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Seite: https://www.hochschule-ruhr-west.de//studium/internationales/stipendien-1/
Datum: 25.09.2023, 00:19Uhr
Studieren im Ausland

Stipendien

Für Studierende, die einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt absolvieren möchten, gibt es mehrere Stipendienprogramme. Je nach Programm handelt es sich um Teil – oder Vollstipendien. Stipendien, die von der HRW vergeben werden, sind grundsätzlich Teilstipendien, d.h. sie stellen einen Zuschuss zu den Kosten eines Auslandsaufenthalts dar.

Es gibt aber auch Förderprogramme, die durch ein Vollstipendium fast alle Kosten eines Auslandsaufenthalts abdecken. Für diese Förderprogramme müssen Studierende sich direkt bei der jeweiligen Förderorganisation bewerben, z.B. beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).

Die HRW nimmt am Erasmus+ Programm der Europäischen Union teil und kann daher ihre Studierenden für Auslandssemester sowie ihre Lehrenden und Mitarbeiter für kurze Lehr- bzw. Fortbildungsaufenthalte an den europäischen Partnerhochschulen fördern. Für Studierende sind über Erasmus+ sowohl Studiensemester als auch Praktika in Europa förderfähig.

Für Studien- und Praxissemester außerhalb Europas vergibt die HRW Stipendien durch das PROMOS-Programm des DAADs.

Ausländische Studierende, die ihr Studium an der HRW abschließen wollen und sich in der Abschlussphase ihres Studiums befinden, können sich um ein Studienabschluss-Stipendium bewerben. Die Bewerbungsphase für das Studienabschlussstipendium für internationale Studierende im Wintersemester 2023/24 endet am 15.08.2023!

Detaillierte Inforamtionen zu Erasmus+, PROMOS und weiteren Förderprogrammen finden sich auf den entsprechenden Seiten unten.

International Office

Duisburger Straße 100, 45479 Mülheim an der Ruhr

Telefon: +49 208 882 54 -204 /-205
Fax: +49 208 882 54 -219

international.office hs-ruhrwest "«@&.de

Erasmus+

Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa. In verschiedenen Programmlinien fördert es Auslandsaufenthalte von jungen Menschen innerhalb Europas und darüber hinaus.

Studiensemester an europäischen Partnerhochschulen
An der HRW wurden alle Abkommen mit den europäischen Partnerhochschulen (inkl. der türkischen Hochschulen) nach den Erasmus+-Standards geschlossen. Die Bewerbungsunterlagen, Auswahl – und Förderkriterien entsprechen den Vorgaben der EU für das Erasmus+ Programm. Studierende, die sich erfolgreich für ein Studiensemester an einer europäischen Partnerhochschule beworben haben, erhalten daher automatisch eine finanzielle Förderung durch das Erasmus+ Programm.

Praktika innerhalb Europas
Bei einer Mindestdauer von 2 Monaten sind ebenfalls Praktika durch Erasmus+ ebenfalls förderfähig. Studierende, die selbständig eine Praktikumsstelle in einem EU-Land (sowie Island, Norwegen, Liechtenstein, Türkei und Nord-Mazedonien) gefunden haben, können sich beim International Office um eine Erasmus-Förderung bewerben. Bewerbungsfrist ist zwei Monate vor Praktikumsbeginn bzw. Ausreise. Zusätzlich zum ausgefüllten Bewerbungsformular müssen weitere Unterlagen eingereicht werden. Weitere Informationen sind im Merkblatt und der Checkliste zu Erasmus-Praktika zu finden.

Förderung
Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Gastland (Details s. Merkblatt).
Um die soziale Inklusion und das Umweltbewusstsein zu stärken, sieht das Erasmus+ Programm zusätzliche Förderungen durch sogenannte „Top Ups“ (Aufstockungsbeträge) für Studierende mit geringeren Chancen vor. Auch für Praktika wird ein Top Up von 150€ pro Monat gezahlt. Die Top Ups für Studierende mit geringeren Chancen sind nicht miteinander kombinierbar.

Weitere Informationen zu Förderraten, Bewerbungsunterlagen und Voraussetzungen s. Merkblätter „Bewerbung für Auslandssemester“ und „Top Ups Erasmus+“.


EU-Charter:
Die ERASMUS Universitätscharta (Erasmus Charter for Higher Education - ECHE) wird von der EU-Kommission vergeben, sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS-Programm erfüllt.

Interessante Links:

Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden (PROMOS)

Im Rahmen des Programms zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen (PROMOS) vergibt das International Office der HRW Stipendien für Auslandssemester. Das PROMOS-Programm wird über den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert.

Wer wird gefördert:

  • An der HRW ordentlich immatrikulierte Studierende
    (d.h. in einen regulären Studiengang der HRW immatrikulierte Studierende, die mit dem Ziel eingeschrieben sind, hier ihren Studienabschluss zu erreichen)
  • Leistungsstarke Studierende mit besonderer Motivation für den geplanten Auslandsaufenthalt

Was wird gefördert:

  • Studien- oder Praxissemester im außereuropäischen Ausland
  • Studiensemester an europäischen Hochschulen, jedoch nicht an den europäischen Partnerhochschulen der HRW
    (Diese werden über das Erasmus+ Programm gefördert)
  • Der Studienaufenthalt bzw. das Praktikum muss im direkten fachlichen Zusammenhang mit dem Studium an der HRW stehen
  • Nicht gefördert werden Sprachkurse, Exkursionen oder Studiengebühren an ausländischen Hochschulen

Förderumfang:

  • Reisekostenzuschuss (Teilstipendium Mobilität)
  • Monatliches Teilstipendium für den Aufenthalt im Gastland
  • Die Höhe ist abhängig vom Gastland (s. Tabelle)
  • Aufgrund begrenzter Fördermittel beträgt die maximale Förderdauer 4 Monate für Studiensemester und freiwillige Praktika, 5 Monate für Pflichtpraktika

Auswahlkriterien:

  • Durchschnittsnote und Studienverlauf (50%)
  • Motivation (Darstellung der Relevanz des Auslandssemesters für das Studienfach, den Studienerfolg und den anvisierten Karriereweg) (40%)
  • Sprachkenntnisse des Gastlandes bzw. der Studien- oder Arbeitssprache an der Gasthochschule oder dem Unternehmen (10%)

Bewerbungsfristen:

  • 30.04. für das folgende Wintersemester
  • 30.10. für das folgende Sommersemester

Bewerbungsunterlagen:

Neben dem ausgefüllten Bewerbungsformular sind weitere Unterlagen erforderlich, die der PROMOS-Checkliste zu entnehmen sind.

Die Unterlagen müssen fristgerecht beim International Office der HRW eingehen (per Post, Einwurf in den zentralen Briefkasten der HRW oder per Email an international.office@hs-ruhrwest.de)

 

 

 

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