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Seite: https://www.hochschule-ruhr-west.de//studium-lehre/beratung-und-betreuung/studieren-ohne-fach-abitur/
Datum: 19.03.2024, 00:32Uhr

Studieren ohne (Fach-)Abitur

Informationen für beruflich Qualifizierte

Beruflich Qualifizierte können unter gesetzlich definierten Voraussetzungen auch ohne (Fach)Abitur studieren. Dazu hat das Land NRW in 2010 eine Berufsbildungshochschulzugangsverordnung erlassen.

An der Hochschule Ruhr West wird der Zugang zum Studium für die Gruppe der Beruflich Qualifizierten ohne die „klassische“ Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife) in der Berufsbildungshochschulzugangsordnung geregelt. 

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Gruppen von Beruflich Qualifizierten sowie der Wege zum Hochschulzugang.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gern an die Studienberatung. Darüber hinaus können Sie sich in einem individuellem Termin zum Thema „Vom Beruf ins Studium - Studieren mit und ohne (Fach-)Abitur“  über Ihre Möglichkeiten hinsichtlich eines Studiums an der Hochschule Ruhr West informieren.

Esther Egener
Zentrale Studienberatung

Dezernat IV
Duisburger Str. 100, 45479 Mülheim an der Ruhr
Gebäude 05

Telefon: +49 208 88254-217
Fax: +49 208 88254-219

esther.egener hs-ruhrwest "«@&.de

Gruppen beruflich Qualifizierter

Je nach beruflicher Qualifikation wird zwischen drei Gruppen beruflich qualifizierter StudienbewerberInnen unterschieden:

GruppeBeschreibung
MeisterInnen sowie vergleichbar QualifizierteBewerberInnen mit beruflicher Aufstiegsfortbildung (z.B. MeisterIn, TechnikerIn, FachwirtIn) im Umfang von mind. 400 Unterrichtsstunden.
Fachtreue Beruflich Qualifizierte Beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und anschließender dreijähriger beruflicher Tätigkeit. Sowohl die berufliche Tätigkeit als auch der angestrebte Studiengang müssen der Ausbildung fachlich entsprechen.
Sonstige Beruflich Qualifizierte

Beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und anschließender dreijähriger beruflicher Tätigkeit bzw. Erziehungs- oder Pflegetätigkeit, die einen fachlich nicht entsprechenden Studiengang studieren möchten oder deren berufliche Praxis außerhalb ihres Ausbildungsberufs absolviert wurde.

Wege zum Hochschulzugang

Der Hochschulzugang ist - je nachdem welcher Gruppe Sie angehören - unterschiedlich geregelt. Für diese Gruppen erfolgt die Zulassung im Rahmen einer gesonderten Quote (4% der Studienplätze):

GruppeMöglichkeit des Hochschulzugangs in zulassungsfreien StudiengängeMöglichkeit des Hochschulzugangs in zulassungsbeschränkten Studiengängen
MeisterInnen sowie vergleichbar QualifiziertePrüfungsfreier Zugang zu allen Studiengängen (Direktbewerbung)Direktbewerbung über das Bewerbungsportal
Fachtreue beruflich QualifiziertePrüfungsfreier Zugang zu allen Studiengängen, die dem Ausbildungsberuf fachlich entsprechen (Direktbewerbung)Direktbewerbung über das Bewerbungsportal
Sonstige beruflich QualifizierteErfolgreiches ProbestudiumZugangsprüfung

Bewerbungsfristen

 VerfahrenFrist Wintersemester   Frist Sommersemester
Direktbewerbung      zulassungsfrei        15.09.            15.03.
Direktbewerbungzulassungsbeschränkt        15.07.           15.01.
Probestudium zulassungsfrei        15.09.           15.03.
Zugangsprüfungzulassungsbeschränkt        01.04.           01.10.

Probestudium

Ein Probestudium dauert 4 Semester und ist erfolgreich, wenn nach dieser Zeit im Schnitt pro Semester 18 Credits erbracht worden sind. Credits sind Anrechnungseinheiten, die in der Hochschulausbildung durch Leistungsnachweise erworben werden. Es sind durchschnittlich 30 Credits pro Semester vorgesehen. Einem Credit wird ein Wert von 30 Arbeitsstunden zugeordnet. Das erfolgreich absolvierte Probestudium berechtigt zur Fortsetzung des Studiums im jeweiligen Studiengang.

Zugangsprüfung

Durch die Zugangsprüfung wird festgestellt, ob Bewerber*innen die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium des angestrebten Studiengangs an einer Hochschule erfüllt. Die Zugangsprüfung besteht in der Regel aus drei für alle Bewerber*innen gleichartigen Prüfungsteilen zur Überprüfung der allgemeinen Kompetenzen in Deutsch, Englisch und Mathematik sowie einem studiengangsspezifischen mündlichen Prüfungsteil.

Die in der Zugangsprüfung erbrachten Prüfungsleistungen werden mit Noten bewertet. Über die bestandene Zugangsprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das den Studiengang und die Durchschnittsnote enthält. Mit dieser Durchschnittsnote nehmen die BewerberInnen am Zulassungsverfahren teil. Das heißt nach erfolgreicher Absolvierung der Zugangsprüfung ist eine separate Bewerbung um einen Studienplatz erforderlich. Ein Anspruch auf einen Studienplatz wird also mit der bestandenen Zugangsprüfung nicht erworben.

Für die Teilnahme an einer Zugangsprüfung ist eine formlose Bewerbung an bewerbung@hs-ruhrwest.de zu senden.

Auf der Seite der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen e.V. finden Sie ausführliche Informationen zur Zugangsprüfung.