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Seite: https://www.hochschule-ruhr-west.de//studium/beratung-und-betreuung/stipendienberatung/nrw-sportstiftungs-stipendium/
Datum: 24.03.2023, 15:25Uhr

NRW-Sportstiftungs-Stipendium

Mit dem NRW-Sportstiftungs-Stipendium werden ab dem Wintersemester 2022/23 olympische, paralympische und deaflympische Bundeskaderathlet:innen (z.B. PK, EK, NK1) der HRW gefördert, die hervorragende Leistungen im Studium aufweisen. Auch Studienanfänger:innen können sich bewerben.

Geförderte erhalten monatlich 300 Euro für ein Jahr. Die Förderdauer beträgt zwei Semester. Das Stipendium wird von der Sportstiftung NRW ausgezahlt.

Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal der Sportstiftung NRW.

Wer kann sich bewerben?

Leistungssportler:innen mit Bundeskaderstatus, die Studienanfänger:innen oder bereits eingeschriebene Studierende sind.

Wie hoch ist die Förderung und wie lange läuft sie

  • Fördersumme: 300 Euro monatlich
  • Förderdauer: mindestens zwei Semester ab dem Wintersemester 2022/23. Finanziert und ausgezahlt wird das Stipendium von der Sportstiftung NRW.
  • Eine Anschlussförderung ist möglich, sofern die dann geltenden Fördervoraussetzungen für die entsprechende Förderphase gegeben sind.
  • Das Stipendium endet grundsätzlich mit dem erfolgreichen Studienabschluss bzw. bei Exmatrikulation. Bei einem Urlaubssemester muss im Einzelfall geprüft werden, ob das Stipendium ausgezahlt werden kann.

Welche Kriterien sind zu erfüllen?

Sportliche Kriterien

  • Mitgliedschaft in einem olympischen, paralympischen oder deaflympischen Bundeskader (z.B. PK, EK, NK1). Relevant ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Athlet:innen starten für einen NRW-Verein oder ihr Trainings- oder Lebenmittelpunkt befindet sich in NRW

Diese Kriterien sind der Hochschule schriftlich nachzuweisen.

Eine Bewerbung ist nicht möglich für:

  • Angehörige von Bundeswehr, Bundes- und Landespolizei und Zoll
  • sowie für Athlet:innen, die im betreffenden Förderzeitraum von der Deutschen Sporthilfe mit dem Deutsche Bank Stipendium gefördert werden.

Studienbezogene Kriterien

Als Studienanfänger:in wird insbesondere der Abschluss berücksichtigt, mit dem die Qualifikation für das Studium erworben wurde. Daneben können Leistungen im außerschulischen Bereich oder berufliche Leistungen Anhaltspunkte dafür, sein dass Bewerber:innen besonders gute Leistungen erbringen.

Bei Studierenden werden die bisherigen Studienleistungen berücksichtigt.