Informationen rund um das Bewerbungsverfahren für Partnerhochschulen
Für Studiensemester an Partnerhochschulen läuft das Bewerbungsverfahren über das International Office der HRW ab. Die Bewerbungsunterlagen müssen also direkt beim International Office zu vorgegebenen Fristen eingereicht werden.
Das International Office gehört organisatorisch zum Dezernat Studierendenservice & Internationales.
Die Bewerbungsfrist ist jeweils
für das Wintersemester eines Jahres: 31. März*
für das Sommersemester eines Jahres: 15. September
* Ausnahme: Für die Linnaeus University, die Universität Utrecht und das Trinity College Dublin ist die Bewerbungsfrist der 15. März für das kommende Wintersemester und der 15. September für das folgende Sommersemester.
Bewerbungsverfahren
Für alle europäischen Partnerhochschulen sind im ersten Bewerbungsschritt die gleichen Bewerbungsunterlagen einzureichen. Für die außereuropäischen Partnerhochschulen unterscheiden sich die Unterlagen je nach Gastland und Gasthochschule. Die Unterlagen müssen fristgerecht und vollständig entsprechend der Checklisten im International Office eingehen.
Die Anzahl der Plätze an den Partnerhochschulen ist begrenzt. Sollten mehr Bewerbungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren, i.d.R. nach Durchschnittsnote, statt. Vorrang haben Studierende der Studiengänge, für die die Partnerschaft primär entwickelt wurde (z.B. USST Shanghai für Internationale Wirtschaft-Emerging Markets).
Spätestens zwei Wochen nach Bewerbungsfrist erhalten alle Bewerber Nachricht über den Stand ihrer Bewerbung (Zusage / Absage / Warteliste). In der Folgewoche findet ein verbindliches Vorbereitungstreffen statt, bei dem die weiteren Abläufe besprochen werden.
Bewerbungsverfahren Europa
Alle europäischen Partnerschaften wurden nach dem Standard des Erasmus+ Programms der EU vereinbart. Bewerbungsprozess und Bewerungsunterlagen richten sich also nach den Vorgaben des Erasmus+ Förderprogramms. Weitere Informationen zum Erasmus-Programm, allgemeine Teilnahmevoraussetzungen sowie die Förderraten dieses Stipendienprogramms sind unter "Stipendien" zu finden. Im Merkblatt Erasmus+ sind die Voraussetzungen und Unterlagen für die Studierenden der HRW genau beschrieben.
Folgende Unterlagen sind für ein Auslandssemester an einer europäischen Partnerhochschule einzureichen:
Nachweis über Kenntnisse der Landes- oder Studiensprache (mindestens B2- Kenntnisse)
Da aufgrund des Cyberangriffs auf die HRW den Studierenden einige Dokumente nicht zur Verfügung stehen, gibt es im Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2023 / 2024 (Bewerbungsschluss 31. März 2023) einige Ausnahmen. Diese Sonderregelungen sind in der "Ausnahme-Checkliste" aufgeführt.
Bewerbungsverfahren außerhalb Europas
Diese Seite befindet sich im Aufbau und wird sukzessive ergänzt.
Für die Partnerhochschulen außerhalb Europas läuft die Bewerbung ebenfalls zentral über das International Office der HRW zu den zentralen Bewerbugnsfristen. Die Unterlagen unterscheiden sich jedoch je nach Gasthochschule und Land. Immer einzureichen sind:
Nachweis über Kenntnisse der Landes- bzw. Studiensprache
Studierende, denen einige dieser Dokumente aufgrund des Cyberangriffs auf die HRW nicht zur Verfügung stehen, können alternative Nachweise einreichen (s. "Ausnahme-Checkliste").
Bewerbungen für nicht-Partnerhochschulen
Wer ein Studiensemester im Ausland verbringen möchte, aber nicht an einer der Partnerhochschulen der HRW studieren will, kann sich selbständig bei einer Hochschule seiner Wahl bewerben. Diese Studierenden nennt man oft "free mover".
Studierende sollten beachten, dass Semesterzeiten im Ausland oft anders sind als in Deutschland und daher auch die Bewerbungsfristen von Land zu Land oder selbst Hochschule zu Hochschule ganz unterschiedlich sein können.
Nicht jede ausländische Hochschule akzeptiert Studierende für nur ein Semester. Zunächst gilt es also, sich an der Wunschhochschule zu erkundigen, ob Semesteraufenthalte auch ohne eine Kooperationsvereinbarung mit der HRW möglich sind. Abgeklärt werden sollten auch die weiteren Bewerbungsmodalitäten, z.B. Studiengebühren, Bewerbungsgebühren, Fristen, Modulangebot, Visa- und Versicherungsfragen.
Das International Office der HRW berät grundlegend zu diesen Prozessen, kann jedoch nicht steuernd wirksam sein. Abgeklärt werden sollte vorab immer, ob die ausländische Hochschule bzw. ihr Studienangebot in Deutschland anerkannt sind, damit die dort erbrachten Studienleistungen später für das Studium an der HRW anerkannt werden können.
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