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Seite: https://www.hochschule-ruhr-west.de//metanavigation/woerterbuch/
Datum: 02.06.2023, 13:36Uhr

Wörterbuch

Die Idee, ein Wörterbuch rund um die Hochschule Ruhr West zu erstellen, ist das Ergebnis von Arbeitsbesprechungen rund um das Thema Internetauftritt. Hier findet man kurze Definitionen zu Stichwörtern von A-Z rund um das Studieren, Arbeiten und Leben an der Hochschule Ruhr West. Dieses Verzeichnis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann ständig überarbeitet und ergänzt werden. Kritik, Meinungen, Hinweise und Anregungen zum Wörterbuch werden gerne entgegen genommen.

A

Abschluss

Als Abschluss versteht man an einer Hochschule den nach einem Hochschulstudium vergebenen Grad. An der Hochschule Ruhr West kann man derzeit die Abschlüsse Bachelor und Master erwerben.

Akklamation

Dass am Ende einer Vorlesung obligatorisch auf den Tisch geklopft wird, nennt sich Akklamation. Dies ist eine Würdigung oder Zustimmung des Gesagten.

Akkreditierung

In der Regel wird mit dem Begriff an Hochschulen ein Qualitätssicherungsverfahren für Bachelor- und Masterstudiengänge verbunden (Programmakkreditierung). Aufgabe der Akkreditierung ist die Sicherstellung fachlich-inhaltlicher Standards, die mit der Überprüfung des Studiengangskonzeptes und der Studierbarkeit des Lehrangebots auch die Qualität der Lehre und die Berufsrelevanz des jeweiligen Studiengangs einschließt. Die Verfahren zur Akkreditierung von Studiengängen werden von Akkreditierungsagenturen durchgeführt, diese wiederum werden durch einen unabhängigen Akkreditierungsrat koordiniert.  (Quelle: KMK 22.09.2005 Qualitätssicherung in der Lehre)

Akkreditierungsrat

Der Akkreditierungsrat ist eine zentrale Akkreditierungseinrichtung, die die Agenturen akkreditiert und sicherstellt, dass die Akkreditierung nach verlässlichen, transparenten Standards durchgeführt wird. (Quelle: KMK 22.09.2005 Qualitätssicherung in der Lehre)

Allgemeine Hochschulreife

Berechtigung zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland. Die Allgemeine Hochschulreife erwirbt man z. B. mit dem Abitur, jedoch auch in der Regel durch den Abschluss an einer Fachhochschule.

Alumni

Der Begriff Alumnus (m; Pl.:-i) bzw. Alumna (f.; Pl.:-ae) kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Zögling“, wörtlich „der Genährte“; (von alere: ernähren). Heute werden mit dem Begriff Alumnae/Alumni die Absolventen/innen einer Hochschule oder einer ähnlichen Bildungseinrichtung bezeichnet. In der konkreten Verwendung wird der Begriff je nach thematischem Zusammenhang und individueller Sichtweise sehr unterschiedlich eingesetzt. Er kann sich, im engeren Sinne, auf die Gruppe der Absolventen/innen einer Hochschule beziehen oder, im weiteren Sinne, auf alle aktuell immatrikulierten sowie alle ehemaligen Studierenden.

Anerkennung

Die wechselseitige Anerkennung von Modulen bei Hochschul- und Studiengangswechsel, hierzu finden sich Regelungen in den Prüfungsordnungen. Die Anerkennung beruht auf der Qualität akkreditierter Studiengänge.

(Quelle: KMK vom 10.10.2003 i. d. F. vom 04.02.2010)

AStA

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist in den Hochschulen der meisten deutschen Bundesländer das geschäftsführende (exekutive) und mit der Außenvertretung betraute Organ der (verfassten) Studierendenschaft. Er stellt gewissermaßen die studentische „Regierung“ oder auch die eigentliche Studierendenvertretung im engeren Sinne dar. Der AStA wird in der Regel vom Studierendenparlament gewählt und besteht aus einem oder mehreren Vorsitzenden sowie einer Reihe von Referent*innen für verschiedene Aufgabengebiete.

Weitere Informationen: AStA

Auslandssemester

Studium an einer Hochschule im Ausland, in einigen Studiengängen vorgeschrieben oder empfohlen. Im Ausland erworbene Studienleistungen werden nur bei Gleichwertigkeit an der Heimatuniversität anerkannt. Informationen zum Ablauf und den Formalitäten gibt auch das Akademische Auslandsamt.

