Informationen rund um das Bewerbungsverfahren für Partnerhochschulen
Für Studiensemester an Partnerhochschulen läuft das Bewerbungsverfahren über das International Office der HRW ab. Die Bewerbungsunterlagen müssen also direkt beim International Office zu vorgegebenen Fristen eingereicht werden.
Das International Office gehört organisatorisch zum Dezernat Studierendenservice & Internationales.
Die Bewerbungsfrist ist jeweils
für das Wintersemester eines Jahres: 15. März
für das Sommersemester eines Jahres: 15. September
Bewerbungsverfahren
Für alle europäischen Partnerhochschulen sind im ersten Bewerbungsschritt die gleichen Bewerbungsunterlagen einzureichen. Für die außereuropäischen Partnerhochschulen unterscheiden sich die Unterlagen je nach Gastland und Gasthochschule. Die Unterlagen müssen fristgerecht und vollständig entsprechend der Checklisten im International Office eingehen.
Die Anzahl der Plätze an den Partnerhochschulen ist begrenzt. Sollten mehr Bewerbungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren, i.d.R. nach Durchschnittsnote, statt. Vorrang haben Studierende der Studiengänge, für die die Partnerschaft primär entwickelt wurde (z.B. USST Shanghai für Internationale Wirtschaft-Emerging Markets).
Spätestens zwei Wochen nach Bewerbungsfrist erhalten alle Bewerber Nachricht über den Stand ihrer Bewerbung (Zusage / Absage / Warteliste). In der Folgewoche findet ein verbindliches Vorbereitungstreffen statt, bei dem die weiteren Abläufe besprochen werden.
Bewerbungsverfahren Europa
Alle europäischen Partnerschaften wurden nach dem Standard des Erasmus+ Programms der EU vereinbart. Bewerbungsprozess und Bewerungsunterlagen richten sich also nach den Vorgaben des Erasmus+ Förderprogramms. Weitere Informationen zum Erasmus-Programm, allgemeine Teilnahmevoraussetzungen sowie die Förderraten dieses Stipendienprogramms sind auf der International Office Seite im HRW Portal zu finden.
Bewerbungsverfahren außerhalb Europas
Für die Partnerhochschulen außerhalb Europas läuft die Bewerbung ebenfalls zentral über das International Office der HRW zu den zentralen Bewerbugnsfristen. Die Unterlagen unterscheiden sich jedoch je nach Gasthochschule und Land. Weitere Informationen sowie die jeweiligen Bewerbungsunterlagen sind auf der International Office Seite im HRW Portal zu finden.
Bewerbungen für nicht-Partnerhochschulen
Wer ein Studiensemester im Ausland verbringen möchte, aber nicht an einer der Partnerhochschulen der HRW studieren will, kann sich selbständig bei einer Hochschule seiner Wahl bewerben. Diese Studierenden nennt man oft "free mover".
Studierende sollten beachten, dass Semesterzeiten im Ausland oft anders sind als in Deutschland und daher auch die Bewerbungsfristen von Land zu Land oder selbst Hochschule zu Hochschule ganz unterschiedlich sein können.
Nicht jede ausländische Hochschule akzeptiert Studierende für nur ein Semester. Zunächst gilt es also, sich an der Wunschhochschule zu erkundigen, ob Semesteraufenthalte auch ohne eine Kooperationsvereinbarung mit der HRW möglich sind. Abgeklärt werden sollten auch die weiteren Bewerbungsmodalitäten, z.B. Studiengebühren, Bewerbungsgebühren, Fristen, Modulangebot, Visa- und Versicherungsfragen.
Das International Office der HRW berät grundlegend zu diesen Prozessen, kann jedoch nicht steuernd wirksam sein. Abgeklärt werden sollte vorab immer, ob die ausländische Hochschule bzw. ihr Studienangebot in Deutschland anerkannt sind, damit die dort erbrachten Studienleistungen später für das Studium an der HRW anerkannt werden können.
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