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Seite: https://www.hochschule-ruhr-west.de//studium-lehre/bewerbung-und-einschreibung/zweithoererschaft/
Datum: 25.09.2023, 00:02Uhr

Zweithörerschaft

Studierende anderer Hochschulen haben die Möglichkeit, entweder ein weiteres Studium an der Hochschule Ruhr West aufzunehmen oder auch nur einzelne Module zu belegen.

„Große“ Zweithörerschaft

Wird parallel ein zweiter Studienabschluss angestrebt, so hat die Bewerbung über das ►Online Portal zu erfolgen. Bei der Einschreibung ist dann zusätzlich eine Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule vorzulegen. Es gelten die regulären ►Bewerbungsfristen

Zu beachten ist, dass die Einschreibung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang nur dann möglich ist, wenn der Studiengang der Ersthörerschaft zulassungsfrei ist. Eine Einschreibung für zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge ist gemäß §48 HG NRW nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig.

Eine Ermäßigung des Semesterbeitrags kommt infrage, wenn:

  • Die Hochschule des Erststudiums durch das gleiche Studierendenwerk wie die HRW vertreten wird
  • Die Hochschule des Erststudiums ein NRW-Ticket ausstellt
  • Die Hochschule des Erststudiums (genau wie die HRW) ein VRR-Ticket zur Verfügung stellt

Falls dies auf Sie zutreffen sollte, melden Sie sich bitte per E-Mail bei den Verantwortlichen des Bereichs Bewerbung und Zulassung, um den erforderlichen Zahlbetrag zu erfahren:
ulrike.richter@hs-ruhrwest.de oder sabrina.niessing@hs-ruhrwest.de

Kleine“ Zweithörerschaft

Eine sogenannte „Kleine“ Zweithörerschaft zielt darauf ab, lediglich einzelne Lehrveranstaltungen eines Studiengangs zu absolvieren und ist prinzipiell in allen Studiengängen möglich. Der Antrag ist innerhalb der hierfür festgelegten  ►Bewerbungsfristen über das ►Online Portal zu stellen. Die Entscheidung, ob eine Zulassung möglich ist, wird etwa zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn getroffen und richtet sich nach den vorhandenen Kapazitäten. Für die Einschreibung erforderlich sind dann die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule, ein gültiges Ausweisdokument und der Zahlungsnachweis. Nach erfolgreicher Einschreibung besteht die Möglichkeit, studienbegleitende Prüfungen abzulegen. Ob diese Leistungen an der Ersthochschule anerkannt werden, sollte sinnvollerweise vorab beim jeweiligen Prüfungsamt geklärt werden.

Der Antrag auf Kleine Zweithörerschaft ist für jedes Semester erneut zu stellen.

Der Beitrag für die Kleine Zweithörerschaft (Verwaltungsgebühr) beträgt 300,00 €.

 

 

Ulrike Richter
Studien- und Prüfungsamt

Dezernat IV
Duisburger Str. 100, 45479 Mülheim an der Ruhr
Gebäude 05

Telefon: +49 208 88254 258

Ulrike.Richter hs-ruhrwest "«@&.de