Weitere Informationen: International Office

Auswahlverfahren

Bei Studiengängen, in denen die Nachfrage nach Studienplätzen in der Vergangenheit immer höher war als die tatsächlich zur Verfügung stehenden Studienplätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, um sie zu vergeben. Beim Auswahlverfahren wird zurzeit der größte Teil der Studienplätze nach den Kriterien Leistung (Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung) und Wartezeit vergeben.

B

Bachelor

Definition: Akademischer Grad

Der Bachelor (englisch für „Junggeselle“, von lateinisch baccalaureus) oder Bakkalaureus (von lateinisch baccalaureus) ist der erste akademische Grad, den Studenten an Hochschulen als Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung erlangen können. Ein Bachelor hat eine Regelstudiendauer von mindestens drei und höchstens vier Jahren (6 - 8 Semester). Ein wesentliches Ziel des Bachelorstudiums ist es, die Berufsbefähigung der Absolventinnen und Absolventen durch die Vermittlung von wissenschaftlichen Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogenen Schlüsselkompetenzen zu erhöhen und sie auf viele verschiedene Tätigkeiten und Berufsfelder vorzubereiten. Als Zugangsvoraussetzungen gelten die Fachhochschulreife oder das Abitur oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung und besondere Einschreibungsvoraussetzungen (z.B. Praktikum oder Eignungsprüfung).

Weitere Informationen: Studienangebot der HRW

BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt.

Weitere Informationen: Finanzierung des Studiums

Beurlaubung

Befreiung vom Studium aus wichtigem Grund (Krankheit, Pflege hilfsbedürftiger naher Angehöriger, Schwangerschaft und Mutterschaftsurlaub, Auslandsstudium, studiengangbezogenes Praktikum, Wehr- oder Zivildienst); Studienleistungen können in dieser Zeit nicht erbracht werden (Ausnahme Auslandsstudium), zählt nicht als Fachsemester; Beantragung i. d. R. zusammen mit der Rückmeldung auf vorgeschriebenen Antragsformularen mit den entsprechenden Nachweisen im Studienbüro.

Weitere Informationen: Studierendenservice

Bewerbung

Die Bewerbung ist der formale Weg zu einem Studienplatz. Für einen Studienplatz an der Hochschule Ruhr West muss man sich grundsätzlich über das Online-Bewerbungsportal bei der Hochschule bewerben. Erforderliche Unterlagen wie amtlich beglaubigte Zeugniskopien müssen dann zur Einschreibung vorgelegt werden.

Siehe auch: Einschreibung

Bildungskredit

Bildungskredite wurden 2001 von der Bundesregierung für Schülerinnen/Schüler, aber auch für Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eingeführt. Anders als beim BAföG ist beispielsweise das Einkommen der Eltern hier unerheblich. Das Darlehen, dessen Umfang nicht sehr groß ist, ist zinsgünstig zu bekommen. Ziel der Förderung ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfassten Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden.

Weitere Informationen: Finanzierung des Studiums

Blockveranstaltungen

Eine Veranstaltung wird nicht regelmäßig jede Woche im Semester abgehalten, sondern als Ganzes am Stück oder in wenigen Blöcken von mehreren Stunden, meist an Wochenenden.

Bologna-Prozess

In der bereits 1999 unterzeichneten Bologna-Erklärung haben die Bildungsminister von 29 europäischen Staaten ihren Willen bekräftigt, in der nächsten Dekade einen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Mit der Erklärung verpflichten sich die Staaten zur Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse.

C

Campus

Aus dem Englischen für ein Hochschulgelände. Die Hochschulgelände der HRW sind in Mülheim an der Ruhr und in Bottrop.

Credit (Abkürzung C)

Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) ist gewissermaßen ein Währungssystem für den Studienaufwand der Studierenden. Die quantitative Maßeinheit für den Studienaufwand bilden Credits, die häufig auch Credit Points, Kreditpunkte oder Bonuspunkte genannt werden. An der HRW wird der Begriff „Credit“ verwendet. Einem Credit wird ein Wert von 25 - 30 Arbeitsstunden zugeordnet. Die Vergabe von Credits erstreckt sich auf alle erbrachten Leistungen. Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene Anzahl von Credits erbracht ist. Der Arbeitsaufwand für einen Credit setzt sich zusammen aus der „Kontaktzeit“, der Zeit, die in der Veranstaltung verbracht wird sowie aus dem „Selbststudium“. Die Zeit, die für die Vor- und Nachbereitung, das Selbststudium, Prüfungen, Exkursionen oder Laborarbeit benötigt wird. Die zeitlichen Anforderungen werden durch die Hochschule festgelegt.

