Je nach beruflicher Qualifikation wird zwischen drei Gruppen beruflich qualifizierter StudienbewerberInnen unterschieden:
Gruppe | Beschreibung |
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MeisterInnen sowie vergleichbar Qualifizierte | BewerberInnen mit beruflicher Aufstiegsfortbildung (z.B. MeisterIn, TechnikerIn, FachwirtIn) im Umfang von mind. 400 Unterrichtsstunden. |
Fachtreue Beruflich Qualifizierte | Beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und anschließender dreijähriger beruflicher Tätigkeit. Sowohl die berufliche Tätigkeit als auch der angestrebte Studiengang müssen der Ausbildung fachlich entsprechen. |
Sonstige Beruflich Qualifizierte | Beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und anschließender dreijähriger beruflicher Tätigkeit bzw. Erziehungs- oder Pflegetätigkeit, die einen fachlich nicht entsprechenden Studiengang studieren möchten oder deren berufliche Praxis außerhalb ihres Ausbildungsberufs absolviert wurde. |
Der Hochschulzugang ist - je nachdem welcher Gruppe Sie angehören - unterschiedlich geregelt. Für diese Gruppen erfolgt die Zulassung im Rahmen einer gesonderten Quote (4% der Studienplätze):
Gruppe | Möglichkeit des Hochschulzugangs in zulassungsfreien Studiengänge | Möglichkeit des Hochschulzugangs in zulassungsbeschränkten Studiengängen |
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MeisterInnen sowie vergleichbar Qualifizierte | Prüfungsfreier Zugang zu allen Studiengängen (Direktbewerbung) | Direktbewerbung über das Bewerbungsportal |
Fachtreue beruflich Qualifizierte | Prüfungsfreier Zugang zu allen Studiengängen, die dem Ausbildungsberuf fachlich entsprechen (Direktbewerbung) | Direktbewerbung über das Bewerbungsportal |
Sonstige beruflich Qualifizierte | Erfolgreiches Probestudium | Zugangsprüfung |
Verfahren | Frist Wintersemester | Frist Sommersemester | |
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Direktbewerbung | zulassungsfrei | 15.09. | 15.03. |
Direktbewerbung | zulassungsbeschränkt | 15.07. | 15.01. |
Probestudium | zulassungsfrei | 15.09. | 15.03. |
Zugangsprüfung | zulassungsbeschränkt | 01.04. | 01.10. |
Ein Probestudium dauert 4 Semester und ist erfolgreich, wenn nach dieser Zeit im Schnitt pro Semester 18 Credits erbracht worden sind. Credits sind Anrechnungseinheiten, die in der Hochschulausbildung durch Leistungsnachweise erworben werden. Es sind durchschnittlich 30 Credits pro Semester vorgesehen. Einem Credit wird ein Wert von 30 Arbeitsstunden zugeordnet. Das erfolgreich absolvierte Probestudium berechtigt zur Fortsetzung des Studiums im jeweiligen Studiengang.
Durch die Zugangsprüfung wird festgestellt, ob Bewerber*innen die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium des angestrebten Studiengangs an einer Hochschule erfüllt. Die Zugangsprüfung besteht in der Regel aus drei für alle Bewerber*innen gleichartigen Prüfungsteilen zur Überprüfung der allgemeinen Kompetenzen in Deutsch, Englisch und Mathematik sowie einem studiengangsspezifischen mündlichen Prüfungsteil.
Die in der Zugangsprüfung erbrachten Prüfungsleistungen werden mit Noten bewertet. Über die bestandene Zugangsprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das den Studiengang und die Durchschnittsnote enthält. Mit dieser Durchschnittsnote nehmen die BewerberInnen am Zulassungsverfahren teil. Das heißt nach erfolgreicher Absolvierung der Zugangsprüfung ist eine separate Bewerbung um einen Studienplatz erforderlich. Ein Anspruch auf einen Studienplatz wird also mit der bestandenen Zugangsprüfung nicht erworben.
Für die Teilnahme an einer Zugangsprüfung ist eine formlose Bewerbung an bewerbung@hs-ruhrwest.de zu senden.
Auf der Seite der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen e.V. finden Sie ausführliche Informationen zur Zugangsprüfung.