Die Signale seitens der Bundes- und Landesregierung deuten eine weitreichende Wiederbelebung des öffentlichen Lebens an. Am 20. März werden viele Regeln und Restriktionen gelockert. Natürlich möchten wir auch weiterhin unsere besondere Verantwortung für die Gesundheit unserer Studierenden und Beschäftigten sehr sorgfältig wahrnehmen, daher gibt es geltende Regelungen bei Präsenzveranstaltungen und während des Aufenthaltes auf dem Campus informieren:
Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregeln
Die Maskenpflicht gilt weiterhin. In den Gebäuden müssen eine OP- oder FFP2-Maske getragen werden. Ebenso am Lernplatz oder im Hörsaal. Es sollte möglichst ein Abstand von 1,5 Meter zu den Kommiliton:innen eingehalten werden. Die Maximalbelegung bei Präsenzveranstaltungen beträgt 40 Personen. In den Foyers der Hochschulgebäude sind die Desinfektionsmittelspender angebracht
Impf- und Testangebot
Auch wenn bereits ein entsprechender Impfschutz vorliegt, sind Studierende und Beschäftigte gebeten, sich regelmäßig testen zu lassen. Auf dem Campus Mülheim befindet sich eine Teststation, welche von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr zur Verfügung steht. Unter www.drivein-testzentrum.de/testzentrum-hrw einen Zeitslot reservieren. Eine Übersicht der Teststationen in der Nähe des Campus Bottrop finden Sie hier: www.bottrop.de/coronavirus/testzentren-anlaufstellen/index.php
Grundlagen für die Umsetzung der Corona Regeln
Zentrale Elemente sind die Umsetzung der 3G Regeln sowie die Verpflichtung zur Nutzung von Mund-Nase-Bedeckungen. Unterschiede ergeben sich dabei für die verschiedenen den Campus aufsuchenden Personengruppen auf Grundlage der für sie geltenden Schutzvorschriften.
Grundlage sind dabei sowohl die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes als auch der Coronaschutzverordnung NW.
Maskenpflicht auf dem Campus - Tragen mindestens einer medizinischen Maske.
In den Gebäuden der Hochschule (Flure, Treppen, Aufenthaltsflächen, Hörsäle, Seminarräumen) ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend zu tragen. Bedingt durch die aktuelle Entwicklung ist der Mund-Nasen-Schutz auch während der Präsenz-Veranstaltungen zu tragen. In den Büros, in Besprechungen und in den Pausen unbedingt auf die Mindestabstände von mind. 1,5 m achten.
Das von der Hochschule durch die Arbeitssicherheit entwickelte Konzept ist für alle Personen auf dem Campus verbindlich. Es wird fortwährend unter Berücksichtigung der Inzidenzwerte und sowie geänderter Verordnungen evaluiert und angepasst.
Aktuell (Stand: 17.03.2022) gilt u.a. Folgendes:
• Maskenpflicht beim Betreten aller Gebäude und während der Dauer von Veranstaltungen (med. Masken)
• Handhygiene (Desinfektionsmittel)
• Abstandsregelungen, Raumbelegung
• Explizite Regelung für externe Besucher:innen: Veranstaltungsleitung ist für Hinweis auf das Konzept und die Einhaltung der 3G-Regelung zuständig.
Büroarbeit und vergleichbare Tätigkeiten können durch Beschäftigte im Home Office durchgeführt werden, sofern von Seiten des Arbeitgebers und von Seiten des:der Beschäftigten keine zwingenden Gründe entgegenstehen.
Die Umsetzung dieser Vorgabe fällt in die Verantwortung der jeweiligen Fachvorgesetzten, die die Situation vor Ort am besten beurteilen und die erforderlichen Abstimmungen vornehmen.
Der Hochschulleitung ist es wichtig, dass die Funktionsfähigkeit und die betrieblichen Abläufe der Hochschule im Sinne des Präsenzbetriebes sichergestellt bleiben.
Zur Durchführung der Lehre ist auch die Präsenz der Beschäftigten, die unmittelbar und auch im weiteren Sinn, z.B. Bibliothek, für die Lehre bzw. Unterstützung der Lehre /der Studieren-den tätig sind, erforderlich. Gleiches gilt für die Aufgaben in der Forschung und in weiteren Servicebereichen.
Wenn Beschäftigte ihre Arbeitstätigkeit ganz oder zeitweise nur auf dem Campus erbringen können, gilt 3G. Auch sind Abstandsregelungen und Maskenpflicht zu beachten.
Für Hochschulangehörige und Bedienstete des Studierendenwerkes gilt weiterhin die 3G-Regel. Aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung gilt ab 13.01.2022 für unsere Cafeterien und Mensen:
Aktuelle Informationen zu Regelungen in NRW (inkl. Coronaschutzverordnung) finden Sie unter: https://www.land.nrw/corona
Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch!
Öfnungszeiten Cafeteria & Mensa Mülheim
Öfnungszeiten Mensa Bottrop
Die Speisepläne findet ihr unter: stw-edu.de/speiseplan
Alle aktuellen Informationen zur Bibliothek (Öffnungszeiten) und Corona-Maßnahmen werden auf den Seiten der Bibliothek veröffentlicht.
Servicemanagement erreichbar
Campus Mülheim: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr
Campus Bottrop: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Darüber hinaus steht das Servicemanagement weiterhin telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Weitere Informationen im HRW Portal.
Unter Pandemie-Bedingungen ist gerade weitestgehend nur digitales Lernen und Lehren möglich. Wir an der HRW haben den Anspruch, unsere Studierenden trotzdem bestmöglich zu unterstützen und planen daher unsere digitalen Angebote sorgfältig. Kommunikation und Austausch sind Grundvoraussetzungen für das Lehren und Lernen. Das Gespräch im virtuellen Raum unterscheidet sich zwar aufgrund der physischen Abwesenheit des Gegenübers grundlegend von einer persönlichen Kommunikationssituation. Dies bedeutet jedoch nicht, dass im Umgang miteinander andere Regeln gelten.
Als Studierende beachten Sie bitte, dass an der HRW
Das HRW Präsidium und die Fachbereiche haben zwölf Empfehlungen zur digitalen Lehre für Studierende und Lehrende ausgearbeitet. Lesen Sie hier den vollständigen Text.
Die HRW beobachtet die Lage und informiert bei Bedarf alle Angehörigen über die Homepage und / oder per E-Mail. Bitte prüfen Sie diese Kommunikationswege regelmäßig, auch wenn Sie zuhause sind. Die Hochschule verfügt über einen Pandemieplan, der verschiedene Szenarien umfasst.
Kontakt für Beschäftigte / Personalservice
Mobil: 0175 797 12 74
E-Mail: personalservice hs-ruhrwest "«@&.de
Kontakt für Studierende / Studierendenservice
Mobil: 0160 94 69 81 83
E-Mail: servicemanagement hs-ruhrwest "«@&.de