(Quelle: Leitfaden zur Einführung gestufter Studiengänge an der FH Dortmund)

D

DAAD

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ist eine Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Hochschulen und der Studierendenschaften zur Pflege ihrer internationalen Beziehungen. Der DAAD wurde erstmals 1925 errichtet, 1945 aufgelöst und im Jahr 1950 wieder gegründet. Mitglieder sind (auf Antrag) die deutschen Hochschulen und ihre Studierendenschaften.

Deutsche Forschungsgemeinschaft (Abkürzung DFG)

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist die zentrale Selbstverwaltungsorganisation der deutschen Wissenschaft. Sie verfolgt die ihr gestellten Aufgaben vor allem mit Hilfe zweier Instrumente - ihrer Gremien und der DFG-Geschäftsstelle. Im internationalen Kontext vertritt die DFG in etlichen Vereinigungen die Interessen der deutschen Wissenschaft. Die Geschichte der DFG reicht bis ins Jahr 1920 - die Gründung ihrer Vorgängerorganisation – zurück.

Diplom

In Deutschland war das Diplom bislang der häufigste akademische Grad. Der akademische Diplomgrad setzt sich stets aus dem Wort „Diplom“ und der Bezeichnung der betreffenden Fachrichtung zusammen. An den Fachhochschulen wird das Diplom ebenfalls als akademischer Grad verliehen, es wird jedoch mit dem Zusatz (FH) gekennzeichnet und berechtigt nicht grundsätzlich, aber unter besonderen Voraussetzungen, zur Promotion. Innerhalb des Bologna-Prozesses wird der Diplomabschluss durch Bachelor- und Masterabschlüsse abgelöst.

Dozentin/ Dozent

Ein Dozent (von lat. docere – lehren) ist eine Person, die aufgrund eines Lehrauftrags in der Lehre tätig ist. Einsatzbereiche sind u.a. Hochschulen, Akademien, Fachschulen und Volkshochschulen. Die Lehrtätigkeit des wissenschaftlichen Dozenten erstreckt sich hauptsächlich auf Vorlesungen und Seminare. Vorlesungen werden üblicherweise von Professoren gehalten. Seminare, Übungen, Praktika und Tutorien leiten in der Regel Assistenten oder Studenten höherer Semester.

Drittmittel

Als Drittmittel bezeichnet man im Wissenschaftsbetrieb jene Anteile an der Finanzierung von konkreten Forschungsvorhaben, die nicht aus dem Etat der vom zuständigen Ministerium für die Hochschulen bereitgestellten Mittel stammen. Entgegen einer weitverbreiteten Meinung stammen Drittmittel nicht nur aus der Privatwirtschaft, sondern auch aus öffentlichen Forschungsförderungen bestimmter Forschungsprojekte.

E

eCampus

eCampus ist die Online-Plattform für Studierende und Lehrende an der HRW. Alle Themen rund ums Studium können hier verwaltet werden. Dazu zählen für unsere Studierenden neben der Bewerbung, die An- und Abmeldung zu Modulen und Prüfungen sowie die Einsicht von Noten. Darüber hinaus werden hier wichtige Informationen zur Verfügung gestellt und eine direkte Kommunikation zwischen Studierenden, Lehrenden und dem Servicebereich wird ermöglicht. Anträge und Bescheinigung können online ausgefüllt bzw. abgerufen werden. All dies funktioniert unkompliziert und unabhängig von Personen und Öffnungszeiten bequem über das Internet.

ECTS

Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) ist gewissermaßen ein Währungssystem für den Studienaufwand der Studierenden. Die quantitative Maßeinheit für den Studienaufwand bilden Credits, die häufig auch Credit Points, Kreditpunkte oder Bonuspunkte genannt werden. An der HRW wird der Begriff „credit“ verwendet. Einem Credit werden einem Wert von 25-30 Arbeitsstunden zugeordnet. Die Vergabe von Credits erstreckt sich auf alle erbrachten Leistungen. Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene Anzahl von Credits erbracht ist. Der Arbeitsaufwand für einen Credit setzt sich aus der „Kontaktzeit“, der Zeit, die in der Veranstaltung verbracht wird sowie aus dem „Selbststudium“. Die Zeit, die für die Vor- und Nachbereitung, das Selbststudium, Prüfungen, Exkursionen oder Laborarbeit benötigt wird. Die zeitlichen Anforderungen werden durch die Hochschule festgelegt.

