Die Gleichstellungskommission besteht aus insgesamt acht Mitgliedern, aus jeder Gruppe (Studierende, wisschenschaftliche sowie Mitarbeiter/-innen in Technik und Verwaltung und Professoren/-innen) jeweils zwei. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre. Die Amtszeiten beginnen zum 1. Oktober des jeweiligen Wahljahres.
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