Die Hochschule Ruhr West unterhält mehrere Kooperationen mit ausländischen Hochschulen, jedoch bietet das breite Fächerangebot auch für eigenständig planende Studieninteressierte aus dem Ausland attraktive Möglichkeiten für einen Studienaufenthalt in Deutschland.
Internationale Bewerber:innen mit einem Schulabschluss und einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU/EWR können sich zwischen dem 01.06.2023 und dem 15.07.2023 über my.uni-assist.de für das Wintersemester 2023/ 2024 bewerben.
Bewerber:innen mit einem EU/EWR-Schulabschluss können sich im gleichen Zeitraum über https://campusnet.hs-ruhrwest.de/ für das Wintersemester 2023/ 2024 bewerben.
Diese Frist gilt für die zulassungsbeschränkten Studiengänge. Bezüglich der weiteren Fristen beachten Sie bitte unsere Übersicht.
Das International Office bietet wieder Sprechstunden am Campus in Mülheim an. Gerne stehen wir Ihnen aber auch per E-Mail, telefonisch und mittels Videochat zur Verfügung.
Je nach Art Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) sowie Ihrer Staatsangehörigkeit können Bewerbungen für Bachelorstudiengänge an der HRW auf zwei Wegen eingereicht werden: Über das Online-Bewerbungsportal der HRW (campusnet.hs-ruhrwest.de) oder uni-assist (my.uni-assist.de).
Nachfolgende Tabelle bietet Ihnen eine erste Orientierung, welcher Weg für Sie der richtige ist:
Staatsangehörigkeit EU | Staatsangehörigkeit Nicht-EU | |
---|---|---|
HZB EU | campusnet.hs-ruhrwest.de | campusnet.hs-ruhrwest.de |
HZB Nicht-EU | campusnet.hs-ruhrwest.de | my.uni-assist.de |
Bewerbungen für Masterstudiengänge werden in jedem Fall komplett über campusnet.hs-ruhrwest.de vorgenommen.
Die Bewerbungsfristen für internationale Studierende entsprechen gem. § 5 der Einschreibungsordnung der Hochschule Ruhr West, denen der deutschen Bewerber:innen. Bitte informieren Sie sich daher über die genauen Bewerbungsfristen für den von Ihnen gewünschten Studiengang. Die hier genannten Fristen gelten sowohl für Bewerbungen über das Bewerbungsportal, als auch über uni-assist.
Bitte beachten Sie, dass alle Studiengänge auf Deutsch unterrichtet werden, nur einzelne Veranstaltungen finden auf Englisch statt. Für ein vollständiges Studium an der HRW sind gute Deutschkenntnisse daher unbedingte Voraussetzung.
Folgende Sprachzertifikate werden für ein Studium an der HRW akzeptiert:
Für die Einschreibung in die Studiengänge Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen-Bau und Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau ist der Nachweis eines entsprechenden Vorpraktikums erforderlich. Einzelheiten hierzu finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Studienganges oder unter den allgemeinen Zulassungsbedingungen.
Absolventen und Absolventinnen eines deutschen Studienkollegs können sich direkt über das Online-Bewerbungsportal der HRW bewerben (campusnet.hs-ruhrwest.de).
Das ausländische Schulabschlusszeugnis nebst einer beglaubigten Übersetzung in englischer bzw. deutscher Sprache ist in dem BewerbungsPortal ebenfalls hochzuladen. Nur so kann eine korrekte Berechnung der Durchschnittsnote erfolgen.
Entscheidend für eine mögliche Zulassung für ein Studium an der HRW ist, dass der Schwerpunkt der Feststellungsprüfung zum gewünschten Studiengang passt.
Absolventen und Absolventinnen des Schwerpunktkurses W haben Zugang zu folgenden Studiengängen an der Hochschule Ruhr West:
Für alle übrigen Studiengänge ist eine Feststellungsprüfung im Schwerpunktkurs T erforderlich.
Es muss keine gesonderte Sprachprüfung vorgewiesen werden. Der Prüfungsteil "Deutsch" der Feststellungsprüfung reicht hierfür aus, sofern er mit der Note "Ausreichend" bestanden wurde.