(Quelle: Leitfaden zur Einführung gestufter Studiengänge an der FH Dortmund)

Einschreibung

Die Einschreibung oder Immatrikulation an einer Hochschule ist ein Verwaltungsvorgang, bei dem eine Person als Studierende oder Studierender an der Hochschule aufgenommen und damit Mitglied dieser Hochschule wird. An der HRW erfolgt die Immatrikulation im Studierendenservice bzw. bei ausländischen Studienbewerberinnen und -bewerbern über uni-assist.

Siehe auch:   Immatrikulation; Exmatrikulation

Einschreibungsordnung

Regelt auf der Grundlage des Hochschulgesetzes von NRW Grundsätze der Einschreibung, das Verfahren der Einschreibung, die Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation.

Siehe auch: Einschreibung; Immatrikulation; Exmatrikulation

Einschreibungsvoraussetzung

Um für einen Studienplatz zugelassen zu werden gelten neben der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur oder Fachhochschulreife) für viele Studiengänge weitere besondere Einschreibungsvoraussetzungen, die z. B. in Form von Praktika, Nachweisen der besonderen Vorbildung oder durch das Bestehen einer Eignungsprüfung erfüllt werden müssen.

Einstufungsprüfung

Die Einstufungsprüfung dient dem Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten im Umfang von mindestens einem Semester, die für ein erfolgreiches Studium erforderlich sind, aber in anderer Weise als durch ein Studium erworben wurden. Nach dem Ergebnis der Prüfung erwerben die Bewerberinnen und Bewerber die Berechtigung, ihr Studium in einem ihrem Kenntnisstand entsprechenden Abschnitt des angestrebten Studienganges zu beginnen. Eine Zulassung zur Einstufungsprüfung ist nur für Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife oder eine sonstige Qualifikation nach § 66 Abs. 1 bis 4 Hochschulgesetz möglich.

Erstsemester

Erstsemester Erstsemester sind Studierende, die in ihrem Studiengang im 1. (Fach-)Semester eingeschrieben sind.

Erasmus

Das Erasmus-Programm gibt es bereits seit etwa 1987 und ist ein Programm der Europäischen Union mit dem Ziel, die Zusammenarbeit von Hochschulen innerhalb der EU und anderen europäischen Ländern (Türkei, EU-Beitrittsländer, Schweiz, Norwegen) sowie die Mobilität von Studierenden und Dozentinnen bzw. Dozenten zu fördern. Hier ist ERASMUS die Abkürzung für European Community Action Scheme for the Mobility of University Students. Es ist Teil des Sokrates-Programms, das neben Hochschulbildung auch Schul- und Erwachsenenbildung fördert. Zentraler Bestandteil sind die Anerkennung von Studienleistungen im Ausland anhand des European Credit Transfer Systems (ECTS) und die finanzielle Unterstützung von Austauschstudierenden.

Weitere Informationen: International Office

Evaluation

Die Evaluation hat sich inzwischen als wesentliches Element der Qualitätssicherung in den Hochschulen aller Länder etabliert. Ziel der Evaluation ist es, die Qualität von Lehre und Studium durch entsprechende Studien- und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Das gängigste Verfahren ist die Lehrveranstaltungsbewertung durch die Studierenden. In diesem Falle bewerten die Studierenden die Lehrveranstaltung anhand eines Fragebogens. Die Ergebnisse sollen besprochen werden und zur Verbesserung der Lehrveranstaltung dienen.

(Quelle: KMK 22.09.2005 Qualitätssicherung in der Lehre)

Exmatrikulation

Streichung aus der Liste der Studenten beim Verlassen der Hochschule. Streichung aus der Liste der Studierenden bei der Abmeldung von der Hochschule, z.B. bei Hochschulwechsel oder nach Beendigung des Studiums. Die Exmatrikulation erfolgt beim Studierendenservice.

e-Learning/ E-Learning

Unter E-Learning (englisch electronic learning – elektronisch unterstütztes Lernen), auch E-Lernen genannt, werden – nach einer Definition von Michael Kerres – alle Formen von Lernen verstanden, bei denen digitale Medien für die Präsentation und Distribution von Lernmaterialien und/oder zur Unterstützung zwischenmenschlicher Kommunikation zum Einsatz kommen.

F

Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife ist nach der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) bzw. der Fachgebundenen Hochschulreife ein Schulabschluss, der zu einem Studium (aller Studiengänge, ohne Einschränkungen) an einer Fachhochschule berechtigt. Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem praktischen Teil.

Forschungsfreisemester

Freisemester eines Professors oder einer Professorin ohne Lehrverpflichtungen, um sich der Forschung widmen zu können.

