Studierende anderer Hochschulen haben die Möglichkeit, parallel ein komplettes Studium an der Hochschule Ruhr West zu absolvieren oder einzelne Module zu belegen.
„Große“ Zweithörerschaft
Studierende anderer Hochschulen, die eine Zweithörerschaft an der Hochschule Ruhr West anstreben, bewerben sich auf demselben Wege wie Bewerber/-innen auf einen Platz als Ersthörer/-innen. Bei einer evtl. Einschreibung ist neben den sonstigen Unterlagen dann zusätzlich eine Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule vorzulegen. Hier gelten die regulären Bewerbungsfristen.
Bitte beachten Sie, dass laut §48 (2) HG eine Einschreibung als große(r) Zweithörer/-in in einen zulassungsbeschränkten Studiengang nur dann möglich ist, wenn der/die Bewerber/-in bisher nur in einen zulassungsfreien Studiengang eingeschrieben wurde. Die Aufnahme eines zweiten zulassungsbeschränkten Studiengangs ist nicht zulässig. Bei einer Einschreibung müssen Sie nachweisen können, dass es sich bei Ihrem Studiengang der Ersthörerschaft um einen zulassungsfreien Studiengang handelt.
Der Semesterbeitrag muss in den folgenden Fällen nicht vollständig gezahlt werden:
Die Hochschule des Erststudiums wird durch das gleiche Studierendenwerk wie die HRW vertreten
Die Hochschule des Erststudiums stellt ein NRW-Ticket aus
Die Hochschule des Erststudiums stellt (genau wie die HRW) ein VRR-Ticket zur Verfügung
Falls dies auf Sie zutreffen sollte, melden Sie sich bitte per E-Mail bei den Verantwortlichen des Bereichs Bewerbung und Zulassung, um den erforderlichen Zahlbetrag zu erfahren: ulrike.richter@hs-ruhrwest.de oder sabrina.niessing@hs-ruhrwest.de
„Kleine“ Zweithörerschaft
Eine sog. „kleine“ Zweithörerschaft ist prinzipiell in allen Studiengängen möglich. Interessierte Bewerber/-innen müssen innerhalb der hierfür festgelegten Bewerbungsfristen einen Antrag stellen. Dieser muss schriftlich und postalisch erfolgen und enthält neben den persönlichen Angaben eine Auflistung der konkret gewünschten Lehrveranstaltungen. Die Entscheidung, ob eine Zulassung möglich ist, fällt nach Ende der Modulbelegungsfrist (i.d.R. zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn) und richtet sich nach den vorhandenen Kapazitäten.
Für die Einschreibung benötigt wird dann die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule, ein gültiges Ausweisdokument und der Nachweis der Zahlung des Betrages.
Nach erfolgter Einschreibung besteht die Möglichkeit, studienbegleitende Prüfungen abzulegen. Der Antrag auf kleine Zweithörerschaft muss für jedes Semester neu gestellt werden.
Der Beitrag für kleine Zweithörer beträgt 300,00 €.
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