt.

Wer dazu Fragen hat oder beraten werden möchte, wendet sich bitte an den Allgemeinen Studierendenausschuss, kurz AStA, der HRW. 


BAföG

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Leistungen besteht, kann vom Studentenwerk Essen-Duisburg beurteilt werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Essen-Duisburg.


HRW Stipendien

Studierende der HRW können sich gerne für ein Stipendium aus dem HRW eigenenen Stipendienprogramm HRW Stipendien (Deutschland- und Firmenstipendium) bewerben. Das Programm ist ein weiterer Baustein der engen Verzahnung zwischen regionaler Wirtschaft und der Hochschule. Alles zu den Auswahlkriterien, der Höhe des Stipendiums und der Abwicklung erfahren Sie hier auf HRW Stipendien.


Weitere Stipendiengeber

Hilfreich kann hier zunächst der Stipendienlotse des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sein. Die Seite des Ministeriums zeigt, welche Stipendienmöglichkeiten von verschiedenen Stiftern angeboten werden.

Informationen und Links zu Stipendiengebern