G

Gasthörerin/ Gasthörer

Nehmen an einzelnen Lehrveranstaltungen der Hochschule teil, ohne an die Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnungen oder an die übliche Hochschulzugangsberechtigung gebunden zu sein, d.h. sie erwerben z.B. keine Scheine. Die Gasthörergebühr beträgt z. Z. 250,00 € pro Semester. Weitere Informationen: Hochschulwechsel, Zweithörer, Gasthörer

Gender Mainstream

Der Begriff Gender Mainstreaming („Integration der Gleichstellungsperspektive“, „durchgängige Gleichstellungsorientierung“) bezeichnet den Versuch, die Gleichstellung der Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen. Bekannt wurde Gender Mainstreaming insbesondere dadurch, dass das Konzept 1997 durch den Amsterdamer Vertrag zum offiziellen Ziel der EU-Politik gemacht wurde. Gender Mainstreaming unterscheidet sich von expliziter Frauenpolitik dadurch, dass beide (bzw. alle) Geschlechter gleichermaßen in die Konzeptgestaltung einbezogen werden sollen. Das Ziel des Gender Mainstreaming wird von weiten Teilen des politischen Spektrums anerkannt.

Weitere Informationen: Gleichstellungsbeauftragte

Grundordnung

Der Begriff Grundordnung meint die Satzung, in der eine Hochschule ergänzend zum Landesrecht die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen der Gremien sowie die Verfahrensgrundsätze für die zentralen Organe und Fachbereiche regelt. Weitere Informationen: Grundordnung

H

Hilfskraft, studentische (SHK)

Studierende können nach einem Studium von mindestens zwei Semestern als Studentische Hilfskräfte beschäftigt werden. In begründeten Fällen kann von dem Erfordernis eines mindestens zweisemestrigen Studiums abgesehen werden. Studentische Hilfskräfte dürfen im Gegensatz zu den wissenschaftlichen Hilfskräften über kein abgeschlossenes Studium verfügen.

Hochschulgesetz

Landesgesetz, regelt alle grundlegenden Dinge rund um die Hochschulen, ihre Organe und Gremien in Nordrhein-Westfalen.

Hochschulrahmengesetz

Bundesgesetz, das grundlegende Regelungen des Hochschulrechts enthält.

Hochschulsport

Zahlreiche Kurse mit maßvollen Gebühren von Aikido bis Zumba für alle Studierenden und Beschäftigten der Hochschule. Die HRW kann bisher nicht auf ein eigenes Angebot verweisen. Um dennoch Angebote zu unterbreiten, können sich die Studierenden der HRW an das Hochschulsportzentrum der Universität Duisburg Essen wenden.

Weitere Informationen: Hochschulsport HRW, Hochschulsport Universität Duisburg/ Essen

Hochschulwechsel

Studierende, die von anderen Hochschulen an die Hochschule Ruhr West wechseln wollen (Ortswechsler) oder nach Unterbrechung das Studium wieder aufnehmen möchten, können sich um einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester bewerben. Dies gilt ebenfalls für Bewerberinnen und Bewerber, die sich unter Anrechnung bisher erbrachter Studienleistungen aus einem anderen Studiengang in ein höheres Fachsemester einschreiben wollen.

Hochschulzugangsberechtigung (Abkürzung HZB)

Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, Zeugnis der Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung, die zum Studium an einer Hochschule berechtigen.

Hochschulrektorenkonferenz (Abkürzung HRK)

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Universitäten und Hochschulen in Deutschland. Die HRK ist die Stimme der Hochschulen gegenüber Politik und Öffentlichkeit und sie ist das Forum für den gemeinsamen Meinungsbildungsprozess der Hochschulen. Sie befasst sich mit allen Themen, die Aufgaben der Hochschulen betreffen: Forschung, Lehre und Studium, wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, internationale Kooperationen sowie Selbstverwaltung.

I

Immatrikulation

Die Einschreibung oder Immatrikulation an einer Hochschule ist ein Verwaltungsvorgang, bei dem eine Person als Studierender an der Hochschule aufgenommen und damit Mitglied dieser Hochschule wird. An der HRW erfolgt die Immatrikulation beim Studierendenservice bzw. bei ausländischen Studienbewerberinnen und -bewerbern beim Akademischen Auslandsamt.

Siehe auch: Einschreibung; Exmatrikulation

International Office

Das International Office ist an Hochschulen der Ansprechpartner in allen Fragen bezüglich eines Studienaufenthalts im Ausland, diesbezüglicher Stipendien, der Beratung für die Anerkennung von Studienleistungen nach Rückkehr, sowie für ausländische Studierende für Fragen zum Studium an der Deutschen Hochschule.

