Das Studierendenparlament (kurz: StuPa) stellt das höchste Organ der studentischen Selbstverwaltung dar. Es setzt sich aus bis zu 11 Vertretern der Studierendenschaft zusammen. Gewählt wird es einmal im Jahr, von allen ordentlichen Studierenden der Hochschule.
Der AStA wird durch das StuPa kontrolliert. Der AStA handelt im Wesentlichen als das ausführende Organ in der studentischen Selbstverwaltung. Neben den oben genannten Aufgaben betreibt der AStA die laufende Verwaltung.
Die Fachschaftsvertretungen stellen Gruppen von studentischen Vertretern aus den jeweiligen Fachbereichen dar, welche sich für spezifisch diese einsetzen. Auch hier erfolgt die Wahl einmal jährlich, parallel zu den Wahlen des StuPa. Ihre finanziellen Mittel speisen sich aus dem Haushalt der Studierendenschaft. Der Umgang mit diesen wird kontrolliert vom AStA.
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