Die Nutzung der Bibliothek ist für sämtliche Angehörige der HRW sowie für Studierende und Mitarbeiter anderer Hochschulen des Landes NRW kostenfrei.
Zusätzliche Gebühren fallen jedoch für folgende Personengruppen bzw. Dienste an:
Externe Nutzer/innen (sämtliche Personen die nicht in NRW studieren oder an einer Hochschule beschäftigt sind): Jahresgebühr für den Leseausweis von 10 €/Jahr
Fernleihgebühren: Von sämtlichen Studierenden und externen Nutzer/innen der Bibliothek erheben wir für die Beschaffung von Literatur (Bücher und Zeitschriftenaufsätze) von Außerhalb einen Kostenbeitrag von 1,50 € pro bestelltem Medium bzw. Aufsatz.
Darüber hinaus fallen sowohl für Studierende als auch externe Nutzer/innen im Falle überzogener Leihfristen ab dem ersten Überschreitungstag Fristüberschreitungsgebühren an.
Diese können Sie durch rechtzeitige Verlängerung Ihrer Medien über unseren elektronischen Bibliothekskatalog vermeiden. Bitte beachten Sie aber, dass Sie vorgemerkte Medien nicht verlängern können. Nach Erreichen der maximalen Zahl von 3 Verlängerungen müssen Sie die Medien in jedem Fall in der Bibliothek vorlegen, können sie aber im Regelfall erneut ausleihen.
Die Überschreitungsgebühren betragen pro Medium:
• bei einer Leihfristüberschreitung bis zu 10 Kalendertagen: 2 €
• bei einer Leihfristüberschreitung bis zu 20 Kalendertagen: 5 €
• bei einer Leihfristüberschreitung bis zu 30 Kalendertagen: 10 €
• bei einer Leihfristüberschreitung bis zu 40 Kalendertagen: 20 €.
Konkret bedeutet dies für Sie:
Fünf Medien deren Leihfrist Sie bis zu 10 Kalendertage überzogen haben, kosten Sie 10 € Säumnisgebühr. Haben Sie diese 5 Medien bereits 11-20 Kalendertage überzogen, beträgt die Säumnisgebühr 25 €, für 21-30 Kalendertage würde die Gebühr 50 € betragen. Die höchstmögliche Gebühr bei bis zu 40 Kalendertagen Überschreitung von 5 Medien beträgt somit 100 €.
Die Fristüberschreitungsgebühren werden nicht aufaddiert, Sie zahlen also immer nur den Betrag für die jeweils erreichte Mahnstufe.
Bei Verlust oder gravierender Beschädigung eines Mediums fallen folgende Gebühren an: individuelle Kosten für die Wiederbeschaffung des Mediums und eine Verwaltungsgebühr von 25 €.