Weitere Informationen: International Office

K

Kolloquium

Freies wissenschaftliches Gespräch über ein bestimmtes Thema.

Kommilitonin/ Kommilitone

Kommilitone ist eine seit dem 16. Jahrhundert in der Studierendensprache nachgewiesene, auch heute noch vorkommende Bezeichnung für Mitstudierende. Seit dem 20. Jahrhundert erscheint auch Kommilitonin. Der Begriff wird sowohl für Studierende des gleichen oder anderen Fachgebietes oder des gleichen oder anderen Semesters, als von Dozenten gegenüber ihren Studierenden an der gleichen Hochschule verwendet.

M

Master

Im gestuften Studiensystem ist der Master ein weiterer berufsqualifizierender Abschluss. Masterstudiengänge haben eine Regelstudienzeit von mindestens einem und höchstens zwei Jahren (zwei bis vier Semester). Voraussetzung ist ein erster Hochschulabschluss. Die Zulassung zu einem Masterstudiengang ist in der Regel von weiteren Zugangsvoraussetzungen abhängig (z. B. eine besonders gute Abschlussnote). Es gibt konsekutive Masterstudiengänge und weiterbildende Masterstudiengänge. Um einen konsekutiven Masterstudiengang handelt es sich, wenn der Master einen Bachelor fachlich-inhaltlich fortführt oder fachübergreifend erweitert. Weiterbildende Masterstudiengänge setzen inhaltlich nicht zwingend auf einen vorangegangenen Bachelorstudiengang auf. Voraussetzung sind ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss sowie qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr. Jeder Masterstudiengang muss seitens der Hochschule dem Profiltyp „stärker anwendungsorientiert“ oder dem Profiltyp „stärker forschungsorientiert“ zugeordnet werden. Ein Master-Abschluss berechtigt zur Aufnahme eines Promotionsverfahrens. Weitere Informationen: Studienangebot der HRW

Matrikelnummer

Persönliche Kennnummer aller Studierenden, wird bei der Einschreibung vergeben und gilt für die gesamte Studienzeit.

Mensa

Eine Mensa ist die Kantine einer Hochschule. Mensen sind in erster Linie für die Studierenden und die Universitätsbelegschaft bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochschule. Es dürfen in der Regel aber auch Auswärtige dort essen. Unterhalten werden sie von den jeweiligen Studentenwerken.

Modulhandbuch

Im Rahmen der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen sollen Modulhandbücher erstellt werden, die neben detaillierten Angaben über den jeweiligen Studiengang idealerweise auch Informationen über die Hochschule und den Fachbereich enthalten, denen der Studiengang zugeordnet ist. Das Modulhandbuch beschreibt für den jeweiligen Studiengang die Studieninhalte und den Studienaufbau durch die Modul- und Veranstaltungsbeschreibungen und enthält die Studien- und Prüfungspläne.

Siehe auch: Studienordnung / Studiengänge (auf den jeweiligen Infoseiten der Studiengänge werden die Modulhandbücher zum Download angeboten)

N

Numerus clausus

Numerus clausus (von lat. numerus = Anzahl und clausus = geschlossen) bezeichnet eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen in bestimmen Studienfächern an Hochschulen und wird synonym gebraucht mit Zulassungsbeschränkungen beim Zugang zu einem Studium an einer Hochschule.

O

OPAC

Elektronisches System der Bibliothek zur Buchrecherche, -bestellung und -verlängerung.

Weitere Informationen: HRW Bibliothek

Orts-NC

Der Orts-NC (Numerus Clausus) bezeichnet die örtliche notenbezogene Zulassungsbeschränkung. Der Orts-NC ist kein feststehender Wert, sondern errechnet sich in jedem Vergabeverfahren anhand der Anzahl der freien Studienplätze, der Anzahl der Bewerbungen und deren Durchschnittsnote und der Wartezeit (bei Bachelorstudiengängen) neu.

