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So viel kann die Bibliothek Sie kosten ...

Die Nutzung der Bibliothek ist für sämtliche Angehörige der HRW sowie für Studierende und Mitarbeiter anderer Hochschulen des Landes NRW kostenfrei.

Zusätzliche Gebühren fallen jedoch für folgende Personengruppen bzw. Dienste an:
Externe Nutzer/innen (sämtliche Personen die nicht in NRW studieren oder an einer Hochschule beschäftigt sind): Jahresgebühr für den Leseausweis von 10 €/Jahr

Fernleihgebühren: Von sämtlichen Studierenden und externen Nutzer/innen der Bibliothek erheben wir für die Beschaffung von Literatur (Bücher und Zeitschriftenaufsätze) von Außerhalb einen Kostenbeitrag von 1,50 € pro bestelltem Medium bzw. Aufsatz.

Darüber hinaus fallen sowohl für Studierende als auch externe Nutzer/innen im Falle überzogener Leihfristen ab dem ersten Überschreitungstag Fristüberschreitungsgebühren an.
Diese können Sie durch rechtzeitige Verlängerung Ihrer Medien über unseren elektronischen Bibliothekskatalog vermeiden. Bitte beachten Sie aber, dass Sie vorgemerkte Medien nicht verlängern können. Nach Erreichen der maximalen Zahl von 3 Verlängerungen müssen Sie die Medien in jedem Fall in der Bibliothek vorlegen, können sie aber im Regelfall erneut ausleihen.

Die Überschreitungsgebühren betragen pro Medium:
•    bei einer Leihfristüberschreitung bis zu 10 Kalendertagen: 2 €
•    bei einer Leihfristüberschreitung bis zu 20 Kalendertagen: 5 €
•    bei einer Leihfristüberschreitung bis zu 30 Kalendertagen: 10 €
•    bei einer Leihfristüberschreitung bis zu 40 Kalendertagen: 20 €.

Konkret bedeutet dies für Sie:
Fünf Medien deren Leihfrist Sie bis zu 10 Kalendertage überzogen haben, kosten Sie 10 € Säumnisgebühr. Haben Sie diese 5 Medien bereits 11-20 Kalendertage überzogen, beträgt die Säumnisgebühr 25 €, für 21-30 Kalendertage würde die Gebühr 50 € betragen. Die höchstmögliche Gebühr bei bis zu 40 Kalendertagen Überschreitung von 5 Medien  beträgt somit 100 €.

Die Fristüberschreitungsgebühren werden nicht aufaddiert, Sie zahlen also immer nur den  Betrag für die jeweils erreichte Mahnstufe.

Bei Verlust oder gravierender Beschädigung eines Mediums fallen folgende Gebühren an: individuelle Kosten für die Wiederbeschaffung des Mediums und eine Verwaltungsgebühr von 25 €.

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Freitag 04, Mai 2012
09:00 - Neue Kooperation vereinbart
Hochschule Ruhr West und Gas- und Wärme-Institut e.V. unterschreiben einen Kooperationsvertrag
 
10:00 - Erneuerbare Energien & Energieeffizienz
Die HRW stellt sich auf der Job- und Bildungsmesse im Wissenschaftspark Gelsenkirchen vor.
 
Samstag 05, Mai 2012
10:00 - Erneuerbare Energien & Energieeffizienz
Die HRW stellt sich auf der Job- und Bildungsmesse im Wissenschaftspark Gelsenkirchen vor.
 
Dienstag 08, Mai 2012
11:00 - HRW und Energiedienstleister medl koopieren
Der Kooperationsvertrages beinhaltet unter anderem eine duale Variante des Studienganges Energie- und Wassermanagement.
 
Freitag 11, Mai 2012
20:00 - HRW Erstsemesterparty
Die HRW Party Animals Erstsemsterparty am 11. Mai in der Mensa der Dümptener Straße
 
Dienstag 22, Mai 2012
18:00 - Studium Generale: Wie schaffen wir die Energiewende?
Welche Einsparpotenziale gibt es in Räumen und Gebäuden? Ein Vortrag von Prof. Viktor Grinewitschus am HRW Campus Bottrop.
 
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