Geldzuwendungen ab mindestens 50 Euro können zur Verwendung für Stipendien in den HRW Stipendienfonds eingezahlt werden. Sie helfen damit, junge Fachkräfte in der Region auszubilden und deren Abwanderung zu verhindern.
Die Zuwendungen werden an den als gemeinnützig anerkannten Förderverein der Hochschule Ruhr West gezahlt. Förderer erhalten für ihren Beitrag eine Zuwendungsbescheinigung, mit der sie ihre Zuwendung in voller Höhe steuerlich geltend machen können.
Details können der Richtlinie zur Vergabe von Stipendien im Rahmen des Programms HRW TALENTS entnommen werden. Für die Teilnahme am Stipendienfonds genügt ein Schreiben an den Förderverein mit einer unterschriebenen Erklärung über eine Geldzuwendung für den Stipendienfonds des Programms HRW TALENTS.
HINWEIS: Nur bei Finanzierung eines oder mehrerer Vollstipendien gelten auch für den Stipendienfonds die Vergaberegelungen analog des Firmenstipendienprogramms. Dies auch nur dann, wenn der Förderer Mitspracherechte ausüben oder dem/den Stipendiaten als Mentor zur Seite stehen möchte.
Aus den Geldzuwendungen für den Stipendienfonds vergibt der Förderverein gemäß den nachfolgend genannten Auswahlkriterien Vollstipendien an Studierende:
Die Studierenden müssen sich direkt auf ausgeschriebene Vollstipendien des Fonds bewerben. Folgende Bewerbungsunterlagen sind erforderlich:
Die Stipendien werden auf der Ausschreibungsseite des Programms HRW TALENTS veröffentlicht. Eine Auswahlkommission des Fördervereins entscheidet über die Vergabe. Im Gegensatz zu Stipendien, die von einem Förderer voll finanziert werden, besteht bei Fondsstipendien, die aus Geldzuwendungen von mehreren Förderern finanziert werden, kein Mitspracherecht bei der Stipendiatenauswahl.
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Ansprechpartner
Sven Manshon
Dezernent Studierendenservice und Internationales
Dezernat IV
Campus Mülheim an der Ruhr | Dümptener Straße 45
Gebäude 1, Raum B1 2.10
Telefon: +49 208 88254-201
Fax: +49 208 88254-219
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Flyer HRW Talents (259kB) |
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