 

P

Präsidium

Leitungsgremium der Hochschule Ruhr West ist das Präsidium, dem die Präsidentin, der Kanzler und eine Vizepräsidentin und ein Vizepräsident angehören. Im Präsidium führt die Präsidentin den Vorsitz und verfügt über die Richtlinienkompetenz. Sie vertritt die Hochschule nach außen. Die Vizepräsidenten haben jeweils einen spezifischen Verantwortungsbereich: Studium und Lehre sowie Forschung und Transfer und Wirtschaft und Personal (Kanzler). Der Kanzler ist Beauftragter für den Haushalt. Die gesetzlichen Aufgaben des Präsidiums sind so beschrieben: Es leitet die Hochschule und fördert unter Beteiligung des Hochschulrats gemeinsam mit anderen Organen ihre innere und äußere Entwicklung. Weiterhin schließt das Präsidium die Zielvereinbarungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen ab, weist die Budgets zu, stellt die Wirtschaftsplanung auf und stimmt den Strukturplänen der Institute zu; all dies gemeinsam mit den Institutsleitern. Das Präsidium hat Vorschlagsrecht für die Einführung und Aufhebung von Studiengängen und entscheidet über die Einrichtung und Aufhebung wissenschaftlicher oder technischer Einrichtungen. Gemeinsame Angelegenheiten in Haushalt, Personal, Organisation und Verwaltung berät das Präsidium zusammen mit den Institutsleitern im Erweiterten Präsidium. Daran können sich die Frauenbeauftragte, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten sowie die Vorsitzenden von AStA und Personalrat beteiligen.

Personalrat

Der Personalrat ist die Interessenvertretung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hochschule Ruhr West. Für die Beschäftigtengruppe des nicht-wissenschaftlichen und des wissenschaftlichen Personals gibt es jeweils einen Personalrat.

Praktikum

Der Begriff Praktikum bezeichnet die praktische Vertiefung zuvor erworbener theoretischer Kenntnisse in praktischer Anwendung. In einigen Studiengängen sind Praktika verbindlich festgelegt.

Professorin/ Professor

Professur (von lat. profiteri, öffentlich bekennen; vortragen) bezeichnet in Deutschland eine Stelle im Lehrkörper an einer Hochschule. In Deutschland ist die Amtsbezeichnung des Inhabers einer Professur Professorin und Professor. Eine Professorin und ein Professur ist daher in der Regel beamteter Wissenschaftler an einer Hochschule.

Prüfungsausschuss

Gremium, welches für alle das Prüfungsverfahren eines Studienganges betreffende Aufgaben und Entscheidungen auf der Grundlage der jeweiligen Prüfungsordnung zuständig ist.

R

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beschreibt die Anzahl von Semestern, in der ein Studiengang bei normalem Verlauf abgeschlossen werden kann. Sie ist in der Prüfungsordnung im Rahmen der durch das Hochschulgesetz vorgegebenen Grenzen festgelegt. Weitere Informationen: Prüfungsordnung

Rückmeldung

Hat zu erfolgen, wenn die Absicht besteht, das Studium nach Ablauf des Semesters an der Fachhochschule fortzusetzen. Als Rückmeldeerklärung gilt die Einzahlung des Semesterbeitrages, des Studienbeitrags sowie ggf. der Materialbezugsgebühr innerhalb der angegebenen Frist. Eine verspätete Rückmeldung ist gebührenpflichtig. Fehlende Beiträge und Gebühren führen zur Exmatrikulation.

Siehe auch: Exmatrikulation.

S

Schlüsselkompetenzen

Schlüsselkompetenzen sind überfachliche Qualifikationen, die zum Handeln befähigen sollen. Sie sind daher kein Fachwissen, sondern ermöglichen den kompetenten Umgang mit fachlichem Wissen. Dabei setzen sich Schlüsselkompetenzen aus einem breiten Spektrum übergreifender Fähigkeiten zusammen, die sowohl aus dem kognitiven, als auch aus dem affektiven Bereich stammen. Diese Kompetenzen können in verschiedenen Situationen und Funktionen flexibel und innovatorisch eingesetzt und übertragen werden.

Studentische Hilfskraft

Studierende können nach einem Studium von mindestens zwei Semestern als Studentische Hilfskräfte beschäftigt werden. In begründeten Fällen kann von dem Erfordernis eines mindestens zweisemestrigen Studiums abgesehen werden. Studentische Hilfskräfte dürfen im Gegensatz zu den wissenschaftlichen Hilfskräften über kein abgeschlossenes Studium verfügen.

Studienberatung (allgemein)

Die Studienberatung ist an der HRW im Studierendenservice & Internationales angesiedelt. Die Allgemeine Studienberatung vermittelt Studienbewerberinnen und -bewerbern sowie Studierenden zunächst eine umfassende Orientierung über die bestehenden Studienmöglichkeiten, Bewerbungsmodalitäten und informiert über Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums.

