Die Studierendenschaft (alle Studierenden der HRW) verwaltet ihre Angelegenheiten selbst (Hochschulgesezt §53 Abs. 2).
Das Studierendenparlament (kurz: StuPa) ist das höchste beschlussfassende Wahlgremium der verfassten Studierendenschaft der Hochschule Ruhr West es wählt den Vorstand des Allgemeinen Studierendenausschuss (kurz. AStA), dieser stellt das ausführende Organ der verfassten Studierendenschaft dar.
Das Studierendenparlament fungiert als Kontrollorgan des AStA.
An der HRW setzt sich das StuPa aus 11 gewählten Vertretern der Studierendenschaft zusammen. Diese werden jährlich aus den Reihen der Studierendenschaft gewählt.
Das Studierendenparlament nimmt außerdem laut §7 der Satzung der Studierendenschaft folgende Aufgaben war: Es, erlässt Richtlinien und Ordnungen (Wahlordnung, Beitragsordnung, ...) zur Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft, und kann in grundsächlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft Beschlüsse fassen. Das Studierendenparlament beschließt die Satzung der Studierendenschaft samt der Rahmenregelungen für Fachschaften.
Als Kontrollgremium des AStA obliegt es dem Studierendenparlament den Haushaltsplan und etwaige Nachträge zu beschließen und dessen Ausführung zu kontrollieren.
Für die aktuelle Amtszeit 2020/2021 wurden folgende Studierende in das Studierendenparlament gewählt:
Beckmann, Philip (Satzungsausschuss)
Böhmer, Christoph (Stellvertretender Vorsitzender, Satzungsausschuss)
Die Sitzungen des Studierendenparlaments sind Hochschulöffentlich, jedes Mitglied der Studierendenschaft hat das Recht Anträge – nach den geltenden Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaft – an das Studierendenparlament zu richten.
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