Die Aufgaben der Kommission für Qualitätsverbesserung, Studium und Lehre leiten sich nach § 4 des Studiumsqualitätsgesetzes ab. Die Kommission überwacht die zweckgemäße Verwendung der vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Mittel zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Forschung und kann Empfehlungen zur Verwendung dieser Mittel aussprechen. Zudem berät sie die Hochschulleitung und den Senat in Angelegenheiten der Lehre und des Studium, insbesondere in Angelegenheiten der Studienreform und der Evaluation von Studium und Lehre.
Die Qualitätsverbesserungskommission setzt sich zusammen aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Gruppen der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Studierenden. Diese sind stimmberechtigt. Außerdem gehören dieser Kommission die Vizepräsidentin/ der Vizepräsident für Studium und Lehre, die Kanzlerin/der Kanzler sowie die Leitungen des Studiengangsqualitätsmanagements und des Studierendenservice kraft Amtes als nichtstimmberechtigte Mitglieder an.
Die Amtszeit der gewählten Vertreterinnen und Vertreter beträgt zwei Jahre mit Ausnahme der Studierenden, deren Amtszeit beträgt ein Jahr.
Derzeitige Kommissionsmitglieder sind:
Hochschullehrer*innen (5 Sitze)
akademische Mitarbeiter*innen (1 Sitz)
Studierende (7 Sitze)
Vizepräsidentin für Studium und Lehre
Kanzler
Leitung Studiengangsqualitätsmanagement
Leitung Studierendenservice