Studienordnung

Regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung Inhalt und Aufbau des Studiums einschließlich in den Studiengang eingeordneter praktischer Tätigkeiten, legt den zeitlichen Gesamtumfang der Lehrveranstaltungen des Studienganges fest, bezeichnet den Gegenstand und die Art der für einen erfolgreichen Studienabschluss erforderlichen Lehrveranstaltungen und Studienleistungen. Die Aufstellung einer Studienordnung ist derzeit nicht mehr verpflichtend. Die inhaltlichen Details der Studiengänge werden bei Bachelor- und Master-Studiengängen in dem so genannten Modulhandbuch festgelegt.

Siehe auch: Prüfungsordnung

Studierendenparlament

Das Studierendenparlament (StuPa) ist das oberste beschlussfassende Wahlgremium (Organ) der verfassten Studierendenschaft. Es besteht aus maximal 25 gewählten Studierenden. Die Sitzungen des StuPa sind öffentlich.

Studierendenservice

Der Studierendenservice der Hochschule Ruhr West entwickelte sich nach dem Grundgedanken „Service aus einer Hand“. Im Studierendenservice ist die Studienberatung sowie das Prüfungsamt angesiedelt. Fachbereichsnah auf zwei Standorte verteilt, steht den Studierenden studiengangbezogen eine feste Ansprechpartnerin / ein fester Ansprechpartner für alle wichtigen Serviceleistungen rund um das Studium zur Verfügung.

Studium Generale

Fachübergreifende und interdisziplinäre Lehrangebote bzw. Veranstaltungen für Studierende aller Fachbereiche. Weitere Informationen: Studium Generale

T

Transferstelle

Die Transferstelle hat die Aufgabe der Vermittlung von nationalen und internationalen Kooperationen zwischen Industrie/Unternehmen, Verbänden und anderen Institutionen mit der Hochschule Ruhr West. Weitere Informationen: Forschung

Tutorin/ Tutor

Studierende höherer Fachsemester, die unter Anleitung und Verantwortung eines Hochschullehrers zur Betreuung niedrigerer Fachsemester eingesetzt werden. Der Unterricht zur intensiven Erarbeitung, Vertiefung und Ergänzung des Lehrstoffes erfolgt meistens in kleineren Gruppen.

V

Vorkurse

Die Hochschule Ruhr West bietet vor Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters für Studienanfänger/-innen Vorkurse zu den Wissensbereichen Mathematik und Naturwissenschaften an, um die Grundlagenkenntnisse aufzufrischen. Der Besuch von Vorkursen wird je nach Studiengang und individuellen Voraussetzungen empfohlen.

Vorlesung

Veranstaltungsart, dient der systematischen Darstellung eines Stoffgebietes mit überwiegendem Vortragscharakter; Anleitung zum Selbststudium, Literaturhinweise.

Vorlesungsverzeichnis

Das Vorlesungsverzeichnis (VV) ist die Zusammenstellung der für das Semester an einer Hochschule angebotenen Lehrveranstaltungen. Die HRW stellt das Vorlesungsverzeichnis über eCampus online zur Verfügung.

W

Wartezeit

Die Wartezeit ist die Zeit, die zwischen dem schulischen Abschluss der Hochschulzugangsberechtigung und dem Bewerbungssemester in Halbjahren vergangen ist (d.h. Ausbildungszeiten und/oder auch Zivildienst/Bundeswehr z.B. werden mitgerechnet). Studienzeiten in einem anderen Studiengang zählen allerdings nicht als Wartezeit! Wer ausreichend lange gewartet hat, bekommt also auch in den NC-Fächern nach entsprechender Wartezeit einen Studienplatz. Dabei werden keine Wartelisten geführt, sondern man muss sich immer wieder neu bewerben.

Werkstudentin/Werkstudent

Ein Werkstudent ist ein ordentlich eingeschriebener Student, der neben dem Studium maximal 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit arbeitet und dabei ein Gehalt bezieht. Von normalen Studentenjobs unterscheidet sich eine Tätigkeit als Werkstudent durch seine fachliche Nähe zum Studium. So bietet der Arbeitgeber in der Regel Unterstützung bei Fach- und Bachelorarbeiten an. Ein oft praktizierter Ansatz ist es, die theoretischen Kenntnisse aus dem Studium praktisch in der Tätigkeit als Mitarbeiter anzuwenden oder sogar später zu erwerbende Kenntnisse aus dem Studium vorwegzunehmen. Die so erworbenen praktischen Kenntnisse und die allgemeine Berufserfahrung können sich später positiv auf eine mögliche Einstellung auswirken, weswegen sich besonders diese Form der Erwerbsarbeit neben dem Studium großer Beliebtheit erfreut. Für Arbeitgeber stellen Werkstudenten eine wesentliche Möglichkeit dar, Nachwuchskräfte zu finden und an ihr Unternehmen zu führen.